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 Betreff des Beitrags: PKW Anhänger mit Traktor ziehen?
BeitragVerfasst: Sonntag 18. Mai 2014, 19:04 
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Registriert: Dienstag 8. April 2014, 11:31
Beiträge: 14
Hallo,

darf ich meinen 2t Pkw anhänger mit dem traktor über die straße fahren?
Ihc habe ein zugpendel mit kugelkopf.

Xaver


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BeitragVerfasst: Sonntag 18. Mai 2014, 19:06 
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Registriert: Donnerstag 15. Mai 2014, 19:25
Beiträge: 11
Warum nicht. Ich mache das auch so. Der Anhänger ist zugelassen also sollte eigentlich egal sein wer ihn zieht.


dx2


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BeitragVerfasst: Sonntag 18. Mai 2014, 19:52 
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Egal ist es nicht

Kugelkopfkupplung am Traktor muss eingetragen sein

Dann ist es egal

_________________
bis denne :wink: :wink: :wink:

Gut Holz

Heiko :wink: :DH:

Holz kann man Niemals nie nicht genug haben
Nur langsam zu wenig Lagerfläche

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u.s.w.


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BeitragVerfasst: Sonntag 18. Mai 2014, 19:55 
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Registriert: Sonntag 14. Oktober 2012, 20:14
Beiträge: 6129
Wohnort: Kreis Herford
Zitat:
darf ich meinen 2t Pkw anhänger mit dem traktor über die straße fahren?
Ihc habe ein zugpendel mit kugelkopf.
Moin Xaver,

wenn der PKW-Anhänger zugelassen ist (davon gehe ich mal aus)
und die Kupplung am Traktor auch zugelassen ist (das ist öfters wohl das Problem)
und die eingetragene maximale Anhängelast eingehalten wird,

dann darfst du das ziehen.

:wink: Gruß

_________________
:Husky: Husqvarna 353 38/50cm, T536 Li XP, 327pt5s - Hochentaster
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BeitragVerfasst: Montag 19. Mai 2014, 19:51 
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Beiträge: 4044
Zitat:
Egal ist es nicht

Kugelkopfkupplung am Traktor muss eingetragen sein

Dann ist es egal
hallo,
stimmt genau.
wenn man trotzdem mit einem Kugelkopf an der Ackerschiene fährt,sollte diese versteift sein.Sonst kann es passieren das bei zu geringer Stützlast der Hänger hochschlägt und abreißt. :schreck:

:wink:
werni

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:wink:
werni


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BeitragVerfasst: Montag 19. Mai 2014, 20:10 
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Registriert: Mittwoch 9. Juli 2008, 00:21
Beiträge: 835
Hallo,

seid ihr da sicher? Meine Hängerkupplung am Auto hat eine EG-Zulassung und ist nicht eingetragen, brauchte auch nicht beim TÜV vorgeführt werden. Meine Hängerkupplung am Traktor hat auch eine EG-Zulassung für 3,5t, warum sollte man die dann eintragen müssen? Die Befestigung an der Ackerschiene stellt wohl die Regel dar, eine Verdrehsicherung ist selbstverständlich, sonst klappt das ja nicht.

es grüßt die Runde
der hobbyholzler


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BeitragVerfasst: Montag 19. Mai 2014, 20:19 
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Registriert: Freitag 20. Juli 2007, 11:52
Beiträge: 4044
hallo,
ist keine eingetragene Zugvorrichtung und somit verboten.Siehe Seite 38
http://www.hls-rotthalmuenster.bayern.d ... kurl_6.pdf


MfG
werni

_________________
:wink:
werni


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BeitragVerfasst: Montag 19. Mai 2014, 20:31 
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Registriert: Mittwoch 9. Juli 2008, 00:21
Beiträge: 835
Ein sehr informativer Link, Danke dafür! Leider fehlt die Begründung. Ist es die Befestigung an der Ackerschiene oder der Kugelkopf selber? Die Kugelköpfe mit EG-Zulassung haben ja ein Gewindebolzen, nirgens steht wo der verschraubt werden soll oder muß. Wo werden denn sonst noch solche Kugelköpfe verwendet?

es grüßt die Runde
der hobbyholzler


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BeitragVerfasst: Montag 19. Mai 2014, 20:45 
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Registriert: Montag 22. Februar 2010, 20:18
Beiträge: 5355
Wohnort: Weinsheim RLP
An einer festen Ackerschiene ist das auch kein großes Problem mit der Eintragung

Sobald Hydraulik im Spiel ist wird es Schwieriger

Die Schiene muss eine verdrehsicherung haben

Und die Hydraulik muss festzustellen sein

d.h. sie darf sich seitlich nicht bewegen

Sie darf während der Fahrt nicht absinken

Und muss gegen hochschlagen gesperrt sein

Sonst gibt das nix :kopfschuettel:

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BeitragVerfasst: Montag 19. Mai 2014, 20:50 
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Wohnort: Braunschweig
Zitat:
Hallo,

seid ihr da sicher? Meine Hängerkupplung am Auto hat eine EG-Zulassung und ist nicht eingetragen, brauchte auch nicht beim TÜV vorgeführt werden. Meine Hängerkupplung am Traktor hat auch eine EG-Zulassung für 3,5t, warum sollte man die dann eintragen müssen? Die Befestigung an der Ackerschiene stellt wohl die Regel dar, eine Verdrehsicherung ist selbstverständlich, sonst klappt das ja nicht.

es grüßt die Runde
der hobbyholzler
Das ist das Problem.
Was für dich selbstverständlich ist, ist es für den nächsten nicht und es ist auch nicht Serie bei allen Treckern.
Beim PKW ist das ja auch nichts pauschales. Eine Zulassung einer Kupplung gilt für einen Typ Fahrzeug und genau den Typ Kupplung bei sachgemäßer Montage. (Im Zweifel haftet auch der Monteur, wenn er die Schrauben nicht fest zieht.)

Beim Trecker ist eine Kugelkupplung, nur weil sie für 3,5t geeignet ist (echte Kunst bei einem Stahl-Massivteil mit dickem Gewindestift unter der Kugel :groehl: ) noch lange nicht sachgemäß montiert, nur weil die Ackerschiene ein Loch hat, wo man sie durch stecken kann. Das kann ja aus einem ganz anderen Grund rein gebohrt worden sein und nur zufällig passen. Verdrehsicherung nicht gegeben, Ackerschiene zu dünn oder was auch immer.

Was also beim PKW durch die spezifische Entwicklung von der Kupplung für genau das Auto automatisch gegeben ist (nämlich die Eignung von den beiden füreinander), muss beim Trecker halt durch eine Abnahme bestätigt werden, außer du findest eine Pauschalzulassung einer Kupplung für genau deinen Trecker mit vorbereiteter Montageposition am Trecker.

Habe 2 AHK an meinen Autos montiert und musste bisher immer nur die Stoßstange entfernen, Haltewinkel ab schrauben, durch einen verstärkten Träger mit der AHK ersetzen, Gummistopfen aus der Karosserie drücken für zusätzliche Schrauben und fest schrauben. Arbeiten, die jeder, der lesen und einen Drehmomentschlüssel einstellen kann, durchgeführt bekommt. Handwerkliches Geschick oder eine Beurteilung der Eignung der Teile - unnötig - Fehlmontage wäre kaum möglich gewesen, ich sag nur "Poka Yoke".

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MfG Eike
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BeitragVerfasst: Montag 19. Mai 2014, 21:57 
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Hallo,

ohne Eintragung in den Fahrzeugpapieren sind nur "landwirtschaftliche Arbeitsgeräte" (Feldspritze, Heugeräte, Ballenpresse u. ä.) an der Ackerschiene angehängt erlaubt. Transportanhänger dürfen nur an zugelassenen/eingetragenen Kupplungen angehängt werden. D.h. aber nicht, dass es unmöglich ist. Ich habe mit einem Deutzbesitzer gesprochen, der behauptet hat: Der TÜV hätte seine Pkw-Kugel auf der Ackerschiene eingetragen - trotz hydraulischer Ackerschiene. Diese sei mit einer Eigenkonstruktion festsetzbar. Bei Interesse lasse ich mir ein Kopie vom Schein geben und mache ein Foto von der Verriegelung.

Gruß Christian

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Sägen? Werden immer mehr, meistens Dolmar.


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BeitragVerfasst: Montag 19. Mai 2014, 23:13 
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Beiträge: 4044
hallo,
nächste Frage,wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind,wie schnell darf ich dann mit einem zugelassenem Hänger fahren.Normaler doch so schnell wie der Trecker kann,oder?

:wink:

werni

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:wink:
werni


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BeitragVerfasst: Montag 19. Mai 2014, 23:30 
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Das Problem bei Ackerschienen und dem Dreipunkt allgemein ist, dass es sich hierbei nicht um bauartgeprüfte Teile handelt - da wird es dann schwer mit dem Kugelkopf, auch wenn dieser geprüft ist.
Beim Zugpendel verhält es sich anders, das ist in der Regel typgeprüft. Mal auf die Suche nach einem Prüfzeichen gehen...


Gruss
Michael

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Gruss,
Michael
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BeitragVerfasst: Dienstag 20. Mai 2014, 07:28 
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Zitat:
Beim Zugpendel verhält es sich anders

Was ist denn ein Zugpendel ?

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BeitragVerfasst: Dienstag 20. Mai 2014, 09:20 
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Zitat:
Zitat:
Beim Zugpendel verhält es sich anders

Was ist denn ein Zugpendel ?
Das da
http://www.google.de/imgres?imgurl=http ... IsBEK0DMBA wird unter denn schlepper geschraubt

_________________
Gruß Julian
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BeitragVerfasst: Mittwoch 21. Mai 2014, 21:58 
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Wohnort: Deutschland
Zitat:
hallo,
nächste Frage,wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind,wie schnell darf ich dann mit einem zugelassenem Hänger fahren.Normaler doch so schnell wie der Trecker kann,oder?

:wink:

werni
Hallo,
ich würde sagen, max 80 kmh, außer du hast eine hunderter Zulassung.
Kannst deinen Schlepper ja etwas friesieren.

Gruß
Roxin


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BeitragVerfasst: Donnerstag 29. Mai 2014, 06:46 
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Wohnort: Südschwarzwald
Mein Vater ist letztes Jahr mit so einem Kugelkopf an der Ackerschiene und einem PKW Anhänger (750 kg) und ca. 100 kg Ladung von der Polizei angehalten worden. Ist nur sehr knapp an drei Punkten vorbeigeschlittert......

Ich hab mich daraufhin sehr intensiv mit dem Thema beschäftigt (war auch beim Tüv) Ich kann nur sagen "Vergesst es" An den Dreipunkt dürft ihr keinerlei Anhänger anhängen!
Wenn dann muss eine bauartgeprüfte Anhängerkupplung und auch eine bauartgeprüfte Anhängevorrichtung eingetragen werden.

Es geht also fast nur wenn ich am Traktor so eine Art höhenverstellbare Anhängerkupplung habt. Dann könnt ihr eine Anhängerkupplung an diesem höhenverstellbaren Schiebeschlitten anschrauben. Das ganze muss dann aber beim TÜV eingetragen werden!!

Das Resultat bei uns war, dass der Anhänger nicht mehr hinter dem Traktor läuft. Wir haben einen Heckcontainer gekauft (Ist von der Größe fast genauso groß) und das Thema ist erledigt!


Gruß
avs11


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BeitragVerfasst: Donnerstag 29. Mai 2014, 13:00 
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Registriert: Freitag 18. Juni 2010, 19:26
Beiträge: 11236
Wohnort: Braunschweig
Zitat:
...
Es geht also fast nur wenn ich am Traktor so eine Art höhenverstellbare Anhängerkupplung habt. Dann könnt ihr eine Anhängerkupplung an diesem höhenverstellbaren Schiebeschlitten anschrauben. Das ganze muss dann aber beim TÜV eingetragen werden!!
...
Ich habe beste Erfahrungen gemacht, mit einem Vorhaben im Kopf und dem Fahrzeug in Realität zum TÜV zu düsen und "mal unverbindlich zu fragen".

Ein "ist realistisch, zu belegen wäre folgendes: ..." oder ein "lass das, wenn du das wirklich willst, mach ich das mit den zu erbringenden Gutachten tot" bekommt man kostenlos und schnell.
Zitat:
...
Transportanhänger dürfen nur an zugelassenen/eingetragenen Kupplungen angehängt werden. D.h. aber nicht, dass es unmöglich ist. Ich habe mit einem Deutzbesitzer gesprochen, der behauptet hat: Der TÜV hätte seine Pkw-Kugel auf der Ackerschiene eingetragen - trotz hydraulischer Ackerschiene. Diese sei mit einer Eigenkonstruktion festsetzbar.
...
Da muss man mit einem TÜV-Prüfer halt mal drüber sprechen und bei dem einen Mann bleibt man dann auch. Hat man fertig gebaut und der hat gerade Urlaub, kommt man halt nach dessen Urlaub wieder!

Meinen Bootsanhänger habe ich auf die Weise recht umfangreich umgebaut. Wichtig war beispielsweise, an welcher Position geschweißt werden durfte und wo nur geschraubt oder geklemmt.
Die Eigenkonstruktion zum fest setzen, würde ich nach der Erfahrung beispielsweise nur an geeigneter Stelle robust am Trecker verschrauben und bloß nicht schweißen, die Stelle muss sich halt mit günstigen Hebelverhältnissen anbieten, so dass es glaubwürdig ist, dass sie nicht unter Last abreißt.
Dazu hat es bei meinem Anhänger ein Kumpel geschweißt, der es kann. Das sah man auch, dass es Schweißnähte und keine Zusammenwünschungen waren, ... ein Gutachten über die Schweißnähte wäre erbringbar gewesen :pfeifen:

Das sind schnell mal die Feinheiten, die sowas möglich oder unmöglich machen.

Sich uneingetragen einfach nur erwischen zu lassen, ist natürlich die Vorstufe für "Arsch voll"... und sind die vom TÜV geforderten mechanischen Arretierungen dann nicht nur ungeprüft sondern nicht mal vorhanden, ist es reines Glück, dass dein Vater nicht das Punktepaket bekam.

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BeitragVerfasst: Donnerstag 29. Mai 2014, 14:12 
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Registriert: Dienstag 20. Dezember 2011, 20:12
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Die Unterlenker waren fest. Der Traktor hat Original so Teile verbaut wo an die Unterlenker festmachen kann. ( Siehe Grafik unter Punkt 6) Einfach Bolzen umstecken....
Trotzdem laut Polizei und Tüv nicht zulässig.

Dreipunkt ist für Anhängerbetrieb nicht zugelassen (ob fest oder nicht)


Bild

Gruß avs11


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BeitragVerfasst: Donnerstag 29. Mai 2014, 14:22 
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Registriert: Freitag 18. Juni 2010, 19:26
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Wohnort: Braunschweig
Dazu gibt es hier im Thread halt widersprüchliche Aussagen. Mag auch abhängig vom Traktor sein, ... oder davon, ob ein Prüfingenieur mehr auf seine Kappe genommen hat als er müsste. Soll mir auch egal sein - nachfragen kostet nichts.

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