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BeitragVerfasst: Mittwoch 1. November 2017, 10:41 
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Um genau das nicht immer zu errechnen, darf oder darf ich nicht hab ich BE gemacht. 3.5 T Zugfahrzeug und 3.5 T Anhänger.

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Gruß Christian

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BeitragVerfasst: Mittwoch 1. November 2017, 10:43 
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@dodge m37:
Nicht ganz Kl. B: immer ein 750kg Anhänger(auch bei Zugfahrzeug 3,5T) oder zul. Zuggewicht kleiner 3,5t.
Mit dem 750kg kommt man ja legal auf die 4,25t mit Kl. B, daher kommt wahrscheinlich die Begründung für den B96.
Das selbe Spiel hatte ich mit der 100er Zulassung von meinem ungebremsten 750kg Anhänger, der hat jetzt 650kg in den Papieren und darf hinter meinem T4 der 2170kg Leergewicht hat, legal ungebremst 100km/h fahren.
Das mit der tatsächlichen Anhängelast hängt dann mit der zulässigen Anhängelast des Zugfahrzeugs zusammen, jedoch immer unter Beachtung der Führerscheinfrage mit dem zulässigen Gesammtgewicht.
Ob es noch komplizierter geht? Ich glaube die meisten Anhängerfahrer können da doch nicht voll durchblicken, ich auch nicht.

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Gruß, Christian


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BeitragVerfasst: Mittwoch 1. November 2017, 10:45 
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das stimmt Richard, so steht es auch beim ADAC und TÜV.

Dennoch hatte ich bei den Kontrollen nie ärger, weil es dort hieß die gesamt Maße von 3,5t ist nicht überschritten (Ein erfahrener Beamter hat mir dann auch das mit der Überführungsfahrt erklärt)

Klar sicher und unbeschwerter fährt man mit dem BE.

Deshalb steht der bei mir auch im Winter an.

Grüße

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BeitragVerfasst: Mittwoch 1. November 2017, 10:52 
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Zitat:
@dodge m37:
Nicht ganz Kl. B: immer ein 750kg Anhänger(auch bei Zugfahrzeug 3,5T) oder zul. Zuggewicht kleiner 3,5t.
:danke: hatte ich vergessen
Zitat:
Ein erfahrener Beamter hat mir dann auch das mit der Überführungsfahrt erklärt
das Problem ist,das viele da selber nicht mehr durchblicken

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lg Richard

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BeitragVerfasst: Mittwoch 1. November 2017, 12:14 
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Habe genau den selben Anhänger im Einsatz, ist ein stabiler angenehm zu ziehender Anhänger. :mrgreen:
Aber auch ruckzuck überladen wenn man nicht aufpasst :schreck: :kopfschuettel:

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BeitragVerfasst: Mittwoch 1. November 2017, 15:14 
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Zitat:
... Inkl. 100er Zulassung...
Aber nur auf Autobahnen!!!


Zitat:
...Es ist ja nicht entscheidend welches max. zul. Gewicht das Fahrzeug und der Hänger hat sondern das tatsächlich geladene!!
Das ist FALSCH!
Das zGg des Zugfahrzeugs plus das zGg darf bei Klasse B 3500kg NICHT überschreiten!!!
Wobei ein 750kg Anhänger immer gezogen werden darf, auch wenn das Zugfahrzeug 3500kg zGg hat!

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BeitragVerfasst: Mittwoch 1. November 2017, 18:52 
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Was soll das heißen nur auf Autobahnen? 100kmh fahr ich da wo ich es darf.

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Gruß Christian

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BeitragVerfasst: Mittwoch 1. November 2017, 19:03 
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Du und alle anderen dürfen das nur auf Autobahnen und Kraftfahrstaßen.


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BeitragVerfasst: Mittwoch 1. November 2017, 19:07 
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Genau so is es....
Wissen aber nicht alle. :pfeifen:

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BeitragVerfasst: Mittwoch 1. November 2017, 19:24 
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Genau deswegen ist die 100km/h Zulassung in den meisten Fällen ja auch Quatsch!

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BeitragVerfasst: Mittwoch 1. November 2017, 19:25 
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Stimmt, rentiert sich eigendlich nur bei Wohnwagen... ;)

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BeitragVerfasst: Donnerstag 2. November 2017, 19:10 
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Zitat:
Wobei ein 750kg Anhänger immer gezogen werden darf, auch wenn das Zugfahrzeug 3500kg zGg hat!


Das ist eben nicht korrekt!

Klasse B

•mit einer zulässiger Gesamtmasse von nicht mehr als 3500 kg und
•gebaut und ausgelegt zur Beförderung von nicht mehr als 8 Personen außer dem Fahrzeugführer,

auch mit Anhänger
•mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg oder mit einer zulässigen Gesamtmasse von über 750 kg, sofern die zulässige Gesamtmasse der Kombination 3500 kg nicht übersteigt.


Quelle: Tüv Nord

MfG Tobias

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BeitragVerfasst: Donnerstag 2. November 2017, 19:24 
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Zitat:
Das ist eben nicht korrekt!
doch ist es,hast es ja selbst geschrieben "mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg"

wenn das Gesamtgewicht des Anhängers mehr als 750kg hat,handelt es sich um einen schweren Anhänger und da gilt dann "mit einer zulässigen Gesamtmasse von über 750 kg, sofern die zulässige Gesamtmasse der Kombination 3500 kg nicht übersteigt"

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lg Richard

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BeitragVerfasst: Donnerstag 2. November 2017, 21:04 
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Mein Fehler. Hast Recht!

MfG Tobias

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BeitragVerfasst: Freitag 3. November 2017, 14:26 
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ich hab mich mit dem thema nie richtig beschäftigt und musste direkt mal in meinen führerschein gucken. A1, A, B, C1, BE, C1E, CE (C1E>12000kg), M, L, T/S. sollte beim ziehen irgendwelcher anhänger keine Probleme haben, oder?

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lg,
stephan

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BeitragVerfasst: Freitag 3. November 2017, 14:35 
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Ich denke du weißt schon genau was du für Führerscheine hast und was du damit ziehen darfst. CE bekommt man ja nicht durch Handauflegen...

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BeitragVerfasst: Freitag 3. November 2017, 14:39 
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das ist es ja, hab normal auto gemacht und später mopped.
als dann dieser neue führerschein ausgestellt wurde waren die einträge drin.
also quasi durch handauflegen :?

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stephan

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BeitragVerfasst: Freitag 3. November 2017, 16:44 
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Ok, das ist ungewöhnlich....

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BeitragVerfasst: Freitag 3. November 2017, 17:08 
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Vielleicht waren bei deiner Hand ein paar Euros drin, als du den hast umschreiben lassen.....?
Sei froh das du das alles hast. Diese ganzen Klassen versteht doch keiner mehr. Selbst die Polizei hat keine Ahnung.

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BeitragVerfasst: Freitag 3. November 2017, 17:28 
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Zitat:
das ist es ja, hab normal auto gemacht und später mopped.
als dann dieser neue führerschein ausgestellt wurde waren die einträge drin.
Evtl bei Bundeswehr oder THW oder... mal den C /CE /C1/ C1E gemacht und nicht umtragen lassen? Weiß nicht wie die mittlerweile mit dem KBA vernetzt sind.

Ansonsten: unbedingt klären :!: :!: Bei Unfällen wird da u. U. ganz genau nachgeforscht!

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Viele Grüße

Jürgen
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...diskutiere nicht mit Idioten, denn sie ziehen Dich auf ihr Niveau und schlagen Dich dort mit Erfahrung...
Wenn Du versuchst, es allen recht zu machen, hast Du bestimmet Einen vergessen: Dich selbst!


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