Beispiel aus der Praxis (Rhld. Pf.) :
Ich hatte bei einem Kumpel (Waldeigentümer) an einer Kreisstraße Kiefern zu fällen. Aus verschiedenen Gründen war es sinnvoll, diese auf die Straße zu fällen. Ergo wurde bei der Kreisverwaltung eine entsprechende Genehmigung für eine zeitweise Sperrung beantragt. (Zeitlichen Vorlauf von ca. 4 Wochen einkalkulieren) Gebühren lagen bei knapp 500€. Darin "inbegriffen" ist ein konkreter Beschilderungs- und (in unserem Fall) Ampelaufstellungsplan sowie die Auflage, dass immer nur für wenige Minuten gesperrt werden darf.. Sonst nix!!!
Für die entsprechenden Schilder / Ampeln mit Schaltung muss man selber sorgen. Gute Kontakte zu größeren Baufirmen sind da sehr hilfreich!
Dennoch: gerade an öffentlichen Straßen würde ich ohne offiziell genehmigte Absperrung / Verkehrssicherung keine Fällungen o. ä. durchführen.
Viele Grüße
Christoph