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 Betreff des Beitrags: Unterschied 20 Kmh / 25 Kmh Schild?
BeitragVerfasst: Dienstag 12. Juli 2016, 21:27 
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Kann mir jemand mal den Unterschied zwischen nem 20 und 25 Kmh Schild erklären? Gut, das man mit nem 20er Schild nur 20 und mit nem 25er 25 Kmh fahren darf, dacht ich mir schon... Aber von Gesetzes wegen her?

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Gruß Chris
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BeitragVerfasst: Dienstag 12. Juli 2016, 21:47 
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Es kommt darauf an was die Achse hergibt

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bis denne :wink: :wink: :wink:

Gut Holz

Heiko :wink: :DH:

Holz kann man Niemals nie nicht genug haben
Nur langsam zu wenig Lagerfläche

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u.s.w.


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BeitragVerfasst: Dienstag 12. Juli 2016, 22:40 
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Bis 20 km/h kann eine selbstfahrende Arbeitsmaschine ohne Zulassung gefahren werden. Trifft i.d.R. auf Baumaschinen zu. Traktoren bis 25 km/h war und ist heute noch eine Grenze für die Fahrerlaubnisklasse. Es gab halt auch Traktoren die nur 20 liefen, ist aber für Zulassung und Führerschein latte, weil müssen immer zugelassen werden und für'n Führerschein ist bis 25 alles gleich.

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Gruß

K.


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BeitragVerfasst: Mittwoch 13. Juli 2016, 23:55 
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...sollte PN werden... :oops:


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BeitragVerfasst: Donnerstag 14. Juli 2016, 10:28 
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Zitat:
. Traktoren bis 25 km/h war und ist heute noch eine Grenze für die Fahrerlaubnisklasse.
hallo,
verstehe ich jetzt irgendwie nicht.Kannst du das mal erklären?

:wink:
werni

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:wink:
werni


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BeitragVerfasst: Donnerstag 14. Juli 2016, 14:51 
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Ich denke er spielt auf den Führerschein Klasse L an, die Bestandteil des Autoführerscheins (Klasse B) ist.
Dort gibt es eine Grenze von 25km/h
Zitat:
Zugmaschinen, die nach ihrer Bauart zur Verwendung für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für solche Zwecke eingesetzt werden, mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 40 km/h und Kombinationen aus diesen Fahrzeugen und Anhängern, wenn sie mit einer Geschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h geführt werden, sowie selbstfahrende Arbeitsmaschinen, selbstfahrende Futtermischwagen, Stapler und andere Flurförderzeuge jeweils mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h und Kombinationen aus diesen Fahrzeugen und Anhängern.


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BeitragVerfasst: Donnerstag 14. Juli 2016, 15:19 
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Beiträge: 4044
hallo,
mit Klasse L darf man Traktoren LoF bis 40km/h fahren,mit Anhänger allerdings nur 25km/h

:wink:
werni

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:wink:
werni


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BeitragVerfasst: Donnerstag 14. Juli 2016, 15:26 
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Genau: Alte Regelung Klasse 3 war Traktor bis 25 km/h und neue L Traktor mit Anhänger bis 25 km/h.

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Gruß

K.


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BeitragVerfasst: Freitag 15. Juli 2016, 13:10 
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Der graue Lappen mit Führerschein Klasse 4 ( und 3, 2, 1 ) bis 20km/h
Ab Anfang bis Mitte der 70er Jahre kamen immer mehr Traktoren mit 25km/h auf den Markt in D. Zur gleichen Zeit wurde auch der Führerschein auf 25km/h angepasst.
Da schon viele landwirtschaftliche Anhänger mit 20km/h auf der Strasse liefen, durften die, da 5km ja nicht soviel war, mit 25km/h Schildern ausgerüstet werden. Vielleicht findet ja noch jemand den §.
Selbstfahrende Arbeitsmaschinen ohne Nummernschild durften weiterhin nur 20km/h fahren.
Dann wurden die Traktoren wieder schneller und durften mit mehr als 7,5t zGG. solo mit 32km/h gefahren werden.
Das wurde vor 2 oder 3 Jahren(?) inzwischen auf 40km/h erweitert für Trecker ohne Anhänger.

Soweit die Kurzfassung - die Fahrzeuge müssen teilweise auch entsprechend gekennzeichnet sein. Früher keine Einschränkung auf LOF bei Führerschein mit Ziffern.

Heute fragt im Zweifel euren Steuerberater, wie ihr das mit dem Führerschein optimieren könnt. :KK: :ohman: Wo ist der Smilie mit dem Nudelholz, da mit der das ausgebrütet hat ( Führerschein - Steuerberater), vielleicht den Wink versteht?

Viel Spass
Hainbuche

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BeitragVerfasst: Freitag 15. Juli 2016, 13:14 
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Tag.
Konkrekt geht es um Hänger. Wir haben hier im Dorf, ich sag mal 3 baugleich aussehende Anhänger. 1ner Hat n 20 Kmh Schild, der andere n 25 Kmh Schild. So, nun habe ich auch so einen und bin am überlegen ob 25 oder 20 Kmh.
Bj jeweils vor 1960. Aber die Tüvler konnten mir keine richtige Antwort geben.

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Gruß Chris
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BeitragVerfasst: Freitag 15. Juli 2016, 13:37 
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Wohnort: Iserlohn
Zitat:
...
Da schon viele landwirtschaftliche Anhänger mit 20km/h auf der Strasse liefen, durften die, da 5km ja nicht soviel war, mit 25km/h Schildern ausgerüstet werden. Vielleicht findet ja noch jemand den §.
...
Da wird sich der TüV-Prüfer bei Anhängern vor 1960 und wahrscheinlich ohne BE nicht weit aus dem Fenster lehnen.

Ohne Gewähr: Da für die alten Anhänger bis in die 70er 20km/h das Mass aller Dinge war und das dann auf 25km/h erweitert wurde, gehe ich davon aus das 25km/h möglich sind. Typenschilder sollten am Anhänger vorhanden sein.

Es gibt auch jüngere Quellen, die das von der Bremsleistung des Anhängers abhängig beschreiben: schwache Bremsen 18km/h, gute Bremsen 25km/h. Keine Ahnung wie sich das mit dem eventuellen Bestandsschutz der Anhänger mit 20km/h ausgezeichnet sind verträgt.

Erweiterungen sehen wir in dem Zusammenhang gern - aber spätere Einschränkungen?

MfG
Hainbuche

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BeitragVerfasst: Freitag 15. Juli 2016, 14:47 
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Landwirtschaftliche Anhänger bis 25 km/h sind zulassungsfrei und vor 1961 brauchten die keine BE.

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Gruß

K.


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BeitragVerfasst: Freitag 15. Juli 2016, 16:17 
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Bis 25kmh und über 25kmh hat auch was mit regelmäßiger TÜV - Prüfung am Anhänger zu tun...

Und ich meine auch mit den Bremsen:
Über 25kmh muß eine aktive Bremse vorhanden sein (Druckluft, Hydraulik, ),
bis 25kmh reicht ne Auflaufbremse bzw. auch ungebremst...

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BeitragVerfasst: Freitag 15. Juli 2016, 19:30 
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hallo,
Auflaufbremsen sind am Hänger über 8 t z.Ges.Gew.nicht zulässig.

:wink:
werni

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:wink:
werni


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BeitragVerfasst: Freitag 15. Juli 2016, 19:52 
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Bei Anhängern, etwas grösser als eine Schubkarre :mrgreen: , mit über 25km/h Zulassung müssen alle Achsen gebremst sein.
Auch das geht per Auflaufbremse solange der Anhänger 8t zGG. nicht überschreitet.
Bis 25km/h reicht eine gebremste Achse bei zweiachsigen Anhängern.
Bei neuen Anhängern sind bis 8t und 25km/h bei LOF Aüflaufbremsen die Regel. In schwererem Gelände gibt es in D auch schon Druckluftbremsen unter 8t. Hydraulische Bremsen sind in D bei Anhängern selten.

In den 60er Jahren gab es Einachsanhänger bis 3 oder 4t (?) die nur per Handbremse gebremst wurden. Die Bremse sollte dann vom Fahrer des Treckers im Einsatzfall per Bowdenzug oder Seil betätigt werden.

Zur Zeit müssen alle landw. Geräte mit über 3t zGG, die auf Strasse wollen, mit Bremsen ausgestattet sein.

MfG
Hainbuche

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BeitragVerfasst: Freitag 15. Juli 2016, 20:19 
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Ähmmm, Werni:
Was hat jetzt deine Aussage
Zitat:
hallo,
Auflaufbremsen sind am Hänger über 8 t z.Ges.Gew.nicht zulässig.

:..........
zu tun :KK:

Das ist eine Sache die "Bremse & Gewicht" betrifft,
aber nicht "Bremse & Geschwindigkeit"

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