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 Betreff des Beitrags: Re: Bäume aufhängen
BeitragVerfasst: Dienstag 26. Dezember 2017, 17:32 
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Ich sehe keine Absperrungen - steht der länger so oder hast du den einmalig so stehen sehen?

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MfG Eike
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 Betreff des Beitrags: Re: Bäume aufhängen
BeitragVerfasst: Dienstag 26. Dezember 2017, 17:43 
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Eventuell waren die Jungs einfach gerade los um sich PS starke Verstärkung zu holen...

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Wippsägen noch von Opa :klatsch:
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 Betreff des Beitrags: Re: Bäume aufhängen
BeitragVerfasst: Dienstag 26. Dezember 2017, 18:24 
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Zitat:
Das sieht mir aber eher nach Buchen-Wertholz aus, so gerade und astfrei, wie der Stamm ist
Habe ich aber am Samstag auch machen müssen
Also stehen lassen, heim und Bulldog holen
Ließ sich nicht anders machen
Am Ende des Tages waren aber alle gelegen
Warst ev. in der Gegend :lol:


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 Betreff des Beitrags: Re: Bäume aufhängen
BeitragVerfasst: Dienstag 26. Dezember 2017, 18:49 
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Was ist wenn die Buche, satt in einer Astgabel eines anderen liegt.
Wie Streng wird das genommen, schätze mal wo kein Kläger da kein Richter.
hab auch solche wo ich jetzt nicht hinkomme (zu Nass) die seit dem Sturm so gerade ums umfallen sind aber eben doch noch stehn.


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 Betreff des Beitrags: Re: Bäume aufhängen
BeitragVerfasst: Dienstag 26. Dezember 2017, 19:00 
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Und was ist, wenn die Astgabel, in der die Buche hängt, schon angeknackst ist?

Die einzige Entschuldigung für so ein Bild ist, dass der Verursacher so schnell wie möglich PS-starke Hilfe holt.

:)

_________________
In jedem Baum steckt ein Kunstwerk - man muss es nur finden!


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 Betreff des Beitrags: Re: Bäume aufhängen
BeitragVerfasst: Dienstag 26. Dezember 2017, 19:24 
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Ist sicher schwer zu beurteilen in 7-8 m Höhe,
Zitat:
Und was ist, wenn die Astgabel, in der die Buche hängt, schon angeknackst ist?
ein wenig Erfarung schadet nie.
Natürlich so wie es der TE schreibt, sich daneben ein Weg befindet ist Arlamstufe Rot angesagt.
Aber ich verwehre mich selbst bei den gefährlichsten Baum in den Wald zu Fahren bei nassen Verhältnissen womöglich oft über Fremden Grund usw. da müßen dann schon die Wilderer und Waldspaziergänger selbst aufbassen, nicht ich.

gr
teribintus


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 Betreff des Beitrags: Re: Bäume aufhängen
BeitragVerfasst: Dienstag 26. Dezember 2017, 19:35 
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Zitat:
Das sieht mir aber eher nach Buchen-Wertholz aus, ...
steht doch drauf K K

kein Kaminholz

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"G"rüße Thomas

I'm not crazy - my reality is just different from yours!
„Am Walde hätte nicht die Axt so leichtes Spiel, hätt' ihr der Wald nicht selbst geliefert den Stiel.“


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 Betreff des Beitrags: Re: Bäume aufhängen
BeitragVerfasst: Dienstag 26. Dezember 2017, 19:58 
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Dieses K K ist im nachhinein dazugekommen, bei Stehenden Baum müßte das ein kleiner Risse aufgemahlt haben. :am Boden:
Vielleicht Bewußt so gelegt um zu sehen ob er braunkernig ist. :am Boden:
Zitat:
So ausgedünnt sieht es bei uns nur im Staatsforst aus.
finde ich doch gut, nur so gibt es Alt und Jung in einen Wald!, oder Irre ich?


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 Betreff des Beitrags: Re: Bäume aufhängen
BeitragVerfasst: Dienstag 26. Dezember 2017, 20:01 
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Und der rote Punkt direkt unter dem KK ist dahingeflogen? Der Stamm hat kaum über 30cm BHD, der Punkt war ca. 1,6 m über dem Boden. :mrgreen:

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 Betreff des Beitrags: Re: Bäume aufhängen
BeitragVerfasst: Dienstag 26. Dezember 2017, 20:06 
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Ach du nimmst das hier viel zu Ernst. ( Aber das K keinKarl K Kaminholz Kauf steht doch höher.)


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 Betreff des Beitrags: Re: Bäume aufhängen
BeitragVerfasst: Donnerstag 28. Dezember 2017, 20:08 
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in welchen Wald warst du denn da? Evtl. im Nörtener?? Oberhalb von Reyershausen??
Habe nämlich ein "KK" als Nachbar dort

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Gruß Martin

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Meine Bügelsäge und ich dürfen leider nicht alleine in Wald :DR:

und sowas :stihl: hab ich auch
ein oder zwei - glaubt jedenfalls meine Frau :lol:


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 Betreff des Beitrags: Re: Bäume aufhängen
BeitragVerfasst: Donnerstag 28. Dezember 2017, 20:35 
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Habe mir gerade das Bild nochmal genauer angeschaut und kann nun sagen:

Leute, der Baum ist kein Gefahr mehr, denn er liegt :klatsch:

@Graf: schreib mir mal eine PN, wenn du dich enttarnen willst.

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Gruß Martin

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 Betreff des Beitrags: Re: Bäume aufhängen
BeitragVerfasst: Donnerstag 28. Dezember 2017, 20:39 
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wieso soll sich denn graf enttarnen ?? war das etwa sein aufgehängter ??

gruss harry

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meine bilder :
http://forum.motorsaegen-portal.de/view ... =6&t=71183
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Zuletzt geändert von Eichsi am Donnerstag 28. Dezember 2017, 20:45, insgesamt 1-mal geändert.
Vollzitat des vorhergehenden Beitrags entfernt


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 Betreff des Beitrags: Re: Bäume aufhängen
BeitragVerfasst: Freitag 29. Dezember 2017, 06:57 
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Ne ne, das ist nicht Graf sein Baum. Ich weiß, wo der Baum hingehört :pfeifen:

Mir geht es lediglich darum, dass hier ein Mitglied ist, welcher aus meiner Ecke kommt.

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 Betreff des Beitrags: Re: Bäume aufhängen
BeitragVerfasst: Sonntag 31. Dezember 2017, 15:46 
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Hier nochmal der Beweis, dass der aufgehängte Baum nicht mehr hängen tut :klatsch:

Bild

Bild

Aber es sind noch welche zum üben da :mrgreen:

Bild

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 Betreff des Beitrags: Re: Bäume aufhängen
BeitragVerfasst: Sonntag 31. Dezember 2017, 20:01 
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KK = KETTENSÄGENKURS :?:

.... dann macht das Üben auch Sinn. :mrgreen:

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 Betreff des Beitrags: Re: Bäume aufhängen
BeitragVerfasst: Sonntag 31. Dezember 2017, 22:59 
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Holz kannst Du nie genug haben..... nur zu wenig Stapelplatz!

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 Betreff des Beitrags: Re: Bäume aufhängen
BeitragVerfasst: Montag 1. Januar 2018, 10:50 
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Zitat:
Was ist wenn die Buche, satt in einer Astgabel eines anderen liegt.
Wie Streng wird das genommen, schätze mal wo kein Kläger da kein Richter.
hab auch solche wo ich jetzt nicht hinkomme (zu Nass) die seit dem Sturm so gerade ums umfallen sind aber eben doch noch stehn.
Tja, das ist abhängig vom Ausgang.

Sturmschäden sind waldübliche Gefahren, die werden selbst hier im Stadtwald nur in der unmittelbaren Nähe von offiziellen Wegen behoben, Trampelpfade interessieren den Förster schon nicht mehr. Ansonsten akzeptiert jeder durch das Betreten des Waldes, dass er die waldüblichen Gefahren auf seine eigene Kappe nimmt.

Wenn du Sturmschäden also erst verzögert aufarbeitest - egal. Du kannst auch an "Umweltschutz und Lebensraum" denken und alles liegen lassen, stehendes Totholz gibt es eh zu wenig. So lange ein Baum auf keine offiziellen Wege fallen kann - gut.
Der Pilzesucher im Unterholz MUSS selbst die Augen offen halten.

Der große Unterschied ist, wenn der Mensch (mit der Säge) aus einem standsicheren Baum einen nicht mehr standsicheren Baum macht und deshalb etwas passiert. Wenn dann nicht mal Absperrungen da waren, ist die Lage eindeutig und der Sägenführer haftet, wird ggf. auch wegen fahrlässiger Körperverletzung / Tötung belangt. Das nimmt man billigend in Kauf, auch wenn man den Ort ungesichert verlässt und PS-starke Hilfe nicht beispielsweise per Handy holt. Auch dann müsste man absperren. Flatterband gehört in die Sägenkiste, genau wie Ersatzkette oder Schärffeile, speziell wenn man fällt.
Zitat:
Ist sicher schwer zu beurteilen in 7-8 m Höhe,
Zitat:
Und was ist, wenn die Astgabel, in der die Buche hängt, schon angeknackst ist?
ein wenig Erfarung schadet nie.
Natürlich so wie es der TE schreibt, sich daneben ein Weg befindet ist Arlamstufe Rot angesagt.
Aber ich verwehre mich selbst bei den gefährlichsten Baum in den Wald zu Fahren bei nassen Verhältnissen womöglich oft über Fremden Grund usw. da müßen dann schon die Wilderer und Waldspaziergänger selbst aufbassen, nicht ich.

gr
teribintus
Erfahrung hilft bei der Einschätzung der Situation, wenn man aber eine Gefahr erzeugt und diese falsch einschätzt, nicht sichert und es passiert was, dann haftet man auch.
Hast du den "gefährlichsten Baum" selbst gefährlich gemacht, will das "verwehren" hinterher kein Richter hören, dann bist du dran. Du hättest die Gefahr halt nicht erzeugen dürfen, wenn du nicht in der Lage bist (noch schlimmer nicht gewillt bist), sie direkt zu beseitigen.
Ist besagter Baum eine Folge vom Sturm, kann man wohl zumindest befristet so argumentieren, wie du es tust. Hier werden zentrale Waldwege dann wegen der Gefahr abgesperrt, wer dann doch durch rennt, ist dann auch auf offiziellen Wegen wohl auch auf eigene Kappe unterwegs. Wohlgemerkt, dann sind es aber Sturmfolgen.

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 Betreff des Beitrags: Re: Bäume aufhängen
BeitragVerfasst: Montag 1. Januar 2018, 18:01 
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Hai,
@plinse hab mir alles durchgelesen, aber noch nicht 100% verstanden.
Mit meinen Worten " Das heißt ich bin auch Schuldig (sofern ein Schaden entsteht) wenn ich einen Baum
umgeschnitten habe dieser aber sich in der Krone eines anderen verfangen hat" es ist kein Öffentlicher und auch kein sonstiger Weg dort vorhanden.
Er wollte einfach nicht fallen, Absperr- (Warn-)band an das hab ich bis jetzt noch nicht gedacht ob das wohl bei einen echten Schaden akzeptiert wird? Normal müßten doch Spezielle Tafeln aufgestellt werden?
bei uns solche:https://www.grube.at/forst/forstbedarf/ ... perrgebiet
aber ob man das auch Mitten im Wald machen muß?, weis ich nicht kann es nur vermuten "Ja sicher"

Wo kein Kläger da kein Richter, wo kein Schaden da keine Verurteilung so ist es doch immer.


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 Betreff des Beitrags: Re: Bäume aufhängen
BeitragVerfasst: Montag 1. Januar 2018, 19:22 
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Moin teribintus,
ich weiß nicht, wie es in Österreich ist.

In Deutschland gibt es Urteile, wo zu Dummen zum unversehrt bleiben klar gemacht wurde, was waldübliche Gefahren sind. Da hat es beispielsweise mal eine Radfahrerin auf offiziellem Weg bei etwas mehr Wind erwischt und sie bekam die Schuld - was macht sie bei dem Wetter auch im Wald.
Wald ist kein durch und durch verkehrsgesicherter Bereich wie mitten in der Stadt oder entlang Straßen, ... "da kommt schon mal ein Ast von oben".

Andererseits gibt es auch Urteile, wo Leute verknackt wurden, weil sie Gefahren geschaffen und nicht ausreichend gesichert haben.
Ich denke jetzt beispielsweise an den Waldkindergarten, der auf Wertholz rum turnen musste, es kam was ins rollen und min. ein Kind starb, verletzt wurden auch welche. Habe es nicht mehr genau im Kopf. Mir hat man noch eingebläut, dass man auf Holz im Wald nicht rum turnt, auf Poltern erst recht nicht. Dort waren Erzieherinnen dabei und trotzdem waren die Forstwirte mit dran. Verurteilt wurden Forstwirte wegen unzureichender Sicherung und die Kindergärtnerinnen wegen unzureichender Aufsicht.

Dann überlege dir mal, was passiert, wenn du einen Baum aufhängst, das ganze ungesichert hinterlässt und es passiert was.
Die Rolle Flatterband und die Absicherung damit müssten im Einzelfall sicher erst mal Juristen bewerten, du hättest aber erst mal Argumente gegen "grob fahrlässig", weil du nicht wie der Hund vom Schiss abgehauen bist. Vielleicht ist es dann noch fahrlässig oder du bist raus, weil das Ausmaß an Blödheit vom Opfer als groß genug befunden wird. Ganz genau hängt es auch vom Einzelfall und den beteiligten Juristen/Versicherungen ab (die haben dann ja auch ihre Juristen)...

Was steht bei meiner Waldbesitzerhaftpflicht ganz oben bei den Leistungen: "Abwehren von nicht gerechtfertigten Forderungen".

Wäre ich Opferanwalt, würde ich argumentieren, dass der ausführende Sägenführer nicht ausreichend ausgerüstet war, um die Arbeiten in dem Bestand nicht nur zu starten sondern auch sicher zu Ende zu führen und es trotzdem (wissendlich) gemacht hat.
--> grob fahrlässig, Flatterband - mindestens immer noch fahrlässig, da keine Winde/Greifzug/... im direkten Zugriff war und ein Verlassen des Waldes mit unreichend gesicherter Schaffensstelle zum Unfall geführt hat!

Müsste ich mich verteidigen, würde ich mich auf Absicherung mit Flatterband beziehen (das habe ich in der Wald-Werkzeugkiste). Da an meinem Landy auch eine Winde ist, hätte ich auch direkt gute Chancen einen Hänger zu beseitigen, käme ein technischer Defekt dazu (Winde kaputt), hätte ich auch Argumente gegen Fahrlässigkeit beim Start der Arbeit, da wusste ich ja noch nichts von einem eventuellen Defekt.

Was dann dabei raus kommt? Gute Frage, solche Unfälle sind zum Glück nicht alltäglich, es gibt also keine Tabelle mit Schuld als Funktion von Entfernung zum Weg und Länge des eingesetzten Flatterbandes ;)

Woraus ich gezielt raus wollte:
  • Erzeugt ein Sturm Schäden, sind es waldübliche Gefahren - da kannst du argumentieren, dass du witterungsbedingt noch nicht dran arbeiten konntest und alle wissen von dem Sturm.
  • Wenn du Arbeiten startest, will keiner hören, warum du sie nicht abgeschlossen hast. Die witterungsbedingten Randbedingungen waren dir vorher bekannt. Wenn du mit Trecker und Winde nicht zum Arbeitsort fahren willst (nass), musst du halt einen Greifzug nehmen. Hast du aber nur Trecker und Winde, darfst du halt keine Arbeiten starten, die du nicht sicher hinterlassen kannst.

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