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BeitragVerfasst: Freitag 27. Juli 2018, 08:53 
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Registriert: Dienstag 20. Januar 2009, 11:32
Beiträge: 8527
Hallo Zusammen

kenn sich da einer aus:

Wer hat ein Grundstück bei der BG anzumelden. Der Eigentümer (Verpächter) oder der Pächter der das Grundstück bewirtschaftet.

Ist das per Gesetzt/ Vorschrift geregelt oder können die beiden das individuell im Pachtvertrag regeln?

:wink:

_________________
"Was einmal gedacht wurde, kann nicht mehr zurückgenommen werden"
Dürrenmatt, Friedrich: Die Physiker

UNIMOG: steckenbleiben da, wo Dich keiner mehr rausholen kann


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BeitragVerfasst: Freitag 27. Juli 2018, 09:30 
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Registriert: Mittwoch 10. November 2010, 16:08
Beiträge: 1541
Wohnort: Marklohe
Bg Beitrag zahlt der Bewirtschafter. Mittlerweile wird die Fläche über den EU Antrag abgeglichen.

_________________
Gruß Eckhard


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BeitragVerfasst: Freitag 27. Juli 2018, 09:40 
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Registriert: Samstag 25. Oktober 2014, 17:00
Beiträge: 2693
Die genaue Vorschrift kenne ich nicht.
Üblich ist, dass es der Pächter zahlt.

Bei Vollerwerbsbetrieben sind ja alle Sozialversicherungen abhängig von der Fläche (Staffel).
Gerecht wäre es jedenfalls nicht, wenn ein Pächter einen viel größeren Hof zusammenpachtet und weiter nur als Kleinbauer zahlen will.

Wenn beide einen Mehrfachantrag gestellt haben, funktioniert der Datenabgleich mittlerweile automatisch, der Pächter/Bewirtschafter zahlt.
Als Verpächter den die EU nicht kennt, würde ich das Grundstück vorsichtshalber traditionell abmelden, damit ja nicht doppelt gezahlt wird.


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BeitragVerfasst: Freitag 27. Juli 2018, 19:29 
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Registriert: Dienstag 8. Januar 2008, 23:35
Beiträge: 2514
Wohnort: Rheinhessische Schweiz RLP
Wenn man sich einfach vorstellt, dass die "BG" eine Unfallversicherung ist, ist es naheliegend, dass derjenige den Beitrag bezahlen *muss* für den die Versicherung im Schadensfall aufkommt : der Bewirtschafter.

_________________
Gruss,
Michael
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