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 Betreff des Beitrags: Was darf ich anhängen?
BeitragVerfasst: Donnerstag 19. Februar 2015, 19:28 
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Mein Xtrail darf 2000 kg im Normalbetrieb Ziehen.
Bis 8% sogar 2500 kg lt. KFZ Papiere.
Meine Fragestellung:
Darf ich einen Anhänger mit 2800 kg zul. Ges.Gew. ziehen?
Leer wiegt er 700 kg. Lt.Aussage vom Hängerhändler ja, wenn ich nur bis 1800 kg zulade. :ohman:
Lt. Aussage Stammtisch nein. :ohman:
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 Betreff des Beitrags: Re: Was darf ich anhängen?
BeitragVerfasst: Donnerstag 19. Februar 2015, 19:31 
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Die Anhängelast deines Autos bezieht sich auf das tatsächliche Gewicht. Also das, was der Hänger eben konkret im Moment des Anhängens wiegt.
Daher darfst du grundsätzlich den o.g. Hänger ziehen, sofern er nicht zu sehr beladen ist.

Das zGG spielt nur bei der Führerscheinfrage eine Rolle. Die musst du natürlich auch beachten...

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 Betreff des Beitrags: Re: Was darf ich anhängen?
BeitragVerfasst: Donnerstag 19. Februar 2015, 19:34 
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Leergewicht des Anhängers + Ladung darf nicht höher sein als das zulässige Gesamtgewicht des Zugfahrzeuges

Gruß Hans

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 Betreff des Beitrags: Re: Was darf ich anhängen?
BeitragVerfasst: Donnerstag 19. Februar 2015, 19:35 
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Sehe ich genau so :!: Unser Saris hat 2.7 to und mein Sprinter darf (leider) nur 2 to ziehen, zuladen dürfen wir 1.3 to, überladen tun wir auch nie :mrgreen:

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Kalle

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 Betreff des Beitrags: Re: Was darf ich anhängen?
BeitragVerfasst: Donnerstag 19. Februar 2015, 19:41 
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Nööööööööö

Ganz sicher nicht

Oder wie war das beim Matthes

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 Betreff des Beitrags: Re: Was darf ich anhängen?
BeitragVerfasst: Donnerstag 19. Februar 2015, 19:43 
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Zitat:
Nööööööööö

Ganz sicher nicht

Oder wie war das beim Matthes
Auf was bezieht sich das?

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 Betreff des Beitrags: Re: Was darf ich anhängen?
BeitragVerfasst: Donnerstag 19. Februar 2015, 19:47 
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Zitat:
Die Anhängelast deines Autos bezieht sich auf das tatsächliche Gewicht. Also das, was der Hänger eben konkret im Moment des Anhängens wiegt.
Daher darfst du grundsätzlich den o.g. Hänger ziehen, sofern er nicht zu sehr beladen ist.
ist es evtl besser den Anhänger abzulasten?
Mir hat mal jemand gesagt, dass es bußgeldtechnisch schlimmer sei, wenn man einen solchen "großen" Anhänger zu sehr belädt und die Anhängelast des Zugfahrzeug überschreitet, als wenn man einen abgelasteten Anhänger überlädt. Der erste Fall würde als Vorsatz und der zweite Fall als Fahrlässigkeit angesehen werden. Stimmt das?


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 Betreff des Beitrags: Re: Was darf ich anhängen?
BeitragVerfasst: Donnerstag 19. Februar 2015, 19:48 
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Ohne Anwalt sag ich hier nix mehr :groehl:

Zum Glück sieht das bei dem Saris immer wie ne Leerfahrt aus, wenn wir 2 RM geladen haben, daher ist es recht unwahrscheinlich, dass die Rennleitung uns wegen optischer Überladung anhält :mekka:

Edit: man sollte es auch nicht übertreiben, das kann RICHTIG teuer werden :!:

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Kalle

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 Betreff des Beitrags: Re: Was darf ich anhängen?
BeitragVerfasst: Donnerstag 19. Februar 2015, 19:52 
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Ok ok

Habsch nix gesagt

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 Betreff des Beitrags: Re: Was darf ich anhängen?
BeitragVerfasst: Donnerstag 19. Februar 2015, 19:57 
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Zitat:
Leergewicht des Anhängers + Ladung darf nicht höher sein als das zulässige Gesamtgewicht des Zugfahrzeuges

Gruß Hans
Das stimmt so sicher nicht. Was ist denn mit den Fahrzeugen, die 3,5t ziehen dürfen? Denkst Du die haben alle ein zGg. von 3,5t?

MfG, Wilfried

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 Betreff des Beitrags: Re: Was darf ich anhängen?
BeitragVerfasst: Donnerstag 19. Februar 2015, 20:11 
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Das kommt auf den Führerschein an. Nee, ich mach hier kein Foto mit meinem Bild von 1974. :roll:

Mit meiner grauen Pappe (FS 3) darf ich das ziehen was eingetragen ist. Egal was das Zugfahrzeug wiegt.

Auch bis 7.5 to. Zugfahrzeug mit bis zu 12 to. Anhänger. ;)

Gruß
Rainer

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 Betreff des Beitrags: Re: Was darf ich anhängen?
BeitragVerfasst: Donnerstag 19. Februar 2015, 20:11 
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Da kommt es immer auf den Führerschein an

Mit der alten Klasse 3 geht ein bissl mehr

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 Betreff des Beitrags: Re: Was darf ich anhängen?
BeitragVerfasst: Donnerstag 19. Februar 2015, 20:46 
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Zitat:
Leergewicht des Anhängers + Ladung darf nicht höher sein als das zulässige Gesamtgewicht des Zugfahrzeuges
Gilt aber nur bei PKW. Geländewagen darf bis 1,5 faches Leergewicht anhängen, Zugmaschinen noch mehr...

Unimog 421: Zul. GesGew. 4,2t, zul. Anhängelast 13t (schnell ist aber anders ;-) )


Aber um die Frage zu beantworten: An den Xtrail darf er den Anhänger auf jeden Fall anhängen und auch bis zu dem eingetragenen Gesamtgewicht beladen. Ob er das Gespann dann auch noch fahren darf, hängt vom Führerschein ab.

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Grüße
Frank
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 Betreff des Beitrags: Re: Was darf ich anhängen?
BeitragVerfasst: Donnerstag 19. Februar 2015, 20:53 
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Wohnort: Öhringen/Hohenlohe Jahrgang `61
Zitat:
Geländewagen darf bis 1,5 faches Leergewicht anhängen
Stimmt leider auch nicht ganz, der kurze Defender z.B. darf genau wie sein grosser Bruder 3,5t ziehen,
wiegt aber garantiert keine 2,3t leer.

MfG, Wilfried

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 Betreff des Beitrags: Re: Was darf ich anhängen?
BeitragVerfasst: Donnerstag 19. Februar 2015, 21:08 
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Beiträge: 20980
Wohnort: Münchehagen, Niedersachsen . . . . . . Alter: 66
Zitat:
....
Mit der alten Klasse 3 geht ein bissl mehr
Oder auch ganz viel mehr.


Ich brauche nicht über grüne oder schwarze Kennzeichen am Zugfahrzeug nachdenken.
Für meine Klasse 3 gab es noch keine LoF.

Gruß
Rainer

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 Betreff des Beitrags: Re: Was darf ich anhängen?
BeitragVerfasst: Donnerstag 19. Februar 2015, 21:08 
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Zitat:
Zitat:
Geländewagen darf bis 1,5 faches Leergewicht anhängen
Stimmt leider auch nicht ganz, der kurze Defender z.B. darf genau wie sein grosser Bruder 3,5t ziehen,
wiegt aber garantiert keine 2,3t leer.
Ah, vertippt! Das 1,5 fache des zul. Gesamtgewichtes des Zugfahrzeugs darf ein Geländewagen max. anhängen.

Beim Defender: Leergewicht/Zuladung 1880/670 kg • Anhängelast (gebremst) 3500 kg

1880+670 = 2550
2550*1,5 = 3825

3825 < 3500 => passt :DH:

_________________
Grüße
Frank
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 Betreff des Beitrags: Re: Was darf ich anhängen?
BeitragVerfasst: Donnerstag 19. Februar 2015, 21:14 
Macht einfach Führerschein Kl 2 (keine Ahnung wie der jetzt heißt, C1E? :KK: ) und gut. :mrgreen:

Bitte auch das zulässige Gesamtzuggewicht beachten! Da ist meist im Fahrzeugschein eine Eintragung.
Mein Mondeo + Anhänger darf nur 3250 KG wiegen.
Bei knapp 2to Gewicht des Autos (Sägen, Gedröhne, Zwei Leute, Fahrzeug), sind das nur 1250 KG Anhängelast.
Auch wenn ich 1500 KG ziehen darf.
Grade bei PKW!! ;)


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 Betreff des Beitrags: Re: Was darf ich anhängen?
BeitragVerfasst: Donnerstag 19. Februar 2015, 22:42 
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Zitat:
Mir hat mal jemand gesagt, dass es bußgeldtechnisch schlimmer sei, wenn man einen solchen "großen" Anhänger zu sehr belädt und die Anhängelast des Zugfahrzeug überschreitet, als wenn man einen abgelasteten Anhänger überlädt. Der erste Fall würde als Vorsatz und der zweite Fall als Fahrlässigkeit angesehen werden. Stimmt das?
Es gibt unterschiedliche Bußgeldtabellen für Anhänger bis 2to und für Anhänger über 2to GG. Und die sind deutlich unterschiedlich.
Im Grenzbereich um 2to mag das hinhauen, aber bei 2,5to = 25% Überladung?
Ab 2to GG ist aber nicht nur der Fahrer, sondern auch der Halter mit in den Punkte-Rängen.

<grübel>

Gruss georg123


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 Betreff des Beitrags: Re: Was darf ich anhängen?
BeitragVerfasst: Donnerstag 19. Februar 2015, 22:53 
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Zitat:
Macht einfach Führerschein Kl 2 (keine Ahnung wie der jetzt heißt, C1E? :KK: ) und gut. :mrgreen:
Der alte 2er wäre heute im Prinzip der CE ;)
Wie gesagt: Überladung ist das eine, die dadurch entstehenden Risiken sind weit aus gefährlicher. Mit einem zu schweren Hänger ist die Gespannstabilität nicht mehr sicher, beim Bremsungen kanns gefährlich werden und und und.

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Saufsch, stirbsch. Saufsch ed, stirbsch au. Also saufsch!


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 Betreff des Beitrags: Re: Was darf ich anhängen?
BeitragVerfasst: Freitag 20. Februar 2015, 10:32 
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Lt. Aussage Stammtisch nein. :ohman:
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Mal von Überladungs- und Führerscheinfragen abgesehen, hat der Händler recht, der Stammtisch nicht.

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