Alles rund um die Motorsäge: www.motorsaegen-portal.de

Motorsägen-Forum mit Kleinanzeigen & Forstwirtschafts-Forum
Aktuelle Zeit: Donnerstag 28. März 2024, 22:15

Alle Zeiten sind UTC+01:00




Ein neues Thema erstellen  Auf das Thema antworten  [ 27 Beiträge ]  Gehe zu Seite Vorherige 1 2
Autor Nachricht
 Betreff des Beitrags: Re: Waldbrand
BeitragVerfasst: Montag 30. Juli 2018, 13:57 
Offline

Registriert: Montag 10. November 2008, 00:46
Beiträge: 1392
Zitat:
Genau deshalb fehlt mir jegliches Verständnis für Arbeiten im Wald.
Das ist nicht Meklenburg, hier brennt es nirgends, hier gibt es keine Betretungsverbote, du kennst den Wald nicht, du hast die Situation nicht gesehen, du kennst die momentane Wetterlage von hier nicht.
Und damit lassen wir es dann bitte gut sein!

_________________
:stihl: 028 super :stihl: 028 AV :stihl: 024 super :stihl: 180 :stihl: 261cm


Nach oben
   
 Betreff des Beitrags: Re: Waldbrand
BeitragVerfasst: Montag 30. Juli 2018, 16:55 
Offline

Registriert: Mittwoch 22. November 2017, 17:36
Beiträge: 2135
Wohnort: Landkreis Ludwigslust
Wenn bei euch keine erhöhte Waldbrand Gefahr besteht warum fragst du dann?

_________________
:stihl: :stihl: :stihl: MS 170D, MS 290, MS 261, MS 462
Wippsägen noch von Opa :klatsch:
Eigenbau Holzspalter
Mts82 mit Frontlader und Thk 5.
Eigenbau Rückewagen mit Atlas Bauernlader.


Nach oben
   
 Betreff des Beitrags: Re: Waldbrand
BeitragVerfasst: Montag 30. Juli 2018, 18:25 
Offline

Registriert: Samstag 5. März 2016, 20:17
Beiträge: 2557
Wohnort: Oberösterreich
Zitat:
...mit Kat....
Hoffentlich führen die Waldbrände zu einen umdenken und einen Verbot vom Kat, macht ja alles nur noch heißer.
Und wieso soll das Borkenkäfer Bäume um schneiten nicht erlaubt sein!?, ein wenig Selbstverantwortung in Sachen Feuergefahr sollte man haben; eine Sensibilisierung schadet nicht. ;)


Nach oben
   
 Betreff des Beitrags: Re: Waldbrand
BeitragVerfasst: Montag 30. Juli 2018, 19:28 
Offline

Registriert: Dienstag 31. Dezember 2013, 15:51
Beiträge: 1335
@Subfossil: Wir haben aber nicht in ganz D Waldbrandstufe 5.
Wir machen in Thüringen in der Fichte auch noch Holzeinschlag.
Arbeiten mit Maschinen ist ab Waldbrandstufe 5 einzustellen.
Gelernte Forstwirte die auch noch im Forst arbeiten dürfen sogar im Wald rauchen wurde mir letztens von einem Förster gesagt.Man muss die Fluppe nur Ordnungsgemäß ausmachen.

MfG

_________________
:Husky: : 61,242,2x 254 (1x in Teilen),372 (umgebaut auf 325),362,350,357
:solo: : 2x 644,2x 651,667,681,620 VA,Solo Rex,Solo 634
:partner: : 3x Partner P5000,Partner P7000
:jonsered:670,CS 2240
3x Werus ES 35
:dolmar: :118 Super
2x Dolpima PS 90,Dolpima BK 3a
Taiga 214
:stihl: : 4x Stihl MS 044 Wracks,MS 026 Wrack


Nach oben
   
 Betreff des Beitrags: Re: Waldbrand
BeitragVerfasst: Montag 30. Juli 2018, 21:58 
Offline
Benutzeravatar

Registriert: Freitag 30. Januar 2009, 21:05
Beiträge: 537
Wohnort: im schönen Sachsen
@subfossil -Grundlage für dieses Verbot ist das Gesetz zur Verhinderung von Waldbränden.
Ich kann da leider nichts finden hättest Du da mal bitte einen Link ??
Vielen Dank !
Prost Lutze

_________________
Wir machen auch Hausbesuche!
24h-Service
Bundesweite kostenlose Hotline 112


Nach oben
   
 Betreff des Beitrags: Re: Waldbrand
BeitragVerfasst: Montag 30. Juli 2018, 22:03 
Offline
Benutzeravatar

Registriert: Freitag 30. Januar 2009, 21:05
Beiträge: 537
Wohnort: im schönen Sachsen
27.07.2018

Waldsperrung in den Landkreisen Ludwigslust-Parchim und Mecklenburgische Seenplatte


Hiermit ergeht von Amtes wegen auf Grundlage § 17 Absatz 1 Satz 1 Waldbrandschutzverordnung (WaldBrSchVO) i.V.m. § 30 Abs. 1 Nummer 1 und Absatz 2 Landeswaldgesetz M-V (LWaldG) folgende

Allgemeinverfügung

In den Landkreisen Ludwigslust- Parchim und Mecklenburgische Seenplatte wird der Wald (i.S. § 2 LWaldG) ab dem 28.07.2018, 0 Uhr, mit Ausnahme der Waldwege (insb. Fahrwege, Rad-, Wander- und Reitwege, Zuwegungen zu Gehöften) bis auf Widerruf gesperrt. Ausgenommen sind Waldbesitzer, Forstbehörden oder Personen, die in deren Auftrag oder mit deren Genehmigung handeln (§ 17 Abs. 3 Waldbrandschutzverordnung).
Die sofortige Vollziehung dieser Allgemeinverfügung wird angeordnet.


Falls Du das meinst da steht nichts davon das der Besitzer nicht im Wald arbeiten darf.
Prost Lutze

_________________
Wir machen auch Hausbesuche!
24h-Service
Bundesweite kostenlose Hotline 112


Nach oben
   
 Betreff des Beitrags: Re: Waldbrand
BeitragVerfasst: Freitag 3. August 2018, 00:08 
Offline

Registriert: Montag 10. November 2008, 00:46
Beiträge: 1392
Zitat:
Wenn bei euch keine erhöhte Waldbrand Gefahr besteht warum fragst du dann?
Wenn dus nicht weist, warum postest du dann?

_________________
:stihl: 028 super :stihl: 028 AV :stihl: 024 super :stihl: 180 :stihl: 261cm


Nach oben
   
Beiträge der letzten Zeit anzeigen:  Sortiere nach  
Ein neues Thema erstellen  Auf das Thema antworten  [ 27 Beiträge ]  Gehe zu Seite Vorherige 1 2

Alle Zeiten sind UTC+01:00


Wer ist online?

Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 7 Gäste


Du darfst keine neuen Themen in diesem Forum erstellen.
Du darfst keine Antworten zu Themen in diesem Forum erstellen.
Du darfst deine Beiträge in diesem Forum nicht ändern.
Du darfst deine Beiträge in diesem Forum nicht löschen.

Suche nach:
Gehe zu:  
Powered by phpBB® Forum Software © phpBB Limited
Deutsche Übersetzung durch phpBB.de