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 Betreff des Beitrags: Re: Was darf ich anhängen?
BeitragVerfasst: Samstag 21. Februar 2015, 20:28 
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Registriert: Donnerstag 25. April 2013, 21:50
Beiträge: 2065
Zitat:
Zitat:
...
früher mit dem Grauen Lappen war alles viel einfacher. YES
...
Deswegen behalte ich meinen auch und tausche den nicht um. ;)

Gruß
Rainer
Wirst Du aber spätestens am 19. Januar 2033 machen müssen... Es sei denn du brauchst dann keinen Führerschein mehr... ;)


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 Betreff des Beitrags: Re: Was darf ich anhängen?
BeitragVerfasst: Sonntag 22. Februar 2015, 15:10 
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Registriert: Montag 6. Oktober 2008, 21:16
Beiträge: 1437
Wohnort: Deutschland
Hallo werni,

hatte auch von dem Grauen umschreiben lassen, hatte aber keine Klasse 2. Und bei mir sind mit dem 50sten Geburtstag die 12 t weggefallen.

Ist aber nicht so schlimm, 7,5t reichen mir, wenn mal ein Steiger bewegt werden muß oder so.

_________________
Gruß Doc
-------------------

Gasgriller sind Spaßkiller! Holzkohle ist eine Religion!

Neid muß man sich hart erarbeiten, Mitleid bekommt man geschenkt.
(Lebenserfahrung)


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 Betreff des Beitrags: Re: Was darf ich anhängen?
BeitragVerfasst: Sonntag 22. Februar 2015, 15:41 
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Registriert: Donnerstag 9. Februar 2012, 13:27
Beiträge: 1308
Wohnort: Öhringen/Hohenlohe Jahrgang `61
Zitat:
hatte auch von dem Grauen umschreiben lassen, hatte aber keine Klasse 2. Und bei mir sind mit dem 50sten Geburtstag die 12 t weggefallen.
Verstehe ich jetzt nicht. Ich hatte auch keine Klasse 2, bei mir ist da nichts weggefallen.
Abgesehen von einer Eintragung bei "T" sieht mein Führerschein aus, wie der von Werni.

MfG, Wilfried

_________________
Second place is the first loser.


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 Betreff des Beitrags: Re: Was darf ich anhängen?
BeitragVerfasst: Sonntag 22. Februar 2015, 15:49 
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Registriert: Freitag 20. Juli 2007, 11:52
Beiträge: 4044
hallo,
kann damit zu tun haben wann man den Grauen gemacht hat.Hab ja schon mal geschrieben das es mit Klasse 2 nichts zu tun hat.Kollege ohne Klasse 2 genau wie bei mir. Bei Klasse 2
wird automatisch die Klasse T eingetragen.Ansonsten muß man die beim Umschreiben extra beantragen.Eventuell mal nachfragen wieso weshalb warum.

:wink:
werni

_________________
:wink:
werni


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 Betreff des Beitrags: Re: Was darf ich anhängen?
BeitragVerfasst: Sonntag 22. Februar 2015, 15:57 
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Registriert: Freitag 20. Juli 2007, 11:52
Beiträge: 4044
hallo Doc,
kannst du nicht mal ein Bild von deinem Führerschein hier einsetzen.Eventuell klärt sich dann manches. :klatsch:

:wink:
werni

_________________
:wink:
werni


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 Betreff des Beitrags: Re: Was darf ich anhängen?
BeitragVerfasst: Sonntag 22. Februar 2015, 17:28 
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Registriert: Donnerstag 8. Juni 2006, 23:17
Beiträge: 1868
Wohnort: Saarland, St.Ingbert
Zitat:
hallo,
nix Verfalldatum :kopfschuettel:
Bild

:wink:
werni
ob da beim 2er jetzt etwas drin steht oder nicht sollte egal sein, ab dem 50 Lebensjahr muss der Gesundheits und Sehtest abgelegt werden und das ganze dann alle 5 Jahre.

Sehe gerade das es bei Dir nur der 7,5t ist und vor 1999 erworben.

_________________
Mfg. Klaus

Dolmar PS-52


Zuletzt geändert von Klaus am Sonntag 22. Februar 2015, 17:49, insgesamt 2-mal geändert.

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 Betreff des Beitrags: Re: Was darf ich anhängen?
BeitragVerfasst: Sonntag 22. Februar 2015, 17:30 
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Registriert: Donnerstag 8. Juni 2006, 23:17
Beiträge: 1868
Wohnort: Saarland, St.Ingbert
Zitat:
Hallo werni,

hatte auch von dem Grauen umschreiben lassen, hatte aber keine Klasse 2. Und bei mir sind mit dem 50sten Geburtstag die 12 t weggefallen.

Ist aber nicht so schlimm, 7,5t reichen mir, wenn mal ein Steiger bewegt werden muß oder so.
Du musst nur den Gesundheits und Sehtest machen dann wird der wieder um 5 Jahre verlängert.

Bild

_________________
Mfg. Klaus

Dolmar PS-52


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 Betreff des Beitrags: Re: Was darf ich anhängen?
BeitragVerfasst: Sonntag 22. Februar 2015, 17:57 
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Registriert: Donnerstag 6. Oktober 2011, 12:49
Beiträge: 1858
Wohnort: Südschwarzwald
Hallo

Ich habe keinen 2er trotzdem hab ich über 12 Tonnen bekommen beim umschreiben
Ein Kollege (Fahrschullehrer)hat mir beim Antrag geholfen

Bild

_________________
Gruß aus dem schönen Schwarzwald

Christoph

Meine Bilder viewtopic.php?t=88964&start=620


Happy wife happy life :klatsch:

:echt:


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 Betreff des Beitrags: Re: Was darf ich anhängen?
BeitragVerfasst: Sonntag 22. Februar 2015, 18:20 
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Registriert: Sonntag 14. Oktober 2012, 20:14
Beiträge: 6131
Wohnort: Kreis Herford
Moin Waelder,

bei mir sieht es genau so aus wie bei dir. Ich habe damals beim Umschreiben erwähnt, daß ich weiterhin die 18,75T fahren will (also 7,5 T LKW + 1,5fache Anhängelast), wie sie damals im alten Klasse 3 erlaubt waren.

Bei mir steht also bei CE auch "79(C1E>12000kg, L<=3)" ... also bei über 12 Tonnen sind maximal drei Achsen zulässig.

_________________
:Husky: Husqvarna 353 38/50cm, T536 Li XP, 327pt5s - Hochentaster
:dolmar: Dolmar Hobby 104 35cm


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 Betreff des Beitrags: Re: Was darf ich anhängen?
BeitragVerfasst: Sonntag 22. Februar 2015, 19:22 
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Registriert: Freitag 20. Juli 2007, 11:52
Beiträge: 4044
hallo,
der CE bis 18,75t ist mit 50 Jahren ohne ärztliche Bescheinigung weg.Der C1E bis 12t bleibt.

:wink:
werni

_________________
:wink:
werni


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 Betreff des Beitrags: Re: Was darf ich anhängen?
BeitragVerfasst: Montag 23. Februar 2015, 13:12 
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Registriert: Montag 6. Oktober 2008, 21:16
Beiträge: 1437
Wohnort: Deutschland
Ja, genau wie bei "waelder" sieht mein Führerschein auch aus. Alles klar, dann weiß ich jetzt auch mehr.

_________________
Gruß Doc
-------------------

Gasgriller sind Spaßkiller! Holzkohle ist eine Religion!

Neid muß man sich hart erarbeiten, Mitleid bekommt man geschenkt.
(Lebenserfahrung)


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 Betreff des Beitrags: Re: Was darf ich anhängen?
BeitragVerfasst: Montag 23. Februar 2015, 13:48 
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Registriert: Mittwoch 16. Mai 2012, 19:08
Beiträge: 457
Wohnort: 89343
Interessantes Thema,


Wenn der Xtrail als LKW zugelassen ist (könnt ja sein) , brauchst Du ab 3,5t Zuggewicht einen E-Fahrtenschreiber oder?
Gilt das noch? Meinen Anhänger/Auto hab ich extra deswegen auf 1,3t abgelastet - damit ich auch >50km ohne Fahrtenschreiber fahren darf.

hab meinen grauen Lappen noch nicht umschreiben lassen.

Gruß


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