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BeitragVerfasst: Sonntag 29. Oktober 2017, 09:24 
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Manche Leute haben auch nicht den entsprechenden Führerschein!

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:dolmar:: CC, CF, ES 161A, PS 222TH, PS 32, PS 35, PS 3400TH, PS 420, 2x PS 5105H, PS 6100H, PS 8500, PS 9010, PC 7435
:stihl:: n paar auf dem OP Tisch


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BeitragVerfasst: Sonntag 29. Oktober 2017, 09:35 
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Beiträge: 1868
Wohnort: Saarland, St.Ingbert
der Tiguan hat ca. 2,1T Zul. Gesamt Gewicht, dazu noch ein 1,4T Anhänger passt für jeden PKW Führereschein. Will man mehr laden macht man den b96 für ca. 300€ und darf bis 4,25T Zuggewicht gehen.

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Mfg. Klaus

Dolmar PS-52


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BeitragVerfasst: Sonntag 29. Oktober 2017, 09:45 
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"Aber her Inspektor, solange er noch net die Hufe spreizt passt's eh..."

:lol:

g,

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Dieses posting wurde CO2 Neutral geschrieben...
[quote="Hueffel"]...Ich wähle meine Säge immer danach, mit welcher die Arbeit für mich leichter wird, nicht danach, welche Säge die Arbeit leichter bewältigt...[/quote]


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BeitragVerfasst: Sonntag 29. Oktober 2017, 10:06 
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Registriert: Montag 2. Juli 2007, 15:25
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Ich war mal Ersthelfer bei einem Unfall. Suzuki Jimny mit 750kg Hänger ungebremst. Voll mit Plastiktonnen voller Bauschutt. Das ganze schaukelte sich auf und das Gefährt rauschte in die Böschung und überschlug sich.
Seit dem bin ich von so Sachen "ja das passt schon" geheilt

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:stihl:


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BeitragVerfasst: Dienstag 31. Oktober 2017, 11:12 
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[quote="Klaus"] Will man mehr laden macht man den b96 für ca. 300€ und darf bis 4,25T Zuggewicht gehen.[/quote]


Effektiv bekommst du ~750kg mehr Zuggewicht sodass du ein ZGG von 4250kg hast und nicht 4250kg Zuggewicht.....

Bringt was, aber bei ~300€?? Wenn BE ~600-700€ kostet.. Natürlichje nach Begabung des Fahrers...


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BeitragVerfasst: Dienstag 31. Oktober 2017, 11:33 
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Wie schon geschrieben kommt es auf den Führerschein an. Hab vor zwei Jahren endlich den BE gemacht weil ich es leid war mit 750kg Anhänger Holz zu holen. Hab jetzt ein 1500kg Anhänger und mit meinem Auto VW Caddy darf ich 1500kg ziehen. Inkl. 100er Zulassung.
Ist eine super Kombi, allerdings verrechnet man sich schnell mit frischen Holz. Fahre daher auch lieber einmal mehr und immer mit Netz.
Kalles Vorschlag mit dem wiegen fahren ist das beste was du machen kannst, nur so bekommt das Gefühl dafür. Soviel wie du mit deinem Anhänger da fährst traue ich mich ja nicht mal mit meinem in einer Tour. Und deiner ist ungebremst!
Das würde ich mal überdenken.

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Gruß Christian

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BeitragVerfasst: Dienstag 31. Oktober 2017, 11:39 
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Zitat:
Bringt was, aber bei ~300€?? Wenn BE ~600-700€ kostet.. Natürlichje nach Begabung des Fahrers...

wer nicht mehr braucht und keine Prüfung machen will der nimmt den B96. Kollege ist wegen größerem Wohnwagen auch gerade dran, kostet ihn 200€.

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Mfg. Klaus

Dolmar PS-52


Zuletzt geändert von Klaus am Mittwoch 1. November 2017, 09:12, insgesamt 2-mal geändert.

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BeitragVerfasst: Dienstag 31. Oktober 2017, 11:40 
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Nachtrag zum B96 Führerschein, das ist eine Klasse die die Wohnwagenlobby haben wollte damit Leute die nicht den alten Klasse 3 Schein haben auch die Wohnwagen ziehen können. In meinen Augen der größte Mist. Dazu nur Theorie, keine Fahrpraxis.
Auch wenn ich den BE überflüssig finde, habe ich ihn gemacht. Wenn man 750kg Anhänger rangieren kann ist das eine reine Formsache. Kosten für den BE 550€ inkl. 5 Fahrstunden und nen netter Plausch mit dem Fahrlehrer.

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Gruß Christian

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BeitragVerfasst: Dienstag 31. Oktober 2017, 14:27 
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@Jens
Den Tip mit der Personenwaage finde ich gut!
Gruß
Rolf

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Grüße aus de Palz
Rolf

Wer hinterher der Dumme ist, kann sich sicher sein, dass er es schon vorher war. :hihi:


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BeitragVerfasst: Mittwoch 1. November 2017, 08:46 
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Zitat:
Ich war mal Ersthelfer bei einem Unfall. Suzuki Jimny mit 750kg Hänger ungebremst.
:schreck: , das ist ja schon mal die Dreistigkeit überhaupt :kopfschuettel: Der Jimny darf ungebremst max. 400 Kg. bewegen/ziehen und gebremst 1300 Kg. Letzteres ist für so'n relativ kleines Auto auch schon sehr grenzwertig, hatte ich die letzten Jahre zu Zeiten meines Jimny's auch ein paarmal erfahren :pfeifen: ;)

:wink: Siggi

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Wer in der Herde läuft, muss Ärschen folgen :pfeifen:
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BeitragVerfasst: Mittwoch 1. November 2017, 09:12 
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Zitat:
Auch wenn ich den BE überflüssig finde, habe ich ihn gemacht
mir blieb auch nichts anderes übrig,wennst nur 750kg ziehen darfst ist das nicht so schön
hab 2014 für den BE bezahlt für einer Doppelfahrstunde 200,- und für die Prüfung 114,50
der B96 hätte 330,- gekostet

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lg Richard

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BeitragVerfasst: Mittwoch 1. November 2017, 09:15 
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Musste ihn quasi machen, wegen Wohnwagen usw. Aber habe es lange rausgezögert.
Dann ist der bei euch aber sehr günstig. Fand meine 550€ für hier schon günstig. Bei uns sind 5 Fahrstunden Pflicht.

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Gruß Christian

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BeitragVerfasst: Mittwoch 1. November 2017, 09:53 
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was habt ihr denn alle für Fahrzeug wenn ihr mit dem normalen B-Klasse-Führerschein nur 750kg ziehen dürft?
Also mein A4 wiegt fahrbereit bei zirka 1700-1800kg dann kann ich locker noch meinen 1350kg Hänger drankuppeln und bin noch unter meinen 3500kg!

Eng wird's bei meinem Kumpel mit seinem T6 der darf den Hänger nicht ganz voll machen aber 1000kg darf auch er mit seinem B-Schein anhängen!

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BeitragVerfasst: Mittwoch 1. November 2017, 10:05 
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Zitat:
Also mein A4 wiegt fahrbereit bei zirka 1700-1800kg
es geht aber nicht um das fahrbereite Gewicht sondern um das Gesamtgewicht

wenn der T6 von deinem Kumpel und der Anhänger im Gesamtgewicht mehr als 3500kg haben,is nix mit B-Schein,egal wieviel er geladen hat

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lg Richard

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BeitragVerfasst: Mittwoch 1. November 2017, 10:11 
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Zitat:
Eng wird's bei meinem Kumpel mit seinem T6 der darf den Hänger nicht ganz voll machen aber 1000kg darf auch er mit seinem B-Schein anhängen!
Ich dachte "zulässiges", nicht "tatsächliches" Gewicht. Kann mich da mal jemand aufklären. Mit nicht ganz voll meint er das tatsächliche, oder wie?

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Gruß, Christian


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BeitragVerfasst: Mittwoch 1. November 2017, 10:18 
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dass mein ich ja, der T6 hat ein Fahrbereitesgewicht (Nicht zul. GG) von zirka 2,5t darf also 1000kg anhängen mit dem B-Schein. Nimmt man nun das Leergewicht des Hängers mit zirka 250kg sind noch 750kg Zuladung drin.

Es ist ja nicht entscheidend welches max. zul. Gewicht das Fahrzeug und der Hänger hat sondern das tatsächlich geladene!!

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BeitragVerfasst: Mittwoch 1. November 2017, 10:21 
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genau, wenn du zum Beispiel den Patrol von Richard nimmst, darfst du mit dem B-Schein (zumindest in Deutschland) trotzdem nen 3,5 Tonnen tandemanhänger ankuppeln aber halt nix oder nur noch sehr wenig laden (obs sinn macht lassen wir mal außen vor).

Hier wurde nachgebessert seitens der STVO. So sollte es ermöglicht werden große Anhänger bei der "Überführung" auch an kleinere Autos anzuhängen.

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BeitragVerfasst: Mittwoch 1. November 2017, 10:23 
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hier nochmal zum nachlesen:
https://www.tuev-nord.de/de/privatkunde ... 96-und-be/

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BeitragVerfasst: Mittwoch 1. November 2017, 10:28 
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hier steht aber Gesamtmasse und nicht tatsächliches Gewicht "oder mit einer zulässigen Gesamtmasse von über 750 kg, sofern die zulässige Gesamtmasse der Kombination 3500 kg nicht übersteigt."

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BeitragVerfasst: Mittwoch 1. November 2017, 10:35 
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Zitat:
genau, wenn du zum Beispiel den Patrol von Richard nimmst, darfst du mit dem B-Schein (zumindest in Deutschland) trotzdem nen 3,5 Tonnen tandemanhänger ankuppeln aber halt nix oder nur noch sehr wenig laden (obs sinn macht lassen wir mal außen vor).
darfst du eben nicht

B= zulässige Gesamtmasse der Kombination 3500 kg
B96= zulässige Gesamtmasse der Kombination 4250 kg
BE= zulässige Gesamtmasse der Kombination 7000kg und das tatsächliche Gewicht vom Hänger darf nicht höher sein als beim Zugfahrzeug eingetragen

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