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 Betreff des Beitrags: Kettensägewerk für Private Zwecke
BeitragVerfasst: Sonntag 12. Januar 2020, 21:03 
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Registriert: Mittwoch 21. August 2019, 21:19
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Hallo

Ich wohne in Bayern und hätte da mal eine Frage zum Betreiben der Motorsäge als Sägewerk.

Ich Säge für mich selbst Bohlen mit dem Kettensägewerk.

Darf ich von 7-20 Uhr Mo-Sa die Säge betreiben oder gelten andere Zeiten dafür?

Ich weiß das die Gemeinde keine anderen Ruhezeiten vorschreibt.

Ich Säge natürlich nicht täglich von 7-20 Uhr. Maximal einmal die Woche bzw. 2-4 Stunden die Woche

Ich wohne auch nicht in einem reinen Wohngebiet dennoch sind Nachbarn nicht weit weg


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BeitragVerfasst: Sonntag 12. Januar 2020, 21:20 
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Registriert: Sonntag 26. August 2012, 17:47
Beiträge: 27025
Wohnort: Dormagen
Es gilt die kommunale Regelung.
Das Anbausägewerk wird hier wohl einer nackten Motorsäge gleichgesetzt.
Wenn bei euch keine Mittagsruhe herrscht,
kannst du außerhalb der Nachtruhe (meist irgendwo 20/21 Uhr bis 6/7 Uhr) damit durchgehend arbeiten...

_________________


Stihl BLK57
Stihl KS43
Stihl PL
Stihl 045AVEK1
Stihl 045AVEK2
Stihl 045AVEK3
Stihl MS362QS
Stihl MS661CM

Stihl BLK57&Contra&070 ZV Bund
Stihl 056 Kommunal
Stihl 050&051 BGS


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BeitragVerfasst: Sonntag 12. Januar 2020, 21:22 
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Registriert: Donnerstag 20. August 2015, 17:33
Beiträge: 567
Wenn ich das richtig interpretiere:

https://www.gesetze-im-internet.de/bimschv_32/__7.html

https://www.gesetze-im-internet.de/bims ... nhang.html

hast du recht. Was mich mir nicht erschließt, ist dass die Laubbläser und Freischneider noch eine Mittagsruhe bekommen. Sind die wirklich lauter als eine Säge?


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BeitragVerfasst: Sonntag 12. Januar 2020, 21:31 
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Registriert: Mittwoch 21. August 2019, 21:19
Beiträge: 12
Ich verstehe es auch so das ich von 7-20 Uhr Mo-Sa uneingeschränkt sägen darf. Mich verwirrte nur das andere Geräte die angeblich lauter sind eingeschränkt sind.


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BeitragVerfasst: Sonntag 12. Januar 2020, 22:34 
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Beiträge: 17914
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Wo Du wohnst, ist erstmal ziemlich egal. Interessanter ist, wo Du sägst - innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortslage oder außerhalb.

:)

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BeitragVerfasst: Sonntag 12. Januar 2020, 22:40 
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Beiträge: 12
Ich Säge bei mir auf dem Grundstück. Wohngebiet aber kein reines Wohngebiet

Ich Säge für mich privat nicht gewerblich


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BeitragVerfasst: Sonntag 12. Januar 2020, 22:41 
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Allgemeines Wohngebiet? Mischgebiet? Dorfgebiet?

Gibts einen Bebauungsplan, der das festlegt, oder ist das unbeplanter Innenbereich nach § 34 BauGB?

Sägst Du das Holz nur für den Eigenbedarf, oder verkaufst Du auch welches?

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BeitragVerfasst: Sonntag 12. Januar 2020, 22:47 
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Beiträge: 12
Bin mir nicht sicher aber ich denke allgemeines Wohngebiet
Es gibt keinen Bebauungsplan
Ich Säge für mich selbst


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BeitragVerfasst: Sonntag 12. Januar 2020, 22:56 
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Wie häufig sägst Du auf dem Grundstück im Jahr, wie viele Stunden im Einzelfall?

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BeitragVerfasst: Sonntag 12. Januar 2020, 22:59 
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Maximal einmal die Woche bzw 2-4 Stunden die Woche aber nicht jede Woche

Eher 2mal im Monat


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BeitragVerfasst: Sonntag 12. Januar 2020, 23:12 
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Oha.

Wie weit ist das nächste Wohngebäude von Deinem Sägeplatz entfernt?
Sieht man dem Platz, an dem Du sägst, das auch an, wenn Du nicht am Werk bist (z.B. durch Sägespäne, Holzlagerung, Stämme, Befestigung, Unterstand?

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BeitragVerfasst: Sonntag 12. Januar 2020, 23:15 
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Beiträge: 12
Nächste Grenze ist etwa 20m entfernt.
Wenn ich nicht Säge liegt ein Stamm dort. Hab auch paar andere Stämme rum liegen


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BeitragVerfasst: Sonntag 12. Januar 2020, 23:28 
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Nach Deinen bisherigen Angaben dürfte Dein Sägeplatz eine nicht genehmigungsbedürftige Anlage gemäß §§ 3 Abs. 5 Nr. 1, 22ff BImSchG sein. Das würde bedeuten, dass die Lärmrichtwerte des Abschnitts 6.1 der TA Lärm anzuwenden sind. Seltene Ereignisse sind das bei Deiner Häufigkeit nicht mehr. Tagsüber wären dann im allgemeinen Wohngebiet 55 Dezibel erlaubt. Dass einzelne Lärmspitzen darüber liegen dürften, wird Dir beim Dauergeräusch vom Millen nichts bringen. In 20m Entfernung hältst Du die 55 Dezibel niemals ein, da bist Du eher gut über 70.

Mein Rat: such Dir einen anderen Platz im Außenbereich.

:)

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BeitragVerfasst: Sonntag 12. Januar 2020, 23:31 
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Beiträge: 12
Ich hätte noch die Möglichkeit auf einem anderem Grundstück zu sägen.

Es gehört meinem Vater
Es liegt separat getrennt durch einen Bach und eine Straße zu anderen Grundstücken die andere Seite vom Grundstück ist durch einen Bahndamm und der Bundesstraße getrennt von anderen Grundstücken.
Es ist eine Landwirtschaftliche Wiese
Das Grundstück läuft als Außenbereich
Das Grundstück ist von mir etwa 60m entfernt
Entfernung Sägeplatz zu Nachbarn ab 40m
Paar Bäume wären auch da die den Schall abfangen


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BeitragVerfasst: Montag 13. Januar 2020, 06:23 
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Wohnort: Kreis Euskirchen
Wo kein Kläger, da kein Richter. Ich würde sozialverträgliche Zeiten wählen, also nicht über Mittag von 1 bis 3 und nicht vor 8 und nach 19 Uhr.
Was da geht, hängt halt auch von Deinen sonstigen Arbeitszeiten ab, wann Du also Zeit zum Sägen hast.

Interessant ist auch die lokale Gemeindesatzung, kann man meist im Internet nachlesen. Dort können die Zeiten für laute Arbeiten bzw. die Ruhezeiten auch drin stehen. Ich würde dann versuchen, adäquat zu den Zeiten für Laubbläster etc. zu sägen.

Regelmäßig 2 Stunden sägen mitten im Ort ist schon ne Nummer für manchen Nachbarn.

_________________
:stihl: 201 BH, 241 C-M, 362 C-M, 441 C ohne M
:stihl: 026, im Wiederaufbau
:makita: UC 3001A, beim Schwiegerpaps in Nutzung


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BeitragVerfasst: Montag 13. Januar 2020, 07:19 
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Beiträge: 4612
Hallo
Hast du jetzt schon gesägt oder willst du erst ?
Ich würde erst zu den Nachbarn gehen und das mal sagen das du halt sowas machen möchtest und wenn es ihnen zu laut ist dann sollen sie sich ansprechen ! Vielleicht kann man im Vorfeld schon abklären ob ein Nachbar Schicht arbeitet , nicht das du vormittags sägst wenn er von der Nachtschicht kommt ?
Wenn es dann doch stört kannst du ja immer noch auf Vaters Grundstück ausweichen !!

Gruss harry

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:Husky: 135
meine bilder :
http://forum.motorsaegen-portal.de/view ... =6&t=71183
mein video
https://www.youtube.com/watch?v=W3m9BhbU-xE


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BeitragVerfasst: Montag 13. Januar 2020, 07:52 
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Leute! Wollt Ihr den TS reinlegen oder was? Habt Ihr eine Ahnung, wie teuer es werden kann, wenn die zuständige Behörde anfängt zu ermitteln? So ein Lärmschutzgutachten liegt satt im vierstelligen Bereich.

MS660, geh auf Vaters Wiese. Die TA Lärm und auch kommunale Lärmschutzverordnugnen gelten nur für den Innenbereich. Da draußen bist Du auf der sicheren Seite.

:)

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BeitragVerfasst: Montag 13. Januar 2020, 08:53 
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Beiträge: 12
Die Wiese ist aber nicht irgendwo draußen die ist im selben Gebiet. Wie gesagt nur 60m von mir entfernt. Sie läuft aber als Außenbereich


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BeitragVerfasst: Montag 13. Januar 2020, 11:50 
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Beiträge: 17914
Wohnort: Duderstadt/Eichsfeld
Ob die Wiese Deines Vaters im Innen- oder Außenbereich liegt, kann sich nach verschiedenen Faktoren richten. Zum einen kann eine Gemeinde diese Grenze durch Satzungen festlegen, also durch einen Bebauungsplan, soweit er an unbebautes Gelände grenzt, oder durch eine Abrundungssatzung. Außerdem können auch naturschutzrechtliche Verordnungen bestimmte Gebietsteile dem Außenbereich zuordnen. Ob es sowas gibt, erfährst Du bei der Gemeindeverwaltung.

Gibt es so eine rechtliche Grenzsetzung nicht, kommt es auf den Eindruck in der Örtlichkeit an, wo zwischen Wohn- und ihren Nebengebäuden ein räumlicher Zusammenhang besteht. Als Faustregel kann man annehmen, dass dieser Bebauungszusammenhang besteht, solange die Lücke zwischen zwei Gebäuden (nicht: Grundstücken!) nicht größer wird als 100 Meter bzw. bei sehr enger Bebauung nicht mehr als 3-4 typische Grundstücksbreiten. Das Gleiche gilt für die Grundstückstiefen, so dass eine unbebaute und unbeplante Fläche, die in einen Bebauungszusammenhang hineinragt, in aller Regel erst ab einer Größe von 1 ha als Außenbereich anzusehen ist. Im Einzelfall können örtliche Besonderheiten dazu führen, dass die Fläche optisch stärker von der Bebauung getrennt ist (z.B. durch eine Hecke, einen Flusslauf, einen bewachsenen Wall) und deshalb auch kleiner sein kann, oder funktional enger an die zusammenhängende Bebauung gebunden ist (Landschaftspark einer Villa, Koppel oder Obstgarten mit Wohngebäude auf demselben Grundstück und einem großen Zaun um die ganze Fläche).

Ein Ausschnitt aus Google Maps könnte durchaus bei der Beurteilung helfen.

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BeitragVerfasst: Montag 13. Januar 2020, 18:45 
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Wo informiere ich mich am besten wo ich eine 100%ige verbindliche Antwort bekommen kann? Landratsamt?

Das alles was du mir schreibst hört sich gut an und klingt sinnvoll sicherlich hast du auch Ahnung aber es bleibt dennoch eine „Ferndiagnose“


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