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BeitragVerfasst: Montag 13. Januar 2020, 22:45 
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Ja, ist Ferndiagnose und von daher immer fehleranfällig. Du willst zwar keine Anlage auf der Wiese bauen, aber trotzdem dürfte die untere Baubehörde für die immisionsschutzrechtlichen Fragen zuständig sein. Ob die bei Euch zur Gemeinde oder zum Landkreis gehört, weiß ich nicht. Gehört die Wiese zu einem landwirtschaftlichen Betrieb, der vielleicht sogar eigenen Wald hat? Dann könnte ein Sägeplatz zum Betriebszweck gehören und im Außenbereich priviligiert sein.

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BeitragVerfasst: Dienstag 14. Januar 2020, 01:16 
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Zitat:
Wo informiere ich mich am besten wo ich eine 100%ige verbindliche Antwort bekommen kann? Landratsamt?

Das alles was du mir schreibst hört sich gut an und klingt sinnvoll sicherlich hast du auch Ahnung aber es bleibt dennoch eine „Ferndiagnose“
Prinzipiell hätte ich jetzt gesagt Grundbuch, bzw. Grundbuchamt, da sollte man doch wissen was Innen- und was Außenbereich ist und zumindest nachvolltziehen könne wo Deine Wiese liegt .

Und wenn sie das selbst nicht wissen oder feststellen können, dan sollten die wissen wo man die Information her bekommt.

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BeitragVerfasst: Dienstag 14. Januar 2020, 08:00 
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Die Wiese ist Außenbereich hab ich gestern ja noch erfahren von der Gemeinde


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BeitragVerfasst: Dienstag 14. Januar 2020, 08:12 
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Das Grundbuchamt ist bei der Frage, ob ein Grundstück im baurechtlichen Innen- oder Außenbereich liegt, ungefähr so hilfreich wie die Wettervorhersage.

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BeitragVerfasst: Dienstag 14. Januar 2020, 12:17 
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Zitat:
Das Grundbuchamt ist bei der Frage, ob ein Grundstück im baurechtlichen Innen- oder Außenbereich liegt, ungefähr so hilfreich wie die Wettervorhersage.
Der Grundbuchauszug ist zumindest mal keine Fehlinformation und jeder der das nachvollziehen will, wird den Grundbuchauszug und die Lagebuchnummer brauchen, davon gehe ich mal aus

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BeitragVerfasst: Dienstag 14. Januar 2020, 12:39 
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Wie Eichsi bereits mitgeteilt hat,
hilft der Auszug ausm Grundbuch hier genau 0 weiter

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BeitragVerfasst: Dienstag 14. Januar 2020, 12:44 
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Zitat:
Das Grundbuchamt ist bei der Frage, ob ein Grundstück im baurechtlichen Innen- oder Außenbereich liegt, ungefähr so hilfreich wie die Wettervorhersage.
:am Boden:

wenn Du dort keine dauerhaften (grösseren) Gebäude o.ä. errichtest wird es auch dem Bauamt egal sein.
Betriebsstättenerweiteung im Aussenbereich für Priviligierte (Feldscheune) wird schon schwierieger werden...

Wenn Du keine festen Investitionen auf der Wiese hast, ist das Risiko ja überschaubar.
Teste die Belastbarkeit der Anwohner, und wenn jemand meckert
kannste immer noch entscheiden "Klein beizugeben" oder auf eine Anordnung, Lärmschutzgutachten,
Klage , etc zu bestehen

Versuch macht Kluch

meine projektierte Feldscheune wurde abgeleht und "DIE" hätten sie auch wieder abreissen lassen
- das Risiko war mit zu gross

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"Was einmal gedacht wurde, kann nicht mehr zurückgenommen werden"
Dürrenmatt, Friedrich: Die Physiker

UNIMOG: steckenbleiben da, wo Dich keiner mehr rausholen kann


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BeitragVerfasst: Dienstag 14. Januar 2020, 13:01 
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Ob Innen- oder Außenbereich, ist meist ein bestimmter Abstand zur letzten Bebauung oder zum Ortsschild. Das seht in irgend einer Satzung oder in der Landesbauordnung. Diese Information kann man auf dem Grundbuchamt vielleicht auch bekommen. oder die wissen zumindest wo man die Information herbekommt

Danach hilft der Lageplan, dank Maßtabangabe und Maßstabtreue beim Nachmessen ggf schon. Aber da will ich jetzt auch nicht mit euch streiten.

Aber und das machts vielleicht einfacher. Vielleicht braucht man das gar nicht.

In der Landesbauordnung, Achtung Länderrecht in jedem Bundesland gilt da was Anderes, da ist geregelt was Du verfahrensfrei wo bauen darfst. Verfahrensfrei bedeutet ohne Baugenehmigung. In BW und das gilt nur für BW, sind das z.B. 20 CBM umbauter Raum, das ist eine Hütte 3x3 Meter Rundfläche und 2 Meter Hoch mit zusätzlichem Gibelspitz in der Mitte.

Wie das in Deinem Bundesland ist weiss ich nicht, das muss man einfach nachlesen.

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BeitragVerfasst: Dienstag 14. Januar 2020, 13:28 
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Innen- und Außenbereich sind Begrifflichkeiten des Baugesetzbuchs (§§ 34, 35). Die maßgeblichen Kriterien dazu hat die Rechtsprechung entwickelt. Auch für Vorhaben im Außenbereich gilt das Rücksichtnahmegebot auf die Belange der vorhandenen Bebauung im Innenbereich. Das ist alles Bundesrecht und gilt deshalb in allen Ländern gleich.

Schon ein dauerhafter Holzlagerplatz ist eine bauliche Anlage, für Bayern nachzulesen in Art. 2 Abs. 1 Nr. 2 BayBO. Ist in allen Ländern gleich geregelt. Die planungsrechtliche Zulässigkeit richtet sich wiederum nach § 35 BauGB.

Und im Grundbuchamt erfährt man dazu gar nichts.

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BeitragVerfasst: Dienstag 14. Januar 2020, 15:54 
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@Eichsi im Grundbuchamt erfährst du was über Gemarkung,Flur und Flurstück ;) das hilft dir bei der entsprechenden Behörde zuzuordnen ob es im Innen oder Aussenbereich ist, aber für mehr ist das Grundbuchamt in diesem Fall nicht zu gebrauchen da hast du Recht. Hast du die Paragraphen alle im Kopf oder bist du beruflich mit Paragraphen unterwegs?

Als TE würde ich auch mal ganz vorsichtig auf der Wiese millen und schauen wie die Anwohner reagieren und dann kann man sich Gedanken machen wie es weiter gehen könnte. Ich spiele auch mit dem Gedanken mir nen Mill zuzulegen und würde definitiv am Rande des Innenbereiches die Säge anwerfen. Jedoch wird dann die Säge zu Zeiten laufen in der eh Lärmintensive Arbeiten ausgeführt werden dürfen, das ist der Vorteil wenn man im Ruhestand ist. Von daher verfolge ich das Thema hier sehr interessiert.

Gruß Tino

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Gruß Tino :wink:


Unser Kopf ist rund, damit das Denken die Richtung wechseln kann.
" Francis Picabia"


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BeitragVerfasst: Dienstag 14. Januar 2020, 16:28 
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Ich verfahre jetzt so. Ein paar Stämme Säge ich noch bei mir da sie da schon liegen. Mir kann auch niemand verbieten das ich gelegentlich mit der Motorsäge Säge. Das ist jetzt vielleicht 4 Stunden diesen Monat noch.

Die nächsten Stämme Säge ich dann auf der Wiese und da wird es auch nicht viel mehr sein als 4-6 Stunden im Monat

Und wenn ich mich dann auch noch an die Zeiten von 9-13 und von 15-17 Uhr halte sehe ich absolut kein Problem. Wobei ich das so verstehe das diese Zeiten eigentlich nicht für eine Motorsäge gelten.

Ich hab sowieso schon länger mit dem Gedanken gespielt auf der Wiese zu sägen alleine wegen dem ganzen dreck schon.


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BeitragVerfasst: Donnerstag 16. Januar 2020, 20:02 
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Mal von den vorherigen Beiträgen abgesehen was denkt ihr.

Ich wenn bei mir aufm Grundstück weiterhin Säge 2mal im Monat für jeweils 2-3 Stunden nicht durchgehend am Stück sondern mit kleinen Pausen und zwar zu den Zeiten die eigentlich für Laubbläser und Co. gelten und anscheinend nicht für die Motorsäge (9-13 und 15-17 Uhr) kann mir doch keiner was anhaben oder??


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