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 Betreff des Beitrags: Re: Zulassungs-Dschungel
BeitragVerfasst: Montag 30. März 2015, 16:26 
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öhm, ich dachte der TÜV stellt so eine Abnahme aus, welche die Grundlage für eine BE ist ?!?!

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 Betreff des Beitrags: Re: Zulassungs-Dschungel
BeitragVerfasst: Mittwoch 1. April 2015, 20:21 
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Um die Verwirrung noch zu steigern: Es gibt sei einiger Zeit (schwarze) WECHSELKENNZEICHEN wie in Österreich, für (soweit ich weiß) jeweils maximal 3 gleichartige Fahrzeuge. Das Ganze dann 2 Mal für die Anhängersammlung und los, mit mehr als zwei Hängern kann man eh' nicht gleichzeitig fahren.

Nur so als Idee, bei Autosammlern funktioniert das auch, ist bisher aber kaum verbreitet.
Funktioniert eben nur bei "gleichartigen" Fahrzeugen, also PKW, Trecker und Motorrad mit einer Nummer, dass geht dann nicht.

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 Betreff des Beitrags: Re: Zulassungs-Dschungel
BeitragVerfasst: Mittwoch 1. April 2015, 20:53 
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Wenn man eine BE hat braucht man keine Vollabnahme mehr.
Die braucht man nur, wenn es keine BE gibt.

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 Betreff des Beitrags: Re: Zulassungs-Dschungel
BeitragVerfasst: Mittwoch 1. April 2015, 22:08 
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@rjqt: Der Driss macht auch keinen Sinn,
da jedes Fahrzeug voll versichert und versteuert ist.
Das ist der einzige Grund warum sich der Murks so in D nie durchsetzen wird.
Vorteil: keiner
Nachteil: Du kannst immer nur ein Fahrzeug bewegen (lassen).
"Willst du zusammen mit deinem Nachbarn/Kumpel/etc. mal deine beiden Odies ausführen,
dann kannste das knicken."
Da wurde mal wieder sinnlos Steuergeld verblasen für Nüsse...

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 Betreff des Beitrags: Re: Zulassungs-Dschungel
BeitragVerfasst: Mittwoch 15. April 2015, 08:55 
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Tach zusammen, nochmal ne Frage:
Gibt es für diese Notwendigkeit der Betriebserlaubnis nun eine Regelung, dass diese erst ab einem bestimmten Gewicht nötig ist ? Hab mal was von < 3 Tonnen gelesen.
Grund meiner Frage ist, wir haben z.B. zwei kleine Einachser (natürlich vorschriftsmäßig gebaut und auch mit Beleuchtung + grünem Folgekennzeichen + 25KM-Schild bestückt. Beide haben keine Bremse. Brauchts für sowas auch ne BE ?
Dachte mir nur, es gibt bei uns im Ort einige, die haben so nen Mini-Einachser am Schlepper - ähnlich wie ein Hänger für einen Einachs-Schlepper/Grasmäher, wo noch nicht mal Licht oder Nummernschild dran ist. Die Dinger haben noch nicht mal ne richtige Achse sondern nur so Steck-Bolzen wie bei ner Schubkarre. Für sowas kriegt man doch nie und nimmer ne BE oder ?
Gruß
Christian

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 Betreff des Beitrags: Re: Zulassungs-Dschungel
BeitragVerfasst: Mittwoch 15. April 2015, 10:52 
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Dein TÜV - Ingenieur vor Ort ist dazu dein Ansprechpartner...

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 Betreff des Beitrags: Re: Zulassungs-Dschungel
BeitragVerfasst: Mittwoch 15. April 2015, 11:01 
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jaja, das ist schon klar ... ich meinte nur generell. Das ist ja ein größerer "Handwagen" ... daher meine Frage.

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 Betreff des Beitrags: Re: Zulassungs-Dschungel
BeitragVerfasst: Mittwoch 15. April 2015, 11:04 
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Gerade wenn du dir unsicher bist,
ab zum TÜV.
Idealerweise mit vernünftigen Bildern
oder (nach vorheriger Rücksprache) persönlich vorbeifahren mit dem Vehikel...

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 Betreff des Beitrags: Re: Zulassungs-Dschungel
BeitragVerfasst: Mittwoch 15. April 2015, 13:31 
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als erstes soll er heute erstmal meinen fix2 durchwinken ;-)

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 Betreff des Beitrags: Re: Zulassungs-Dschungel
BeitragVerfasst: Mittwoch 15. April 2015, 14:52 
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...und im selben Rutsch kannst du dich mit ihm
über deine Karren unterhalten ;)

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 Betreff des Beitrags: Re: Zulassungs-Dschungel
BeitragVerfasst: Mittwoch 15. April 2015, 14:57 
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naja, ich fahr ihn nicht vor ... geht leider aus Zeitgründen nicht. Mal gucken ob ich mal anderweitig an den TÜV-Mann rankomme.

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 Betreff des Beitrags: Re: Zulassungs-Dschungel
BeitragVerfasst: Mittwoch 15. April 2015, 15:07 
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Das war ja auch nur als Alternative gedacht.
Ein paar vernünftige Bilder und
ein freundliches Gespräch sind bei sowas die halbe Miete.
Evtl. wohnst du ja zufällig fast auf seinem Heimweg und
er erbarmt sich deiner mit einem persönlichen vor Ort Termin...

Hatte heute morgen noch einen Ortstermin mit zwei Mitarbeitern
unserer technischer Betriebe wegen des angrenzenden Bürgersteig.
Erst bei der persönlichen Besichtigung ist denen aufgefallen,
wie kaputt der Gehweg tatsächlich ist und was die Firma die im Herbst da dran war für einen Pfusch hinterlassen hat.
Erste Zusage: Innerhalb von 4 Wochen wird es erledigt.
Eben kam eine Korrektur der Aussage: Nächste Woche gehts los...

Vorher ging das Thema fast 4 Monate per E-Mail und Telefon.
Das ganze heute hat mit An- und Abfahrt ½ Stunde gedauert,
Kaffee inklusive ;)
Also, sprich mit dem TÜVler...

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 Betreff des Beitrags: Re: Zulassungs-Dschungel
BeitragVerfasst: Mittwoch 15. April 2015, 15:11 
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ja das stimmt, muss man mal persönlich vorstellig werden ... bin nur unter der Woche immer auswärts, was es immer recht schwierig macht. Mein Dad fährt den eben heute zum TÜV (glücklicherweise ein DEKRA-Mensch) und wollte ihn bezüglich der Anhänger-Thematik mal anhauen. Mal sehen, ob was brauchbares rumkommt oder ob ich nochmal nen Termin mit dem Kollegen brauche.

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 Betreff des Beitrags: Re: Zulassungs-Dschungel
BeitragVerfasst: Donnerstag 16. April 2015, 10:31 
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Da du aus Bayern kommst, kann dir der Dekra eventuell Informationen liefern, aber soweit ich informiert bin keine BE ausstellen.
Dafür musst du zum Tüv.

Im Nordern/Osten kannst du auch zur Dekra. Im Süden/ Westen nur zum Tüv.
Im Süden können HU und Eintragungen auch die Dekra machen. Aber Vollabnhamen / BE´s nur der Tüv

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 Betreff des Beitrags: Re: Zulassungs-Dschungel
BeitragVerfasst: Donnerstag 16. April 2015, 10:57 
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kleiner Zwischenstand: habe heute mal mit Zulassungsstelle & Zollamt telefoniert:

Also: das mit den Bedingungen für LoF werde ich so wie es der Kollege vom Zollamt erläutert hat, nicht erfüllen können.
Jetzt meinte er, schwarz zulassen (~112 € Steuer im Jahr) und dann könnte ich damit machen was ich will. Habe dann weitergebohrt zwecks Anhängerbetrieb mit schwarzen Nummern an der Zugmaschine. Bekam folgende Aussage:
Sie nehmen die gleiche Nummer wie am Zugfahrzeug in schwarz (lassen sich ein Kennzeichen machen, oder malen es selbst). Dieses machen Sie mit einem 25 km/h-Schild an den Anhänger und dann sind Sie korrekt unterwegs. Lt. ihm sind Anhänger bis 25 km/h zulassungsfrei. Hab ihn dann nochmal gefragt, ob das mit schwarzen Folgekennzeichen wirklich so ist. Hab mal gelesen, dass das nur bei grünen Schildern geht und war mit der Aussage etwas verwundert.

Der Kollege von der Zulassungsstelle meinte nur, dass sich das Ganze etwas verschärft hat, seitdem der Zoll da tätig ist. Ich müsste nur sagen, wie ich es haben will, dann lassen die Schlepper/Anhänger zu. Scheint mir so, als sind die Behörden da nicht wirklich vernetzt was Informationen betrifft.

Der Zoll-Mensch hat jetzt gemeint, ich soll mich noch mal bei der Polizei erkundigen, zwecks Nummernschildern - werde ich auch noch tun. Der Zuständige ist nicht am Platz. Würde dort auch nochmal die Führerschein-Thematik ansprechen wollen.

Fazit für mich bis jetzt:
Schlepper -> schwarze Nummer
Anhänger -> kriegt schwarzes Folgekennzeichen + 25 km-Schild (sowieso schon dran) + Funktionstüchtigkeit (Bremsen, Lichter) -> auch schon immer vorhanden und ist nicht zulassungspflichtig, sprich braucht keine Papiere, TÜV oder ähnlich

Was sagt ihr dazu ?
Gruß
Christian

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 Betreff des Beitrags: Re: Zulassungs-Dschungel
BeitragVerfasst: Donnerstag 16. April 2015, 11:37 
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Hm....... halte mich bitte auf dem laufenden, was dir die Polizei sagt.
Sollte dem wirklich so sein, zahle ich jedes Jahr zu viel.


Aber bei mir waren alle Aussagen von Tüv,Zulassungstelle und Finanzamt ( zu dem Zeitpunkt noch zuständig) übereinstimmend.

Keine Landwirtschaftlicher oder Forstwirtschaftlicher Betrieb => schwarzes Nummernschild am Traktor
Kein Land oder Forstwirtschaftlicher Zweck: also Fahrten für einen landwirtschaftlichen Betrieb => schwarzes Nummenrschild am Anhänger und zulassungspflichtig.

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 Betreff des Beitrags: Re: Zulassungs-Dschungel
BeitragVerfasst: Donnerstag 16. April 2015, 12:54 
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der Schlüssel liegt wohl in der 25 km/h-Geschichte. Das muss dran sein, bzw. darf man auch nur so schnell unterwegs sein. Er hat von einem Fall erzählt, dass einer mit grünen Nummern ne Truhe zum Wertstoff-Hof fahren wollte. Hatte kein 25 KM-Kennzeichen dran, hat ne Strafe gekriegt.
Mit 25 Km/h ist wohl alles in Butter - will man schneller fahren, muss man Zulassen sprich Papiere, TÜV haben.

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 Betreff des Beitrags: Re: Zulassungs-Dschungel
BeitragVerfasst: Donnerstag 16. April 2015, 13:55 
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Hab noch was interessantes gefunden:

Quelle: http://www.tvc88.de/index.php?id=70

Anhänger an Traktoren

Grundsätzlich ist das Ziehen von Anhängern vom Führerschein abhangig.
Inhaber des alten Fühererscheines 2 dürfen mehrachsige Anhänger ziehen.
lnhaber der alten Fühererscheinklassen 1, 3, 4 und 5 dürfen hinter einem Traktor nur zugelassene einachsige Anhänger ziehen.
Eine Ausnahme macht der Gesetzgeber für die Land- und Forstwirtschaft.

Hier (und nur hier) ist das Führen von Zügen mit mehr als drei Achsen nach folgenden Bedingungen möglich (2. Ausnahme VO zur StVZO vom 28.2.89):
1. Die Zugmaschine muß eine durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 32 km/h haben,
2. der Zug oder einzelne Fahrzeuge müssen von land- oder forstwirtschaftlichen Lohnuntemehmen vermietet oder auf andere Weise überlassen worden sein,
3. der Zug wird vom Land- oder Forstwirt selbst oder von einer in seinem Betrieb beschäftigten Person geführt,
4. der Zug wird für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke verwendet und
5. der Zug wird mit einer Geschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h gefahren und ist entsprechend gekennzeichnet.

Vereinfacht ausgedrückt:
Nur wenn diese Bedingungen zutreffen, darf man einen Zug von mehr als 3 Achsen führen.
Wobei die Zulassung hinsichtlich der Steuer unerheblich ist: Der Traktor kann sowohl schwarz als auch grün gekennzeichnet sein, die Anhänger können zugelassen oder zulassungsfrei sein (StVZO §18 Abs. 2, 6a).
Maßgeblich ist, daß der Zug sich in land- oder forstwirtschaftlichem Einsatz befindet.
Zulassungsfreie Anhänger:
An Traktoren dürfen bis zu zwei zulassungsfreie Anhänger nur in der Land- und Forstwirtschaft und mit einer Höchstgeschwindigkeit von 25 km/h mitgeführt werden.
Diese Anhänger müssen mit einem Geschwindigkeitsschild gekennzeichnet sein.
Ein Folgekennzeichen der Zugmaschine ist zulässig, aber nicht vorgeschrieben.
Geschwindigkeitsschilder (§ 58 StVZO):
Zulassungsfreie Anhänger hinter land- und forstwirtschaftlichen Zugmaschinen müssen mit reflektierenden Geschwindigkeitsschildern (Durchmesser 200 mm, Schriftgröße 120 mm, Aufschrift: 25) an der Rückseite gekennzeichnet sein.
Fehlt das Schild, muß der Anhänger zugelassen sein.

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 Betreff des Beitrags: Re: Zulassungs-Dschungel
BeitragVerfasst: Donnerstag 16. April 2015, 14:35 
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Hallo Chris_84,

alles was du da aufführst ist für dich nicht zutreffend da ihr offiziell keinen landwirtschaftlichen Betrieb mehr betreibt und somit auch die rechtlichen Grundlagen für zulassungsfreie Anhänger fehlen.

Auch schwarze Folgekennzeichen hinter schwarz angemeldetem Schlepper sind illegal wenn kein Betrieb angemeldet ist !

Das Ganze wäre Steuerhinterziehung und Versicherungsbetrug, einen Unfall sollte man erst recht nicht haben !

Gruß
Ostermann


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 Betreff des Beitrags: Re: Zulassungs-Dschungel
BeitragVerfasst: Donnerstag 16. April 2015, 15:19 
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lt. dem Herrn vom Zollamt und so wie ich es in der obigen Passage lese, muss es ein Land- oder Forstwirtschaftlichen Zweck geben - aber keinen Betrieb.

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