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BeitragVerfasst: Dienstag 7. März 2017, 22:12 
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Beiträge: 4673
Wohnort: KC / Oberfranken
Ein Bekannter möchte mit seinem Traktor und einen alten Anhänger, in der Art wie ne Kutsche, Personen befördern. Sowas wie ne Stadtrundfahrt.
Traktor hat grüne Nummer, Anhänger ist sowas wie ne uralte Pferdekutsche.
Mehr weiß ich momentan nicht.
Nun kommt die Frage auf, wie versichern und was oder wie ist es erlaubt.
Macht von Euch wer sowas? Wenn ja, was müsste man beachten.

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Gruß Chris
(Anonymer Holzmessie, aus ärztlicher Sicht unheilbar)
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BeitragVerfasst: Dienstag 7. März 2017, 22:14 
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Registriert: Donnerstag 14. Oktober 2010, 07:58
Beiträge: 9511
Wohnort: Hankensbüttel
Das machen bei uns immer weniger.
Die Polizei besteht in den meisten Fällen auf einen Personenbeförderungsschein...

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:stihl:: n paar auf dem OP Tisch


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BeitragVerfasst: Dienstag 7. März 2017, 23:06 
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Registriert: Montag 4. Juni 2012, 21:51
Beiträge: 1788
Alleine schon das grüne Kennzeichen lässt das nicht zu, vom wahrscheinlich nicht vorhandenen Personenbeförderungsschein mal ganz abgesehen.


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BeitragVerfasst: Mittwoch 8. März 2017, 05:30 
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Registriert: Freitag 1. Februar 2013, 09:18
Beiträge: 3823
Wohnort: am Rande des Südschwarzwaldes 79312
Hallo
Ruf doch Mal einen Veranstalter an, am Kaiserstuhl gibts einen.

Personenbeförderung ist erlaubt auf dem Hänger bei Filmaufnahmen oder wenn die Leute darauf arbeiten steht irgendwo so in der StVO.

_________________
Gruß Martin

Einige Bilder von meinen Sägen
http://motorsaegen-portal.de/viewtopic. ... &start=220


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BeitragVerfasst: Mittwoch 8. März 2017, 09:23 
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Registriert: Mittwoch 4. Juni 2014, 15:04
Beiträge: 2259
Wohnort: 79395 Neuenburg am Rhein
Moin,

grüne Nummer ist schon mal nogo!

Ansonsten gibt es konkrete Vorschriften wie solche Hänger Aufgebaut sein müssen, ich glaube da hatte ich mal was vom Landratsamt gesehen. Hier in der Gegend gibt es auch so ein "Bähnchen" das an irgendwelchen Festen, verkaufsoffenen Sonntagen etc. spazieren fährt. Wenn mich nicht alles täuscht haben die Wägen Druckluftbremse, sind ringsum recht gut verkleidet (ähnlich wie Umzugswägen bei der Fastnacht) etc.

Wie es mit Personenbeförderungsschein aussieht weiß ich nicht, denke das ist Analog zur normalen STVZO sprich ab mehr als 8 Passagieren zwingend erforderlich.

Eine (bezahlbare) Versicherung zu finden wird denke ich auch nicht ganz so einfach. Prinzipiell kann man alles versichern, einfach eine Frage des Preises.

Gruß SAW


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BeitragVerfasst: Mittwoch 8. März 2017, 17:43 
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Registriert: Mittwoch 18. Juli 2012, 14:14
Beiträge: 4673
Wohnort: KC / Oberfranken
Mir gehts eigentlich mehr darum wie das machbar ist und nicht was nicht machbar ist... Das grüners Kenzeichen nicht geht dürfte jeden klar sein. Es gibt aber auch wieder Ausnahmegenehmigungen wie z.B Steuer für n bestimmten Zeitrum zu entrichten usw.
Personenbeförderungsschein macht schon mal Sinn.

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Gruß Chris
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BeitragVerfasst: Mittwoch 8. März 2017, 18:02 
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Beiträge: 2059
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das klingt so, als wollte der Bekannte das gewerblich machen. :KK:
Für das Ansinnen sind Führerschein und Steuern zweitrangig (obwohl die auch schon zum Problem werden können, wenn plötzlich "DE" gefordert wird). Hauptproblem dürfte sein, daß dafür in DE eine Ausnahmegenehmigung erforderlich ist, und die dürfte schwierig zu bekommen sein; gewerblich vielleicht sogar noch eher, wenn die Gemeinde irgendein Interesse (Tourismus) daran hat. Die Ausnahmegenehmigung schreibt dann ggf. die TÜV-Abnahme des Gespanns, die erforderlichen Fahrerlaubnisse, die Fahrstrecken usw. vor.

Normalerweise dürfen in Anhängern hinter Kraftfahrzeugen nämlich keine Personen transportiert werden. Ausnahmen sind zur Begleitung der Ladung, für notwendige Arbeiten (z.B. Mitfahrt auf dem Kartoffelvollernter) oder der Transport von Arbeitern in der Landwirtschaft von und zum Einsatzort. Und ob das Letztgenannte heute überhaupt noch gültig ist, kann ich gar nicht sagen...


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BeitragVerfasst: Mittwoch 8. März 2017, 19:46 
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Registriert: Mittwoch 18. Juli 2012, 14:14
Beiträge: 4673
Wohnort: KC / Oberfranken
Ja, soll gewerblichwerden. Die haben Ferienwohnungen und wenn Jemand ne Stadtrundfahrt will dann halde mit Kutsche und Trägger.
Ich hab mal was gehört das bis 6 Kmh sowas erlaubt wäre...obs stimmt...
Das Problem ist das mein Kollege halde keine klare Auskunft und Aussage bekommt, weder von der Führerscheinstelle, noch Tüv oder sonstiges. Darum wollt ich mich einfach mal hier schlau machen.

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Gruß Chris
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BeitragVerfasst: Mittwoch 8. März 2017, 20:07 
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Registriert: Mittwoch 29. Januar 2014, 22:30
Beiträge: 1443
http://www1.wdr.de/nachrichten/rheinlan ... n-100.html

Hier steht schon einiges drin, Führerschein muss wenn das Fahrzeug nicht unter B/BE fällt C/CE sein da die Landwirtschaftlichen Klassen L/T nicht gelten. Der Anhänger muss eine extra Zulassung zur Personenbeförderung haben und auch jedes Jahr zum Tüv. Zulassungsfrei ist da auch nichts mehr, an schwarzer nummer geht kein Weg vorbei (sonst Steuerhinterziehung).

Hier noch ein Link zu der Website von unserer Kreisverwaltung.
http://www.vulkaneifel.de/index.php/aut ... -2011.html

Wenn die auf den Behörden sich dumm stellen und keine passenden Antworten geben und auch nicht an zuständige Stellen verweisen nehme ich Zettel und Stift, notiere mir den Namen, die Aussage und frage höflich nach einer Unterschrift. Das hilft oft schon damit man wenigstens ernst genommen wird. Bei manchen Stellen ist der Service einfach nicht gut, da muss man hartnäckig sein.


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BeitragVerfasst: Mittwoch 8. März 2017, 20:16 
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Registriert: Dienstag 10. November 2015, 12:29
Beiträge: 137
Wohnort: Nähe Oldenburg, kreuz A1 A29
Such mal mit dem Stichwort "Kremsafahrt" dazu wirst du einiges finden. Grundsätzlich ist es verboten. Es gibt Ausnahmeregelungen z.B. wegen brauchtum (z.b. Karnevalumzug). Zur "Feld begehung" dürfen Personen auf Anhänger mitgeführt werden. Ich hab es leider nicht mehr im kopf welcher Paragraph das ist, bin mir aber sicher das es in der StVO drin steht. Ich hab da azch schon mal für private zwecke nach gesucht.

Gruss
B-Z

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„Zwei Dinge sind unendlich, das Universum und die menschliche Dummheit, aber bei dem Universum bin ich mir noch nicht ganz sicher.“
Albert Einstein


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BeitragVerfasst: Mittwoch 8. März 2017, 20:24 
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Wohnort: NW Eifel
Zitat:

Wie es mit Personenbeförderungsschein aussieht weiß ich nicht, denke das ist Analog zur normalen STVZO sprich ab mehr als 8 Passagieren zwingend erforderlich.
Einen Personenbeförderungsschein braucht jeder Taxifahrer, der ist bei gewerblicher Personenbeförderung unabhängig von der Anzahl der Fahrgäste vorgeschrieben.

Ab 9 PersonenSitzplätzen brauchts Führerscheinklasse D.

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Gruß

K.


Suche große Blockbandsäge, Hinweise erwünscht

fast stihllos zufrieden - säge mit :Husky: :3120: + Mill :dolmar: :solo: WIDL & Wood-Mizer LT10
und :stihl: E30


Zuletzt geändert von Königstiger am Mittwoch 8. März 2017, 21:20, insgesamt 1-mal geändert.

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BeitragVerfasst: Mittwoch 8. März 2017, 20:50 
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Beiträge: 526
Wohnort: 85293
http://www.planwagen.tours/wissenswert/about.html
http://planwagenfahrten.org/
http://www.planwagen-fritz.de/uber-uns/
warum nicht Anbieter solcher Gespanne anrufen und nach Zulassung und Vorschriften anfragen


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BeitragVerfasst: Mittwoch 8. März 2017, 21:12 
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Beiträge: 2059
Wohnort: an de Waterkant
Zitat:
Ja, soll gewerblich werden. Die haben Ferienwohnungen und wenn Jemand ne Stadtrundfahrt will dann halde mit Kutsche und Trägger.
Dann gibt es eine ganz einfache - und legale - Lösung: die Kutsche wird von Pferden gezogen. Da braucht der Fahrer zwar auch eine Bescheinigung/Nachweis, aber keine Fahrerlaubnis, und die Kutsche muß auch ein paar Regeln einhalten (Rückstrahler, Leuchten usw.), aber die sind m.W. viel leichter zu erfüllen als mit dem Traktor.


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