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BeitragVerfasst: Dienstag 8. Januar 2008, 12:42 
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Registriert: Donnerstag 2. August 2007, 18:39
Beiträge: 201
Wohnort: Scheeßel (Hurricane Festival) bei Rotenburg Wümme
ich hätte auch nichts gegen ein forumstreff :lol: :lol:

und in meinem Landkreis darf ich kein Lehrgang mitmachen (:?) , also..
WANN??
WO??
:lol:

Hätte auch ncihts gegen eine etwas weitere strecke!

CU
Dennis


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BeitragVerfasst: Dienstag 8. Januar 2008, 18:49 
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Registriert: Donnerstag 24. Mai 2007, 19:56
Beiträge: 277
Wohnort: Heuberg / LK TUT
Jetz wirds theoretisch:

Für den Einsatz als Motorsägenführer im Feuerwehrdienst ist eine entsprechende Ausbildung notwendig. In der Unfallverhütungsvorschrift (UVV) "Feuerwehren" (GUV-V C 53) wird in § 14 "Persönliche Anforderungen" folgendes gefordert: "Für den Feuerwehrdienst dürfen nur körperlich und fachlich geeignete Feuerwehrangehörige eingesetzt werden." Die dazu ergangene Durchführungsanweisung führt aus: "Die fachlichen Voraussetzungen erfüllt, wer für die jeweiligen Aufgaben ausgebildet ist und seine Kenntnisse durch regelmäßige Übungen und erforderlichenfalls durch zusätzliche Aus- und Fortbildung erweitert. Dies gilt insbesondere für Motorkettensägenführer. Zur fachlichen Voraussetzung gehört auch die Kenntnis der Unfallverhütungsvorschriften und der Gefahren des Feuerwehrdienstes."

Zum sägen sind jeweils acht theoretische und praktische Stunden Ausbildung vorgesehen. Dies geht konform mit der GUV-I 8624 "Ausbildung - Arbeiten mit der Motorsäge" Module 1 und 2.

Nur wer sich einer derartigen Ausbildung unterzogen hat, der darf sägen. Für das Fällen von Bäumen ist eine weitere Ausbildung erforderlich. Wer von Berufs wegen oder durch Teilnahme an einer anderen Ausbildungsmaßnahme den Umgang mit der Motorkettensäge erlernt hat (z.B. Forstwirte, Forstwirtschaftsmeister) oder an einem Lehrgang an einer geeigneten Ausbildungsstädte teilgenommen hat, darf auch im Feuerwehrdienst die Arbeiten mit der Motorsäge verrichten, zu denen er ausgebildet wurde.

Dieses ganze soll heißen das man durch die Grundausbildung nicht gleichzeitg den Schein bekommt.

gruß henne

_________________
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BeitragVerfasst: Mittwoch 9. Januar 2008, 14:22 
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Beiträge: 201
Wohnort: Scheeßel (Hurricane Festival) bei Rotenburg Wümme
das hab ich schon verstanden das man nicht mit der grundausbildung den MS-Schien bekommt! das wollte ich damit auch nicht sagen!!


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BeitragVerfasst: Mittwoch 9. Januar 2008, 15:46 
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Registriert: Donnerstag 13. Dezember 2007, 22:36
Beiträge: 264
Wohnort: Osnabrücker Land
Hi
Zitat:
weiß denn jemand wie es in Niedersachsen
ist??
Unterschiedlich

Beispiele:
Forstamt Ankum: 18 Jahre
Forstamt Ahlhorn: 16 Jahre

Schau einfach mal bei Deinem Forstamt nach http://www.landesforsten.de/index.php?id=386 und/oder ruf dort an.

Gruß Jim


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BeitragVerfasst: Mittwoch 9. Januar 2008, 20:18 
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Registriert: Donnerstag 2. August 2007, 18:39
Beiträge: 201
Wohnort: Scheeßel (Hurricane Festival) bei Rotenburg Wümme
tja son SCH...!
in Rotenburg ist es wieder ab 18! war ja kla warum sollte es auch anders sein? :evil: :x

naja sind ja auch nir noch 1 Jahr und 9 monate :lol:

CU
Dennis


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BeitragVerfasst: Mittwoch 9. Januar 2008, 20:48 
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Registriert: Mittwoch 28. Februar 2007, 13:27
Beiträge: 1980
Wohnort: 31606
Im Kreis Nienburg dürfte mein Sohnemann Anfang des Jahres mit 16 den Schein auch nicht machen. Hat ihm der Lehrgengsleiter leider erst beim Betreten des Lokals, in dem der theoretische Teil stattfinden sollte gesagt. :evil: Hätte ihm der gute Mann ja auch vorher beim Telefonat bzw. beim Schriftwechsel sagen können. Naja, Samstag wird er 17 und das eine Jahr kriegt er auch noch rum ;)

Gruß Uwe

_________________
Gruß, Uwe



:stihl: von 192T bis 066
...und so manch anderes zur Brennholzgewinnung


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BeitragVerfasst: Mittwoch 9. Januar 2008, 22:54 
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Registriert: Donnerstag 13. Dezember 2007, 22:36
Beiträge: 264
Wohnort: Osnabrücker Land
Hi Uwe,
Zitat:
Im Kreis Nienburg dürfte mein Sohnemann Anfang des Jahres mit 16 den Schein auch nicht machen.
tja - leider handhabt jedes Forstamt das unterschiedlich und nicht bei jedem Niedersächsischen Forstamt ist auf der Webseite etwas zu Motorsägenkursen beschrieben, oder es fehlt eine Altersangabe. Bei meiner alten Heimat Schaumburg und dem dafür zuständigen Forstamt Oldendorf, wird auch nichts zu einem Motorsägenkurs gesagt. Dafür aber was ein Jagderlaubnisschein auf Schalenwild kostet http://www.landesforsten.de/index.php?id=554 :mrgreen: Ausserdem kann man auch noch nachschauen was ein kg Wildschwein kostet http://www.landesforsten.de/index.php?id=557 und Hasen kosten das Stück z.B. 10 Euro. :groehl:

Dafür gibt es in Nienburg aber einen Motorsägen "Lehrgang B für Fortgeschrittene" der nur EUR 65,00 kostet und bereits für die "Brennholzaufbereitung auf Flächen des Nds. Forstamtes Nienburg" ausreicht. ;)
Der zweitägige Lehrgang A für EUR 150,00 ist dafür aber wohl etwas teurer als in anderen Forstämtern.

Gruß Jim


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BeitragVerfasst: Mittwoch 9. Januar 2008, 23:05 
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Registriert: Sonntag 23. September 2007, 09:42
Beiträge: 1138
Hi

Finde es sowieso ziemlich unverständlich warum man zwar mit 16 Jahren den Jugendjagdschein machen darf, im Zuge dessen ein Gewehr besitzen darf, mit dem man andere Menschen töten kann, aber bei den Motorsägenkursen zicken die wegen dem Alter rum.
Natürlich ist die MS ein ziemlich gefährliches Werkzeug, aber keinesfalls gefährlicher als eine Jagdwaffe.
Mit einer Jagdwaffe kann ich Menschen töten oder verletzen, mit der Motorsäge verletze oder Töte ich mich höchstens selber.
Naja das ist halt unser Deutschland.
Irgendwie werde ich das aber hin bekommen, dass ich den Schein mit 16 machen kann. Notfalls muss der Onkel was über die Waldgenossenschaft deichseln.
In diesem Sinne:

Gruß Janik

_________________
Gruß Janik :wink:

Keine Feier ohne Feuer Bild


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BeitragVerfasst: Donnerstag 10. Januar 2008, 21:43 
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Registriert: Donnerstag 2. August 2007, 18:39
Beiträge: 201
Wohnort: Scheeßel (Hurricane Festival) bei Rotenburg Wümme
ganau das geht mir auch ned in den kopf! warum darf man mit 16 ne waffe haben aba kein MS schein machen??
Dann lieber den schein mit 16 machen dürfen als "schwarz" zusaäge!! oder sehet ihr das anders??
Also ich finde das ein unding!!


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BeitragVerfasst: Donnerstag 10. Januar 2008, 21:46 
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Registriert: Mittwoch 14. November 2007, 21:14
Beiträge: 190
Wohnort: nähe herford
Na so ist das leider oft in Deutschland.
Regeln werden meist von denen festgesetzt, die am
wenigsten Ahnung haben, und nicht sonderlich vorher überlegen.
Merke ich bei den Angel Gesetzen etc ja auch...

aber kann man nichts machen, hilft wohl nur warten.


Gruss
Tim :stihl:

_________________
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