Zitat:
[... da dürfte der Tüv doch nicht so viel dagegen haben wegen der Kugelkupplung, ausser das sie eingetragen/abgenommen werden muss oder?
Erst mal wird die die Polizei etwas dagegen haben. Da keine Bauartgenehmigung (Prüfzeichen mit Tilde oder angenietetes Typenschild) oder eine TÜV Abnahme vorliegt, fährst Du einen Schlepper ohne Betriebserlaubnis
. Das hat bei einem Unfall ganz schnell versicherungsrechtliche Konsequenzen...
.
Wir haben uns für unseren Holder Schmalspur eine für die gezeigten Kugelköpfe passende und wirklich massive Halterung geschweißt, welche an den gleichen Befestigungspunkten des serienmäßigen Zugmauls und mit dessen Original Befestigungsteilen (Splint gesicherter U-Bügel) gefestigt wird.
Als ich damals auf dem Hof des LaMa´s zur Hauptuntersuchung von Schlepper und Anhänger (zul. Gesamtgewicht 600 kg) mit dem Gespann vorfuhr, baute der TÜV Prüfer das Teil eigenhändig ab und warf es mit den Worten zur Seite, dass dies nicht zulässig sei. Er untersagte mir sogar dies wieder anzubauen und nach erfolgter Prüfungen mit dem Hänger dran wegzufahren.
Ich denke, dass man bei solchen "Eigenbauten" Einzelabnahmen und ggf. auch Festigkeitsgutachten etc. benötigt, weil sich auch ein TÜV Ingenieur nur aufgrund eines guten Gefühls ungern "aus dem Fenster lehnt". Dazu braucht das Bauteil (Ackerschiene mit fest verbundenem Kugelkopf) eine (1) Nummer, die man ebenfalls nicht hat und die eingetragen werden würde (Eintragetext so Sinngemäß: Ackerschiene mit Prüfnummer ABCD und mittig montiertem Kugelkopf Typ soundso, Prüfnummer xyz) . Dies ist im Schadensfall der erste Hinweis, zum Hersteller und dessen Konstruktionsunterlagen und den damit im Rahmen der Entwicklung gemachten Berechnungen und Prüfungen zur Bauartgenehmigung.
Morgen schraubst Du einen anderen Kugelkopf drauf oder verwendest den Kugelkopf auf einer schwächeren Ackerschiene und keiner kann nachvollziehen, ob das die ursprünglich eingetragene / geprüfte Einheit war.
Das ist ziemlich analog zum Vorgehen, wenn man am Auto eine Rad- Reifenkombination eintragen lassen will, für welche es seitens des Herstellers keine Gutachten / Unterlagen gibt. Da muss zumindest eine Festigkeitsbescheinigung über die maximale Tragkraft von Reifen und Felge vorliegen. Reifendurchmesser (wegen Tachoabweichung) und Freigängigkeit unter Last sind da noch die kleinsten Hürden.