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BeitragVerfasst: Mittwoch 12. Februar 2020, 20:44 
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Nein, Hubsteiger passt nicht am Haus vorbei bzw. nicht durch den Durchgang zum hinteren Garten (durch Mauer getrennt), wo die Weide steht.

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BeitragVerfasst: Mittwoch 12. Februar 2020, 20:49 
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Wohnort: Belgien
Bist du sicher? Es gibt Rauben Hubsteiger die schon durch ein 90cm Gartentor passen.

Gr Nederbelg

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BeitragVerfasst: Mittwoch 12. Februar 2020, 21:14 
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Zitat:
Ich bin hier nur Mieter....
Dann ist das nicht Dein Problem und ich würde mich nicht drum kümmern.
Hätte ich schon bei dem Ast gemacht.

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BeitragVerfasst: Mittwoch 12. Februar 2020, 21:40 
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Als Mieter mache eine schriftliche Meldung an die Vermieterin und fertig.

Ohne Ok der Vermieterin und ggf. bei falschem Umgang mit eventuell vorhandener Baumschutzsatzung kannst du dir nur Ärger einhandeln, ggf. sehr teuren Ärger.

Wenn Ihr eine Baumschutzsatzung habt, sollte eine Genehmigung mit den Stichpunkten: Starkastausbruch durch Pilzbefall vom Stamm in Bodennähe, Gefahr im Verzug durch den Rest vom Baum dieses kein Problem sein.
Es ist aber auf jeden Fall besser dies bei bestehender Baumschutzsatzung offiziell zu machen, als dass irgendwann ein Baum vermisst wird und du als jemand der "erwischt wurde", nachträglich in die Beweislast kommst und der pilzige Baum ist längst entsorgt.

Ich hätte aber auch meine Zweifel, dass ein Mieter über Bäume in der Größe entscheiden darf - mach also eine Meldung an die Vermieterin mit Bildern, dann bist du eigentlich schon raus.
Fällst du den Baum und verursachst Schaden, geht es auf DEINE Kappe.

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MfG Eike
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BeitragVerfasst: Mittwoch 12. Februar 2020, 21:43 
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Registriert: Dienstag 22. Januar 2019, 21:59
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Wohnort: 16909
Das dumme ist nur das er schreibt das dem Vermieter das total egal ist :krank:

Und was macht man nicht alles, da räumt mam schonmal den Ast weg, anstatt vielleicht Wochenlang beim Vermieter zu betteln.
Ich kann ihn verstehen, wenn sonst alles passt kann man das als Mieter schonmal erledigen.

Gruß Tino

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Gruß Tino :wink:


Unser Kopf ist rund, damit das Denken die Richtung wechseln kann.
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BeitragVerfasst: Mittwoch 12. Februar 2020, 22:02 
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Beiträge: 2693
Einfach fällen, würde ich als Mieter aber nicht.

Man scheint als Mieter sehr gute Chancen zu haben, nach zu viel lobenswerter Eigeninitiative, als "Depp" dazustehen.
Was ist z.B., wenn der Vermieter nach der Fällung behauptet, sein wertvoller Baumbestand sei vom Mieter mutwillig zerstört/entwendet worden?
Notfallls könnte sich vorher ein Nachbar im Gefahrenbereich, bei der Stadt über die Gefahrenquelle für sein Grundstück beschweren.


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BeitragVerfasst: Mittwoch 12. Februar 2020, 22:10 
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Klettern wird den niemand mehr. :kopfschuettel:

Wie Ramon schon schrieb, gibt’s Hubsteiger, die durch jede Haustüre passen und dann >16 m hoch gehen. Das wäre das Mittel der Wahl.

Der Vermieterin schriftlich melden, ab dann ist Gefahr in Verzug und sie muss den Baum unverzüglich begutachten und dann beseitigen lassen.

Bei so einem Baum reicht ein Foto als Beweis, dass er abgängig ist. Da macht keiner Probleme, auch mitten im Frühling nicht. :GG: Sicherheit geht vor Baumschutzsatzung! Der wird kaum noch Knospen haben und muss dringend weg.

Gruß
Eckat

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BeitragVerfasst: Mittwoch 12. Februar 2020, 22:44 
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Nochmal hallo fasty,

also wenn ich etwas am Baum nicht selbst beurteilen kann, oder wie bei dir weil der Mieter nicht entscheiden kann, suche ich mir bei Zweifeln über das Landrats- oder Bürgermeisteramt den zuständigen Förster (der ist auch für Holz im Ort da.)

Bitte den Förster doch mal bei Gelegenheit vorbei zu kommen und den Baum anzuschauen. Wenn es dann da ein Problem mit dem Baum gibt, wird der Förster kraft seines Amtes auf den Eigner/Vermieter zu gehen.
Wenn es kein Problembaum ist, wird der Förster dir danken als aufmerksamen Bewohner und du hat etwas dazu gelernt.

Gruß Kurt(imwald)

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sowie fast alles vom Stihl- Accu Pro System

Einachser Schlepper: Labinprogres Super Special (KM10 in DE), mit Triebachsanhänger, straßenausgerüstet und Beleuchtung, zulassungsfrei begrenzt auf 6 km/h mit DEKRA-Gutachten.
12 PS Lombardini Einzylinder Dieselmotor 3LD510, Leergewicht mit TA 580kg, zul. Nutzlast 1.000kg.


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BeitragVerfasst: Mittwoch 12. Februar 2020, 23:42 
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Wohnort: Saarland
Im städtischen Umfeld kommt kein Förster. Für was auch, is ja nicht im Wald ;)

Der Baum ist hin! Der kommt auch nicht wieder. :kopfschuettel: Weg. Vorbei. Fällen, bevor der nächste Ast jemanden erschlägt.

Die Eigentümerin soll einen Baumdienst zum Begutachteten und Fällen beauftragen, der klärt die Fällgenehmigung und gut ist.

Gruß
Eckat

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BeitragVerfasst: Donnerstag 13. Februar 2020, 09:09 
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Wenn der Förster nicht zuständig sein sollte, würd ich beim Ordnungsamt anfragen. Falls die nicht zuständig sein sollten, können die einem wenigstens sagen, wer zuständig ist.

Aber zuallererst würde ich die Vermieterin anschreiben mit Einwurfeinschreiben. Dann merkt sie vielleicht, dass man es ernst meint und sie ihren Hintern bewegen muss.
Bild von dem abgebrochenen Ast würd ich auch beilegen, damit sie sieht, dass man keine unnötige Aufregung macht.
Den Bereich des Gartens, der gefährdet ist, würde ich absperren, damit niemand unter dem Baum rumläuft. Und auch die Nachbarschaft warnen.
Sonst hat man es hinerher vorher gewusst, was keinem mehr hilft, der drunter liegt.

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BeitragVerfasst: Donnerstag 13. Februar 2020, 09:22 
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Beiträge: 22098
Wohnort: An der Leine zwischen GÖ und H
Zitat:
den zuständigen Förster (der ist auch für Holz im Ort da.)
Aber ganz bestimmt nicht.

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BeitragVerfasst: Donnerstag 13. Februar 2020, 10:20 
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Beiträge: 2135
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Scheint ja kompliziert zu sein bei euch, ne Freundin von mir ist auch Vermieterin, ihr gehört das Haus neben meinen Eltern. Wenn die Mieter dort Probleme mit Bäumen haben (es stehen reichlich Fichten und auch Obstbäume die ihr Großonkel dereinst dort gepflanzt hat) kann der Mieter diese nach eigenen ermessen Fällen, wenn er sich nicht ganz sicher ist fragt er mal über den Zaun nach meiner Meinung und dann löst sich das Problem ohne Aufwand. :handbetrieb:

Schade das heute um auch offensichtliche Dinge soviel aufhebens gemacht werden muss. :GG:

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Eigenbau Rückewagen mit Atlas Bauernlader.


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BeitragVerfasst: Mittwoch 8. April 2020, 22:00 
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Wohnort: Südhessen (DA-DI)
Gestern hatte ich besuch von einem Forstwirtschaftsmeister.
Er sagte, das Beklettern und Abtragen des Baumes sei kein Problem.
Wir werden die Sache nach Ostern angehen.

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BeitragVerfasst: Mittwoch 8. April 2020, 22:13 
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Zitat:
Wenn ich nicht Tomaten auf den Augen hab, ist doch unterhalb der Bruchstelle ein riesen Baumpilz?
Oder was ist das?
Da hätte der Baum schon lange ganz gefällt werden müssen.

Ohhh ja, der ast auf dem Boden ist hier definitiv das kleinste Problem, ich würde hier schleunigst handeln und den Baum hinlegen. Alleine der Pilz am wurzel Hals sagt schon genug, dann noch das viele totholz und der Zwiesel oberhalb vom pilzfruchtkörper. Der Baum fällt, so oder so.

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BeitragVerfasst: Mittwoch 8. April 2020, 22:24 
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Toll, ne ganze seite übersehen.
Endschuldigung.
Bei uns ist der Förster auch für Bäume im Ort zuständig, allerdings nur für Gemeinde eigene.
Aber bei der unteren Naturschutzbehörde oder Grünflachenamt wird geholfen. Wenn nicht sogar der baumkontrolleur von denen geschickt wird, sobald der Baum in den öffentlichen Verkehrsraum fallen könnte.
Wenn wir z. B. Eine akute Gefahr erkennen würden, und der zuständige Besitzer nicht erreichbar ist, dürften wir eingreifen und handeln. Bei Gefahr für öffentliche Bereiche, fußwege oder so.

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BeitragVerfasst: Mittwoch 8. April 2020, 22:59 
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Baum ist im großen Garten, gefährdet nur uns und nicht die Öffentlichkeit.

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BeitragVerfasst: Mittwoch 8. April 2020, 23:29 
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Nochmal:
Hast du geklärt ob ihr in eurem Ort ne Baumschutzsatzung habt?
Wenn ja, kann das richtig, richtig teuer werden den Baum ohne Genehmigung zu fällen,
besonders jetzt in der Brutzeit!

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Albert Einstein: Ich bin nicht sicher, mit welchen Waffen der dritte Weltkrieg ausgetragen wird, aber im vierten Weltkrieg werden sie mit Stöcken und Steinen kämpfen.

Jede Menge :dolmar:


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BeitragVerfasst: Donnerstag 9. April 2020, 08:51 
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Beiträge: 7371
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Mache Fotos, damit hast Du das dokumentiert. Leider wissen wir nicht was für ein Pilz das ist, um sagen zu können, wie stark er das Holz und dem Baum zu schaffen macht. Aber wenn vor Ort den Baum noch jemand als kletterbar angesprochen hat, dann ist es doch ok. Wenn dieser den Baum fällt. Ich würde die Vermieterin in Kenntnis setzen und zur sofortigen Handlung auffordern, mit den eventuellen Kosten konfrontieren und ggf. diese, wenn die VM sich verwehrt diese zu übernehmen, diese mit der Miete verrechnen.

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BeitragVerfasst: Donnerstag 9. April 2020, 09:34 
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Welcher Pilz ist im Grunde egal, die Größe der beiden fruchtkörper allein spricht für einen ziemlich starken Durchsatz im Holz. Dazu ist weide ein schlechter abschotter, im Gegensatz zu Linde als Beispiel.
Dann noch der Zwiesel, der auch ins Gewicht fällt.
Was noch interessant wäre, zu erkennen ob der Pilz noch Zuwachs hat oder nicht, dann weiß man definitiv ob Ende ist. Auch ist in der Krone schon totholz.

Aber, ein Anruf bei dem Grünflächen und Umwelt amt und man ist in Sicht bei der baumschutzsatzung.
Dann dem Vermieter per Mail mit Bildern informieren. Der muss dann irgendwas tun. Selbst eine Rückmeldung im Sinne von, ja, dann mach ihn weg. Und schon ist es geklärt.

Im Prinzip müsste man sich zurücklehnen und die Show genießen, aber wer kann das schon.

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BeitragVerfasst: Samstag 2. Mai 2020, 21:32 
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Baum ist entfernt, hier die Fotos von heute Mittag:

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Mal sehen, wie lange ich brauche, um alles aufzuräumen, puh.....

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