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BeitragVerfasst: Mittwoch 5. November 2014, 21:42 
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Vielleicht wäre ja das hier die ideale Lösung:

FK-Söhnchen Ackerschiene

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BeitragVerfasst: Mittwoch 5. November 2014, 21:58 
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Die Kupplung wird doch auf den Schlitten aufgeschraubt. Da braucht man eigentlich nur die Kupplung mit passendem Lochbild raussuchen.
Edit: anderer Link
http://www.motokay.de/anhaengerteile1/a ... aubplatte/

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BeitragVerfasst: Donnerstag 13. November 2014, 19:25 
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Ich fahr mit dem Kramer auch den PKC 30, fahr damit ca. 40 RM pro Jahr heim, muss durch ne Hofreite Rückwärts in den Garten
rangiert werden, das ist mit dem Schlepper viel angenehmer als mit dem PKW.
Der 11er Kramer hat keine Heckydraulik, die Ackerschiene ist somit nicht beweglich, da dürfte der Tüv doch nicht so viel dagegen haben wegen der Kugelkupplung, ausser das sie eingetragen/abgenommen werden muss oder?
Was mich noch interessieren Würde:
Was darf ich eigentlich mit dem Kramer gebremst ziehen?

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BeitragVerfasst: Samstag 15. November 2014, 01:16 
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Zitat:
Was mich noch interessieren Würde:
Was darf ich eigentlich mit dem Kramer gebremst ziehen?
Beim PKW darf ein ungebremster Hänger maximal 50% des Zugfahrzeugleergewichts wiegen.
Ein gebremster Hänger das 1,5 fache des zulässigen Gesamtgewichts des Zugfahrzeugs.
Beim Trecker wird es wohl nicht anders sein. Unser Iseki wiegt ungefähr genausoviel wie dein Kramer, und der darf 1500kg gebremst ziehen. Allerdings ist er ja konstruktionsbedingt nicht so standfest.

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BeitragVerfasst: Samstag 15. November 2014, 02:04 
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Neee, das ist beim Trecker etwas anders....

Falls in den Papieren nichts anderes steht, max. 2 Anhänger mit je 8to zGG auflaufgebremst, bei Druckluftbremsanlage maximal bis 40to des Gesamtzuges.

Dieter

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und das Geraffel zum Bäume rauszerren und verladen und heimfahren


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BeitragVerfasst: Samstag 15. November 2014, 12:57 
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Ok, aber an einen 11PS Trecker mit 870kg Leergewicht würde ich nicht mal einen 8 Tonner anhängen. :pfeifen:
Unser Iseki (gleiches Gewicht, 20PS) zieht den PKW Kipper mit 2,7t Gesamtgewicht auch locker weg. Bremsen geht auf gerader Strecke auch noch. Aber in den Kurven wirds haarig, vor allem beim Bremsen!

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BeitragVerfasst: Samstag 15. November 2014, 21:58 
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Zitat:
Falls in den Papieren nichts anderes steht, max. 2 Anhänger mit je 8to zGG auflaufgebremst, bei Druckluftbremsanlage maximal bis 40to des Gesamtzuges.
Wobei die Zugmäuler an den älteren Schätzchen oft nur 5to auf dem Typschild stehen haben. Sogar unser 75PS Ford hat so eins.

Gruss georg123


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BeitragVerfasst: Samstag 15. November 2014, 22:37 
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Ich weiß jetzt nur von landwirtschaftlichen Anhängern, da gilt:
bis 2t ist ungebremst zulässig
bis 8t ist Auflaufgebremst zulässig
ab 8t ist eine aktive Bremse (pneumatisch/hydraulisch) pflicht...

Logischerweise darf ein 3t-Anhänger auch ne Druckluftbremse haben...

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BeitragVerfasst: Samstag 15. November 2014, 22:56 
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@glorf:
Stimmt nicht ganz, bis 30km/h sind Achslasten bis zu 3to zulässig. Vgl. DLG Merkblatt https://www.dlg.org/fileadmin/downloads ... tt_326.pdf Seite 4.

Wenn dann noch die Stützlast von 800-1000kg dem Traktor zugeschlagen wird, kommt der klassische 4to Miststreuer/Universalanhänger dabei raus.

LG Michael

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BeitragVerfasst: Samstag 15. November 2014, 23:18 
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Miststreuer sind aber in aller Regel doch gebremst, oder nit?

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BeitragVerfasst: Sonntag 16. November 2014, 09:56 
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Also so wie ich das rauslese darf ich den 2,7 tonner mit dem Kramer auf jeden Fall ziehen. Ich schau aber auch nochmal in die Papiere.

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BeitragVerfasst: Sonntag 16. November 2014, 10:24 
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Zitat:
Miststreuer sind aber in aller Regel doch gebremst, oder nit?
Hi,
nö, nicht zwingend. Die aus den 50ern hatten garnichts, mein Kemper Standard (der läuft hier auch noch als Miststreuer) aus den 60ern hat immerhin eine Umsteckbremse (Aka "Sibrazug"). Rein rechtlich ist das nach wie vor ein ungebremster Anhänger, weil dieser Bremstyp offiziell nicht im Strassenverkehr eingesetzt werden darf. 3,2 to Achslast + 800kg Stützlast. Man lernt den Sibrazug aber zu schätzen, wenn man mal vom beladenen Hänger rückwärts gezogen wird. Mit dem auflaufgebremsten Anhänger wirds dann spannend.
Dann habe ich noch einen auflaufgebremster Stille Mistral S (entkernter Mistreuer/Universalanhänger), den ich extra wegen der Auflaufbremse geschnappt habe - zumindest hier bei uns sind auflaufgebremste kleine 1-Achs-Rollen eine Rarität, meistens waren es dann Drehschemel. Auch hier : 3,2 to Achslast + 800kg Stützlast.
Die Alten waren für jedes Teil froh, das nicht gewartet werden musste. Bremsen waren da durchaus störendes Beiwerk. An meinem Stille war die Auflaufbremse die letzten 30 Jahre mechanisch blockiert...

Gruss,
Michael

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BeitragVerfasst: Sonntag 16. November 2014, 11:11 
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Zitat:
Also so wie ich das rauslese darf ich den 2,7 tonner mit dem Kramer auf jeden Fall ziehen. Ich schau aber auch nochmal in die Papiere.
Hallo

In der Original Kraftfahrzeugbrief-Vorlage für den Schlepper KL 11 vom 6.11.53 steht ------

Bild

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Gruß aus dem schönen Schwarzwald

Christoph

Meine Bilder viewtopic.php?t=88964&start=620


Happy wife happy life :klatsch:

:echt:


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BeitragVerfasst: Sonntag 16. November 2014, 11:29 
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Damit darfst Du dann die 2x 8to auflaufgebremst ziehen. Ob das sinnvoll ist, musst Du selbst entscheiden.
Damals war man als Nutzer vielleicht noch aufgefordert, mal selber das Hirn einzuschalten :GG: .

Btw: mir reicht mein Sibra-gebremster, mit voll funktionsfähiger Bremse ausgerüsteter, entkernter ehemaliger Miststreuer voll aus, so daß ich mit Allradantrieb bergab am Schlepper jederzeit ein sicheres Fahrgefühl habe.
Allerdings ist es bei uns auch ab und an hügelig....und voll beladen passen da um die 8 Ster drauf.

Dieter

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BeitragVerfasst: Sonntag 16. November 2014, 12:46 
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Ich hab mal im Brief nachgeschaut, da steht auch was von M 546, was heißt das genau?

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BeitragVerfasst: Sonntag 16. November 2014, 15:05 
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ob erlaubt oder nicht
ich bin kein jurist

aber ich denke mit 2,5 Tonnen solltest du es bei dem doch sehr kleinen Bulldog belassen
wir haben den Kl 250,aber zum Kl 450 sind es dann schon Welten
einfach wegen des fehlenden Eigengewichtes
was auch passiert ist daß man sich die Kugel anhängung kapput macht weil die Ackerschiene nicht so starr ist

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BeitragVerfasst: Sonntag 16. November 2014, 15:22 
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Wenn keine starre Ackerschiene vorhanden ist,
dann ist es im Regelfall eh nicht zulässig einen Anhänger zu bewegen...

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BeitragVerfasst: Sonntag 16. November 2014, 15:25 
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das wusste ich bisher nicht
wird bei uns massenhaft gemacht

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BeitragVerfasst: Sonntag 16. November 2014, 15:45 
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Was gemacht wird und was gemacht werden darf sind zwei Paar Schuhe...

Auch muß bei Verwendung einer Ackerschiene nicht nur die Schiene selber starr
gestellt werden, auch die Heckhydraulik muß sich festsetzen lassen um
ein aushebeln/anheben dieser zu verhindern...

Sind diese Kriterien erfüllt, dann steht einer Eintragung im Prinzip nichts mehr im Weg.
Und diese Kugelköpfe stehen dann einem Kugelkopf am Auto in nichts nach...

Gegen diese Kugel hier hatte der TÜV damals keine Einwände.
Ist aber auch eine komplett starre Ausführung...

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BeitragVerfasst: Sonntag 16. November 2014, 15:55 
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Zitat:
Wenn keine starre Ackerschiene vorhanden ist,
dann ist es im Regelfall eh nicht zulässig einen Anhänger zu bewegen...
egal ob starr oder nicht,erlaubt ist das nur wenn der Kugelkopf eingetragen ist :echt:

aber wär hält sich schon dran. :KK:

:wink:
werni

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