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BeitragVerfasst: Sonntag 26. Juni 2016, 09:36 
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Registriert: Samstag 25. Juni 2016, 10:30
Beiträge: 3
ich habe einen Traktoranhänger den ich zulassen möchte.
Nun kann ich kein Typenschild am Hänger finden.
Der Hänger wurde vom vor vor Besitzer renoviert und dieser hat leider die Daten Schilder nicht mehr angebracht.
Was ich habe ist das Schild an der Achse und zwei Schilder an der Deichsel.
Leider habe ich keine Eingeschlagene Fahrgestell Nr. im Rahmen gefunden
Vielleicht kann mir hier jemand Helfen.
Auf der Ladefläche habe ich Original Farbe gefunden.
Bilder folgen
[img]2990[/img] [img]2984[/img][img]2983[/img]


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BeitragVerfasst: Sonntag 26. Juni 2016, 17:30 
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Beiträge: 6257
Wohnort: ba-wü, nordbaden! alter: 46
schwierig.....so ohne bilder.

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Menschen nach ihrem Umgang zu beurteilen kann völlig verkehrt sein.
Judas zum Beispiel hatte vorbildliche freunde.....


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BeitragVerfasst: Sonntag 26. Juni 2016, 18:38 
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Sag bloß du siehst auch keine :shock:
Dann bin ich ja doch nit allein...

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BeitragVerfasst: Sonntag 26. Juni 2016, 21:38 
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Beiträge: 3193
Wohnort: NW Eifel
Wenn die original Typenschilder nicht mehr auzutreiben sind, dann ist wahrscheinlich eh alles für die Katz. Den Hersteller wird's kaum noch kümmern.

Werde mal beim nächsten Fahrzeugbauer vorstellig und frag den zu welchen kosten es möglich ist das er neue Plaketten dran macht und das Teil tüvt.

_________________
Gruß

K.


Suche große Blockbandsäge, Hinweise erwünscht

fast stihllos zufrieden - säge mit :Husky: :3120: + Mill :dolmar: :solo: WIDL & Wood-Mizer LT10
und :stihl: E30


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BeitragVerfasst: Montag 27. Juni 2016, 01:43 
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Registriert: Samstag 24. Oktober 2015, 23:54
Beiträge: 2114
Wohnort: Erde
Wenn es ein älterer Anhänger ist, kann die FGNr. auch an der Deichsel sein.

_________________
"G"rüße Thomas

I'm not crazy - my reality is just different from yours!
„Am Walde hätte nicht die Axt so leichtes Spiel, hätt' ihr der Wald nicht selbst geliefert den Stiel.“


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BeitragVerfasst: Montag 27. Juni 2016, 21:19 
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Registriert: Samstag 25. Juni 2016, 10:30
Beiträge: 3
ich muss mich für die fehlenden Bilden endschuldigen.
jetzt aber .

An der Deichsel ist keine Nummer eingeschlagen.

Bild
Bild
Bild


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BeitragVerfasst: Dienstag 28. Juni 2016, 09:19 
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Registriert: Freitag 20. Juli 2007, 11:52
Beiträge: 4044
hallo,
ich würde mich einfach mal an den Tüv wenden.Die können dir bestimmt weiterhelfen.
Ist ein schöner Hänger. :DH:

:wink:
werni

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:wink:
werni


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BeitragVerfasst: Dienstag 28. Juni 2016, 11:31 
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Registriert: Samstag 2. Februar 2013, 17:34
Beiträge: 1731
Ich sehe grosse Probleme auf dich zukommen:

Der Anhänger ist mal gewaltig umgebaut worden. Dieser Umbau ist vermutlich nicht geprüft.

Ursprünglich war der Anhänger vermutlich mit einer Holzdeichsel ausgerüstet. Die Aufnahme ist in der Mitte zu sehen.
Am Drehschemel wurden die Deichselschuhe nachträglich angeschweisst. Dazu wurden die Profile des Drehschemels verlängert.
Die Anbindung des Drehkranz zum Fahrgestell ist sehr orginell ausgeführt.
An der Deichsel wurde geschweisst.
Die Achskonsole der Hinterachse ist ebenso sehr orginell gestaltet.
Die Anhängerkupplung hinten scheint auch nachgerüstet zu sein.
Die Position der Rückleuchten so weit innen ist auch fraglich.

Zur Erlangung der Zulassung braucht es einen sehr wohlwollenden Prüfer.
Der Aufwand wird recht hoch sein.

Gruss
Lutz

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BeitragVerfasst: Dienstag 28. Juni 2016, 12:47 
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Registriert: Freitag 20. Juli 2007, 11:52
Beiträge: 4044
@ASJM
dann halte uns bitte mal am Laufendem,ist ein hochinteressantes Thema. :danke:

:wink:
werni

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werni


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BeitragVerfasst: Mittwoch 29. Juni 2016, 12:05 
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Registriert: Mittwoch 24. Februar 2016, 01:58
Beiträge: 145
Wohnort: Aus dem schönen Tullnerfeld in NÖ
Hallo,
bist du dir sicher, ob der Anhänger jemals zulassungsfähig war.
Der sieht aus, als wäre er irgendwann in den Fünzigerjahren des vorigen Jahrhunderts von einem Wagenschmied, durchaus in Kleinserie, angefertigt worden. Ich habe selber so einen Wagenschmiedanhänger aus dieser Zeit aus Familienbesitz daheim.
Wenn dem so wäre, ist zu überlegen, ob eine Tieferlegung, der kleineren neuen Reifen zufolge, nicht sinnvoll wäre, um dann eine Einzelgenehmigung in Erwägung zu ziehen. Ev. auch die Federung weglassen. Ist bei den drei Tonnen Nutzlast, die er geschätzt hat, nicht unbedingt erforderlich. Lichtanlage ist ebenfalls nicht mehr auf zeitgemäßem Niveau.
Gibt es in D keine Möglichkeit, so wie in A, legal unangemeldete Fahrzeuge zu fahren (10km Tafel)?

_________________
Thomas

Meine Beiträge spiegeln meine persönlichen Erfahrungen wider und müssen nicht immer mit der aktuellen Lehrmeinung übereinstimmen. Weiters können sie auch Ironie enthalten.
:stihl:


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BeitragVerfasst: Mittwoch 29. Juni 2016, 12:53 
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Registriert: Sonntag 26. August 2012, 17:47
Beiträge: 26913
Wohnort: Dormagen
Doch, gibt es (unter bestimmten Voraussetzungen mit Nachfolgekennzeichen ohne Zulassung).
Benutz mal die Suchfunktion hier im Forum...

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BeitragVerfasst: Mittwoch 29. Juni 2016, 13:29 
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Registriert: Samstag 25. Juni 2016, 10:30
Beiträge: 3
Hallo

ich hatte nun einen Termin zum Vorgespräch beim TÜV.
Hänger ist vor 1961 gebaut worden und daher benötige ich keine ABE. ( Das ist schon mal Gut )
Eine Einzelabnahme geht nicht denn da wird das Datum von heute verwendet und dann benötige ich eine ABE.
Ich brauch nur noch einen Hersteller und eine Fahrzeugnummer.
Was ich jetzt schon erfahren habe ist er um die 1947 gebaut worden.
zu dieser Zeit wurden keine Fahrgestellnummern eingeschlagen.
Er hatte also ein Typenschild außen am der Bordwand.
in einem Lof Betrieb kann er mit folgekennzeichen gefahren werden. ( Grünes Nummern Schild )


Melde mich wieder wenn es weiter geht.
Es bleibt also Spannend.


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BeitragVerfasst: Mittwoch 29. Juni 2016, 13:34 
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Registriert: Sonntag 26. August 2012, 17:47
Beiträge: 26913
Wohnort: Dormagen
Falsch...
Er kann auch ohne LOF mit Folgekennzeichen betrieben werden.
Wurde hier im Forum von jemandem ausgiebig erklärt
welche 3 (?) Paragraphen dafür zuständig sind,
inkl. eines Aktenzeichen...

Bischen was suchen,
dann wirst du dazu auch fündig...

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BeitragVerfasst: Mittwoch 29. Juni 2016, 14:30 
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Registriert: Samstag 7. Februar 2015, 17:48
Beiträge: 1269
Wohnort: 41468 Neuss
Grandpa hat geschrieben:
FZV §50 Satz 1

Fahrzeuge, die nach § 18 Absatz 2 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung in der bis zum 28. Februar 2007 geltenden Fassung der Zulassungspflicht oder dem Zulassungsverfahren nicht unterworfen waren und die vor dem 1. März 2007 erstmals in Verkehr kamen, bleiben weiterhin zulassungsfrei, war für diese Fahrzeuge auch keine Betriebserlaubnis erforderlich, bedürfen sie keiner Genehmigung nach § 2 Nummer 4 bis 6

§4 satz 2 Nr 3
Anhänger nach § 3 Absatz 2 Satz 1 Nummer 2 Buchstabe d und e, die nicht für eine Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h in der durch § 58 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung vorgeschriebenen Weise gekennzeichnet sind

§10 satz 8
(8) Anhänger nach § 3 Absatz 2 Satz 1 Nummer 2 Buchstabe a bis c, f und g sowie Anhänger nach § 3 Absatz 2 Satz 1 Nummer 2 Buchstabe d und e, die ein eigenes Kennzeichen nach § 4 nicht führen müssen, haben an der Rückseite ein Kennzeichen zu führen, das der Halter des Zugfahrzeugs für eines seiner Zugfahrzeuge verwenden darf; eine Abstempelung ist nicht erforderlich.

-----
Durch 50 ist er Zulassungsfrei und ABE befreit da vor 1961
4 schreibt das Geschindigkeitsschild vor
10 sagt Folgekennzeichen sind so zu machen wie die Zugmaschine.

_________________
:Husky: 525 PT5s, 340, 455, 372 XP, 592 XP, 3120 XP :echo: CS 620 SX :partner: 351; Shindaiwa 251Ts; 501 SX; HITACHI CS 40Y; 3 Freischneider
Trecker: Iseki TH4335AL mit Tajfun EGV35


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BeitragVerfasst: Mittwoch 29. Juni 2016, 15:02 
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Moderator
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Registriert: Sonntag 26. August 2012, 17:47
Beiträge: 26913
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Genau das ist es.
Zwar ein paar "wenn - dann",
aber unterm Strich relativ übersichtlich gehalten...

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BeitragVerfasst: Donnerstag 30. Juni 2016, 09:22 
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Registriert: Samstag 2. Februar 2013, 17:34
Beiträge: 1731
Eine alte Ausnahme, die nicht jedem Polizisten bekannt ist, gilt nach Information des BLHV auch heute noch: Alte Anhänger, die vor dem 1. Juli 1961 in Verkehr gebracht wurden und seither nicht umgebaut wurden, brauchen keine Betriebserlaubnis für den lof Verkehr.

Nicht jedem Polizisten bekannt::Alte Anhänger, die vor dem 1. Juli 1961 in Verkehr gebracht wurden und seither nicht umgebaut wurden, brauchen keine Betriebserlaubnis für den öffentlichen Verkehr.(2013)


Zwei Zitate aus dem Netz.

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BeitragVerfasst: Freitag 8. Juli 2016, 15:35 
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Beiträge: 4673
Wohnort: KC / Oberfranken
Also sehe ich das richtig das ein Anhänger vor 1961 von der Be befreit ist wenn er vor 2007 in Betrieb ging? Wie weise ich das nach? Und darf ich dann eine andere neuere Beleuchtung anbringen wenn der Hänger nicht umgebaut werden darf?

_________________
Gruß Chris
(Anonymer Holzmessie, aus ärztlicher Sicht unheilbar)
Mein Fuhrpark: Schnittschutzapp, Motorsägenapp :stihl: 170D :shock: und noch n paar weitere

http://forum.motorsaegen-portal.de/view ... =6&t=82077


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BeitragVerfasst: Freitag 8. Juli 2016, 15:41 
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Beiträge: 26913
Wohnort: Dormagen
Kann jemand das Gegenteil beweisen?

Und die Beleuchtung darfst du logischerweise ändern/modernisieren.
Auch den Aufbau darfst du umbauen.
Theoretisch sogar so radikal wie der Umbau von Plattform zum geschlossenen Kasten)...

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BeitragVerfasst: Samstag 9. Juli 2016, 08:43 
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Und was ist wenn der Hänger vor 1961 gebaut wurde, aber keine Schilder vorhanden sind, die das belegen? Ich frag deshalb so blöd, weil ich gestern beim Tüv, wegen einem ähnlichen Problem war, und der hat Prüfer hat mich genau so doof angeguggt wie ich die Frage gestellt hab....
Er meinte, man bäuchte wenigstens ne Fahrgestellnummer für oder wegen der Deichsel :KK: Das zulässige Gesamtgewicht wäre auch nicht schlecht...
Ich plaudere nächste Woche mal mit meiner Träggerversicherung, aber glaube die Antworten kenn ich schon...Schulter zucken, Augen verdrehen usw...

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Gruß Chris
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BeitragVerfasst: Samstag 9. Juli 2016, 16:25 
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Achsen sind meistens nicht selber gebaut. Darüber findet man meistens das Alter herraus. Wenn z.B. die Achse von einem Mercedes LKW mit Bau ab 1970 da drunter ist wurde der nach 1970 gebaut oder umgebaut.

An dem Wagen des TE scheint noch alles orginal zu sein. Die Schweißung an der Deichsel sollte eigentlich nicht dramatisch sein, da dort vorher auch Schweißnähte waren und es außerdem längs der Deichsel ist.

An der Auflaufeinrichtung sehe ich Typenschilder, was sagen die denn?

Es gibt für Anhänger übrigens keine ABE sondern nur eine BE . Eine Allgemeine Betriebserlaubnis bekommt man z.B. für Sonderzubehör, wie Felgen oder Auspuff nicht aber für einen Anhänger. Da braucht es eine Betriebserlaubnis, diese ist nur für den einen Anhänger gültig und nicht für alle Anhänger eines Typs.
Diese Betriebserlaubnis ist wie bereits oben erwähnt nur notwendig, wenn der Anhänger nach 1.7.61 gebaut oder erst nach 2007 in Betrieb genommen wurde.
Zur Erlangung einer Betriebserlaubnis ist hier (wenn denn benötigt) wohl eine Einzelabnahme notwendig. Die Kosten liegen zwischen 150 und 250€ je nach gebiet und Prüfstelle. In diesem guten Zustand sollte das aber keine Probleme bereiten.


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