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Angelieferte Holzmenge korekt? Anspruch auf Nachlieferung?
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Seite 1 von 2

Autor:  Holzspecht [ Samstag 26. Mai 2018, 15:29 ]
Betreff des Beitrags:  Angelieferte Holzmenge korekt? Anspruch auf Nachlieferung?

Hallo,
gestern habe ich meinem Nachbarn geholfen 10 Rm Holz abzulängen die zuvor von einem Holzhandel angeliefert wurden.Das Holz bestand teilweise aus sehr krummen Stämmen im Durchmesser von ca.12 -45 cm so das die Menge bei der Anlieferung sehr schwer abzuschätzen war.Augenscheinlich entsprach die angelieferte Menge schon den bestellten 10 Rm.
Nachdem wir das Holz abgelängt und gestapelt haben waren jedoch nur 8 Holz übrig.
Hat der Nachbar Anspruch auf eine Nachlieferung von Holz bzw.auf einen Wertausgleich?

Autor:  plinse [ Samstag 26. Mai 2018, 15:51 ]
Betreff des Beitrags:  Re: Angelieferte Holzmenge korekt? Anspruch auf Nachlieferung?

Das würde ich eher verstehen als "gekauft wie besehen" und in Augenschein genommen wird es auf dem Anlieferfahrzeug.

Die ganzen "Brennholzmeter" sind eh alle mehr oder weniger Schätzung/Beschiss, das einzig wahre ist ein sauber ermittelter Festmeter an einem ausgemessenen Stamm. Beim Raummeter ist bereits Luft zwischen den Stämmen "einkalkuliert" und kurz gesägt und sorgfältig aufgeschichtet kommt auf jeden Fall irgendwas anderes bei raus als vorher.

Sprecht den Verkäufer an und wertet seine Antwort in die Richtung, ob Ihr sie so verstehen wollt, dass Ihr dort wieder kauft oder nicht. Ansprüche sind etwas einklagbares und der RM ist eine Größe mit großer Toleranz.

Zitat Wikipedia:
Zitat:
Ein Raummeter (1 rm) entspricht einem Würfel von einem Meter (1 m) Seitenlänge, also einem Rauminhalt von einem Kubikmeter (1 m³), geschichteter Holzstücke unbestimmter Länge, gespalten oder ungespalten, einschließlich der Zwischenräume in der Schichtung.
Nicht umsonst erfinden speziell die Händler noch Verfeinerungen dazu:
Schüttraummeter
Schichtraummeter
...
In den Toleranzen wird auch gerne und ausgiebig getrickst. Deshalb die Inaugenscheinnahme auf dem Anlieferfahrzeug, Stammware ist in den Rungen liegend am besten zu bewerten, zu messen und der Deal lässt sich in dem Moment auch noch problemlos nachverhandeln/abblasen.

Autor:  xl185s [ Samstag 26. Mai 2018, 16:09 ]
Betreff des Beitrags:  Re: Angelieferte Holzmenge korekt? Anspruch auf Nachlieferung?

Auf welche Länge abgelängt?
Halbmeter? Meter? Grob vorgespalten, fein, oder gar nicht? Üblicherweise ist der Ster in Meterstücken zu rechnen, grob vorgespalten...hab die Stufing für halbiert und geviertelt momentan nicht parat.

Autor:  MAG2055 [ Samstag 26. Mai 2018, 16:25 ]
Betreff des Beitrags:  Re: Angelieferte Holzmenge korekt? Anspruch auf Nachlieferung?

Es kommt auf die gesägte Länge an.
Wenn es 1m Stücke sind, ist es Betrug.
Wenn es jetzt 1/2m Scheite sind ist es zu knapp bemessen. Pech gehabt.
Bei 25er Scheiten ist die Menge OK.

Autor:  plinse [ Samstag 26. Mai 2018, 17:06 ]
Betreff des Beitrags:  Re: Angelieferte Holzmenge korekt? Anspruch auf Nachlieferung?

Dafür, dass der Raummeter nicht wirklich tiefer beschrieben ist und wir die Absprachen nicht kennen, sind Worte wie Betrug harter Tobag.

Wenn 10RM Stammholz abgesprochen waren und dies augenscheinlich gepasst hat, dann wurde korrekt geliefert.

Nicht umsonst haben 10RM Stammholz klassischerweise einen anderen Preis als 10RM aufgearbeitete und sorgfältig aufgeschichtete Meterbank.

Wenn ein Holzhändler den RM zu knapp und zu sehr zu seinen Gunsten spielt, nur weil der Rückewagen gestrichen voll ist und er eine Begründung findet, dass es 10RM sein sollen, obwohl er krumme Stämme luftig geladen hat, kauft man bei Ihm halt nicht wieder bzw. vergleicht seinen Preis zukünftig mit einem entsprechenden Malus.
Wenn ein Händler das offen und eher großzügig bemisst, kann man sich das auch für die Zukunft merken.
Oft bekommt man, was man bezahlt - rennt man zum größten Preisbrecher, kann schon mal luftig geladen sein, ein Stämmchen "was anderes" dazwischen sein und/oder das Holz ist vom Jahr davor, ...

Der Raummeter Holz ist aber keine Präzisionseinheit und wird nicht präziser, nur weil er auch gerne als Abrechnungseinheit von Flächenlosen als Meterbank genommen wird. So einen "ich bekomme und arbeite selbst auf"-Raummeter bekommt man von so ziemlich keinem Händler als Raummeter geliefert, erst recht nicht, wenn man "10 RM Brennholz in Stämmen" bestellt. Frei übersetzt: "10 RM krummes Zeugs, was nur zum verbrennen taugt"

Autor:  Ferris85 [ Samstag 26. Mai 2018, 17:25 ]
Betreff des Beitrags:  Re: Angelieferte Holzmenge korekt? Anspruch auf Nachlieferung?

Man bekommt sowieso immer was anderes heraus.
Wenn der Verkäufer es im Wald auf Polter aufmisst,dann zum Kunden fahren,poltern und wieder aufmessen kommt definitiv ein anderes Ergebnis heraus.
Das ganze kann man unendlich betreiben,es kommt immer was anderes heraus.

MfG

Autor:  Königstiger [ Samstag 26. Mai 2018, 19:06 ]
Betreff des Beitrags:  Re: Angelieferte Holzmenge korekt? Anspruch auf Nachlieferung?

ein Raummeter bezieht sich tatsächlich erstmal auf tatsächlich 1 m langes Holz. Für längeres Holz ist vom Aufmaß was abzuziehen. Das was in der alten RSV ganz klar geregelt. Dort war der Raummeter auch nur auf Längen bis 3 m anzuwenden, drüber war nur Festmeter zulässig.

8 statt 10 Rm sind 20 % Zuwenig geliefert oder eben mehr gezahlt als vereinbart. Einfachster Weg ist Rückzahlung verlangen, wenn der Lieferant nochmal liefern will.

Autor:  ratzfatzab [ Samstag 26. Mai 2018, 19:18 ]
Betreff des Beitrags:  Re: Angelieferte Holzmenge korekt? Anspruch auf Nachlieferung?

Zitat:

Nicht umsonst erfinden speziell die Händler noch Verfeinerungen dazu:
Schüttraummeter
Schichtraummeter
Das würde ich so nicht unterschreiben: das passt schon recht genau. Wenn ich einen Polter Stammholz (z.B. 10 Raummeter) kaufe, im Wald zu 25 cm Scheiten verarbeite, dann bekomme ich einen 8 Kubikmeter-Schuppen voll, wenn ich die Scheite ordentlich einsetze. Schmeiße ich alles auf einen großen Haufen ist es fast doppelt so viel.

Vielleicht hilft auch einfach mal nett nachfragen.

Gruß ratzfatzab

Autor:  holgi [ Samstag 26. Mai 2018, 19:27 ]
Betreff des Beitrags:  Re: Angelieferte Holzmenge korekt? Anspruch auf Nachlieferung?

Die Menge passt!
1 rm Stückholz sind 0,8 rm ofenfertig aufgestapelt.

https://www.waldwissen.net/waldwirtscha ... z/index_DE

Autor:  holgi [ Samstag 26. Mai 2018, 19:29 ]
Betreff des Beitrags:  Re: Angelieferte Holzmenge korekt? Anspruch auf Nachlieferung?

Zitat:
8 statt 10 Rm sind 20 % Zuwenig geliefert oder eben mehr gezahlt als vereinbart.
Wenn man Äpfel mit Birnen vergleicht.

Autor:  7sleeper [ Samstag 26. Mai 2018, 19:32 ]
Betreff des Beitrags:  Re: Angelieferte Holzmenge korekt? Anspruch auf Nachlieferung?

Erst mal mit dem Händler kontakt aufnehmen und in RUHE besprechen. Dann lassen sich meistens die Probleme zu beider Seiten zufriedenheit lösen.

g,

7

Autor:  Termite [ Samstag 26. Mai 2018, 19:51 ]
Betreff des Beitrags:  Re: Angelieferte Holzmenge korekt? Anspruch auf Nachlieferung?

Generell muss man doch Ware bei der Anlieferung kontrollieren, eventuell eine Annahme unter Vorbehalt veranlassen oder die Annahme verweigern.
"Klagen" in gerichtlichem Sinne kann man nach Annahme der Ware nicht mehr. WIe den auch?
Der Haendler kann ja behaupten, du hast 2 RM abgezweigt, weiterverkauft, schon verbrannt, etc.

Paket mit Loch bekommen? Angenommen, dann 4 Wochen spaeter behauptet Ceranfeld war bei Anlieferung kaputt? Pech gehabt.

Wenn beim Abladen Offensichtlich viele Krumme Staemme dabei sind ist das sicherlich ein Reklamationsgrund, wenn UNMITTELBAR BEIM ABLADEN dieser Mangel auch beurkundet wird.

Was 7 sagt ist aber doch wohl immer der erste Ansatz: Bevor man sich abends im Bett alle Szenarien bis zum vermummten Hausbesuch mit Eisenwurz durchspielt und schonmal im Wald irgendwo eine 1,80 m tiefe Grube aushebt, ruf doch einfach mal an.

"Hoer mal, dein Holz, da waren viele Krumme Staemme dabei, das waren 20% weniger. Was sagst du dazu?"
Kriegst naechstes Jahr vielleicht einen Rabatt, holst dir noch einen Stamm ab, oder, wenn er nicht will, hat er einen Kunden verloren.

Ich bin auch schnell dabei mich aufzuregen und kann es schwer verknusen wenn ich beschissen werde, aber manchmal ist es so und man muss es abhaken.

Autor:  Holzspecht [ Sonntag 27. Mai 2018, 13:55 ]
Betreff des Beitrags:  Re: Angelieferte Holzmenge korekt? Anspruch auf Nachlieferung?

Hallo,
das Holz wurde auf 75 cm abgelängt und die Restsstücke mit eingerechnet.Das Holz wurde nicht aufgespalten.
Wir warten ab was der Händler sagt.Der Nachbar hatte die 10 Rm tel. Holz bestellt und nicht vorher gesehen.
Wir unterstellen dem Händler ja auch keine böse Absicht.Wir sind nur verwundert das nach dem Zuschnitt
lediglich 8 Rm übrig sind.
Sobald wir eine Antwort des Händlers haben werden wir dies Mitteilen.
Vorab vielen Dank für die Antworten.

Autor:  Holzspecht [ Mittwoch 30. Mai 2018, 18:19 ]
Betreff des Beitrags:  Re: Angelieferte Holzmenge korekt? Anspruch auf Nachlieferung?

Hallo,
der Nachbar hat sich mit dem Holzhändler geeinigt. Demnach liefert er die fehlende Holzmenge nach.
Er war jedoch auch,wie wir,verwundert das durch die krummen Stämme soviel weniger Holz geliefert
wurde.

Autor:  7sleeper [ Mittwoch 30. Mai 2018, 21:13 ]
Betreff des Beitrags:  Re: Angelieferte Holzmenge korekt? Anspruch auf Nachlieferung?

Na also, wie so oft viel lärm um nichts...

g,

7

Autor:  Holzspecht [ Donnerstag 31. Mai 2018, 17:49 ]
Betreff des Beitrags:  Re: Angelieferte Holzmenge korekt? Anspruch auf Nachlieferung?

Hallo,
das sehe ich anders.
Wie aus den Antworten ersichtlich bestehen hier durchaus verschiedene Ansichten.
Hier geht es doch nicht um 2 Rm Holz sondern darum das andere Forumsmitglieder
einen Lösungsansatz haben wie hier eine Einigung erreicht wurde.

Die ganze Angelegenheit wurde ja seitens des Nachbarn sowie auch des Holzhändlers
im Guten geregelt.

Autor:  chiller_g [ Freitag 26. Oktober 2018, 01:10 ]
Betreff des Beitrags:  Re: Angelieferte Holzmenge korekt? Anspruch auf Nachlieferung?

Ich hatte auch mal Holz bestellt vom Hänger.
Das Holz kam aus Frankreich, es wurden 35rm versprochen.
Als dann der Fahrer da war, staunte ich nicht schlecht! Die Stämme waren sowas von krumm, da war noch jede Menge Luft dazwischen.
Ich zahlte nur einen Teil, arbeitete es auf und siehe da, es waren gerade mal 18-20rm.
Ich bestellte den Händler bei und diskutierte bis sich die Balken biegen.
Am Schluss ging der Händler zornig vom Hof und ich zahlte keinen Cent mehr.
Er hatte ja die Wahl, nachliefern und volle Bezahlung oder gehn ohne was.
Jedenfalls mache ich sowas nicht mehr.
Lieber beim Forst bestellen, dann weiß man auch was man am Ende hat.

Autor:  plinse [ Freitag 26. Oktober 2018, 08:28 ]
Betreff des Beitrags:  Re: Angelieferte Holzmenge korekt? Anspruch auf Nachlieferung?

Zitat:
Hallo,
der Nachbar hat sich mit dem Holzhändler geeinigt. Demnach liefert er die fehlende Holzmenge nach.
Er war jedoch auch,wie wir,verwundert das durch die krummen Stämme soviel weniger Holz geliefert
wurde.
Verwundert sein gehört zur Händlerpflicht, vor allem, wenn ihm der zweitere Bezug von dem Spruch mit Hermes als dem Gott der ... sympathischer ist.

Heutige LKW haben Waagen im Kran. Wenn da einer drauf achtet, weiß er ziemlich genau, was er geladen hat und wenn da nicht drauf geachtet wird, dürfte es fast Nachlässigkeit beim laden sein - es könnte ja auch zu viel werden ;)

Wenn die Händler einen RM-Bezug geben, sollten sie sich an einer zügig aufgeschichteten Meterbank messen lassen, wenn einer wochenlang dran puzzled, die dichteste Packung mit Ofenlänge zu erzeugen, kommt wieder was anderes bei raus, wenn vereinbart wird: "Ein LKW voll", ist immer die Frage, ob und wie der RM-Bezug hergestellt wird. Bei manchen Formulierungen kann man am Ende den Händler nur bei der Ehre packen, ob er sich seinen Ruf versauen will. Wer zu sehr den billigsten Preis sucht, dürfte öfter mal Erfahrungen mit grenzwertigen Lieferungen machen, speziell wenn dann noch Händler gewählt werden, die sich nicht auf einen lokalen Kreis von Stammkunden ausrichten. Verschenken will keiner was, außer er schreibt es dran.

Autor:  triximueller [ Freitag 26. Oktober 2018, 08:44 ]
Betreff des Beitrags:  Re: Angelieferte Holzmenge korekt? Anspruch auf Nachlieferung?

Zitat:

Heutige LKW haben Waagen im Kran. Wenn da einer drauf achtet, weiß er ziemlich genau, was er geladen hat
ist das heutzutage standard mit der waage ??? :?:

Autor:  burgund [ Freitag 26. Oktober 2018, 08:45 ]
Betreff des Beitrags:  Re: Angelieferte Holzmenge korekt? Anspruch auf Nachlieferung?

Die Neueren haben das.

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