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 Betreff des Beitrags: Re: Absperrung missachtet
BeitragVerfasst: Mittwoch 9. August 2017, 22:41 
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Zitat:
Zitat:
...
In dem Moment wo du ein Auto bewegst bist du schon für die Folgen verantwortlich.
Eichsi kann das euch am besten mal selbst besser erklären.
...
Die mitwirkende Betriebsgefahr des fahrenden Kfz ist nur für den finanziellen Ausgleich der Unfallfolgen relevant, spielt aber für die Strafbarkeit keine Rolle.

:)
Ja, diese mitwirkende Betriebsgefahr wurde mir auch schon mal vom ADAC Rechtschutz erläutert, zum Glück nur wegen nachträglicher Neugierde, es war nichts passiert (reines Glück).

Bootsgespanne können schon mal länger und filigran sein - Alleiniger Mast-Transport:
Bild
In München Innenstadt ist mir da eine Göre an der Ampel wartend zwischen Auto und Anhänger durch geturnt, als es grün wurde, ich habe im Augenwinkel im Spiegel eine Bewegung gesehen, hatte schon Gas gegeben und wollte gerade die Kupplung kommen lassen.

Dreispurige Straße und keiner hinter mir fuhr los, mehrere Mann stiegen aus und haben das Kind beschimpft, ich bekam einige :DH: , kann sein, dass das Gespann kurz geruckt hatte aber es hatte das Kind nicht erwischt, das ist dann abgehauen.

Wollte hinterher halt wissen, was mir hätte blühen können und als ADAC-Mitglied habe ich die Frage dort halt adressiert und erläutert bekommen:
  • Strafrechtliche Schuld: Quasi keine, außer bei stark abweichenden Zeugenaussagen oder anwältlichem Versagen
  • Haftung: Meine Versicherung hätte ziemlich sicher zahlen müssen, Umfang unklar, der Worst Case in Deutschland ist halt einen Pflegefall zu erzeugen.
Der Schutz für völlig idiotische Aktionen in unserer Gesellschaft ist schon manchmal abstrus... gut, dass ich den Kofferraum nicht voll hatte und was im Spiegel gesehen habe. Mit Bootsanhänger hinter dem Auto ist der Kombi auf dem Weg in den Urlaub ja auch oft voll...
Normal zackig angefahren und danach ab auf die Autobahn hätte "interessant" werden können ;)

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MfG Eike
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 Betreff des Beitrags: Re: Absperrung missachtet
BeitragVerfasst: Mittwoch 9. August 2017, 22:48 
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Zitat:
In München Innenstadt ist mir da eine Göre an der Ampel wartend zwischen Auto und Anhänger durch geturnt
Ist mir in Köln auch schon passiert. So viele Darwin-Awards kann man doch kaum verteilen, oder?

Im Urlaub ist mir aufgefallen, daß da in anderen Ländern viele Kinder auf Straßenbahnschienen spielen. Sagt mal, waren meine Eltern einfach weltfremd, daß sie mir damals eingehämmert haben, daß man auf Schienen, insb. wenn sie auf der Oberseite blank und eben nicht verrostet, sind nichts zu suchen hat? :KK:

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 Betreff des Beitrags: Re: Absperrung missachtet
BeitragVerfasst: Mittwoch 9. August 2017, 22:51 
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Registriert: Sonntag 14. Oktober 2012, 20:14
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Zitat:
Der Schutz für völlig idiotische Aktionen in unserer Gesellschaft ist schon manchmal abstrus...
Ja, ist leider so. An meiner ehemaligen Schule wurden z.B. sämtliche Abschlußfeiern gestrichen. Direkt neben der Schule gibt es einen Fluß (durch den man im Sommer mit Gummistiefeln warten kann, so flach ist der) und bei den Feiern könnten ja manche Idioten mit besoffenem Kopp in den "Fluß" fallen und mit dem Gesicht nach unten absaufen.

Ich hab keinen Bock auf so einen Nanny-State. :heulen:

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 Betreff des Beitrags: Re: Absperrung missachtet
BeitragVerfasst: Donnerstag 10. August 2017, 06:02 
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Tiefspüler können in dem Zusammenhang eine tödliche Gefahr darstellen!

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Gruss,
Michael
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 Betreff des Beitrags: Re: Absperrung missachtet
BeitragVerfasst: Donnerstag 10. August 2017, 06:41 
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Zitat:
Sagt mal, waren meine Eltern einfach weltfremd, daß sie mir damals eingehämmert haben, daß man auf Schienen, insb. wenn sie auf der Oberseite blank und eben nicht verrostet, sind nichts zu suchen hat?
Vielleicht :KK:

Wir haben damals Groschen von der DB plattfahren lassen :mrgreen:

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Grüße, holgi :R:

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 Betreff des Beitrags: Re: Absperrung missachtet
BeitragVerfasst: Donnerstag 10. August 2017, 07:41 
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Das ist pädagogisch wertvoll, besser die Groschen als man selbst ;) :klatsch:

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 Betreff des Beitrags: Re: Absperrung missachtet
BeitragVerfasst: Donnerstag 10. August 2017, 09:37 
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Eine Frage liegt mir noch auf dem Herzen.
In wie weit ist man als Privatmann überhaupt berechtigt verbindlich für andere eine Absperung zuerstellen ?


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 Betreff des Beitrags: Re: Absperrung missachtet
BeitragVerfasst: Donnerstag 10. August 2017, 10:47 
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In BaWü regelt das § 38 LWaldG:

(1) Der Waldbesitzer kann … aus Gründen der Waldbewirtschaftung, zum Schutze der Waldbesucher, zur Vermeidung erheblicher Schäden … das Betreten des Waldes einschränken (Sperrung). Die Sperrung bedarf der Genehmigung der Forstbehörde. …
(2) Eine Sperrung für die Dauer bis zu zwei Monaten bedarf keiner Genehmigung. Sie ist der Forstbehörde unverzüglich anzuzeigen…

:)

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In jedem Baum steckt ein Kunstwerk - man muss es nur finden!


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 Betreff des Beitrags: Re: Absperrung missachtet
BeitragVerfasst: Donnerstag 10. August 2017, 11:26 
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Zitat:
(2) Eine Sperrung für die Dauer bis zu zwei Monaten bedarf keiner Genehmigung. Sie ist der Forstbehörde unverzüglich anzuzeigen…
Sorry falls ich jetzt was falsch verstehe :)
Man mus die Sperrung immer melden ?


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 Betreff des Beitrags: Re: Absperrung missachtet
BeitragVerfasst: Donnerstag 10. August 2017, 12:04 
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So sagt es das ba-wü Waldgesetz. "unverzüglich anzuzeigen" heißt übersetzt: ohne Verzögerung melden, nachdem gesperrt wurde. Bei einer Sperrung beispielsweise am Freitag dürfte es also reichen, das zuständige Forstamt am folgenden Montag anzurufen und zu sagen, dass ein Stück Wald am Freitag gesperrt war und die Sperrung längst wieder aufgehoben wurde.

Wozu das gut ist? :bahnhof:

Keine Ahnung.

:kopfschuettel:

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 Betreff des Beitrags: Re: Absperrung missachtet
BeitragVerfasst: Donnerstag 10. August 2017, 16:59 
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Wohnort: Erzenhausen
Hallo zusammen,

hier gibt es ein paar Hinweise, Informationen und Grundlagen zum Thema "Verkehrssicherungspflicht" . Hier geht es zwar um Baden Württemberg, aber vieles lässt sich sicher auch auf andere Bundesländer übertragen.

http://www.forstbw.de/fileadmin/forstbw ... 201511.pdf

Dass sich manche Zeitgenossen nicht um Absperrungen scheren, steht auf einem anderen Blatt.

Unfallfreies Schaffen!

Christoph


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 Betreff des Beitrags: Re: Absperrung missachtet
BeitragVerfasst: Freitag 11. August 2017, 21:39 
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Registriert: Donnerstag 14. Januar 2010, 21:17
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Wohnort: Odenwald
Hallo zusammen. Bei Holzerntemassnahmen befestigen wir diese Absperrbanner beiderseits des Waldweges. Normalerweise sind die Waldwege scheinbar "ausreichend" absperrt.. In einem meiner Videos, ziemlich am Anfang sieht man dieses Absperrbanner. https://youtu.be/uDkvt6nHfuk Da sind die Waldwege um den Hieb quasi hermetisch abgeriegelt. In der Regel kann jeder Waldbesucher lesen, ist vllt. der englischen Sprache mächtig. Wenn man diese Hinweise ignoriert, bzw. darüber steigt, dann weiß ich auch nicht weiter. Soll man etwa ein Puppe an die Absperrung legen, auf der ein Baum liegt, um die Gefahr zu verdeutlichen? Aber diese "Probleme" kennen wir auch. Wir haben einige ausgewiesene Radwege und stellen auch konsequent Posten auf mit Kuno (Funkgerät) und ziehen uns eine Warnweste drüber, wenn wir eine Hiebsmassnahme durchführen. VG aus dem Odenwald...


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 Betreff des Beitrags: Re: Absperrung missachtet
BeitragVerfasst: Mittwoch 16. August 2017, 10:42 
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Hallo!

Thema Berechtigung: Selbst wenn eine Absperrung unberechtigt oder nicht 100%ig nach Vorschriften erstellt wurde, dann hat der "Durchbrecher" ja trotzdem nicht automatisch ein Anrecht darauf. Und woher soll er ggf auch wissen,daß die Absperrung in diesem Fall nicht erlaubt war? Im Zweifel müßte er den Waldbesitzer, Förster ect. informieren anstatt die Absperrung zu mißachten!

Grüße Ludwig

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Grüße Ludwig

:dolmar::Dolmar: PS 350C : :dolmar: Dolmar PS 420C :dolmar: Dolmar PS 5000H : :dolmar: Dolmar: PS 6100
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Diverse motorisierte Cinaböller als Gartenhelfer;-)


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 Betreff des Beitrags: Re: Absperrung missachtet
BeitragVerfasst: Mittwoch 16. August 2017, 11:27 
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:offtopic:
Zitat:
Wir haben damals Groschen von der DB plattfahren lassen :mrgreen:
Aber holgi, schwerer Eingriff in den Schienenverkehr. :mrgreen: Angeblich verfolgt die Bahn das, weil Schäden an den Laufflächen entstehen. Und da heute überall Kameras hängen...

Heute wäre das sowieso fast unmöglich, weil die Bahntrassen - zumindest in der Nähe von bewohnten Gebieten - zumeist mit Schallschutzwänden zugebaut sind. Wie soll man da seinem Kind noch die Eisenbahnromantik zeigen?


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 Betreff des Beitrags: Re: Absperrung missachtet
BeitragVerfasst: Mittwoch 16. August 2017, 11:50 
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Heute immernoch zig Kilometer Eisenbahn ohne Schallschutzwände und Kameras :mrgreen:

Aber es gibt ja keine Groschen mehr :roll:

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 Betreff des Beitrags: Re: Absperrung missachtet
BeitragVerfasst: Mittwoch 16. August 2017, 11:52 
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Bei uns gibts noch nicht einmal mehr Eisenbahn. :roll:

Aber immerhin auch keine zugehörigen Absperrungen. :mrgreen:

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 Betreff des Beitrags: Re: Absperrung missachtet
BeitragVerfasst: Mittwoch 16. August 2017, 13:00 
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In BaWü regelt das § 38 LWaldG:

(1) Der Waldbesitzer kann … aus Gründen der Waldbewirtschaftung, zum Schutze der Waldbesucher, zur Vermeidung erheblicher Schäden … das Betreten des Waldes einschränken (Sperrung). Die Sperrung bedarf der Genehmigung der Forstbehörde. …
(2) Eine Sperrung für die Dauer bis zu zwei Monaten bedarf keiner Genehmigung. Sie ist der Forstbehörde unverzüglich anzuzeigen…

:)
Hierzu eine Frage: Ich bin kein Waldbesitzer, sondern eben nur ein Selbstwerber und bekomme mein Los von der Gemeinde zugewiesen. Bisher hatte ich das "Pech" / "Glück" nie an der Straße zu sein, also nie in der Situation sperren zu müssen. Was aber wenn?

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Meine erste: :dolmar: PS420 SC
Massey Ferguson MF 133
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Atika ASP 10N Spalter
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¯\_(ツ)_/¯

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 Betreff des Beitrags: Re: Absperrung missachtet
BeitragVerfasst: Mittwoch 16. August 2017, 13:16 
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Wenn Du eine Sperrung für erforderlich hältst, dann muss das der Waldbesitzer machen. Ein Warnposten, der Dir anzeigt, dass die Bahn frei ist, ist keine Sperrung.

:)

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 Betreff des Beitrags: Re: Absperrung missachtet
BeitragVerfasst: Mittwoch 16. August 2017, 14:34 
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Wenn Du eine Sperrung für erforderlich hältst, dann muss das der Waldbesitzer machen.
Ich geh dann mal und sperre die Durchgangsstraße im Ort halbseitig ab, weil mir die Stadt auferlegt hat die Straße und den Bürgersteig sauberzuhalten und ich bei dem massiven LKW-Verkehr hier sonst mich einer zu großen Gefahr ausgesetzt sehe.
--> Sonntagsarbeit ist ja verboten. Von wegen ruhestörender Lärm und so. ;)

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:Husky: Husqvarna 353 38/50cm, T536 Li XP, 327pt5s - Hochentaster
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 Betreff des Beitrags: Re: Absperrung missachtet
BeitragVerfasst: Mittwoch 16. August 2017, 16:38 
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Ich geh dann mal und sperre die Durchgangsstraße im Ort halbseitig ab,
Stelle einen entsprechenden Antrag, zahle die Gebühren :mrgreen: und befolge den erhaltenen Schilderplan.

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