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Alles, was nicht du deine Fahrerlaubnis abgedeckt ist, geht in den Bereicht des 21 StVG, dafür ist diese Norm schließlich da, die Owi tritt da zurück.
was soll im konkreten Fall vom Kollegen Matze82 nicht abgedeckt sein?
Wenn er eine Auto hat, welches 2060 kg ziehen darf, geh ich mal davon aus, dass es keine kleine Blechdose ist und er somit sowieso die 3,5t sprengt.
Also wird er hoffentlich im Besitz des Führerscheins BE sein. Dann kann er mit seinem Gespann doch nur wegen Überladung dran bekommen werden?!
Ja die 2060 kg sind auch gleichzeitig das Zulässige ges. Gew. von meinem Subaru Outback 3.0r,(nein keine kleine Blechdose) also darf ich meines erachtens im Höchstfall mit 4120 kg unterwegs sein, vorausgesetzt das Gewicht von Anhänger und Subaru ist gleich.
Das Auto darf 2000 kg unbegrenzt ziehen und die 2060 kg bis 8 proz. Steigung, das hätten sie sich auch sparen können, wegen den 60 kg
Naja das nur mal so nebenbei.
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560 XPG 40cm 3/8
390 XP "Ported" 50cm/60cm/80cm fürs Gestell
Kramer KL11, Deutz D6006, Posch Hydrocombi 20t, Posch Wippsäge WZE, Saris PKC Royal 300, Subaru Outback 3.0R