Zitat:
...In Deutschland wird generell immer ein Schuldiger gesucht....
Schlupflöcher für die l...... Richter gibt es gerade hier (Baumfällung) genüge um euch ein Fehlverhalten zu unterstellen und nachzuweisen.
Um das obige Beispiel mit dem Fusgänger auf der Autobahn aufzugreifen.
In dem Moment wo du ein Auto bewegst bist du schon für die Folgen verantwortlich.
Eichsi kann das euch am besten mal selbst besser erklären.
Alfred, was Du geschrieben hast, kommt im Großen und Ganzen schon ziemlich hin.
Es wird immer ein Schuldiger gesucht - naja, Staatsanwaltschaft und Polizei untersuchen, ob jemand schuldhaft, also fahrlässig oder vorsätzlich, die Körperverletzung oder den Todesfall (mit) verursacht hat. Geprüft wird, ob der Schaden durch ein anderes Verhalten des Verursachers hätte vermieden werden können, und, ob der Verursacher dies hätte erkennen können, wenn er nachgedacht hätte. Die Staatsanwaltschaft führt bei einer Anklage den Beweis, der/die Richter entscheiden, ob die Beweisführung gelungen ist oder nicht, und legen ggf. das Strafmaß fest.
Der Fußgänger auf der Autobahn - das ist komplizierter. Wer an einer Unfallstelle oder bei einem liegen gebliebenen Fahrzeug jemanden umfährt, und erkennen konnte, dass dort eine "unnormale" Situation vorliegt, wird um einen Fahrlässigkeitsvorwurf nicht herumkommen. Denn er hätte erkennen müssen, dass dort die Gefahr droht, dass ein Fußgänger auf die Fahrbahn treten kann, und er hätte deshalb die Geschwindigkeit so weit herabsetzen müssen, dass er rechtzeitig zum Stehen kommt. Anders ist das, wenn ein Fußgänger auf freier Strecke unvermittelt auf die Fahrbahn läuft, so dass niemand damit rechnen musste. Hier wird es nur zu einer Bestrafung kommen, wenn der Fahrer schneller als erlaubt unterwegs war und er bei erlaubter Geschwindigkeit rechtzeitig hätte anhalten können.
Die mitwirkende Betriebsgefahr des fahrenden Kfz ist nur für den finanziellen Ausgleich der Unfallfolgen relevant, spielt aber für die Strafbarkeit keine Rolle.