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BeitragVerfasst: Samstag 11. April 2015, 19:27 
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Wohnort: Oberschwaben
Das ist meine vorläufige Lösung. Zwar auch nicht so ganz 1000% Legal aber besser als die Version "Ackerschiene".
Meinte jedenfalls der blaue bzw. grüne Mann :klatsch:
Ich hoffe, man kann es halbwegs erkennen. Ist ein umgebautes Zugpendel.

Bild

Bild

Bild

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LG Variokutscher


Meine Sägen:
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:stihl: MS 290 Bj 03 - meine erste Säge, jetzt Familienintern weitergegeben
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BeitragVerfasst: Sonntag 17. Mai 2015, 11:48 
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Zitat:
[... da dürfte der Tüv doch nicht so viel dagegen haben wegen der Kugelkupplung, ausser das sie eingetragen/abgenommen werden muss oder?
Erst mal wird die die Polizei etwas dagegen haben. Da keine Bauartgenehmigung (Prüfzeichen mit Tilde oder angenietetes Typenschild) oder eine TÜV Abnahme vorliegt, fährst Du einen Schlepper ohne Betriebserlaubnis :schreck: . Das hat bei einem Unfall ganz schnell versicherungsrechtliche Konsequenzen... :schreck: .

Wir haben uns für unseren Holder Schmalspur eine für die gezeigten Kugelköpfe passende und wirklich massive Halterung geschweißt, welche an den gleichen Befestigungspunkten des serienmäßigen Zugmauls und mit dessen Original Befestigungsteilen (Splint gesicherter U-Bügel) gefestigt wird.

Als ich damals auf dem Hof des LaMa´s zur Hauptuntersuchung von Schlepper und Anhänger (zul. Gesamtgewicht 600 kg) mit dem Gespann vorfuhr, baute der TÜV Prüfer das Teil eigenhändig ab und warf es mit den Worten zur Seite, dass dies nicht zulässig sei. Er untersagte mir sogar dies wieder anzubauen und nach erfolgter Prüfungen mit dem Hänger dran wegzufahren.

Ich denke, dass man bei solchen "Eigenbauten" Einzelabnahmen und ggf. auch Festigkeitsgutachten etc. benötigt, weil sich auch ein TÜV Ingenieur nur aufgrund eines guten Gefühls ungern "aus dem Fenster lehnt". Dazu braucht das Bauteil (Ackerschiene mit fest verbundenem Kugelkopf) eine (1) Nummer, die man ebenfalls nicht hat und die eingetragen werden würde (Eintragetext so Sinngemäß: Ackerschiene mit Prüfnummer ABCD und mittig montiertem Kugelkopf Typ soundso, Prüfnummer xyz) . Dies ist im Schadensfall der erste Hinweis, zum Hersteller und dessen Konstruktionsunterlagen und den damit im Rahmen der Entwicklung gemachten Berechnungen und Prüfungen zur Bauartgenehmigung.

Morgen schraubst Du einen anderen Kugelkopf drauf oder verwendest den Kugelkopf auf einer schwächeren Ackerschiene und keiner kann nachvollziehen, ob das die ursprünglich eingetragene / geprüfte Einheit war.

Das ist ziemlich analog zum Vorgehen, wenn man am Auto eine Rad- Reifenkombination eintragen lassen will, für welche es seitens des Herstellers keine Gutachten / Unterlagen gibt. Da muss zumindest eine Festigkeitsbescheinigung über die maximale Tragkraft von Reifen und Felge vorliegen. Reifendurchmesser (wegen Tachoabweichung) und Freigängigkeit unter Last sind da noch die kleinsten Hürden.

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Viele Grüße
Woody Allen
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BeitragVerfasst: Mittwoch 9. Dezember 2015, 18:54 
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Wohnort: Niederrhein
Hallo ich werde an meinen PKW-Anhänger (Ponkratz 1,5t Hochlader Kipper) eine zugelassene Zugöse
von Knott verbauen. Habe eine Abweichung zur Horizontalen von 4,63 Grad, da ich nur einen kleinen Schlepper
(John Deere 830) habe und die Maulkupplung in einer Höhe von 69 cm verbaut ist sollte es klappen.

Das Rangieren ist schwierig, aber mal sehen wie es klappt.

Viele Grüße

Jörg

Wie kriege ich nur ein Bild hier hinein??


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BeitragVerfasst: Mittwoch 9. Dezember 2015, 19:11 
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Die Variante mit Kugelkopf ist aber durchaus eintragungsfähig, das hat mir selbst der zuständige TÜVler bestätigt, als ich beim meinem Argon bei Neukauf die Wahl hatte zwischen Zugpendel oder Platte in der Schiene. Bin aber inzwischen froh um meine Kupplungsplatte im Schlitten.
Die Frage ist nur, ob man nach eine Begutachtung und entsprechender Dokumentation durch den TÜV noch eintragen muss, das ist heute nicht mehr zwingend Pflicht - einfach nachfragen.
Die Variante mit dem Zugpendel dürfte aber nach Schlittenmontage und fester Ackerschiene noch die bestmögliche Variante sein.

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Gruss,
Michael
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BeitragVerfasst: Mittwoch 23. Dezember 2015, 20:19 
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Ich bin gerade dabei ein doppelwirkendes Steuergerät an mein D6006 zu schrauben, da kam mir der Gedanke an mein Saris PKC 30 Kipper einen Anschluss zum Kippen mit dem Schlepper zu montieren (hab nur ne Handpumpe am Hänger), hat das schonmal einer gemacht mit T-Stück, 3 Wegeventil usw..? Ich werd ja nicht der einzigste sein der da drauf kommt :)

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BeitragVerfasst: Mittwoch 23. Dezember 2015, 21:16 
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Zitat:
Ich bin gerade dabei ein doppelwirkendes Steuergerät an mein D6006 zu schrauben, da kam mir der Gedanke an mein Saris PKC 30 Kipper einen Anschluss zum Kippen mit dem Schlepper zu montieren (hab nur ne Handpumpe am Hänger), hat das schonmal einer gemacht mit T-Stück, 3 Wegeventil usw..? Ich werd ja nicht der einzigste sein der da drauf kommt :)

Da hättest du einen eigenen Beitrag dazu aufmachen sollen. ;)

Sollte theoretisch machbar sein. Musst nur aufpassen das du nicht das Öl an einer nichtgewünschten Stelle heraus drückst -> Ablassventil passend schrauben :!: Ältere landwirtschaftliche Kipper wurden auch ähnlich umgerüstet oder gar ab Werk so ausgeliefert, das man per Hand oder per Trecker kippen kann. Aber eventuell hast du eine andere Lösung im Sinn, wegen 3 Wegeventil?

Alternativ eventuell ein elektrisches Hydraulikaggregat verbauen. Dann brauchst du auch beim PKW nicht mehr Pumpen.

Gibt es nicht einen Forumsnutzer der seinen G mit Hydraulikanlage nachgerüstet hat?

MfG
Hainbuche

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Wenn's nix wird, wird's feuerholz


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BeitragVerfasst: Mittwoch 23. Dezember 2015, 21:39 
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Da sollte vor allem eine Hubbegrenzung rein, die den Maximalhub begrenzt, um Schäden am Anhänger und Zylinder zu verhindern.

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Gruss,
Michael
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BeitragVerfasst: Donnerstag 24. Dezember 2015, 11:44 
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Hab mal noch ein bisschen gegoogelt: http://www.werkzeug-news.de/Forum/viewt ... 21&t=27337
schade das die Bilder weg sind....
wegen dem Öl könnte es natürlich probleme geben, der Deutz hat 15W40 als Hydrauliköl, ich denke nicht das das auch in der HAndpumpe vom Anhänger ist.

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BeitragVerfasst: Donnerstag 24. Dezember 2015, 12:05 
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Ohne Gewähr, aber ich sehe kein Problem, das Öl des Kippers gegen 15W40 auszutauschen. Derzeit dürfte ein HLP46 drin sein. Das 15W40 ist unter Umständen etwas zu dickflüssig. Sollte man aber mal probieren, sind keine grossen Kosten.

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BeitragVerfasst: Donnerstag 24. Dezember 2015, 12:14 
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Wenn man es kompliziert haben will,
dann kann man zig Zusatzteile verbauen.
Einfach und günstig geht es so:

Bild

Hat ein Kumpel so am Anhänger.
Er steckt den Schlauch entweder die Handpumpe oder den Schlepper.
Der Umbau kostet wenig und dauert ne viertel Stunde...

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BeitragVerfasst: Donnerstag 24. Dezember 2015, 12:27 
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und immer die Rücklaufschraube zum Behälter beim Kipper zudrehen,da dieser sonst platzt

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lg Richard

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ich bin nur dafür verantwortlich, was ich sage - nicht dafür, was du verstehst !


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BeitragVerfasst: Donnerstag 24. Dezember 2015, 13:44 
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Das ist meine Pumpe, wenn man den Schlauch steckbar machen würde, bräuchte ich nur eine Verlängerung zum Schlepper und könnte dann auch immer umstecken von Handpumpe am Subaru und Hydraulikanschluss am Deutz.
So wäre auch nie die Gefahr das sich zusätzliches Öl vom Schlepper in die Handpumpe drückt.
Bild
Ist ne gute, einfache Idee glorf.

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BeitragVerfasst: Donnerstag 24. Dezember 2015, 13:54 
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@matze:
Würde bei dir mit ca. 20-30€ zu Buche schlagen.
Günstiger und einfach geht nit...

@dodge:
Aber nit bei der Version die ich meine, weil da ist die Handpumpeneinheit beim Betrieb per Schlepper komplett abgeklemmt...

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BeitragVerfasst: Montag 28. Dezember 2015, 17:21 
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Hallo

Ich habe bei mir einen 3 Wege Hahn verbaut ( immer auf der Sicheren Seite ) , wegen dem Druck habe ich beim Kipperhersteller nachgefragt seine Elek.pumpen haben auch 180 bar wie mein Schlepper Abschaltventil sei nicht nötig

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Gruß aus dem schönen Schwarzwald

Christoph

Meine Bilder viewtopic.php?t=88964&start=620


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BeitragVerfasst: Donnerstag 31. Dezember 2015, 14:39 
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Zitat:
Hallo

Ich habe bei mir einen 3 Wege Hahn verbaut ( immer auf der Sicheren Seite ) , wegen dem Druck habe ich beim Kipperhersteller nachgefragt seine Elek.pumpen haben auch 180 bar wie mein Schlepper Abschaltventil sei nicht nötig
Genau so hab ichs jetzt doch auch gemacht:
Bild

funktioniert prima! :)

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BeitragVerfasst: Samstag 2. Januar 2016, 11:54 
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Christoph

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BeitragVerfasst: Montag 11. April 2016, 12:14 
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Servus! Ich hole den Fred mal hoch. Ich mache mir auch Gedanken wie ich es hinkriegen könnte einen PKW Anhänger legal mit meinem Eicher zu ziehen. Ich könnte wohl den 3t kipper von einem Bekannten nutzen. Ich hätte zwar am liebsten nen eigenen kleinen 3,5t kipper für den Schlepper, aber wegen schwarzen brettern müsste der zulassungsfähig sein und dazu muss man neu kaufen. Das lohnt sich nicht für die 5 mal im Jahr wo ich den brauchen würde.
Deswegen denke ich darüber nach wie ich einen Kugelkopf an den Trecker kriege. Ackerschiene scheidet für mich aus. Ich könnte mir ein Zugpendel für den Eicher kaufen (gibt es neu zu kaufen weil baugleich MF 148) und da einen Kugelkopf drauf schrauben.

Nun habe ich mal beim Händlet nachgefragt der das Zugpendel vertreibt, ob das Teil irgendeine Zulassung hat. Dies ist natürlich nichz der Fall... Es sei nur zulässig damit landw. Geräte zu ziehen (Presse etc.). Nun bleibt die Frage: wie kriege ich das legal hin? Wenn selbst diese Variante nicht zulässig ist, darf man wohl überhaupt gar nie einen PKW Anhäger mit dem Schlepper ziehen?

Gruß


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BeitragVerfasst: Montag 11. April 2016, 16:05 
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Registriert: Dienstag 14. Juli 2009, 11:01
Beiträge: 3293
Wohnort: Südniedersachsen
Moin! also ich habe vorhin noch mal kurz mit einem Bekannten gesprochen. Er ist Prüfer beim TÜV (und zwar nicht KFZ Meister sondern Ingenieur). Ich habe ihm Bilder von einem Zugpendel mit Kugelkopf gezeigt und er meinte das würde so schon in Ordnung gehen und wäre auch nicht Eintragungspflichtig, weil auf dem Kugelkopf eine E-Nummer oder KBA Nummer ist. Auf jeden Fall 1000 mal besser als nen Kugelkopf an der Ackerschiene... Zum Thema geprüfte Befestigung - auf den Teilen wo bei meinem Eicher das Zugmaul reingesteckt wird ist auch kein Typenschild... Nur auf dem Zugmaul selber.


Grüße


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BeitragVerfasst: Montag 11. April 2016, 16:20 
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Zitat:
Er ist Prüfer beim TÜV (und zwar nicht KFZ Meister sondern Ingenieur). Ich habe ihm Bilder von einem Zugpendel mit Kugelkopf gezeigt und er meinte das würde so schon in Ordnung gehen und wäre auch nicht Eintragungspflichtig, weil auf dem Kugelkopf eine E-Nummer oder KBA Nummer ist.
Wenn er sich da so sicher ist, würde ich es trotzdem eintragen lassen. Allein schon, falls in ein paar Jahren bei der TÜV-Untersuchung ein Prüfer anderer Meinung sein sollte. Über einen Unfall mit dem Ding will ich mal gar nicht nachdenken.

Ich habe hier jedenfalls auch schon allen möglichen Kram an diversen Fahrzeugen eintragen lassen, also Bremsleitungen & Auspuff beim Motorrad, Winterräder beim PKW usw. ...
Glaub mir, bei einem pingeligen TÜV-Prüfer Jahre später ist das Gold wert. :)

Einer wollte mir schon die Karre stilllegen, weil ich die Winterräder vom Audi a3 (Modell 8pa) auf den Nachfolger (Modell 8va) geschraubt hab. Aber Pustekuchen, alles eingetragen. :mrgreen:

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BeitragVerfasst: Montag 11. April 2016, 17:13 
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Zitat:
Ich hätte zwar am liebsten nen eigenen kleinen 3,5t kipper für den Schlepper, aber wegen schwarzen brettern müsste der zulassungsfähig sein und dazu muss man neu kaufen.

Gruß
Nö. Muss man nicht.
1. der Anhänger muss Typenschilder an allen relevanten Teilen haben (Achsen, Bremsen, Fahrgestell, Auflaufbremse etc., vorzugsweise auch eine Fahrgestellnummer). Das ist schon mal das Wichtigste.

Nächster Schritt:
2. Hat er eine Betriebserlaubnis? Ist übrigens ab ca. 1961 Pflicht für die Landwirtschaft.
Wenn nicht:
3. BE durch den TÜV neu machen lassen ( für "grün") bzw. eine Abnahme nach Paragraf irgendwas für die Zulassung. Mit der BE und einer Prüfung durch den TÜV ist eine Zulassung auch möglich.
4. Zulassung. Der Anhänger stammt natürlich fast immer aus langjährigem Familienbesitz und war noch nie irgenwo zugelassen :pfeifen:
5. Schilder dran und freuen.

Kosten total unter 200,-

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Gruss,
Michael
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