Moin teribintus,
ich weiß nicht, wie es in Österreich ist.
In Deutschland gibt es Urteile, wo zu Dummen zum unversehrt bleiben klar gemacht wurde, was waldübliche Gefahren sind. Da hat es beispielsweise mal eine Radfahrerin auf offiziellem Weg bei etwas mehr Wind erwischt und sie bekam die Schuld - was macht sie bei dem Wetter auch im Wald.
Wald ist kein durch und durch verkehrsgesicherter Bereich wie mitten in der Stadt oder entlang Straßen, ... "da kommt schon mal ein Ast von oben".
Andererseits gibt es auch Urteile, wo Leute verknackt wurden, weil sie Gefahren geschaffen und nicht ausreichend gesichert haben.
Ich denke jetzt beispielsweise an den Waldkindergarten, der auf Wertholz rum turnen musste, es kam was ins rollen und min. ein Kind starb, verletzt wurden auch welche. Habe es nicht mehr genau im Kopf. Mir hat man noch eingebläut, dass man auf Holz im Wald nicht rum turnt, auf Poltern erst recht nicht. Dort waren Erzieherinnen dabei und trotzdem waren die Forstwirte mit dran. Verurteilt wurden Forstwirte wegen unzureichender Sicherung und die Kindergärtnerinnen wegen unzureichender Aufsicht.
Dann überlege dir mal, was passiert, wenn du einen Baum aufhängst, das ganze ungesichert hinterlässt und es passiert was.
Die Rolle Flatterband und die Absicherung damit müssten im Einzelfall sicher erst mal Juristen bewerten, du hättest aber erst mal Argumente gegen "grob fahrlässig", weil du nicht wie der Hund vom Schiss abgehauen bist. Vielleicht ist es dann noch fahrlässig oder du bist raus, weil das Ausmaß an Blödheit vom Opfer als groß genug befunden wird. Ganz genau hängt es auch vom Einzelfall und den beteiligten Juristen/Versicherungen ab (die haben dann ja auch ihre Juristen)...
Was steht bei meiner Waldbesitzerhaftpflicht ganz oben bei den Leistungen: "Abwehren von nicht gerechtfertigten Forderungen".
Wäre ich Opferanwalt, würde ich argumentieren, dass der ausführende Sägenführer nicht ausreichend ausgerüstet war, um die Arbeiten in dem Bestand nicht nur zu starten sondern auch sicher zu Ende zu führen und es trotzdem (wissendlich) gemacht hat.
--> grob fahrlässig, Flatterband - mindestens immer noch fahrlässig, da keine Winde/Greifzug/... im direkten Zugriff war und ein Verlassen des Waldes mit unreichend gesicherter Schaffensstelle zum Unfall geführt hat!
Müsste ich mich verteidigen, würde ich mich auf Absicherung mit Flatterband beziehen (das habe ich in der Wald-Werkzeugkiste). Da an meinem Landy auch eine Winde ist, hätte ich auch direkt gute Chancen einen Hänger zu beseitigen, käme ein technischer Defekt dazu (Winde kaputt), hätte ich auch Argumente gegen Fahrlässigkeit beim Start der Arbeit, da wusste ich ja noch nichts von einem eventuellen Defekt.
Was dann dabei raus kommt? Gute Frage, solche Unfälle sind zum Glück nicht alltäglich, es gibt also keine Tabelle mit Schuld als Funktion von Entfernung zum Weg und Länge des eingesetzten Flatterbandes
Woraus ich gezielt raus wollte:
- Erzeugt ein Sturm Schäden, sind es waldübliche Gefahren - da kannst du argumentieren, dass du witterungsbedingt noch nicht dran arbeiten konntest und alle wissen von dem Sturm.
- Wenn du Arbeiten startest, will keiner hören, warum du sie nicht abgeschlossen hast. Die witterungsbedingten Randbedingungen waren dir vorher bekannt. Wenn du mit Trecker und Winde nicht zum Arbeitsort fahren willst (nass), musst du halt einen Greifzug nehmen. Hast du aber nur Trecker und Winde, darfst du halt keine Arbeiten starten, die du nicht sicher hinterlassen kannst.
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MfG Eike
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