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Absperrung missachtet
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Seite 6 von 6

Autor:  zimbo [ Mittwoch 16. August 2017, 18:07 ]
Betreff des Beitrags:  Re: Absperrung missachtet

Hi cbk,
"Verkehrerechtliche Anordnung" heisst dann dein Zauberwort.
Damit kannst du bei der zuständigen Behörde eine (Teil)-Sperrung beantragen für einen gewissen Zeitraum.
Dann musst du aber auch zugelassene Absperrmaterialien benutzen und im Besitz eines Nachweises über die Teilnahme eines entsprechenden Kurses sein.
Hast du die Materialien nicht, musst du eine Firma beauftragen für die Sperrung - und das wird dann teuer.
Auch die Absperrmaterialien müssen einem gewissen Standard entsprechen. Und diese sind sauteuer, z.B. kostet eine kleine Pilone schon an die 40 Euro...!!!
Also besser ablehnen, wenn im doppelten Fällradius eine öffentliche Straße sein sollte.
Klingt für dich evtl. bescheuert, ist aber so.
Und im Prinzip finde ich das auch richtig so. Auch wenns mich selbst manchmal nervt.

Da planst du eine Baustelle, kalkulierst das Absperren mit ein, und dann kriegt es ein anderer, der billig anbietet und auf die geeignete Absperrung pfeift. Meistens gehts ja auch gut......

Gruß zimbo

Autor:  holgi [ Mittwoch 16. August 2017, 20:51 ]
Betreff des Beitrags:  Re: Absperrung missachtet

Zitat:
Also besser ablehnen, wenn im doppelten Fällradius eine öffentliche Straße sein sollte.
Es geht um seinen eigenen Bürgersteig, den er fegen soll :lol:

Autor:  forester [ Mittwoch 16. August 2017, 21:52 ]
Betreff des Beitrags:  Re: Absperrung missachtet

Beispiel aus der Praxis (Rhld. Pf.) :

Ich hatte bei einem Kumpel (Waldeigentümer) an einer Kreisstraße Kiefern zu fällen. Aus verschiedenen Gründen war es sinnvoll, diese auf die Straße zu fällen. Ergo wurde bei der Kreisverwaltung eine entsprechende Genehmigung für eine zeitweise Sperrung beantragt. (Zeitlichen Vorlauf von ca. 4 Wochen einkalkulieren) Gebühren lagen bei knapp 500€. Darin "inbegriffen" ist ein konkreter Beschilderungs- und (in unserem Fall) Ampelaufstellungsplan sowie die Auflage, dass immer nur für wenige Minuten gesperrt werden darf.. Sonst nix!!! :ohman: Für die entsprechenden Schilder / Ampeln mit Schaltung muss man selber sorgen. Gute Kontakte zu größeren Baufirmen sind da sehr hilfreich!

Dennoch: gerade an öffentlichen Straßen würde ich ohne offiziell genehmigte Absperrung / Verkehrssicherung keine Fällungen o. ä. durchführen.

Viele Grüße

Christoph

Autor:  zimbo [ Mittwoch 16. August 2017, 22:18 ]
Betreff des Beitrags:  Re: Absperrung missachtet

Genau so, Christoph, ist es auch bei uns in BaWü.
Wenn du dir jetzt mal Angebote für Ampelaufstellung einholst, kippst du aus den Latschen... :lol:

Autor:  sinawali [ Mittwoch 16. August 2017, 22:52 ]
Betreff des Beitrags:  Re: Absperrung missachtet

Zitat:

Hierzu eine Frage: Ich bin kein Waldbesitzer, sondern eben nur ein Selbstwerber und bekomme mein Los von der Gemeinde zugewiesen. Bisher hatte ich das "Pech" / "Glück" nie an der Straße zu sein, also nie in der Situation sperren zu müssen. Was aber wenn?
Du wirst nie was kriegen, bei dem Du sperren musst. So geistig umnachtet ist keine Kommune, dass sie SelbstwerberInnen in die Verkehrssicherung einbezieht.

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