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BeitragVerfasst: Montag 23. Juli 2007, 20:07 
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Registriert: Dienstag 14. Februar 2006, 12:11
Beiträge: 137
Wohnort: Untermain bei Aschaffenburg
Bei sowas bin ich auch dabei.
Benutze zB für Grünschnitt am kleinen ungebremsten Anhänger Al-Seitenteile vom Gerüst. Weiss denn jemand, ob solchen "Anbauten" mit der ABE des Hängers abgedeckt sind? Im Prinzip hat das doch keine TÜV Abnahme. Läuft das unter Ladungssicherung? Wo ist die Grenze? Ich denke an Versicherungshaftung beim Unfall?
Gruss
Spessarter

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Brennholz macht immer ein paar mal warm


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BeitragVerfasst: Montag 23. Juli 2007, 20:51 
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Beiträge: 13033
Wohnort: Im wunderschönen Schwabenland, am Fuße der Alb, 73066 Sparwiesen, Jahrgang: 1988
Meines Wissens nach müßen Ladebordwanderhöhungen fest, oder zumindest sehr stabil mit dem Chassi des Hängers verbunden sein: Die Ladung darf bei einer Notbremsung nicht zu stark verrutschen oder den Hänger "verlassen". In jedem Fall sollte die Bordwanderhöhung die Ladung vorm rausfallen sichern, auch in Extremsituationen.
Eine Tüvabnhame kann nicht schaden, kostet ja nicht die Welt ;).



Gruß
Andreas

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MS 220E, MS 200T, MS 260W, MS 044, MS 660W, MS 076 AVEQ

Für meine Bilder gilt das ©!

Saufsch, stirbsch. Saufsch ed, stirbsch au. Also saufsch!


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BeitragVerfasst: Montag 23. Juli 2007, 21:51 
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Registriert: Sonntag 25. Februar 2007, 21:33
Beiträge: 14976
Wohnort: Gernlinden, die Perle in Oberbayern
Solange die Dinger aufsteckbar sind, gelten sie als Teil der Ladung. Beim Tüv die Dinger runtermachen, die sehen das nicht gerne. Und wenn man sowas nur für Grünschnitt oder ähnlich leichtes Zeugs nimmt, gibts da auch keine Probleme.
Stammholz ist da schon was anderes :oops: :oops: :oops: Aber ich will mich bessern.

Gruß
Peter

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Gruß
Peter

Dolmar 500(38), 5105H(38), PS 7900(50)(2x), Solo 694 (60), Husqvarna 3120XP (90), Dolmar ES 2040 A(40), Efco 2600MT(30)
Sachs Dolmar 118, 123, 133, 143, 152, 153(2x), 166(4x), CA, CT, CC, CL, MC Culloch 15, 250, 300, 380, 740L, 795, 1-51, 1-72(2x), 1-86 gear drive, CP125(2x), SP125, SP125C, Pro Mac 6800, Stihl 041, 076AV, Solo Rex

Im Falle seines Falles erschlägt ein Baum dann alles!


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BeitragVerfasst: Dienstag 31. Juli 2007, 23:53 
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Registriert: Mittwoch 6. September 2006, 21:51
Beiträge: 6901
Wohnort: Niederrhein
Zitat:
@ Husky
eine exzellente Arbeit, sieht sehr gut aus. Glückwunsch.


aber trotzdem noch mal was zum Thema Bordwanderhöhung:
Meine Meinung ist das viele Selbstwerber (PKW + Hänger) Ihre Hänger einfach überladen.
Viele machen sich darüber keine Gedanken oder nach dem Motto „wird schon nichts passieren“

~Werte für frisches Holz und luftgetrocknetes Holz.
Holzwerte sind Richtwerte, welche im I-Net zu finden sind.

Fichte 760kg/m3 450kg/m3
Buche 980kg/m3 750kg/m3
Eiche 1050kg/m3 750kg/m3

750kg Anhänger Maße 2m x 1m x 0,4m = 0,8m3
Fichte 760kg/m3 x 0,75 = 570kg/SRM d.h. ein SRM wiegt 570kg.
Diese Menge passt vom Volumen ohne Probleme auf den Hänger.
Der Hänger wiegt leer ~180kg.
Wird nun der Hänger mit 1SRM beladen sind wird schon bei der max. Grenze von 750kg (180kg+570kg) !
Kommt nun noch eine Bordwanderhöhung von xx cm dazu ist der Hänger überladen.
So sieht man es leider auch in der Praxis. Viele kaufen sich einen zu kleinen Hänger und machen sich dann eine Bordwanderhöhung drauf.
Für Gestrüpp und leichtere Sachen überhaupt kein Problem aber nicht mit Holz.
Und wenn der Hänger so überladen ist, aus dem Wald müsst Ihr damit auch erstmal wieder rauskommen.
Ein Hänger mit Bordwanderhöhung wird von den Grünen immer kontrolliert.
Habe schon einige gesehen die Ihre Hänger wieder abladen mussten, da kennen die Grünen kein Pardon.
Hallo

wenn ich die Gewichte lese müsste es sich aber um Festmeter handeln??
Dann wären das etwa 760x0,75 = RM, x0,75= SRM ~ 430kg, das passt dann schon...
nicht schlagen und steinigen wenn ich das falsch verstanden habe :!:

@Arnim...
hast du den Passat 3B mit dem 1,8er 125PS?? dann darf der evtl. auch mehr ziehen (1500kg), allerdings nur bis 8% Steigung, bei 12% waren es bei meinem 1400kg.

Jörg

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Gott bewahre...
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