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BeitragVerfasst: Mittwoch 7. August 2013, 19:29 
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Registriert: Sonntag 8. November 2009, 17:01
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Wohnort: Windhagen/Westerwald
Moin.
Großes Haus mit viel Platz. Ein Anhänger für den Bus muss her.
Ich hab den normalen Führerschein B.
Mein Bus : leergewicht 1706 kg
Zum. Ges. GEW: 2680 kg
Anhängelast gebremst 1820 kg
Ungebremst 700 kg.

Was darf ich maximal für einen Hänger kaufen.
Möchte eine Achse mit entweder Gitterbox oder Plane und spriegel.


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BeitragVerfasst: Mittwoch 7. August 2013, 19:38 
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Beiträge: 294
750 kg Anhänger, zusammen mit Zugfahrzeug nicht mehr als 3,5t

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Gruß Christian


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BeitragVerfasst: Mittwoch 7. August 2013, 19:51 
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Registriert: Sonntag 11. März 2012, 19:05
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Wohnort: Mittelhessen
Hallo Tönni,
kauf dir einen ungebremsten 750 kg Anhänger,den kannst du bis 700 kg beladen.
Du darfst dann gleichzeitig noch 274 kg in dein Bus laden(inkl. dir) so das du die zul.
Gesamtmasse von 3500 kg nicht überschreitest.Wegen deines Führerscheins lohnt es nicht sich etwas grösseres
zu kaufen.

_________________
Dolmar PS 7300
Dolmar PS 5105C


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BeitragVerfasst: Mittwoch 7. August 2013, 19:56 
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Beiträge: 175
Wohnort: Kreis LB bei S
3500 kg darfst du bewegen. Davon das zulässige Gesamtgewicht des Fahrzeugs abziehen ergibt das zGG des Hängers. In deinem Fall also 820 kg. Da das unter der Leermasse des Zugfahrzeugs liegt, dürfen es mehr als 750 kg sein. Dann halt aber gebremst bei dir.

_________________
:stihl: STIHL MS 261 [37cm|.325“|1.6mm]
:dolmar: DOLMAR PS-7310 [50cm|3/8“|1.5mm]

Ochsenkopf BIG OX® / Handsappie 38 cm / Handsappie 80 cm
Fiskars X17 / X27
...
Handschuhe für 1,XY € vom Hornbach


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BeitragVerfasst: Mittwoch 7. August 2013, 20:02 
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Registriert: Donnerstag 25. April 2013, 21:50
Beiträge: 2065
Zitat:
Moin.
Großes Haus mit viel Platz. Ein Anhänger für den Bus muss her.
Ich hab den normalen Führerschein B.
Mein Bus : leergewicht 1706 kg
Zum. Ges. GEW: 2680 kg
Anhängelast gebremst 1820 kg
Ungebremst 700 kg.

Was darf ich maximal für einen Hänger kaufen.
Möchte eine Achse mit entweder Gitterbox oder Plane und spriegel.
Mach den Zusatz B96. Das ist nur eine Unterweisung und kostet nicht viel. Dann darfst du insgesamt 4250 kg Zuggewicht haben und darfst dementsprechend 1570 kg anhängen.


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BeitragVerfasst: Mittwoch 7. August 2013, 20:10 
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Beiträge: 294
Man beachte Führerscheinklasse B nicht BE
Alles über 750kg Anhängelast nicht zulässig.

_________________
Gruß Christian


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BeitragVerfasst: Mittwoch 7. August 2013, 20:12 
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Zitat:
Man beachte Führerscheinklasse B nicht BE
Alles über 750kg Anhängelast nicht zulässig.
Stimmt nicht...


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BeitragVerfasst: Mittwoch 7. August 2013, 20:19 
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Zitat:
Zitat:
Man beachte Führerscheinklasse B nicht BE
Alles über 750kg Anhängelast nicht zulässig.
Stimmt nicht...
Kraftfahrzeuge - ausgenommen Kraftfahrzeuge der Klassen AM, A1, A2 und A mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3 500 kg, die zur Beförderung von nicht mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg oder mit Anhänger über 750 kg zulässiger Gesamtmasse, sofern die zulässige Gesamtmasse der Kombination 3 500 kg nicht übersteigt).

Quelle: Tüv Süd

Wo ist jetzt da ein Schlupfloch?

_________________
Gruß Christian


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BeitragVerfasst: Mittwoch 7. August 2013, 20:21 
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Beiträge: 2065
Zitat:
Zitat:
Zitat:
Man beachte Führerscheinklasse B nicht BE
Alles über 750kg Anhängelast nicht zulässig.
Stimmt nicht...
Kraftfahrzeuge - ausgenommen Kraftfahrzeuge der Klassen AM, A1, A2 und A mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3 500 kg, die zur Beförderung von nicht mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg oder mit Anhänger über 750 kg zulässiger Gesamtmasse, sofern die zulässige Gesamtmasse der Kombination 3 500 kg nicht übersteigt).

Quelle: Tüv Süd

Wo ist jetzt da ein Schlupfloch?
da... ;)


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BeitragVerfasst: Mittwoch 7. August 2013, 20:48 
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Registriert: Sonntag 17. März 2013, 15:49
Beiträge: 175
Wohnort: Kreis LB bei S
Es gibt kein Schlupfloch, ist aber auch nicht nötig, die Regelung ist so, wie ich es geschrieben habe...

Mit einer Einschränkung: das Leergewicht des Fahrzeugs spielt seit Jahresanfang keine Rolle mehr

Guck mal hier: http://www.bmvbs.de/SharedDocs/DE/Artik ... sicht.html

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:dolmar: DOLMAR PS-7310 [50cm|3/8“|1.5mm]

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BeitragVerfasst: Mittwoch 7. August 2013, 21:23 
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Zitat:
Mach den Zusatz B96. Das ist nur eine Unterweisung und kostet nicht viel. Dann darfst du insgesamt 4250 kg Zuggewicht haben und darfst dementsprechend 1570 kg anhängen.

Das hört sich prima an. Und das geht ?


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BeitragVerfasst: Mittwoch 7. August 2013, 21:34 
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Zitat:
Zitat:
Mach den Zusatz B96. Das ist nur eine Unterweisung und kostet nicht viel. Dann darfst du insgesamt 4250 kg Zuggewicht haben und darfst dementsprechend 1570 kg anhängen.

Das hört sich prima an. Und das geht ?
Noch eine Info dazu:
Zitat:
Voraussetzung für den Erwerb des B96 ist eine theoretische Schulung von 2,5 Stunden, praktische Übungen (Rangieren, Rückwärtsfahren etc.) von 3,5 Stunden, sowie eine fahrpraktische Übung im öffentlichen Straßenverkehr von 1 Stunde. Die Schulung erfolgt ausschließlich bei einer Fahrschule, es gibt keine Prüfung. Diese Schulung kann auch im Zusammenhang mit der Ausbildung zur Klasse B durchgeführt werden. Mit der Bescheinigung der Fahrschule kann man dann bei Führer-scheinstelle die Erweiterung der Klasse B beantragen.
Kostet ca. 300-400 € und ist damit deutlich günstiger als BE. Wenn dir das aber langfristig nicht reicht, solltest Du besser BE machen.

Nur mit B darfst du wie schon weiter oben geschrieben wurde, max. 820 kg bei dem Zugfahrzeug anhängen.


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BeitragVerfasst: Mittwoch 7. August 2013, 21:44 
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Ich hab Beziehungen zu einer fahrschule, ich frage da morgen mal an.
Ich denke, das reicht mir.
Hätte ja auch noch den Mercedes zum ziehen.


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BeitragVerfasst: Mittwoch 7. August 2013, 21:55 
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Zitat:
Ich hab Beziehungen zu einer fahrschule
Na dann ist es kostenmäßig bestimmt auch noch ne Ecke weniger, als das was ich genannt habe... :DH:


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BeitragVerfasst: Mittwoch 7. August 2013, 22:05 
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Wohnort: Eifel
Ich hab auch nur B und darf an Vatters Laguna unseren 1200kg Anhänger ziehn.
Anhängelast 1500KG
Leergewicht 1400KG
Zgg 2015KG
Also geht maximal ein Anhänger von 1475KG mit B ( wegen Leergewicht Auto+75Kg Fahrer >= Zgg Hänger)
Mit BE geht nur unwesentlich mehr, nämlich 1500KG wegen der max Anhängelast.

Diese Regelung macht einen komischen Eindruck da kleine Autos schwerere Hänger ziehen dürfen als grosse wegen der 3,5t Beschränkung. Dein Bus wird ja sicherlich 2,8t, vl sogar mehr ziehen dürfen. B96 lohnt sich nur in wenigen fällen wenn man schwere Autos bewegt.

_________________
Der Alex!
:dolmar: 8500 (50+75) :Husky: 560XPG (45) :Husky: 357XPG (38) :stihl: 260 (38) :Husky: 371XPG(50) :Husky: 246 (38)
IHC 523s
IHC 423
Husqvarna Magik 13t
Uniforest 45M
There`s no replacement for Displacement!


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BeitragVerfasst: Donnerstag 8. August 2013, 06:19 
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Beiträge: 2065
Zitat:
Ich hab auch nur B und darf an Vatters Laguna unseren 1200kg Anhänger ziehn.
Anhängelast 1500KG
Leergewicht 1400KG
Zgg 2015KG
Also geht maximal ein Anhänger von 1475KG mit B ( wegen Leergewicht Auto+75Kg Fahrer >= Zgg Hänger)
Mit BE geht nur unwesentlich mehr, nämlich 1500KG wegen der max Anhängelast.

Diese Regelung macht einen komischen Eindruck da kleine Autos schwerere Hänger ziehen dürfen als grosse wegen der 3,5t Beschränkung. Dein Bus wird ja sicherlich 2,8t, vl sogar mehr ziehen dürfen. B96 lohnt sich nur in wenigen fällen wenn man schwere Autos bewegt.
Die Regelung mit dem Leergewicht ist am 19.01.2013 entfallen. Es gilt nur noch das Gesamtzuggewicht (und natürlich ggf. die Anhängelast).

In deinem Fall darfst Du 1485 kg anhängen.


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BeitragVerfasst: Donnerstag 8. August 2013, 10:26 
Servus Tönni,

wenn du Anhänger fahren willst mach einfach den BE. Das sind 5 Stunden (min.) und ne praktische Prüfung. Mit Doppelstunden sind das 3 Termine und ne Prüfung.
Ich war auch erst am Rechnen und darf vollbeladen meinen 1,5t Anhänger nicht ziehen da sich das zulässige Gesamtgewicht meines Fahrzeugs mit Montage einer Anhängerkupplung erhöht!! Sprich du bastelst an den Wagen ne Anhängerkupplung drann und anstatt das die Zuladung weniger wird lässt man die Zuladung gleich und erhöht das zulässige Gesamtgewicht. Tolle Sache, mit Anhängerkupplung darf ein Auto nochmals schwerer sein als ohne. Das heißt es bringt noch mehr auf die Waage. Meiner Meinung nach hätte das von der Zuladung abgezogen gehört aber verstehe wer will, ich steig eben nicht durch. Weil sich das zulässige Gesamtgewicht nun erhöhrt hat darf ich in meinem Falle nicht mehr voll ausgeladen fahren. (Lass ihn 50kg drüber sein und wegen 100kg Stützlast bei ner Kupplung die 75kg verkraftet gehen dir nochmal 25kg vom Gewicht ab)

1930kg + 1500kg Anhänger = 3452kg
2005kg + 1500kg Anhänger = 3505kg :DH: :DH:

Ich bin wahrlich kein Freund von Führerschein machen aber dieses Geschiss war mir zu blöd.

Ausser du willst einen ungebremsten ziehen, dann erledigt sich die Sache natürlich oder du brauchst keinen großen Anhänger.
Zitat:
Diese Regelung macht einen komischen Eindruck da kleine Autos schwerere Hänger ziehen dürfen als grosse wegen der 3,5t Beschränkung. Dein Bus wird ja sicherlich 2,8t, vl sogar mehr ziehen dürfen.
So isses und eben dadurch Schwachsinn.


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BeitragVerfasst: Donnerstag 8. August 2013, 11:07 
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Zitat:
Ich war auch erst am Rechnen und darf vollbeladen meinen 1,5t Anhänger nicht ziehen da sich das zulässige Gesamtgewicht meines Fahrzeugs mit Montage einer Anhängerkupplung erhöht!! Sprich du bastelst an den Wagen ne Anhängerkupplung drann und anstatt das die Zuladung weniger wird lässt man die Zuladung gleich und erhöht das zulässige Gesamtgewicht.
Woher kommt die Aussage? Habe ich noch nie gehört... :KK: Und dann müssten ja auch die Fahrzeugpapiere geändert werden. Entscheidend sind die Gewichte die in den Papieren eingetragen sind.


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BeitragVerfasst: Donnerstag 8. August 2013, 11:55 
Es steht in den Papieren ;) Meinem Fahrlehrer war das aber nicht unbekannt, muss wohl bei manchen Wägen so sein.


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BeitragVerfasst: Donnerstag 8. August 2013, 14:33 
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Hab sowas wie gesagt noch nie gehört/gesehen. Das wäre ja quasi eine Auflastung. Kannst es ja im Gegenzug wieder ablasten, wenn die paar Kilos mehr ein "Problem" darstellen... ;)


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