Zitat:
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zumal ja die Gesetzgebung offenbar hinterherhingt was `Geocacher` anbelangt.
Eigentlich ein Blödes Wort.
Zitat:
§ 11
Betreten des Waldes
(1) Jeder darf Wald zum Zwecke der Erholung betreten.
Bleibt nur die Frage zu klären, ob die Schatzsammler da zur Erholung sind?
Wenn man ihnen begegnet (ist es meißt so, wie es auch STONECREEK schildert) muß man schon froh sein überhaubt zurück gegrüßt zu werden, sollche haben in( dem Wald dem ich Pflege) der Natur nichts zu Suchen!
gr
teribintus
Hinterherhinken - nicht wirklich...
Zitat:
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(3) Ohne besondere Befugnis ist nicht zulässig das Betreten von
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(4) Andere Benutzungsarten wie das Fahren mit Motorfahrzeugen, Fuhrwerken oder Kutschen, das Zelten, das Abstellen von Wohnwagen und Fahrzeugen sowie das Aufstellen von Verkaufsständen im Wald sind nicht Teil des Betretensrechtes; sie bedürfen unbeschadet eventuell erforderlicher Genehmigungen nach anderen Rechtsvorschriften der besonderen Erlaubnis des Waldbesitzers. Sie dürfen die Funktionen des Waldes (§ 1 Nr. 1) nicht beeinträchtigen. Das gilt auch für organisierte Veranstaltungen, insbesondere Querfeldeinläufe, Volkswanderungen und Wintersportveranstaltungen.
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Es werden Caches hinterlegt, damit ist es kein reines spazieren gehen sondern ohne Erlaubnis eher etwas was sich hierraus mischen ließe, da dies ja auch bekannt gemacht wird:
Zitat:
- nicht rechtzeitiges Anzeigen an die Forstbehörde von organisierten Veranstaltungen 50 - 250
- Fortwerfen von Abfällen zur Beseitigung im Wald oder Behandlung, Lagerung oder Ablagerung von Abfällen außerhalb der dafür vorgesehenen Anlagen oder Einrichtungen in geringen Mengen 10 - 5.100
Aber eigentlich ist es müßig...
Eine kleine Filmdose in der Nähe vom Weg würde mich nicht stören und den Owner vom Cache nicht arm machen, wenn diese weg käme - aber warum sollte die weg kommen...
Bauliche Geschichten, wo hinterher der Förster verklagt wird, weil er mit einem Fundgegenstand nicht korrekt umgegangen ist, überschreiten ein Ausmaß, was mich als Waldbesitzer "nicht stören würde"...
Aber es ist gut zu wissen, dass man sowas nicht offiziell entsorgen darf sondern es als Fundobjekt behandeln muss, so der Hintergrund erkennbar ist
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MfG Eike
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