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 Betreff des Beitrags: Re: Was darf ich anhängen?
BeitragVerfasst: Freitag 20. Februar 2015, 10:50 
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Zitat:
Mein Xtrail darf 2000 kg im Normalbetrieb Ziehen.
Bis 8% sogar 2500 kg lt. KFZ Papiere.
Meine Fragestellung:
Darf ich einen Anhänger mit 2800 kg zul. Ges.Gew. ziehen?
Leer wiegt er 700 kg. Lt.Aussage vom Hängerhändler ja, wenn ich nur bis 1800 kg zulade. :ohman:
Lt. Aussage Stammtisch nein. :ohman:
MFG Jm010265
Moin,
dein Xtrail darf 2500kg ziehen. Hinzu kommt die Stützlast (steht auch in den Papieren, meist 75kg). Insg. darf das tatsächliche Gewicht des Anhängers folglich 2575kg nicht überschreiten. Folglich darfst du einen Anhänger mit 2800kg zulässigem Gesamtgewicht ziehen, darfst den aber nur soweit beladen, daß das tatsächliche Gewicht des Anhängers 2575kg nicht überschreitet.

Nachtrag: Bei 700kg Leergewicht des Anhängers kannst also 1875kg zuladen.

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:Husky: Husqvarna 353 38/50cm, T536 Li XP, 327pt5s - Hochentaster
:dolmar: Dolmar Hobby 104 35cm


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 Betreff des Beitrags: Re: Was darf ich anhängen?
BeitragVerfasst: Samstag 21. Februar 2015, 04:55 
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Moin zusammen
Also laut dem standt der StVO vom 1.1.2015 darfst du mit dem heutigen B ein Zugfahrzeug bis 3,5 Tonnen und ein 750 kg Anhänger fahren . Möchte Mann mehr ziehen als 750 kg darf der Hänger im beladenen zustand nicht schwerer seien als das auto im leeren und beides zusammen darf nicht schwerer seien Als 3,5 Tonnen. Wobei immer das zulässige gesamtgewicht der Fahrzeuge gilt also Das was im Schein steht. Bei BE darf dein Fahrzeug ebenfalls max 3,5 Tonnen wiegen aber Du darfst das ziehen was im schein steht. Das wären aber max 3,5 Tonnen weil du nur schwer ein auto finden wirst was mehr wie 3,5 an Haken nehmen darf und dann nicht schwerer ist wie 3,5 t. Ich hoffe ich konnt dir helfen

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Stihl 201/ 261/ 661


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 Betreff des Beitrags: Re: Was darf ich anhängen?
BeitragVerfasst: Samstag 21. Februar 2015, 07:52 
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Das ist leider schon wieder überholt.
Die Regelung mit dem Leergewicht des Zugfahrzeugs gibt es so nicht mehr.

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 Betreff des Beitrags: Re: Was darf ich anhängen?
BeitragVerfasst: Samstag 21. Februar 2015, 10:42 
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Zitat:
Das ist leider schon wieder überholt.
Die Regelung mit dem Leergewicht des Zugfahrzeugs gibt es so nicht mehr.
Genau. Für Klasse B gilt nur noch zulässige Gesamtmasse Gespann darf 3,5t nicht überschreiten.
Nur ein 750kg Hänger darf immer angehängt werden (zGM Gespann dann 4,25t)


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 Betreff des Beitrags: Re: Was darf ich anhängen?
BeitragVerfasst: Samstag 21. Februar 2015, 11:33 
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hallo,
früher mit dem Grauen Lappen war alles viel einfacher. YES Aber dank EU blickt bald keiner mehr durch.Wenn jemand kein Internet hat wie soll da jemand von dem ganzem Sche.... wissen :ohman:

:wink:
werni

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:wink:
werni


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 Betreff des Beitrags: Re: Was darf ich anhängen?
BeitragVerfasst: Samstag 21. Februar 2015, 13:41 
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http://www.tuev-nord.de/de/fuehrerschei ... e-8726.htm

Ich kaufe mir jetzt einen Anhänger bis max. 1400kg, den kann ich dann mit meinem Auto (2040kg zGm.) und dem Trecker ziehen, ohne extra noch BE zu machen. Das Auto dürfte sonst bis 1800kg ziehen, Trecker bis 3150kg.


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 Betreff des Beitrags: Re: Was darf ich anhängen?
BeitragVerfasst: Samstag 21. Februar 2015, 13:58 
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Zitat:
...
früher mit dem Grauen Lappen war alles viel einfacher. YES
...
Deswegen behalte ich meinen auch und tausche den nicht um. ;)

Gruß
Rainer

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 Betreff des Beitrags: Re: Was darf ich anhängen?
BeitragVerfasst: Samstag 21. Februar 2015, 14:18 
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Du hast ja dann Besitzstandswahrung, wie man im Behördendeutsch so schön sagt.
Darfst hinterher ja das gleiche fahren wie voher ;)

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 Betreff des Beitrags: Re: Was darf ich anhängen?
BeitragVerfasst: Samstag 21. Februar 2015, 14:29 
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Der einzige Vorteil wäre das ich dann auch die schnellen Trecker mit Anhänger fahren dürfte.
Jetzt nur bis 28 Km/h. Aber auch ohne LoF.

Der ganze Rest ist nur von tlw. großem Nachteil.

Gruß
Rainer

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 Betreff des Beitrags: Re: Was darf ich anhängen?
BeitragVerfasst: Samstag 21. Februar 2015, 15:38 
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hallo,
den Grauen hab ich schon lange nicht mehr.Bei uns läuft noch alles Grün.NOCH.Wobei ich bei Schwarz auch keine Probleme hätte.Der Fendt mit dem Opti Kipp bringt 5500 kg auf die Waage.12oookg darf ich bewegen.Und Rainer, 2o33 wird der Graue ungültig. :KK:

:wink:
werni

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 Betreff des Beitrags: Re: Was darf ich anhängen?
BeitragVerfasst: Samstag 21. Februar 2015, 15:46 
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...das mit den 12t gilt nur bis zum vollendeten 50sten Lebensjahr, dann war es das, oder eben mit den ganzen medizinischen Checks. ;)

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 Betreff des Beitrags: Re: Was darf ich anhängen?
BeitragVerfasst: Samstag 21. Februar 2015, 15:55 
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Zitat:
...das mit den 12t gilt nur bis zum vollendeten 50sten Lebensjahr, dann war es das, oder eben mit den ganzen medizinischen Checks. ;)
Stimmt nicht,
hab meinen erst 2008 umschreiben lassen,CE war weg C1E und Klasse T sind eingetragen.
Hab da Bestandsschutz.Wenn du C1E neu machst,mußte alle 5 Jahre ab 50 zum Dog.

:wink:
werni

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 Betreff des Beitrags: Re: Was darf ich anhängen?
BeitragVerfasst: Samstag 21. Februar 2015, 16:15 
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@ Werni

War bei meinem Dad auch so.

Alte klasse 2 halt ;)

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 Betreff des Beitrags: Re: Was darf ich anhängen?
BeitragVerfasst: Samstag 21. Februar 2015, 16:17 
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...stimmt wohl!!!!

In meinem Führerschein ist in der Spalte 11 ein Verfallsdatum eingetragen, was genau an meinem 50sten Geburtstag ist.

Bitte mal genau schauen. :roll:

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 Betreff des Beitrags: Re: Was darf ich anhängen?
BeitragVerfasst: Samstag 21. Februar 2015, 16:29 
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hallo,
nix Verfalldatum :kopfschuettel:
Bild

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 Betreff des Beitrags: Re: Was darf ich anhängen?
BeitragVerfasst: Samstag 21. Februar 2015, 16:37 
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...ja bei mir ist das aber.

Hattest Du vorher die Klasse 2 oder wie kann das?

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Gruß Doc
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 Betreff des Beitrags: Re: Was darf ich anhängen?
BeitragVerfasst: Samstag 21. Februar 2015, 16:38 
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Hehe

Habe eben auch schnell die externe HDD hergekramt und Bild von Vaddis Karte gesucht.

Sein grauer Lappen wurde übrigens 2003 nebst Brieftasche auf der Arbeit gediebt.

Bild

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Gruß Andy
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 Betreff des Beitrags: Re: Was darf ich anhängen?
BeitragVerfasst: Samstag 21. Februar 2015, 16:41 
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hallo,
kommt daher das ich den Grauen umschreiben gelassen hatte.Klasse 2 hatte ich ebenfalls,hat aber damit nichts zu tun.

:wink:
werni

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:wink:
werni


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 Betreff des Beitrags: Re: Was darf ich anhängen?
BeitragVerfasst: Samstag 21. Februar 2015, 16:48 
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@ Werni

Von der Klasse 2 kommt aber automatisch d. große T ohne Antrag wegen Land + Forst ;)

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 Betreff des Beitrags: Re: Was darf ich anhängen?
BeitragVerfasst: Samstag 21. Februar 2015, 16:52 
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hallo Andy.
stimmt genau. YES

:wink:
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