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 Betreff des Beitrags: Re: Anhänger 100KM Zulassung
BeitragVerfasst: Mittwoch 8. Januar 2014, 12:18 
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Zitat:
Hallo
ich geb zu daß ich nicht alles hier durchgelesen habe.
Aber das wichtigste hab ich vermisst.
Das Gewicht der Zugfahrzeuges da gibt es eine Formel
bei meinem 750kg ungebremst muss das Zugfahrzeug 2500kg wiegen
hallo,wo steht das,wäre mir so neu.Dann dürfte praktisch kein normaler PKW mehr einen 750 kg Hänger ziehen. :danke:

:wink:
werni
bei einer 100km Zulassung,davon gehen wir ja hier aus
musst dich mal beim Tüv erkundigen
war mit meinem Anhäner damals mit meinem Jimny vorgefahren
da haben sie mich erst mal wieder nach Hause gejagt

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 Betreff des Beitrags: Re: Anhänger 100KM Zulassung
BeitragVerfasst: Mittwoch 8. Januar 2014, 13:15 
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hallo,
wieder was gelernt, :klatsch: aber wer blickt bei den ganzen Vorschriften noch durch. :ohman:

:wink:
werni

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werni


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 Betreff des Beitrags: Re: Anhänger 100KM Zulassung
BeitragVerfasst: Mittwoch 8. Januar 2014, 17:28 
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Hallo Werner .
Formel
5. Alle Anhänger ohne Bremse und Anhänger mit Bremse, aber ohne hydraulische Schwingungsdämpfer:


zulässiges Gesamtgewicht Anhänger < 0,3 x Leergewicht/Zugfahrzeug

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 Betreff des Beitrags: Re: Anhänger 100KM Zulassung
BeitragVerfasst: Mittwoch 8. Januar 2014, 21:30 
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Zitat:
Hallo
ich geb zu daß ich nicht alles hier durchgelesen habe.
Aber das wichtigste hab ich vermisst.
Das Gewicht der Zugfahrzeuges da gibt es eine Formel
bei meinem 750kg ungebremst muss das Zugfahrzeug 2500kg wiegen
hallo,wo steht das,wäre mir so neu.Dann dürfte praktisch kein normaler PKW mehr einen 750 kg Hänger ziehen. :danke:

:wink:
werni
bei einer 100km Zulassung,davon gehen wir ja hier aus
musst dich mal beim Tüv erkundigen
war mit meinem Anhäner damals mit meinem Jimny vorgefahren
da haben sie mich erst mal wieder nach Hause gejagt
Müsste man mal recherchieren, was aktuell ist, die Regeln haben sich aber auch geändert!

Mit meinem alten Audi und Bootsanhänger hatte ich die 100er Zulassung eingetragen, da musste der Wagen ABS haben und ein gewisses Gewichtsverhältnis einhalten, was bei einem 350kg-Hänger jetzt keine Herausforderung war :pfeifen:

Damals wurde das auch noch für genau das Gespann eingetragen - explizit das Zugfahrzeug und der Hänger mit jeweiliger Fahrgestellnummer. Mit einem anderen Zugfahrzeug gleichen Typs hätte ich es neu eintragen lassen müssen.

Inzwischen sind die durchschnittlichen PKW größer und schwerer geworden, ABS ist absoluter Standard, oft auch ESP...

Inzwischen wird nur noch geprüft, ob der Anhänger die Kriterien erfüllt. Klar gelten auch noch Kriterien für das Zugfahrzeug um 100 fahren zu dürfen, die ich jetzt nicht auswendig weiss aber ich war auch mit Landy und Bootshänger beim TÜV und der wurde abgenommen. Mein alter Landy hat kein ABS, die 100 darf ich mit dem Gespann nicht fahren, den Hänger zur TÜV-Prüfung ziehen, darf ich aber trotz allem ;) - mit maximal 80 halt.
Vor ~10 Jahren oder so als 100er-Gespann hätten sie mir das auch nicht eingetragen ;) .

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 Betreff des Beitrags: Re: Anhänger 100KM Zulassung
BeitragVerfasst: Freitag 10. Januar 2014, 11:53 
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Zitat:
Hallo Werner .
Formel
5. Alle Anhänger ohne Bremse und Anhänger mit Bremse, aber ohne hydraulische Schwingungsdämpfer:


zulässiges Gesamtgewicht Anhänger < 0,3 x Leergewicht/Zugfahrzeug
Da sagen meine Papiere aber was anderes.

Leergewicht des PKW: 1400 kg
Zulässige Anhängelast ungebremst: 650 kg (gebremst 1300 kg)

Bei mir ist es also ein Faktor von 0,46 und nicht 0,3. Dürfte sonst ja nur 420 kg anhängen, abzüglich Hänger blieben dann nur 340 kg übrig, da kann ich ja mehr Gewicht in den "Kofferraum" schmeissen (Zuladung von 585 kg und ja ich weiß, da muss ich mich und alles was sonst so im Auto liegt abziehen, Auto wird aber auch entkernt wenn ich schwere Sachen im Auto transportiere).


Woher ist das mit der Formel?


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 Betreff des Beitrags: Re: Anhänger 100KM Zulassung
BeitragVerfasst: Freitag 10. Januar 2014, 12:08 
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von der Dekra
also bei meinem Hänger 750kg ungebremst muss das Zugfahrzeug etwa 2500kg haben
das weis ich aber bestimmt Tüv
kommt ungefär hin
da 3x750
2250
so kanns auch sein statt 2500
habs mir nur als Anhaltspunkt gemerkt
wei daß mein Bekannter mit seinem Touareg noch Probleme hätte

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 Betreff des Beitrags: Re: Anhänger 100KM Zulassung
BeitragVerfasst: Freitag 10. Januar 2014, 18:26 
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Zitat:
Hallo Werner .
Formel
5. Alle Anhänger ohne Bremse und Anhänger mit Bremse, aber ohne hydraulische Schwingungsdämpfer:


zulässiges Gesamtgewicht Anhänger < 0,3 x Leergewicht/Zugfahrzeug
Da sagen meine Papiere aber was anderes.

Leergewicht des PKW: 1400 kg
Zulässige Anhängelast ungebremst: 650 kg (gebremst 1300 kg)

Bei mir ist es also ein Faktor von 0,46 und nicht 0,3. Dürfte sonst ja nur 420 kg anhängen, abzüglich Hänger blieben dann nur 340 kg übrig, da kann ich ja mehr Gewicht in den "Kofferraum" schmeissen (Zuladung von 585 kg und ja ich weiß, da muss ich mich und alles was sonst so im Auto liegt abziehen, Auto wird aber auch entkernt wenn ich schwere Sachen im Auto transportiere).


Woher ist das mit der Formel?
Was in den Papieren steht, gilt für vorschriftsgemäßen Anhängerbetrieb ohne Berücksichtigung von Ausnahmen wie der 100km/h Zulassung von Anhängern.

Hier ist sauber beschrieben, wann und wie ein Anhänger auf 100km/h zugelassen werden kann und welche Anforderungen das Gespann zu erfüllen hat. Die Formel mit 0,3 gilt für Anhänger ohne Bremse und ohne hydraulische Stoßdämpfer.

Mit deinem Auto darfst du einen ungebremsten Anhänger bis 420kg Maximalgewicht und 100er-Zulassung auch mit 100km/h ziehen, einen 650er dann nur noch mit 80km/h.

Gebremste Anhänger mit hydraulischen Stoßdämpfern und Wohnwagen dürfen mehr wiegen, siehe Link.

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MfG Eike
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 Betreff des Beitrags: Re: Anhänger 100KM Zulassung
BeitragVerfasst: Freitag 10. Januar 2014, 20:35 
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Zitat:

Mit deinem Auto darfst du einen ungebremsten Anhänger bis 420kg Maximalgewicht und 100er-Zulassung auch mit 100km/h ziehen, einen 650er dann nur noch mit 80km/h.
Meinst du mit Maximalgewicht das tatsächliche oder das zulässige Gesamtgewicht?

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MfG, Henning

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 Betreff des Beitrags: Re: Anhänger 100KM Zulassung
BeitragVerfasst: Freitag 10. Januar 2014, 22:55 
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Zitat:
Zitat:

Mit deinem Auto darfst du einen ungebremsten Anhänger bis 420kg Maximalgewicht und 100er-Zulassung auch mit 100km/h ziehen, einen 650er dann nur noch mit 80km/h.
Meinst du mit Maximalgewicht das tatsächliche oder das zulässige Gesamtgewicht?
Für die 100er Zulassung bzw. viel mehr die "Legalität des Gespannes" ist das ZGG entscheidend, ob du einen Anhänger gemütlich mit bis zu 80km/h ziehen darfst, entscheidet hingegen das reale Gewicht.

Das steht aber alles in dem Link:
Zitat:
Seit die Gespanne nicht mehr mit 2 Fahrgestellnummern geprüft und schriftlich begutachtet werden müssen, muss halt der Fahrer Sorge tragen, ob er einen für 100km/h zugelassenen Hänger mit dem verfügbaren Zugfahrzeug überhaupt (schneller als 80) ziehen darf.

Ich finde es gut, weil ich mir so einiges an TÜV-Gängen schon sparen konnte, allerdings dürften so auch einige 100er Gespanne unterwegs sein, die es glauben zu dürfen, dann aber ein zu leichtes Auto davor haben ...

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 Betreff des Beitrags: Re: Anhänger 100KM Zulassung
BeitragVerfasst: Samstag 11. Januar 2014, 01:43 
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Zitat:
Zitat:
Zitat:

Mit deinem Auto darfst du einen ungebremsten Anhänger bis 420kg Maximalgewicht und 100er-Zulassung auch mit 100km/h ziehen, einen 650er dann nur noch mit 80km/h.
Meinst du mit Maximalgewicht das tatsächliche oder das zulässige Gesamtgewicht?
Für die 100er Zulassung bzw. viel mehr die "Legalität des Gespannes" ist das ZGG entscheidend, ob du einen Anhänger gemütlich mit bis zu 80km/h ziehen darfst, entscheidet hingegen das reale Gewicht.
Bei der 100er-Zulassung (für ungebremste Anhänger) zählt das ZGG des Anhängers und das eingetragene Leergewicht des Zugfahrzeuges.
Bei den neuen 100er Zulassungen sollte auch in den Fahrzeugpapieren drin stehen, dass für das Fahren mit 100 das Zugfahrzeug ein Leergewicht von mindestens xyz aufweisen muss.
Den 650kg Anhänger nur "halb" (= 420kg GG) beladen und trotzdem 100 fahren ist nicht erlaubt.

Gruss georg123


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 Betreff des Beitrags: Re: Anhänger 100KM Zulassung
BeitragVerfasst: Samstag 11. Januar 2014, 09:15 
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Moin Georg,

schrieb ich doch ;) ... nur weil früher die Gespanne mit Fahrgestellnummern beider Fahrzeuge (PKW und Hänger" schriftlich festgehalten wurden ("100er-Gutachten"), vergessen inzwischen viele, dass auch das Zugfahrzeug Anforderungen erfüllen MUSS, auch wenn nur noch der Anhänger begutachtet wird.

Dass alles klar geregelt und schriftlich nachzulesen ist, ist nicht anders zu erwarten. Wir leben in Deutschland ;) ...

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 Betreff des Beitrags: Re: Anhänger 100KM Zulassung
BeitragVerfasst: Samstag 11. Januar 2014, 13:24 
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Zitat:
schrieb ich doch ;)
Mir war halt danach, das nochmal zu bestätigen :q
Zitat:
Dass alles klar geregelt und schriftlich nachzulesen ist, ist nicht anders zu erwarten. Wir leben in Deutschland ;) ...
Find ich gut dass bei uns sowas klar geregelt ist. Wäre das nicht der Fall, könnte ja jeder Dorfscherif seine eigene Interpretation haben und die nach Belieben (warum erinnert mich das Wort an Bakschisch) ändern.

Gruss georg123


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 Betreff des Beitrags: Re: Anhänger 100KM Zulassung
BeitragVerfasst: Samstag 11. Januar 2014, 13:47 
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Den 650kg Anhänger nur "halb" (= 420kg GG) beladen und trotzdem 100 fahren ist nicht erlaubt.

da bin ich aber anders informiert. :KK:

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 Betreff des Beitrags: Re: Anhänger 100KM Zulassung
BeitragVerfasst: Samstag 11. Januar 2014, 14:19 
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Zitat:
Den 650kg Anhänger nur "halb" (= 420kg GG) beladen und trotzdem 100 fahren ist nicht erlaubt.

da bin ich aber anders informiert. :KK:
Wer hat Dich denn anders informiert?
Eike hat zum TÜV verlinkt und dort ist die aktuelle Rechtslage beschrieben. Dort steht:

"Die zulässige Gesamtmasse des Anhängers, der mit 100 km/h betrieben werden soll, hängt vom Leergewicht des Zugfahrzeugs ab ( x mal Leergewicht). Den Faktor X, mit dem das Leergewicht zu multiplizieren ist, entnehmen Sie der nachfolgenden Tabelle."
Für ungebremste Anhänger ist der Faktor x = 0,3.

Die fett gedruckten Wörter (= ZGM) sind in unserem Beispiel die 650kg und nicht das Gewicht welches der Anhänger beim aktuellen Ladezustand gerade auf die Waage bringt.

Ganz platt: Auch ein leerer (meinetwegen nur 100kg wiegender) ungebremster Anhänger mit ZGM 750kg benötigt zur Nutzung der Tempo-100-Regelung ein Zugfahrzeug von 2.500kg Leergewicht. Und nein, der Polizist verwiegt das Auto deswegen nicht, der nimmt die Angaben aus den Autopapieren und wenn da 2.480kg stehen, reicht es nicht um mit einen leeren 750kg Anhänger 100 fahren zu dürfen.
Frag doch mal, weshalb Anhängerhändler Ablastungen bei ungebremsten Tempo-100-Anhängern machen. Fast nur aus diesem Grund.

Gruss georg123


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 Betreff des Beitrags: Re: Anhänger 100KM Zulassung
BeitragVerfasst: Samstag 11. Januar 2014, 14:26 
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1.den Punkt das der PKW (Zugfahrzeug )ein entsprechendes Gewicht haben muss habe ich zuerst angesprochen
Das war den meisten nicht bekannt.
2.Es kommt nach meinen Informationen auf das tatächliche Gewicht an.

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 Betreff des Beitrags: Re: Anhänger 100KM Zulassung
BeitragVerfasst: Samstag 11. Januar 2014, 14:41 
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Zitat:
1.den Punkt das der PKW (Zugfahrzeug )ein entsprechendes Gewicht haben muss habe ich zuerst angesprochen
Das war den meisten nicht bekannt.
Auf Anwenderseite hast Du leider recht. Auf Seiten der Rennleitung dürfte das anders aussehen ;-)
Zitat:
2.Es kommt nach meinen Informationen auf das tatächliche Gewicht an.
Wenn Du rechtssicher darlegen kannst, dass nicht das ZGG, sondern das tatsächliche Gewicht des Anhängers (für Tempo-100) relevant ist, dann werden Dir Horden von Anhängerfahrer die Füße küssen. Ich bin gespannt, woher Du die Information hast.

Gruss georg123


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 Betreff des Beitrags: Re: Anhänger 100KM Zulassung
BeitragVerfasst: Samstag 11. Januar 2014, 15:49 
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Ich will nun aber keine schlafende Hund wecken :pfeifen:

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 Betreff des Beitrags: Re: Anhänger 100KM Zulassung
BeitragVerfasst: Samstag 11. Januar 2014, 17:04 
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Zitat:
Den 650kg Anhänger nur "halb" (= 420kg GG) beladen und trotzdem 100 fahren ist nicht erlaubt.

da bin ich aber anders informiert. :KK:
Zitat:
...
2.Es kommt nach meinen Informationen auf das tatächliche Gewicht an.
Dann lies mal den Link vom TÜV Nord. Auf wen darf man sich dann bei der Kontrolle beziehen? Auf dich oder den TÜV ;) ?

Bei der Gespannbegutachtung früher ging es auch nur um Leergewicht Zugfahrzeug und ZGG Anhänger, war noch nie anders.

Finde das mit dem ZGG bei vielen Anhängerthemen auch affig, ist aber so. Beispielsweise darf meine Freundin meinen vollen Bootshänger mit fast 10m Mast drauf fahren (400kg), nicht aber meinen leeren Brennholzhänger (leer 410kg aber ZGG 2500kg). Was sich einfacher fährt und weniger windanfällig ist, brauchen wir wohl nicht drüber reden - der leere Tandem-Tieflader natürlich :pfeifen:

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 Betreff des Beitrags: Re: Anhänger 100KM Zulassung
BeitragVerfasst: Mittwoch 15. Januar 2014, 07:18 
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Ok dann weiß ich jetzt wo mein Verständnisproblem liegt. Deine Formel bezog sich auf die 100er Zulassung, bei mir ging es um generelle Anhängelasten. Asche auf mein Haupt :hihi:


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 Betreff des Beitrags: Re: Anhänger 100KM Zulassung
BeitragVerfasst: Donnerstag 16. Januar 2014, 21:06 
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Hallo
Ich will auch mal....

Hab mir letztes Jahr n STEMA Hänger im Praktiker gekauft - Angebot mit 35% Ersparnis - mit 850 kg Gesammtgewicht und 100er Zulassung.
Ich fahr das Teil hinter nem Skoda Fabia, ca 1200 kg Leergewicht. Hab vorher son kleinen Heinemann mit 500 Kg gehabt - wow, iss das n Unterschied beim fahren.
Der kleine iss auf der Strasse rumgehüpft wie n Floh, der STEMA liegt auch noch bei 120 wie festgeklebt auf der Strasse, wahrscheinlich auch durch die zusätzlichen Stossdämpfer.
Ich jedenfalls möchte die 100 kmh nicht mehr missen.

:wink:

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