Alles rund um die Motorsäge: www.motorsaegen-portal.de

Motorsägen-Forum mit Kleinanzeigen & Forstwirtschafts-Forum
Aktuelle Zeit: Dienstag 19. März 2024, 07:58

Alle Zeiten sind UTC+01:00




Ein neues Thema erstellen  Auf das Thema antworten  [ 44 Beiträge ]  Gehe zu Seite Vorherige 1 2 3 Nächste
Autor Nachricht
BeitragVerfasst: Freitag 19. August 2016, 10:30 
Offline

Registriert: Mittwoch 15. Januar 2014, 17:54
Beiträge: 132
Habe das ganze mal nachgeforscht und mit dem der es sicher wissen muss gesprochen. TÜV und BAG sagen beide voneinander dass das zulässige Gesamtgewicht zählt, egal wie voll er ist. Sprich PKw hat Anhängelast von 2000kg, der Anhänger darf auch nur ein zulässiges Gesamtgewicht von 2000kg haben.

Das bedeutet ich darf an einen Golf keinen 3,5 t Anhänger anhängen da ich ja nur auf es Anhänger eine Waschmaschine fahre und ich somit mit Ladung und Anhänger nur 800kg auf die Wage bringe.

Das ist egal. Ganz klare Aussage war das dies fahren ohne Betriebserlaubnis ist. Ich wäre da vorsichtig. Ein Bekannter ist da mit nem blauen Auge davon gekommen da er nur 200 kg drüber war. Anhängelast Fahrzeug 1800 kg und der Anhänger zulässiges Gesamtgewicht 2000 kg. Er hat eine mündliche Verwarnung bekommen. darauf habe ich dann mal das Nachforschen angefangen. der Dorfpolizist wird sich da nicht so auskennen, der Autobahnpolizist oder BAG leer schon. Und sobald es zu einem Unfall mit Personenschäden kommt, ist der Teufel los.....

_________________
Jede Menge Orange im Hause vorhanden.....


Nach oben
   
BeitragVerfasst: Freitag 19. August 2016, 12:43 
Offline
Benutzeravatar

Registriert: Mittwoch 27. Juli 2016, 20:53
Beiträge: 46
Hallo,
mit der o.G. Betriebserlaubnis hat das nun wirklich nichts zu tun...
Ausschlaggebend sind erstmal
die Führerscheinklassen ... die jeweiligen ZGG
und
bei Leuten mit alter Klasse 3, LKW oder BE ...das tatsächliche Gewicht vom Anhänger.
Ist wie ich finde bereits gut erklärt worden. Falls ich da falsch liege würde ich dich bitten die Angaben von TÜV und BAG mit den entsprechenden Paragraphen bestätigen /erläutern zu lassen.
§ 42 StVZO
Anhängelast hinter Kraftfahrzeugen und Leergewicht
(1) Die gezogene Anhängelast darf bei

1.
Personenkraftwagen, ausgenommen solcher nach Nummer 2, und Lastkraftwagen, ausgenommen solcher nach Nummer 3, weder das zulässige Gesamtgewicht,
2.
Personenkraftwagen, die gemäß der Definition in Anhang II der Richtlinie 70/156/EWG Geländefahrzeuge sind, weder das 1,5fache des zulässigen Gesamtgewichts,
3.
Lastkraftwagen in Zügen mit durchgehender Bremsanlage weder das 1,5fache des zulässigen Gesamtgewichts
des ziehenden Fahrzeugs noch den etwa vom Hersteller des ziehenden Fahrzeugs angegebenen oder amtlich als zulässig erklärten Wert übersteigen. Bei Personenkraftwagen nach Nummer 1 oder 2 darf das tatsächliche Gesamtgewicht des Anhängers (Achslast zuzüglich Stützlast) jedoch in keinem Fall mehr als 3 500 kg betragen

_________________
:stihl: 044, 180
und
:SoloRex: ne Fummelgüde und eine adoptierte Talon


Nach oben
   
BeitragVerfasst: Freitag 19. August 2016, 17:36 
Offline
Benutzeravatar

Registriert: Donnerstag 19. Juni 2008, 09:16
Beiträge: 5321
Wohnort: nördl.Niederösterreich
Zitat:
Habe das ganze mal nachgeforscht und mit dem der es sicher wissen muss gesprochen. TÜV und BAG sagen beide voneinander dass das zulässige Gesamtgewicht zählt, egal wie voll er ist. Sprich PKw hat Anhängelast von 2000kg, der Anhänger darf auch nur ein zulässiges Gesamtgewicht von 2000kg haben.
hast auch nachgefragt für welche Führerscheinklasse das gilt?
so wie die das erklärt haben gilt das nur für den B-Schein,was noch zu beachten ist,das höchstzulässige Gesamtgewicht von PKW und Anhänger darf nicht höher sein als 3500kg
Zitat:
Das bedeutet ich darf an einen Golf keinen 3,5 t Anhänger anhängen da ich ja nur auf es Anhänger eine Waschmaschine fahre und ich somit mit Ladung und Anhänger nur 800kg auf die Wage bringe.
um mit einen Golf einen 3,5t Anhänger ziehen zu dürfen brauchst den BE oder E-Schein,den dann zählt das tatsächliche Gewicht

wurde schon von 06erDeutz sehr gut erklärt :DH:

_________________
lg Richard

__________________________________________________________________
ich bin nur dafür verantwortlich, was ich sage - nicht dafür, was du verstehst !


Nach oben
   
BeitragVerfasst: Freitag 19. August 2016, 18:12 
Offline

Registriert: Mittwoch 15. Januar 2014, 17:54
Beiträge: 132
Ich kann es leider nicht mit Dokumenten belegen, da ich keine von den Stellen an denen ich nachgefragt habe erhalten habe.

Aber aus welchen Grund sollten zwei Behörden unabhängig voneinander eine Lüge verbreiten. Sie hätten ja nichts davon. Ich weis nur dass bei mir im Betrieb dies von der Fachkraft für Arbeitsunterweisungen und Fahrerschulungen bestätigt worden ist und wir im Betrieb dies nun alles angeglichen haben. Die Betriebsinternen Unterlagen kann ich hier nicht veröffentlichen da davon meine Firma ned begeistert wäre.

Man kann ja Glauben und Hoffen was man will, ich für mich begebe mich da auf die sichere Seite und werde dies so betreiben. Obwohl es bei mir im Prinzip egal ist da ich 3,5t Anhängelast an meinem Pajero habe was die PKW Seite angeht.

Mit einem Führerschein ob neu oder Alt hat das nichts zu tun, es geht ja um de Betriebserlaubnis des Fahrzeuges bzw. Gespanns.

_________________
Jede Menge Orange im Hause vorhanden.....


Nach oben
   
BeitragVerfasst: Freitag 19. August 2016, 18:37 
Offline
Benutzeravatar

Registriert: Donnerstag 19. Juni 2008, 09:16
Beiträge: 5321
Wohnort: nördl.Niederösterreich
Zitat:
Aber aus welchen Grund sollten zwei Behörden unabhängig voneinander eine Lüge verbreiten
für den B-Schein stimmen die Aussagen ja
Zitat:
Obwohl es bei mir im Prinzip egal ist da ich 3,5t Anhängelast an meinem Pajero habe was die PKW Seite angeht
kommt auch auf die Führerscheinklasse an,mein Patrol darf auch 3,5t ziehen aber mit dem B-Schein durfte ich nur einen leichten Anhänger bis 750kg ziehen,hab deswegen den BE gemacht

_________________
lg Richard

__________________________________________________________________
ich bin nur dafür verantwortlich, was ich sage - nicht dafür, was du verstehst !


Nach oben
   
BeitragVerfasst: Freitag 19. August 2016, 19:42 
Offline

Registriert: Mittwoch 29. Januar 2014, 22:30
Beiträge: 1443
Zitat:
Habe das ganze mal nachgeforscht und mit dem der es sicher wissen muss gesprochen. TÜV und BAG sagen beide voneinander dass das zulässige Gesamtgewicht zählt, egal wie voll er ist. Sprich PKw hat Anhängelast von 2000kg, der Anhänger darf auch nur ein zulässiges Gesamtgewicht von 2000kg haben.

Das bedeutet ich darf an einen Golf keinen 3,5 t Anhänger anhängen da ich ja nur auf es Anhänger eine Waschmaschine fahre und ich somit mit Ladung und Anhänger nur 800kg auf die Wage bringe.

Das ist egal. Ganz klare Aussage war das dies fahren ohne Betriebserlaubnis ist. Ich wäre da vorsichtig. Ein Bekannter ist da mit nem blauen Auge davon gekommen da er nur 200 kg drüber war. Anhängelast Fahrzeug 1800 kg und der Anhänger zulässiges Gesamtgewicht 2000 kg. Er hat eine mündliche Verwarnung bekommen. darauf habe ich dann mal das Nachforschen angefangen. der Dorfpolizist wird sich da nicht so auskennen, der Autobahnpolizist oder BAG leer schon. Und sobald es zu einem Unfall mit Personenschäden kommt, ist der Teufel los.....
Quatsch! Sag denen sie sollen §42 StVZO lesen!

https://de.wikipedia.org/wiki/Anh%C3%A4ngelast

http://www.verkehrslexikon.de/Texte/Text0052.php

http://www.gesetze-im-internet.de/stvzo_2012/__42.html


Die gezogene Anhängelast darf...........

gezogene Anhängelast bedeutet das was hinten dran hängt nicht das was das hinten dran hängende dürfte.....

Es gibt nur die Forderung, dass das TATSÄCHLICHE Gesamtgewicht des Anhängers nicht größer als 3500kg sein darf. zGG darf aber auch hinter dem PKW mehr sein.........
Zitat:
Ich kann es leider nicht mit Dokumenten belegen, da ich keine von den Stellen an denen ich nachgefragt habe erhalten habe.
Das liegt vermutlich an dem enormen Fachwissen...... :roll:

Es macht ja auch nur so Sinn!
Anhängelast= tatsächliches Gewicht (Ist doch ******** egal was der Anhänger darf! Das Auto zieht nur das was dahinter hängt und nicht das was dahinter hängen könnte!)
Führerschein= zulässiges Gesamtgewicht. Wenn es beim Führerschein um die tatsächliche Last ginge, die hinter dem Fahrzeug hängt, müsste man ja jeden Anhänger beladen wiegen, damit man weiß ob der Führerschein reicht. Daher ist es zur Überprüfung der Fahrerlaubnisklasse ausreichend in die Papiere zu schauen.

Wenn jemand nur den Klasse B Schein hat würde er ja ohne Führerschein fahren nur weil er einen 750kg Anhänger auf 850kg überladen hat.........Das wäre doch ziemlich bescheuert! Daher Anhängelast= tatsächliches Gewicht. Führerschein= zulässiges Gesamtgewicht.
Ich habe außer Bus alle Führerscheinklassen inne und fahre regelmäßig Fahrzeuge aller Art mit und ohne Anhänger. Bisher hatte ich noch nie Probleme, wenn man mal von einer Geschwindigkeitsübertretung von 5kmh bei erlaubten 50kmh absieht.
Zitat:
wurde schon von 06erDeutz sehr gut erklärt :DH:
Danke Dodge :klatsch:


Nach oben
   
BeitragVerfasst: Mittwoch 10. Januar 2018, 08:49 
Offline

Registriert: Freitag 5. Januar 2018, 11:06
Beiträge: 23
der B96 Führerschein wäre evtl ne Option für rd 250€ in der Fahrschule darf man 4300kg Gesamtmasse fahren.

_________________
Haben ist besser als Brauchen :stihl:


Nach oben
   
BeitragVerfasst: Mittwoch 10. Januar 2018, 09:04 
Offline
Benutzeravatar

Registriert: Donnerstag 19. Juni 2008, 09:16
Beiträge: 5321
Wohnort: nördl.Niederösterreich
B96 = 4250kg

_________________
lg Richard

__________________________________________________________________
ich bin nur dafür verantwortlich, was ich sage - nicht dafür, was du verstehst !


Nach oben
   
BeitragVerfasst: Mittwoch 10. Januar 2018, 19:59 
Offline

Registriert: Mittwoch 16. November 2016, 12:12
Beiträge: 161
Wohnort: waldloses Flachland
Ich stehe aktuell vor dem gleichen Problem.
Allerdings bieten bei mir in der Region keine Fahrschulen den B96 Führerschein an, da die Fahrschulen offenbar diese Gruppen nicht vollkriegen und das Konzept daher für die uninteressant ist.
Ein weiterer Nachteil bei B96: Es zählt die zulässige Gesamtmaße, nicht die tatsächliche Anhängelast.

Beispiel:
PKW ZGG: 2000kg + Anhänger 2500 kg ZGG. = 4500kg.
Darf mit B96 nicht gezogen werden, auch nicht wenn der Anhänger leer ist, da das ZGG überschritten ist!

Finde ich persönlich unpraktisch, wenn ich jedes mal, wenn ich mir einen Hänger leihen will darauf achten muss, die 4250kg ZGG nicht zu überschreiten, auch wenn ich z.B. nur ein paar Möbel in einem großen Kastenanhänger transportieren will.

Für den BE Führerschein werde ich voraussichtlich ca. 500€ zahlen.


Nach oben
   
BeitragVerfasst: Mittwoch 10. Januar 2018, 20:58 
Offline

Registriert: Mittwoch 22. November 2017, 17:36
Beiträge: 2132
Wohnort: Landkreis Ludwigslust
Tu dir selbst nen gefallen und mach C1E.

Dann ist Ruhe und das leidige zl GG oder zulässige Anhängelast ist erledigt...

Da kannst du 7.5 Tonnen fahren und mit Anhänger 12.5 das ist privat mehr als ausreichend...

_________________
:stihl: :stihl: :stihl: MS 170D, MS 290, MS 261, MS 462
Wippsägen noch von Opa :klatsch:
Eigenbau Holzspalter
Mts82 mit Frontlader und Thk 5.
Eigenbau Rückewagen mit Atlas Bauernlader.


Nach oben
   
BeitragVerfasst: Mittwoch 10. Januar 2018, 22:12 
Offline

Registriert: Montag 12. Dezember 2016, 15:25
Beiträge: 233
Wohnort: Landkreis Nürnberger Land
naja aber der C1E ist doch erheblich teurer und außerdem muss man erst den C1 machen bevor man den C1E beantragen kann.
Und wenn man nicht gerade einen großen Hof oder schwere stücklasten bewegen muss/will, reicht der BE völlig aus.

Vom B96 halte ich auch nichts. Der ist für die Camper entwickelt worden, bei den Themen wie Ladungssicherung schwere Anhängelasten eher weniger vorkommen.

_________________
:stihl: MS 362c-m, 044, 023
Elektra-Beckum BW 4000 DNB / 700


Nach oben
   
BeitragVerfasst: Mittwoch 10. Januar 2018, 23:46 
Offline
Benutzeravatar

Registriert: Mittwoch 31. August 2016, 13:18
Beiträge: 2059
Wohnort: an de Waterkant
Und dann muß der C1 auch noch alle 5 Jahre verlängert werden. Kostet und nervt...

Und ab 7.5 to braucht man dann auch noch eine Fahrerkarte. Nervt auch wieder...

Für den Normalgebrauch wäre BE schon eine schöne Sache.

Und die C1E ist auch ganz schnell überschritten, denn schon ein 90 PS Traktor mit Zweiachs-Dreiseiten-Kipper landet schnell über den erlaubten 12 to.


Nach oben
   
BeitragVerfasst: Donnerstag 11. Januar 2018, 14:08 
Offline
Moderator
Benutzeravatar

Registriert: Donnerstag 14. Oktober 2010, 07:58
Beiträge: 9511
Wohnort: Hankensbüttel
Seit wann muss der C1 den alle 5 Jahre verlängert werden?

_________________
:dolmar:: CC, CF, ES 161A, PS 222TH, PS 32, PS 35, PS 3400TH, PS 420, 2x PS 5105H, PS 6100H, PS 8500, PS 9010, PC 7435
:stihl:: n paar auf dem OP Tisch


Nach oben
   
BeitragVerfasst: Donnerstag 11. Januar 2018, 14:15 
Offline
Benutzeravatar

Registriert: Samstag 24. Oktober 2015, 23:54
Beiträge: 2114
Wohnort: Erde
ich glaub ab 50 muss man alle 5 Jahre eine Gesundheitsprüfung machen, und wenn nicht ist der Schein futsch.

_________________
"G"rüße Thomas

I'm not crazy - my reality is just different from yours!
„Am Walde hätte nicht die Axt so leichtes Spiel, hätt' ihr der Wald nicht selbst geliefert den Stiel.“


Nach oben
   
BeitragVerfasst: Donnerstag 11. Januar 2018, 16:00 
Offline

Registriert: Montag 12. Dezember 2016, 15:25
Beiträge: 233
Wohnort: Landkreis Nürnberger Land
wenn man den Führerschein nach 2013 gemacht hat muss man alle fünf Jahre verlängern lassen.

Wenn man den schein vor 2013 gemacht hat muss man dann ab dem 50sten Lebensjahr alle fünf Jahre verlängern mit allem drum und dran

_________________
:stihl: MS 362c-m, 044, 023
Elektra-Beckum BW 4000 DNB / 700


Nach oben
   
BeitragVerfasst: Donnerstag 11. Januar 2018, 17:56 
Offline
Moderator
Benutzeravatar

Registriert: Donnerstag 14. Oktober 2010, 07:58
Beiträge: 9511
Wohnort: Hankensbüttel
Uha, na da hab ich ja Glück gehabt.
Wobei, nee, ich muss eh alle zwei Jahre hin wegen Verlängerung für den CE...

Die lassen sich auch immer was Neues einfallen...

_________________
:dolmar:: CC, CF, ES 161A, PS 222TH, PS 32, PS 35, PS 3400TH, PS 420, 2x PS 5105H, PS 6100H, PS 8500, PS 9010, PC 7435
:stihl:: n paar auf dem OP Tisch


Nach oben
   
BeitragVerfasst: Donnerstag 11. Januar 2018, 20:33 
Offline

Registriert: Mittwoch 28. Dezember 2016, 19:29
Beiträge: 927
Wohnort: Moosburg a.d. Isar
Ich muss meinen CE nur alle 5 Jahre verlängern lassen. :KK:

_________________
Gruß
Miche


Nach oben
   
BeitragVerfasst: Donnerstag 11. Januar 2018, 22:50 
Offline

Registriert: Mittwoch 22. November 2017, 17:36
Beiträge: 2132
Wohnort: Landkreis Ludwigslust
Unsinn und Halbwissen...

Klasse C1E ist ohne Einschränkung gültig bis zum fünfzigsten Lebensjahr. Einmal gemacht und fertig, inklusive BE. Da gibt es dann auch keine Probleme mehr wenn man beim Umzug oder ähnliches mal nen größeren Transporter braucht...

ein Traktor fällt außerdem unter die Klasse T und selbst wenn er mit C1E gefahren werden muss, mein Gespann hat etwas um die 10 Tonnen zulässige Gesamtmasse, bei fünf Tonnen Nutzlast (lässt sich mit HW 60/80 auch noch auf sechs bis acht Tonnen steigern) was du damit nicht nach Hause bekommst lässt du eh per Spedition bringen...

_________________
:stihl: :stihl: :stihl: MS 170D, MS 290, MS 261, MS 462
Wippsägen noch von Opa :klatsch:
Eigenbau Holzspalter
Mts82 mit Frontlader und Thk 5.
Eigenbau Rückewagen mit Atlas Bauernlader.


Nach oben
   
BeitragVerfasst: Donnerstag 11. Januar 2018, 22:55 
Offline
Benutzeravatar

Registriert: Mittwoch 31. August 2016, 13:18
Beiträge: 2059
Wohnort: an de Waterkant
@Subfossil

Hier etwas zum Lesen: :mrgreen:

https://www.verkehrsrundschau.de/nachri ... 67326.html

Und die Klassen L und T sind an den LoF-Zweck gebunden (außer L mit SZ 174).


Nach oben
   
BeitragVerfasst: Freitag 12. Januar 2018, 07:12 
Offline
Administrator
Benutzeravatar

Registriert: Montag 20. März 2006, 23:02
Beiträge: 20972
Wohnort: Münchehagen, Niedersachsen . . . . . . Alter: 66
Gut das ich meinen Führerschein 3 noch habe mit dem Bild drin wo ich 16 Jahre war.

Gruß
Rainer

_________________
Arbeitssägen: müssen ja sein

Oldtimer: hab ich auch welche

MHG 2024

Teilnehmer MHG 2024


Nach oben
   
Beiträge der letzten Zeit anzeigen:  Sortiere nach  
Ein neues Thema erstellen  Auf das Thema antworten  [ 44 Beiträge ]  Gehe zu Seite Vorherige 1 2 3 Nächste

Alle Zeiten sind UTC+01:00


Wer ist online?

Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 4 Gäste


Du darfst keine neuen Themen in diesem Forum erstellen.
Du darfst keine Antworten zu Themen in diesem Forum erstellen.
Du darfst deine Beiträge in diesem Forum nicht ändern.
Du darfst deine Beiträge in diesem Forum nicht löschen.

Suche nach:
Gehe zu:  
Powered by phpBB® Forum Software © phpBB Limited
Deutsche Übersetzung durch phpBB.de