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 Betreff des Beitrags: Alter für den MS-Schein
BeitragVerfasst: Sonntag 6. Januar 2008, 14:29 
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Moin,

ich wolllte gerne ma wissen welches Alter man haben muss um den MS-Schein zu machen!
Letztens hat mir nämlich ein Freund (16 Jahre) erzählt,
dass der den Schein über die Feuerwehr machen könne! Ich dachte bishher das man den
Schein erst mit 18 machen darf! das hat mich ein bisschen verwirrt und dachte mir ich frage mal hier!

CU
Dennis


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BeitragVerfasst: Sonntag 6. Januar 2008, 14:34 
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hallo,
also über die Feuerwehr wird man den Schein ganz bestimmt nicht machen können!
wird er warscheinlich verwechseln, beim Truppman, dem Grundlehrgang mit 16 jahren lernt man mal ein Profil mit der Flex abzuschneiden, und mal ne Scheibe mit der Säge runterzuschneiden... Jeder Kommandant der kein bock hat hinter schwedischen Gardinen zu landen, wir seinen leuten nicht erlauben unter 18 jahren die säge zu bedienen... 8-) ^^
gruß
Thomas

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BeitragVerfasst: Sonntag 6. Januar 2008, 14:38 
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gut! das wollte ich wissen! danke!


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BeitragVerfasst: Sonntag 6. Januar 2008, 14:39 
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Beiträge: 488
Müstest woll mal hier bei uns im Staatswald Arbeiten (bayrische Staatsforsten )

Mich hats geschockt keiner älter als 16 und ohne Hose und Helm !!!!!!!!

wie gesagt im Staatswald !!!!!!!!!

mfg gerhard

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BeitragVerfasst: Sonntag 6. Januar 2008, 14:45 
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Hallo,
Also ich hab schon zwei MS Kurse gemacht und bin immer noch nicht 18, einen bei der FFW und den anderen bein Forstamt.
so weit ich weis dürfen Jugendliche über 16 nur zu Ausbildungs zwecken mit der MS Arbeiten wenn eine Fachkundige Person dabei ist.

Gruß Simon

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Schau ma moi na seng ma´s scho


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BeitragVerfasst: Sonntag 6. Januar 2008, 14:47 
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:shock: :shock:
also bei uns gings nich und ich mein dass es auch in der guv steht, unter 18 keine kettensäge... hmm...

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BeitragVerfasst: Sonntag 6. Januar 2008, 14:49 
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Andere Landkreise andere Sitten :mrgreen: :mrgreen:

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BeitragVerfasst: Sonntag 6. Januar 2008, 14:52 
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jaja die wuidn ausm münchner süden :mrgreen: :mrgreen:

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BeitragVerfasst: Sonntag 6. Januar 2008, 14:55 
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do komma gar ned vorichdig g´nua sei :D :D :D

Gruß ausm Münchner Süden Simon

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BeitragVerfasst: Sonntag 6. Januar 2008, 14:58 
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weiß denn jemand wie es in Niedersachsen ist??


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BeitragVerfasst: Sonntag 6. Januar 2008, 14:58 
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Arbeiten mit der Motorsäge dürfen erst ab einem Alter von 18 Jahren bzw. zum Zwecke der Ausbildung ab einem Alter mit 16 Jahren unter fachkundiger Aufsicht durchgeführt werden!

Zum Zwecke der Ausbildung ist weder der Truppmann bei der Feuerwehr noch ein Motorsägenkurs an dem man durch private Anmeldung teilnehmen möchte!


@Sauerlacher, was bringt es deiner Feuerwehr wenn du einen Sägenlehrgang hast? 1. Darfst du nicht an Einsätzen teilnehmen 2. Mehr Leute beim Kurs, weniger praktische Übungen für Andere!

Ich würde gerne erfahren bei welchen Forstamt man an Motorsägenlehrgängen teilnehmen darf ohne das min. Alter erreicht zu haben!

Gruß


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BeitragVerfasst: Sonntag 6. Januar 2008, 15:00 
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Ist glaub ich überall gleich.

Den Schein darf man als "normaler" erst mit 18 machen. Voher nur, wenn man eine entsprechende Ausbildung macht, und auch dann darf man nur unter Aufsicht Sägen, wenn ich mich nicht Irre ;).



Gruß
Andreas

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Saufsch, stirbsch. Saufsch ed, stirbsch au. Also saufsch!


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BeitragVerfasst: Sonntag 6. Januar 2008, 15:04 
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Hallo,

also wenn Du eine Forstamt wissen willst, dann muß Du Dich nur mal in der Heimat umschauen. Bei meinem MS Kurs den ich in Gengenbach gemacht hat, war auch ein 15jähriger Junge dabei, der mußte aus familären Grunden zu Hause auf dem Hof mithelfen und da hatte er eben eine Ausnahmegenehmigung. Zu Hause sägen hätte er aber so oder so müssenalos dann lieber mit Schein.
Am Praxistag war er im übrigen der, der am Besten mit der Säge umgegangen ist, nicht leichtsinig aber so wie wenn er noch nie was anderes gemacht hätte.
Das Forstamt war das in Lahr, das die Räumlichkeiten in Gengenbach genutzt hat.

Guß

Thomas


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BeitragVerfasst: Sonntag 6. Januar 2008, 15:09 
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Hallo Thomas,

meine Aussage sollte keine Wertung der Arbeit von unter 18jährigen sein, es gibt einige die besser Sägen können als manch Selbstwerber! :)

Aber die Allgemeinen und auch rechtlichen Grundsätze sind in der UVV Forsten geregelt (§2). Sondergenehmigungen müssen aber von der zuständigen BG abgesegnet sein, ohne eine Sonderregelung gilt eben erst ab 18 Jahren!

PS: Sonderregelung sind für mich keine Ausbildungen bei der Feuerwehr!


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BeitragVerfasst: Sonntag 6. Januar 2008, 15:55 
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Wohnort: Sauerlach
Hallo W-und-F,
der kurs bei der Feuerwehr wurde für die ganze Mannschaft angeboten da man die Motorsäge nur noch bei der Menschenrettung benutzen darf, ausser der "Säger" hat einen MS Schein.
dass ich im Einsatz noch Keine MS führen darf is klar, aber ich werd ja bald 18.
der andere Kurs wurde von der zuständigen Forstdienststelle für Waldbesitzer angeboten.
Sonderregelung hab ich auch keine :roll: :roll: :roll:

Gruß Simon

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 Betreff des Beitrags: 16
BeitragVerfasst: Sonntag 6. Januar 2008, 17:17 
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Ich mache auch Motorsägenlehrgänge und bei uns ist das Mindestalter 16 Jahre. Gibts irgendwo den schönen Satz: Mindestalter 16 Jahre eingeschränkt nur duch körperliche und geistige.... blablabla.
Wir haben neulich vom Forst aus eine Schulung bezüglich UVV gehabt, da wurde berichtet das die UVV in der Form gar nicht mehr für alle verbindlich sei,..... Und jetzt kommt der Grund, wen würde es auch wundern: Die Einschränkung der anderen EU Bürger dadurch zu hoch sei.
Eine neue Ausgabe der UVV liegt scheinbar schon eine Weile in der Schublade und darf nicht veröffentlicht werden. So wie es aussieht könnte eigentlich jeder hier Holz machen wie er will so lange er einen Versicherungsschutz in seinem EU Heimatland hat und nicht durch den für den Wald zuständigen Revierleiter gebremst wird.
Da kriegt man schon ein wenig das fürchten.

Gruß Rolf

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denn wenn zwei das Gleiche tun, ist es noch lange nicht dasselbe.


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BeitragVerfasst: Sonntag 6. Januar 2008, 17:58 
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Da wäre es interessant weiteres zu erfahren. Ein Vertreter der LBG nannte die UVV Forsten allerdings noch verbindlich ebenso jemand vom RP Tübingen der für Rechtsfragen zuständig ist. (Darum kam meine Aussage auch so zielgerichtet)

Die Frage nach dem Mindestalter wird nicht nur hier Diskutiert. Ich werde mich weiter umhören und eure Aussagen dort auch mal vorbringen.

War ja übrigens auch auf einem weiteren Lehrgang letztens und als min. Alter wurde vom Stützpunktleiter 18 genannt.

Ich bin auf weiter Antworten gespannt. Können jüngere noch so gut mit der Säge umgehen sollte man die rechtliche Lage nicht außer acht lassen falls etwas passiert :?

Gruß


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BeitragVerfasst: Sonntag 6. Januar 2008, 18:13 
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Ich hab auch das Problem. bin im Moment noch 15 und werd im Januar noch 16. Ich würd gerne nen Schein machen aber kann hier keinen machen.

Mir ist grad so ne Idee gekommen:
Wenn es so ist, dass man teilweise den Schein mit 16 machen kann. könnte man ja auf einem Forumstreffen einen Lehrgang für Leute zwischen 16 und 18 ausm Forum(sind ja ein paar) abhalten. Das ganze geht natürlich nur, wenn das rechtlich abgesichert ist, sich jemand dafür bereit erklärt und die nötigen lokalitäten vorhanden sind.

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Hab auch en paar Sachen:
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BeitragVerfasst: Sonntag 6. Januar 2008, 18:25 
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Hi

Bin im Moment auch noch 15, werde im April aber auch 16.
Finde das eine sehr gute Idee die Namenlos da angesprochen hat. Dafür währe ich auch mal bereit eine weitere Strecke zu fahren.
Interessant währe natürlich noch ob dieser Schein dann in allen Bundesländern anerkannt wird.
Also wer ist Rechtsmäßig fit und kann was in Erfahrung bringen?

Gruß Janik :stihl: :D

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BeitragVerfasst: Montag 7. Januar 2008, 19:41 
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??? :?: :?: :?: :roll: :roll: :roll:
wie wärs mal mit nem Statement??? :mrgreen: :!: :!: :?:

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