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Bezahlung AS Baum 1
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Seite 1 von 3

Autor:  SGE [ Samstag 30. März 2019, 21:14 ]
Betreff des Beitrags:  Bezahlung AS Baum 1

Hallo, ich würde gern den AS Baum 1 Kurs absolvieren, der 5 Tage dauert.

Dazu benötige ich einen Erste Hilfe Kurs (ca.40€)
2 Ärztliche Untersuchungen (ca. 150€)
Und der Motorsägenkurs ca. 600€
+Unterkunft

Wird das in der Regel bezahlt ? Vom Arbeitgeber (Die Stadt) ? oder kann man auch so einen Kurs bei der Arbeitsagentur beantragen, also Nichtarbeitsloser?
Die Kosten werden zum Teil doch gefördert?

Ich arbeite in einem Bauhof, jedoch hat bei uns keiner den großen Kurs, sondern nur den 2tägigen (Modul A)
Der 2 tägige wird von der BG nur anerkannt, wenn man innerhalb von 15 Monaten den 3 tägigen absolviert.
Und mit dem 2 tägigen darf man auch nicht alle Durchmesser schneiden.
Deshalb fällt der raus.

Autor:  Tino287 [ Samstag 30. März 2019, 21:47 ]
Betreff des Beitrags:  Re: Bezahlung AS Baum 1

Na da musst du mal deinen Arbeitgeber ansprechen. Ich kenne das von anderen Lehrgängen, da musste man sich verpflichten nicht zu kündigen. Wenn man trotzdem wechseln wollte musste der Lehrgang anteilig dann noch zurückgezahlt werden.
Der Arbeitgeber könnte dir auch nen Schriftstück für die Agentur für Arbeit aufsetzen, das du diesen Kurs benötigst um weiter beschäftigt werden zu können. Dann könntest du bei der Agentur das beantragen, aber die haben im allgemeinen das Geld nicht mehr so locker sitzen wie früher. Ich hab da mal nen Lehrgang genehmigt bekommen der nen 3/4 Jahr dauerte. Das war ein Mordsspektakel dort, ausserdem mustte ich mir anhöhren, das ich niemals wieder von der Agentur irgend eine Fortbildung finanziert bekomme.

Gruß Tino

Autor:  Rainer [ Sonntag 31. März 2019, 09:35 ]
Betreff des Beitrags:  Re: Bezahlung AS Baum 1

Hier bei uns in der Nähe kostet der AS Baum 1 nur 475,00 Euro.

https://www.deula-nienburg.de/de/semina ... 1558044000

Hierfür gibt es wohl auch ein Förderprogramm:

https://www.deula-nienburg.de/de/aktuel ... saege.html

Gruß
Rainer

Autor:  Eckat [ Sonntag 31. März 2019, 12:42 ]
Betreff des Beitrags:  Re: Bezahlung AS Baum 1

Erstmal willkommen hier im Forum!

Jo. Kostet in Summe alles genug. Schutzausrüstung brauch man ja ggf. auch noch :pfeifen:

Für was brauchst du denn den AS Baum1? Hast schon das A-Modul, ohne Fällen? Dann wird's günstiger.

Bei unserm Saarforst kostet der 3-tägige Aufbaukurs derzeit 300,- €. Vorraussetzung sind abgeschlossener Grundlehrgang DGUV214-059 Modul A (ohne Fällen) oder nach VSG4.2 Anlage3 „Grundkurs Motorsäge im Gartenbau“.

Ohne einen wirklichen beruflichen Badarf bezahlt dir keiner irgendwas für dein privates Vergnügen. Dafür bekommt man ja schließlich ein Gehalt. Die BGen beteiligen sich nur anteilig, wenn man Mitglied ist. Mit dem AG reden und den Bedarf wecken. Vllt. klappt's ja. Viel Erfolg!

Gruß
Eckat

Autor:  SGE [ Sonntag 31. März 2019, 12:58 ]
Betreff des Beitrags:  Re: Bezahlung AS Baum 1

Für den Bauhof, dort bin ich jetzt seit knapp 10 Jahren.
Nein, habe noch keinen Kurs.

Autor:  SGE [ Sonntag 31. März 2019, 13:06 ]
Betreff des Beitrags:  Re: Bezahlung AS Baum 1

Zitat:
Ich hab da mal nen Lehrgang genehmigt bekommen der nen 3/4 Jahr dauerte. Das war ein Mordsspektakel dort, ausserdem mustte ich mir anhöhren, das ich niemals wieder von der Agentur irgend eine Fortbildung finanziert bekomme.

Gruß Tino
Du kannst keinen Motorsägenlehrgang vergleichen, der 1 Woche dauert, mit einem Lehrgang der 9 Mon dauert.

Autor:  Tino287 [ Sonntag 31. März 2019, 13:16 ]
Betreff des Beitrags:  Re: Bezahlung AS Baum 1

@SGE das hab ich nicht verglichen und kann man auch nicht vergleichen. Das ist ein Beispiel dafür das die Agentur auch Kosten übernimmt wenn man die Notwendigkeit plausibel macht.
Mein Arbeitsleben war mit ständiger Fort- und Ausbildung durchzogen.

Gruß Tino

Autor:  Eckat [ Sonntag 31. März 2019, 13:46 ]
Betreff des Beitrags:  Re: Bezahlung AS Baum 1

Wie gesagt: Wenn der Bedarf für einen AS Baum1 auf dem Bauhof gegeben ist, wird dir dein AG den auch gerne bezahlen und deine BG sich daran beteiligen. Einfach mal anfragen...

Gruß
Eckat

Autor:  boogieman [ Sonntag 31. März 2019, 16:54 ]
Betreff des Beitrags:  Re: Bezahlung AS Baum 1

Hallo SGE,

erster Weg wäre mal beim Arbeitgeber (AG) nachzufragen, ob Bedarf an diesen Arbeiten besteht und der Kurs von ihm bezahlt wird. Ideal ist natürlich, wenn solche Tätigkeiten anstehen oder in der Vergangenheit ohne Qualifikation ausgeführt wurden. Passiert dann dort was, hat der AG ein Problem...
Bauhof ist ja normalerweise öffentlicher Dienst (ÖD), da kann man sowas im Leistungszielvereinbarungsgespräch (das Wort gut fürs Scrabblespielen merken) gut ansprechen.

Will der Arbeitgeber nichts bezahlen, selbstverständlich solche Arbeiten auch nicht ohne Qualifikation ausführen :Vertrau mir:
Und auch auf die von Dir genannten Bedingungen zur BG Anerkennung des 2 tägigen Kurses hinweisen.

Falls privat bezahlt, kannst Du die Kurse und Unkosten beim Lohnsteuerausgleich geltend machen; mußt halt die Kosten erst mal vorlegen...

Autor:  SGE [ Sonntag 31. März 2019, 16:59 ]
Betreff des Beitrags:  Re: Bezahlung AS Baum 1

Bin im öffentlichen Dienst, jedoch wie oben beschrieben, kommt der 2tätige Kurs für mich nicht in Frage, den jeder hat.
Wie viel bekommt man etwa beim Lohnsteuerausgleich erstattet? Wäre natürlich der einfachste Weg

Autor:  Subfossil [ Sonntag 31. März 2019, 20:09 ]
Betreff des Beitrags:  Re: Bezahlung AS Baum 1

Ich lese hier heraus das der von dir angestrebte Kurs auf dem Bauhof nicht benötigt wird?

Dann hast du leider Pech gehabt, denn weder dein Arbeitgeber noch die Agentur für Arbeit werden sich bereit erklären dir etwas zu bezahlen was du nicht beruflich benötigst...

Autor:  Tino287 [ Sonntag 31. März 2019, 20:20 ]
Betreff des Beitrags:  Re: Bezahlung AS Baum 1

Die Pauschale für die Werbungskosten betragen für einen Arbeitnehmer 1000€ für Rentner 102€.Diese Summe kann man pauschal ohne Nachweis geltend machen. Solltest du keine anderen hohen Werbungskosten wie Anfahrt, spezielle Arbeitsschutzbekleidung(Schnittschutz usw.) haben wird es schwer über diese Pauschale zu kommen. Ausserdem bekommst du nicht die Kosten erstattet, sondern du brauchst für diesen Betrag keine Lohnsteuer zahlen. Also höchstwahrscheinlich zu vernachlässigen. Dein speziellen Fall kann Dir dein Steuerberater genauer aufsplitten, denn er kennt alle anderen massgeblichen Faktoren.

Gruß Tino

Autor:  SGE [ Sonntag 31. März 2019, 21:03 ]
Betreff des Beitrags:  Re: Bezahlung AS Baum 1

Das kann man sehen wie man will, im Winter ist man jeden Tag im Holz
Wie gesagt, es wird alles geschnitten mit dem 2 tätigen Modul A Kurs, das gar nicht zulässig ist

Modul A ist nur bis 20cm brusthöhendurchmesser
Was passiert, wenn man einen dickeren fällt, und es passiert was?
Zudem von der Bg nur anerkannt, wenn der 3 tägige aufbaukurs innerhalb von 15 mon erfolgt

Autor:  holgi [ Montag 1. April 2019, 05:24 ]
Betreff des Beitrags:  Re: Bezahlung AS Baum 1

Bauhof?: nachweisbar an Personalrat, Sicherheitsbeauftragten, Amtsleiter, Bürgermeister, Kommunalparlament (jeweils d/m/w) wenden und über die unzulässige Situation informieren.
Keine Arbeiten ohne die dafür notwendige Qualifikation durchführen.

Oder informiere vor dem nächsten unzulässigen Einsatz die BG, damit von denen mal jemand vorbeischaut.

Autor:  SGE [ Montag 1. April 2019, 05:41 ]
Betreff des Beitrags:  Re: Bezahlung AS Baum 1

Dann wär ich meinen Job wohl los, aber dass ist ein anderes Thema

Autor:  sinawali [ Montag 1. April 2019, 06:20 ]
Betreff des Beitrags:  Re: Bezahlung AS Baum 1

Einfach weigern, solche Arbeiten auszuführen. Das hilft meist.

Autor:  Eichsi [ Montag 1. April 2019, 07:37 ]
Betreff des Beitrags:  Re: Bezahlung AS Baum 1

SGE, die Schaltfläche für Antworten ist die links unten, auf der "antworten" steht, nicht die rechts unten ("zitieren").

:)

Autor:  jenspoppe [ Dienstag 2. April 2019, 09:23 ]
Betreff des Beitrags:  Re: Bezahlung AS Baum 1

Moin,
informiere Dich mal über das Stichwort "Bildungsgutschein", damit ist es möglich, 50% Rabatt auf den Lehrgang zu bekommen, wenn Du die Bedingungen für die Förderung erfüllst.
Ansonsten muss eigentlich Dein Arbeitgeber die Kosten tragen, wenn er die Arbeiten von Dir verlangt....

Gruß,
Jens

Autor:  Knackbob [ Dienstag 2. April 2019, 09:37 ]
Betreff des Beitrags:  Re: Bezahlung AS Baum 1

Falls dein Arbeitgeber das nicht übernimmt noch ein Tipp:

Ich hab damals auch den AS Baum 1 und die Untersuchungen privat bezahlt und dann bei der Steuererklärung als "Forbildungskosten ohne beruflichen Bezug" angesetzt und dadurch gut die Hälfte der Kosten als Steuerersparnis zurückbekommen. Ich kann mir gut vorstellen das das mit beruflichem Bezug noch besser geht.
Ansonsten einfach privat qualifizieren und danach mal ein Gehaltsgespräch führen...

Autor:  doppelfischkopp [ Donnerstag 4. April 2019, 22:12 ]
Betreff des Beitrags:  Re: Bezahlung AS Baum 1

Das bringt im ÖD genau NULL, da dafür die Stelle geändert werden müßte. Und wenn der Kurs für die derzeitige Stelle benötigt würde, dann würde der wohl auch bezahlt...

Bei der SVLFG geben sie einen Zuschuß von 30 Euro.

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