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BeitragVerfasst: Mittwoch 25. Februar 2015, 17:13 
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Registriert: Mittwoch 20. Oktober 2010, 22:08
Beiträge: 862
Wohnort: Modautal
Zitat:
ich bin kein Experte, aber ich würde sagen, dass ist nicht fahren ohne Fahrerlaubnis, das ist weiterhin Überladen.
Also du denkst es gibt die gleiche Strafe als wenn der Hänger überladen wäre ok, kann das jemand aus sicherer Quelle bestätigen?

_________________
:Husky: 560 XPG 40cm 3/8
:Husky: 390 XP "Ported" 50cm/60cm/80cm fürs Gestell
Kramer KL11, Deutz D6006, Posch Hydrocombi 20t, Posch Wippsäge WZE, Saris PKC Royal 300, Subaru Outback 3.0R


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BeitragVerfasst: Mittwoch 25. Februar 2015, 17:21 
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Registriert: Samstag 18. Oktober 2014, 22:34
Beiträge: 158
Wohnort: Düsseldorf
Ja, so steht es hier:
Tabelle 3: Überschreiten der zulässigen Achslast oder des zulässigen Gesamtgewichts von Kraftfahrzeugen, Anhängern, Fahrzeugkombinationen sowie der Anhängerlast hinter Kraftfahrzeugen
http://www.verkehrsportal.de/bussgeldkatalog/tab_03.php

_________________
lg, Christian
Es ist nie zu spät für eine glückliche Kindheit
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BeitragVerfasst: Mittwoch 25. Februar 2015, 18:19 
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Registriert: Donnerstag 19. Dezember 2013, 03:56
Beiträge: 153
Wohnort: Lübeck
Alles, was nicht du deine Fahrerlaubnis abgedeckt ist, geht in den Bereicht des 21 StVG, dafür ist diese Norm schließlich da, die Owi tritt da zurück.


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BeitragVerfasst: Mittwoch 25. Februar 2015, 18:42 
Was ihr für sowas als Strafe bekommt ist unerheblich. :mrgreen:
Nach dreimal seid ihr schlauer/ärmer oder geht zu Fuss. ;)

Das Gesamtzuggewicht ist ausschlaggebend.
Also Auto + Anhänger.
Wer schon mit Überladung und Überschreiten der Anhängelast kalkuliert, sollte wirklich mal zu Fuss gehen. :ohman:


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BeitragVerfasst: Mittwoch 25. Februar 2015, 18:44 
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Registriert: Donnerstag 25. April 2013, 21:50
Beiträge: 2065
Zitat:
Zitat:
ich bin kein Experte, aber ich würde sagen, dass ist nicht fahren ohne Fahrerlaubnis, das ist weiterhin Überladen.
Also du denkst es gibt die gleiche Strafe als wenn der Hänger überladen wäre ok, kann das jemand aus sicherer Quelle bestätigen?
Anhängelast überschritten ist auch eine Überladung... ;)

:guck: http://www.bussgeldkatalog.net/strassen ... /42-stvzo/


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BeitragVerfasst: Mittwoch 25. Februar 2015, 18:58 
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Registriert: Sonntag 30. Dezember 2007, 19:46
Beiträge: 1074
Wohnort: Odenwald
Zitat:
Alles, was nicht du deine Fahrerlaubnis abgedeckt ist, geht in den Bereicht des 21 StVG, dafür ist diese Norm schließlich da, die Owi tritt da zurück.
was soll im konkreten Fall vom Kollegen Matze82 nicht abgedeckt sein?
Wenn er eine Auto hat, welches 2060 kg ziehen darf, geh ich mal davon aus, dass es keine kleine Blechdose ist und er somit sowieso die 3,5t sprengt.
Also wird er hoffentlich im Besitz des Führerscheins BE sein. Dann kann er mit seinem Gespann doch nur wegen Überladung dran bekommen werden?!

_________________
Gruß Michael


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BeitragVerfasst: Mittwoch 25. Februar 2015, 19:23 
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Registriert: Samstag 20. Dezember 2014, 17:18
Beiträge: 39
Wohnort: Niederbayern
Hallo er hat ja geschrieben das er CE besitzt und da der Anhänger über 2t hat gilt in meinen Augen auch der Bußgeldkatalog für Anhänger über 2t .
Der ja für jede art überschreitung von Gewichten gilt (auch Anhängelast .) Gruß Andi

_________________
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BeitragVerfasst: Donnerstag 26. Februar 2015, 17:19 
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Registriert: Mittwoch 20. Oktober 2010, 22:08
Beiträge: 862
Wohnort: Modautal
Zitat:
Zitat:
Alles, was nicht du deine Fahrerlaubnis abgedeckt ist, geht in den Bereicht des 21 StVG, dafür ist diese Norm schließlich da, die Owi tritt da zurück.
was soll im konkreten Fall vom Kollegen Matze82 nicht abgedeckt sein?
Wenn er eine Auto hat, welches 2060 kg ziehen darf, geh ich mal davon aus, dass es keine kleine Blechdose ist und er somit sowieso die 3,5t sprengt.
Also wird er hoffentlich im Besitz des Führerscheins BE sein. Dann kann er mit seinem Gespann doch nur wegen Überladung dran bekommen werden?!
Ja die 2060 kg sind auch gleichzeitig das Zulässige ges. Gew. von meinem Subaru Outback 3.0r,(nein keine kleine Blechdose) also darf ich meines erachtens im Höchstfall mit 4120 kg unterwegs sein, vorausgesetzt das Gewicht von Anhänger und Subaru ist gleich. ;)
Das Auto darf 2000 kg unbegrenzt ziehen und die 2060 kg bis 8 proz. Steigung, das hätten sie sich auch sparen können, wegen den 60 kg :krank: Naja das nur mal so nebenbei.

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BeitragVerfasst: Freitag 27. Februar 2015, 08:33 
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Registriert: Freitag 9. März 2007, 16:59
Beiträge: 37438
Mein Bus darf nach Auflastung 2500kg ziehen, aber nur bis 8% Steigung und nur mit 800kg Belastung auf der HA!
Durch die Auflastung ändert sich auch das zulässige Gespanngewicht auf fünf tonnen, die ich mit meinem Führerschein dann auch ohne Probleme auslasten kann.

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