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 Betreff des Beitrags: Re: Zulassungs-Dschungel
BeitragVerfasst: Mittwoch 25. März 2015, 20:58 
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Hallo Christian,
Hast Du einen eigenen Wald? Das würde für landwirtsch. Nutzung schon reichen.
Eventuell solltest Du überlegen nicht die gesamte Fläche zu verpachten. Könnte eventuell günstiger kommen als für 2 Traktoren und 5 Anhänger anzumelden und zu versichern.

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Gruß Waldbär68
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 Betreff des Beitrags: Re: Zulassungs-Dschungel
BeitragVerfasst: Mittwoch 25. März 2015, 21:18 
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Eigener Wald reicht nicht unbedingt.

Zoll will deine Steuererklärung sehen.

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 Betreff des Beitrags: Re: Zulassungs-Dschungel
BeitragVerfasst: Mittwoch 25. März 2015, 21:26 
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Also doch Folgekennzeichen?

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Und wenn du denkst es geht nicht mehr, kommt von irgendwo ne Säge her

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 Betreff des Beitrags: Re: Zulassungs-Dschungel
BeitragVerfasst: Mittwoch 25. März 2015, 21:27 
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Hatte auch schon überlegt, die Verpachtung wieder aufzuheben. Mal sehen...

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 Betreff des Beitrags: Re: Zulassungs-Dschungel
BeitragVerfasst: Mittwoch 25. März 2015, 21:35 
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Eventuell kann ja jemand berichten, der seit April 2014 , denn seit dem ist der Zoll zuständig, versucht hat eine grüne Nummer zu beantragen.

In dem Antrag steht, das die Einkommenssteuererklärung mit geschickt werden muss.
Auf Nachfrage von mir, ab welchem Betrag aus land oder Forstwirtschaft eine grüne Nummer erteilt wird wurde mir geantwort: " Die Einkunft aus Land oder Forstwirtschaft muss einen essentiellen Bestandteil zum Lebenunterhalt liefern"
Was genau das bedeutet wurde mir leider nicht gesagt. 10% ?!

Das heißt nur Landwirtschaftliche Fläche reicht leider nicht. Musst auch Einnahmen daraus haben.

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 Betreff des Beitrags: Re: Zulassungs-Dschungel
BeitragVerfasst: Mittwoch 25. März 2015, 22:04 
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Zitat:
" Die Einkunft aus Land oder Forstwirtschaft muss einen essentiellen Bestandteil zum Lebenunterhalt liefern"
Was genau das bedeutet wurde mir leider nicht gesagt. 10% ?!
Ich würde sagen ab 51% stehen die Chancen gut... :mrgreen:


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 Betreff des Beitrags: Re: Zulassungs-Dschungel
BeitragVerfasst: Donnerstag 26. März 2015, 20:02 
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Zitat:
Eigener Wald reicht nicht unbedingt.

Zoll will deine Steuererklärung sehen.
Bei mir hat der Beitragsbescheid für den Wald bei der Landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft ausgereicht. :echt:

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 Betreff des Beitrags: Re: Zulassungs-Dschungel
BeitragVerfasst: Donnerstag 26. März 2015, 20:20 
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Hatte jetzt eben überlegt, die Pacht wieder aufzulösen und selbst die BG zu übernehmen. Reicht das? Um mein Holz vom Staatsforst zu holen, wäre ich dann aber immernoch illegal unterwegs mit grünen nummern oder?

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 Betreff des Beitrags: Re: Zulassungs-Dschungel
BeitragVerfasst: Montag 30. März 2015, 08:39 
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Registriert: Montag 5. Januar 2015, 10:57
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Hallo zusammen,
ich hab mir jetzt mal WE mal unseren 2-Achs-Gummiwagen angeschaut. Der besitzt alle nötigen Typenschilder und man kann auch noch das Baujahr des Hängers lesen -> Baujahr 1960. Beleuchtung, Bremsen, 25km-Schild etc. sind schon immer vorhanden und funktionsfähig. Jetzt ist die Frage:
Typgenehmigung braucht der also keine, da vor 1961 in den Verkehr gebracht ? oder doch ?
Wie sieht es mit Zulassung/TÜV aus ?
Welches Kennzeichen würde er kriegen ? (ein eigenes oder doch Folgekennzeichen von .... ?)
Danke euch.
Gruß
Christian

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 Betreff des Beitrags: Re: Zulassungs-Dschungel
BeitragVerfasst: Montag 30. März 2015, 09:30 
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Registriert: Montag 4. Juni 2012, 21:51
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Hallo Chris_84,

habe selber einen alten Schlepper und einen 3,3 t Einachskipper Baujahr 1958 die zu Zeiten der Landwirtschaft mit grünem Kennzeichen gefahren wurden. Dann wurde der landwirtschaftliche Betrieb abgemeldet so das eine Zulassung nur mit schwarzem Kennzeichen möglich war um auch einen Versicherungsschutz zu haben und nicht illegal auf der Straße unterwegs zu sein ! Bin dann auch mit dem Anhänger zum TÜV und habe eine Vollabnahme nach § 21 machen lassen und ihn zugelassen.

Zu deiner Frage, dein Anhänger muss mit eigener schwarzer Nummer zugelassen werden, alles andere ist gefährlich (spreche aus Erfahrung da ich selbst schon einen kleinen Unfall mit dem zugelassenen Anhänger hatte) !

Gruß
Ostermann


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 Betreff des Beitrags: Re: Zulassungs-Dschungel
BeitragVerfasst: Montag 30. März 2015, 09:52 
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Wohnort: Schwebheim / Bad Kissingen
Hallo Ostermann,
aber was hat es dann mit der 1961-Regelung auf sich ?
Gilt das auch wieder nur für LOF-Betriebe ?
Danke und Gruß
Christian

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 Betreff des Beitrags: Re: Zulassungs-Dschungel
BeitragVerfasst: Montag 30. März 2015, 10:11 
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Zitat:
Eigener Wald reicht nicht unbedingt.

Zoll will deine Steuererklärung sehen.
hallo,
ist sehr verschieden :KK: bei meinem Kumpel reichte der BG Nachweiss und die Bescheinigung der Tierseuchenkasse.

_________________
:wink:
werni


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 Betreff des Beitrags: Re: Zulassungs-Dschungel
BeitragVerfasst: Montag 30. März 2015, 10:43 
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Registriert: Dienstag 10. September 2013, 11:29
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Wohnort: Trittau,bei Hamburg
Grad mit dem Zollamt Itzehoe telefoniert wegen nicht anerkennung der Grünen Nummer bei einem Schlepper,,BG reicht denen nicht,es müssen Einkünfte aus dem Landwirtschaftlichem Betrieb erzielt werden.Schade,,die hab ich leider nicht,nur ausgaben

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 Betreff des Beitrags: Re: Zulassungs-Dschungel
BeitragVerfasst: Montag 30. März 2015, 11:43 
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reicht es eigtl., einen Schlepper mit grüner Nummer einfach auf schwarz umzumelden ? Oder muss man da noch gesondert ans FA / Zollamt treten ? Steuerbescheid sollte ja dann ohnehin kommen oder ?

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 Betreff des Beitrags: Re: Zulassungs-Dschungel
BeitragVerfasst: Montag 30. März 2015, 12:34 
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Ummelden reicht, der Rest geht von alleine...

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 Betreff des Beitrags: Re: Zulassungs-Dschungel
BeitragVerfasst: Montag 30. März 2015, 12:57 
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Zitat:
Grad mit dem Zollamt Itzehoe telefoniert wegen nicht anerkennung der Grünen Nummer bei einem Schlepper,,BG reicht denen nicht,es müssen Einkünfte aus dem Landwirtschaftlichem Betrieb erzielt werden.Schade,,die hab ich leider nicht,nur ausgaben
Wenn Einkünfte verlangt werden musst du halt was verkaufen ,steht nicht da das du Gewinn machen musst .
:hihi:

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Gruß Martin

Einige Bilder von meinen Sägen
http://motorsaegen-portal.de/viewtopic. ... &start=220


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 Betreff des Beitrags: Re: Zulassungs-Dschungel
BeitragVerfasst: Montag 30. März 2015, 13:05 
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Leute, ich finds einfach nur ein Wahnsinn ... bzw. Geldmacherei:
Hab am WE mal ein wenig mit meinem Dad darüber sinniert. Unser "Gummiwagen" vom Dorfschmied wurde damals angeschafft, als es noch keinen Schlepper auf dem Hof gab um die damaligen Holz-Wägen hinter den Zugtieren abzulösen. Mein Dad war damals also ca. 9-10 Jahre alt, als der gebaut wurde. Mir geht's nicht so recht in die Birne, dass so ein Gefährt nach nun 55 Jahren Einsatz erstmalig Papiere, TÜV und Zulassung braucht. Müsste ich ihn auch zulassen, wenn ich nen Gaul davorspanne ?

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 Betreff des Beitrags: Re: Zulassungs-Dschungel
BeitragVerfasst: Montag 30. März 2015, 13:53 
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Registriert: Montag 4. Juni 2012, 21:51
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Zitat:
Hallo Ostermann,
aber was hat es dann mit der 1961-Regelung auf sich ?
Gilt das auch wieder nur für LOF-Betriebe ?
Danke und Gruß
Christian
Die Regel mit der Besitzstandswahrung von 1961 hat nur mit grünen LoF -Anhängern zu tun die zwar zulassungsfrei sind aber trotzdem eine Betriebserlaubnis brauchen.
Davon abgesehen, bei nicht angemeldeten Betrieb einer Landwirtschaft/Forstwirtschaft musst du immer schwarze Kennzeichen haben, Oldtimer und sonstige Kennzeichen mal ausgenommen.
Mit deinem Anhänger einfach zum TÜV fahren und dort eine Vollabnahme nach § 21 machen ist die beste Lösung und kostet nicht viel (bei meinem Anhänger waren es 80 Euro) und hat den Vorteil absolut auf der sicheren Seite zu sein.

Gruß
Christoph


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 Betreff des Beitrags: Re: Zulassungs-Dschungel
BeitragVerfasst: Montag 30. März 2015, 14:37 
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Registriert: Dienstag 7. Mai 2013, 21:18
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Bei den 80€ ist dann schon aktueller Tüv dabei.
Musst nur den passenden TÜV Prüfer finden.

Am besten in ländlicher Umgebung. War zuerst beim Tüv in Stadt Neuwied. Der wollte, das ich den komplett entroste und neue Begrenzungsleuchten montiere.

Bin dann nach Dierdorf. Da war es echt null Problemo.
Einmal wiegen und ausmessen und einmal bremsen. Fertig.

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 Betreff des Beitrags: Re: Zulassungs-Dschungel
BeitragVerfasst: Montag 30. März 2015, 16:05 
Hallo ,bei mir war die Anmeldung des Anhängers ein riesen Fackelzug der ca.6 Wochen gedauert hat!
Ich habe einen Anhänger mit Kaufvertrag gekauft,dann zum Tüv wegen Vollabnahme,der wollte eine Betriebserlaubnis sehen trotz allen Typenschildern.
Der Hersteller wollte zuerst eine Unbedeklichkeitserklärung von der Zulassungsstelle haben das der Hänger mir gehört,nach langem Reden haben sie mir dann doch eine Kopie
einer solchen Betriebserlaubnis geschickt.Damit wieder zum Tüv,Vollabnahme war dann kein Problem mehr.
Die Zulassungsstelle musste aber dann trotz des Kaufvertrages und einer eidesstattlichen Erklärung die ich beim Notar gemacht habe noch eine Briefaufbietung machen
(obwohl für es den Hänger nie einen gab! :KK: :ohman: weil immer im LOF).
Nach vier Wochen durfte ich dann endlich Steuern für meinen Hänger bezahlen!!! :mekka: :mekka:
5,7t 170€ Steuer und 60€ Versicherung.
:KK: :ohman: Wenn ich die ganze verlorene Zeit rechne hätte ich mir fast eine neuen Hänger kaufen können!!!
Gruß Alex


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