Zitat:
Habe das ganze mal nachgeforscht und mit dem der es sicher wissen muss gesprochen. TÜV und BAG sagen beide voneinander dass das zulässige Gesamtgewicht zählt, egal wie voll er ist. Sprich PKw hat Anhängelast von 2000kg, der Anhänger darf auch nur ein zulässiges Gesamtgewicht von 2000kg haben.
Das bedeutet ich darf an einen Golf keinen 3,5 t Anhänger anhängen da ich ja nur auf es Anhänger eine Waschmaschine fahre und ich somit mit Ladung und Anhänger nur 800kg auf die Wage bringe.
Das ist egal. Ganz klare Aussage war das dies fahren ohne Betriebserlaubnis ist. Ich wäre da vorsichtig. Ein Bekannter ist da mit nem blauen Auge davon gekommen da er nur 200 kg drüber war. Anhängelast Fahrzeug 1800 kg und der Anhänger zulässiges Gesamtgewicht 2000 kg. Er hat eine mündliche Verwarnung bekommen. darauf habe ich dann mal das Nachforschen angefangen. der Dorfpolizist wird sich da nicht so auskennen, der Autobahnpolizist oder BAG leer schon. Und sobald es zu einem Unfall mit Personenschäden kommt, ist der Teufel los.....
Quatsch! Sag denen sie sollen §42 StVZO lesen!
https://de.wikipedia.org/wiki/Anh%C3%A4ngelast
http://www.verkehrslexikon.de/Texte/Text0052.php
http://www.gesetze-im-internet.de/stvzo_2012/__42.html
Die
gezogene Anhängelast darf...........
gezogene Anhängelast bedeutet das was hinten dran hängt nicht das was das hinten dran hängende dürfte.....
Es gibt nur die Forderung, dass das TATSÄCHLICHE Gesamtgewicht des Anhängers nicht größer als 3500kg sein darf. zGG darf aber auch hinter dem PKW mehr sein.........
Zitat:
Ich kann es leider nicht mit Dokumenten belegen, da ich keine von den Stellen an denen ich nachgefragt habe erhalten habe.
Das liegt vermutlich an dem enormen Fachwissen......
Es macht ja auch nur so Sinn!
Anhängelast= tatsächliches Gewicht (Ist doch ******** egal was der Anhänger darf! Das Auto zieht nur das was dahinter hängt und nicht das was dahinter hängen könnte!)
Führerschein= zulässiges Gesamtgewicht. Wenn es beim Führerschein um die tatsächliche Last ginge, die hinter dem Fahrzeug hängt, müsste man ja jeden Anhänger beladen wiegen, damit man weiß ob der Führerschein reicht. Daher ist es zur Überprüfung der Fahrerlaubnisklasse ausreichend in die Papiere zu schauen.
Wenn jemand nur den Klasse B Schein hat würde er ja ohne Führerschein fahren nur weil er einen 750kg Anhänger auf 850kg überladen hat.........Das wäre doch ziemlich bescheuert! Daher Anhängelast= tatsächliches Gewicht. Führerschein= zulässiges Gesamtgewicht.
Ich habe außer Bus alle Führerscheinklassen inne und fahre regelmäßig Fahrzeuge aller Art mit und ohne Anhänger. Bisher hatte ich noch nie Probleme, wenn man mal von einer Geschwindigkeitsübertretung von 5kmh bei erlaubten 50kmh absieht.
Zitat:
wurde schon von 06erDeutz sehr gut erklärt
Danke Dodge