Alles rund um die Motorsäge: www.motorsaegen-portal.de

Motorsägen-Forum mit Kleinanzeigen & Forstwirtschafts-Forum
Aktuelle Zeit: Mittwoch 24. April 2024, 01:08

Alle Zeiten sind UTC+02:00




Ein neues Thema erstellen  Auf das Thema antworten  [ 58 Beiträge ]  Gehe zu Seite Vorherige 1 2 3 Nächste
Autor Nachricht
BeitragVerfasst: Mittwoch 12. August 2020, 23:30 
Offline
Benutzeravatar

Registriert: Freitag 18. Juni 2010, 19:26
Beiträge: 11241
Wohnort: Braunschweig
Zitat:
...
Allerdings habe ich kurz mit meinem Paragraphenreiter gesprochen.
Jeder Privatmann darf mit seiner Säge auf seinem Grund machen was er will. Der Förster darf keinen ohne Schein in den Wald lassen. Und ja, wenn es nicht Teil der Ausbildung ist, kann man erst mit 18 den Säge Schein machen.

Also muß ich meine Meinung revidieren, selbst auf eigenem Grund würde ich fahrlässig handeln und es bleibt bei Meinung einem meiner Vorredner, ganz einfach, kein Schein, keine Säge.
...
Aber das mit ohne kettenbremse.
Die Sägen sind nicht verboten, also darf man mit ihnen arbeiten, zuhause, eigenes Grundstück, im öffentlichen Wald nicht.
Soweit ich das weiß.
...
Tja, du schreibst recht oft "so weit ich das weiss" oder andere Perwoll-Phrasen ;)

Wenn du jemanden unterstützt, grob fahrlässig oder unsicher zu handeln, begibst du dich auf Glatteis und machst dich juristisch angreifbar, speziell wenn es für Dich von Nutzen ist.
So viel dazu, Leute im eigenen Wald ohne Kettenbremse arbeiten zu lassen, auch wenn es kein Staatswald ist.

Hier geht es aber um Versicherungsschutz - natürlich "darfst" du auf privatem Grund mit einer veralteten Maschine arbeiten, das machst du dann aber auf eigene Kappe. Die Krankenversicherung lässt dich zwar sinngemäß nicht verbluten, danach aber im wahrsten Sinne des Wortes verhungern, sie nennt sich ja nicht Renten- oder Berufsunfähigkeitsversicherung.
Sollte da eine Berufsunfähigkeit aus einem Unfall resultieren, bietet eine veraltete Maschine, so es entscheidend für den Unfall war, der Versicherung Angriffsfläche, die Ansprüche wegen grober Fahrlässigkeit in Frage zu stellen.
Tendentiell landet sowas dann vor Gericht, pauschal entschieden ist es nicht zwingend, Versicherungen klagen aber nicht, wenn das Prozessrisiko mit Anwalts- und Gutachterkosten sich nicht für sie lohnen würde ;) ...

Im Zweifel sitzt man also hinterher verstümmelt da, berufsunfähig, ohne Rente und mit Prozesskosten im Minus :ohman:

Natürlich "darfst" du eine Oldtimersäge einsetzen - Knast steht da keiner drauf, spätestens wenn es aber reguläre Arbeit ist, wäre ich da aber vorsichtig.
Das andere Extrem ist ein Oldtimertreffen, wo man eine alte Säge an einen blanken Stamm ohne Gefahr eines Kickbacks ansätzt und wegen der Akustik für Zuschauer mal ein paar Cookies schneiden lässt.
Die klassischen Gefahren, wegen der Kettenbremsen eingeführt wurden, bestehen da nicht.
Sollte da eine Kette reißen und irgendwas passieren, würde die Kettenbremse auch nicht helfen - da würde es der Versicherung auch schwer fallen, das als grob fahrlässig darzustellen.

Ein vielschichtiges Thema.

Der Ausbilder in meinem Kettensägenschein hat es sehr schön formuliert - etwas frei aus dem Gedächtnis:

"Privat könnt Ihr alles mögliche machen, eine BG wird es nicht stören, passiert aber was, was als grobe Fahrlässigkeit befunden wird, hättet Ihr Euch viele Versicherungen sparen können, für die Ihr heute zahlt!"

Die größte Lücke für mich wird aber am wenigsten diskutiert - scheint unstrittig: Woher soll man wissen, dass ohne Motorsägenschein zu arbeiten, grob fahrlässig ist, wenn man im Schuppen von Opa eine Säge erbt ;) ? Ohne den Schein kennt man ja schließlich viele Gefahren nicht und die Sägen werden im Baumarkt an jeden verkauft, wie auch ein Akkuschrauber...
Aber wie gesagt, der Punkt scheint ja am wenigsten strittig zu sein ;)

Ab dem Schein kann man sich aber wegen fehlender Kettenbremse, ... eigentlich nicht mehr raus reden. Wenn dann was passiert, auch im privaten Garten, haben die bestehenden Versicherungen ein ungedecktes Tor per 11 Meter oder wie will man mit einer Säge ohne Kettenbremse glaubhaft machen, dass man bei regulärer Arbeit die UVV eingehalten hat, wenn man vorher dazu ausgebildet wurde, dass die Kettenbremse ein zentrales Element dabei ist ;) ?
--> Grob fahrlässig - Gutachter und Prozesskosten drauf und Tschüss.

_________________
MfG Eike
------------------------
Kleine (Sachs-) Dolmar-Sammlung:
CA 113/1,2&3 - CC 116AV - CC Super117AV - 100 - 101hobby - 103 - 105 - 108 - 110 - 112 - 112 Silverstar - 112black&white - 113H - 114 - 115 2x - 116si - 117 - 118 Super -119 -119 Silverstar - 120 - 120si - 122super - 122SL - 123 - 133 - 133super - 143 2x -144 - 152 - 153 2x - 166 2x- KMS 4
PS-222TH - PS-3410TH - PS-43 - PS-52 - PS-6100H - PS-630 - PS-7300 - PS-7900 - ES-2140
Trennjäger 309&343

339XP, 242XPG, KS43, E30 & MS200 (so viel zur Markenbrille ;))
Sachs Dolmar 112 Umbau auf Zündchip


Nach oben
   
BeitragVerfasst: Donnerstag 13. August 2020, 05:19 
Offline
Benutzeravatar

Registriert: Sonntag 3. Mai 2009, 14:04
Beiträge: 22098
Wohnort: An der Leine zwischen GÖ und H
Zitat:
Besitzer einer Kettensäge kann man aber ab Geburt werden/sein
:roll:
Ein Besitzer hat die tatsächliche Gewalt über eine Sache und das stelle ich mir bei einem Säugling und einer Kettensäge als unmöglich vor :mrgreen:

_________________
Grüße, holgi :R:

“Some people feel the rain. Others just get wet.” Bob Marley

:stihl: & :partner:


Nach oben
   
BeitragVerfasst: Donnerstag 13. August 2020, 08:02 
Offline

Registriert: Mittwoch 22. November 2017, 17:36
Beiträge: 2138
Wohnort: Landkreis Ludwigslust
Deutsche Vollkasko Mentalität.

Wenn, aber, hätte, müsste sollte...

Kein Wunder das dieses Land inzwischen nicht mehr vorn liegt.

Ich habe das führen einer Kettensäge von zwei erfahrenen Männern erlernt sobald ich alt und kräftig genug war selbige gut festhalten zu können. Mit 18 Jahren hatte ich schon einige Jahre Erfahrung im Umgang mit dem Gerät. Natürlich fängt man nicht mit dem Fällen an sondern beginnt sich beim Klötze schneiden zu üben um ein Gefühl für die Maschine und ihr Eigenheiten zu entwickeln.

Den Sägeschein hab ich erst gemacht als er immer mehr in Mode kam um in der Forst Brennholz aufarbeiten zu können.

Ich seh das mit dem Sägeschein ähnlich wie beim Führerschein, mehr als Grundlagen kann man dir in zwei Tagen nicht erklären, Praxis am Gerät ist damit nicht zu erreichen.


Explizit auf die Frage des TE geantwortet muss die Antwort aber leider lauten, Versicherung im Falle eines Schaden mehr als fraglich.

_________________
:stihl: :stihl: :stihl: MS 170D, MS 290, MS 261, MS 462
Wippsägen noch von Opa :klatsch:
Eigenbau Holzspalter
Mts82 mit Frontlader und Thk 5.
Eigenbau Rückewagen mit Atlas Bauernlader.


Nach oben
   
BeitragVerfasst: Donnerstag 13. August 2020, 08:23 
Offline
Benutzeravatar

Registriert: Montag 20. Oktober 2014, 22:30
Beiträge: 6321
Wohnort: Wild South-West
Zitat:
Ein Besitzer hat die tatsächliche Gewalt über eine Sache und das stelle ich mir bei einem Säugling und einer Kettensäge als unmöglich vor :mrgreen:
Ich nicht... ;) :

https://www.amazon.de/Stihl-Kissen-Moto ... B06XFQ27MW

:mrgreen:

_________________
Albert Einstein: Ich bin nicht sicher, mit welchen Waffen der dritte Weltkrieg ausgetragen wird, aber im vierten Weltkrieg werden sie mit Stöcken und Steinen kämpfen.

Jede Menge :dolmar:


Nach oben
   
BeitragVerfasst: Donnerstag 13. August 2020, 09:15 
Offline
Benutzeravatar

Registriert: Sonntag 3. Mai 2009, 14:04
Beiträge: 22098
Wohnort: An der Leine zwischen GÖ und H
Das ist ein Kissen :GG:

_________________
Grüße, holgi :R:

“Some people feel the rain. Others just get wet.” Bob Marley

:stihl: & :partner:


Nach oben
   
BeitragVerfasst: Donnerstag 13. August 2020, 09:34 
Offline
Benutzeravatar

Registriert: Mittwoch 14. September 2011, 09:13
Beiträge: 8202
Wohnort: Bonn
Im Privatwald brauche ich keinen Motosägenschein, mein 15 jähriger Sohn auch nicht. Wenn ich nicht mit Vorsatz handel zahlt meine Privathaftpflicht, wenn ich jemand anderem was kaputt mache. Das gleiche gilt für meinen Sohn - auch wenn er keine 18 ist. Verletzte ich, oder mein Sohn mich, zahlt die Behandlung die Krankenkasse. Ich kenne kein Gesetz, welches das Arbeiten unter 18 mit der Motorsäge verbietet.

BG ist wieder was anderes. Wer daüber abgesichert sein will, muss sich an die Regeln der BG halten.

_________________
Bild


Nach oben
   
BeitragVerfasst: Donnerstag 13. August 2020, 10:17 
Offline
Benutzeravatar

Registriert: Montag 30. März 2015, 22:58
Beiträge: 318
Wohnort: 32469 Lahde
Ich mag mich irren, aber ist man mit privatem Wald ab einer bestimmten Größe nicht eh BG-Mitglied?

Klar kann man alles machen, nur sollte man sich mal fragen warum für manche Sachen Regeln aufgestellt wurden... ist da vielleicht zuviel schiefgegangen?

Vorsatz ist auch schon es besser zu wissen und doch zu machen, besonders wenn man's in öffentliche Foren schreibt :wink:

Ich finde die Idee gut, die Jungs mit Handsäge und Axt arbeiten zu lassen. Da kann auch was schiefgehen, ist aber auf ihre eigene Kraft begrenzt und wahrscheinlich eher einschätzbar.

_________________
Gruß, Sven

:stihl: 171 | 200T | 026 | 311 | 460 | 051 :Husky: 440e :makita: DUC254

Scheppach Compact 15 to | Lumag Rambo HC15 | Greifzug 800kg & 1600kg | ASB1 & SKT-A


Nach oben
   
BeitragVerfasst: Donnerstag 13. August 2020, 11:19 
Offline
Benutzeravatar

Registriert: Freitag 18. Juni 2010, 19:26
Beiträge: 11241
Wohnort: Braunschweig
holgi unser Germanist in den sprachlichen Tiefen zwischen "Eigentümer" und "Besitzer" :mrgreen:

Wie gesagt, die PKV wird einen nicht verbluten lassen, dann endet aber die Zuständigkeit und falls es schlimmer war, steht man im Zweifel mit den Folgen und ohne langfristige Versorgung da - Harz 4 halt als dann folgende Perspektive - oder?

Wenn es um "Arbeit" geht, halte ich mich an die UVV.
Wenn es ums "Vergnügen" geht und ich mal einen Oldtimer benutzen will, dann richte ich die Arbeit so ein, dass ich nur noch einen Stamm ablänge und dieser frei liegt, so dass die Kickbackgefahr eigentlich ausgeschlossen werden kann, wie zuvor beschrieben das Szenario Oldtimertreffen und lasse mir noch mehr Zeit, wobei ich mir im Wald grundsätzlich keinen zeitlichen Druck mache.
Spiele ich aber mit einem Oldtimer rum, habe ich erstrecht einen Fokus auf Sicherheit und nicht darauf, dass der Brennholzanhänger noch voll werden soll. Will ich nicht alles an Ästen, ... drum herum weg räumen, um einen Oldie sicher einsetzen zu können, lasse ich das mit dem Oldie bleiben.

So ähnlich sehe ich das ganze auch mit dem Heranführen von Jugendlichen an die Kettensäge.
Als Unterstützung bei der Arbeit oder gar zur selbstständigen Arbeit sehe ich das kritisch. Wenn erfahrene Personen in einer klaren Situation mit einer angemessenen, kleinen Säge das beaufsichtigen, ist es ggf. das Thema Ausbildung. Mit eigenem Privatwald ist auch die Argumentation da, den Sohn an das Thema heran zu führen. Dann dürfte aber auch die Frage nach der Qualifikation des Ausbilders gestellt werden - eine klare Frage an die BG nach deren Sicht der Lage.
Ausbildung ist aber keine Arbeitserleichterung für den Vater und natürlich ist die Arbeit mit der Säge cooler als Holz zu verholen (wobei man sich dabei auch den Rücken verhunzen kann), aber das sollte man sich schon gut überlegen, wie man Jugendliche an das Thema heran führt aber auch dafür begeistert. Irgendwann mal sägen lassen, gehört da denke ich schon dazu, "mit 14 Jahren Brennholz machen" als effektives Arbeiten mit der Kettensäge denke ich weniger.

Jeder wächst auch unterschiedlich - ich bin immer ein schmales Hemd geblieben und bin sehr lange gewachsen. Mit 14 hätte ich nur bedingt die Gewalt über eine Kettensäge gehabt, vor allem über mittelgroße Maschinen aufwärts, die man im Wald überwiegend einsetzt, mit 16 sah das schon besser aus, mit 18 deutlich besser.

Ich denke da nur gerade daran wie ich mit 16 (Mindestalter) den BR-Führerschein für Segelyachten gemacht habe und die Lenkkräfte bei Rückwärtsfahrt für mich eine schlichtweg physische Herausforderung waren. Ich musste mir eine sehr saubere Technik angewöhnen, um die Pinne halten zu können. Andererseit war ich am Ende in der Prüfung der einzige der Prüflinge, der sich getraut hat, die Yacht rückwärts in eine Box zu zirkeln.
In dem Fall habe ich das Mindestalter aber echt auch gebraucht...

Wenn der Schein ab 16 gemacht werden kann, wenn es für die Ausbildung nötig ist, würde ich über die Schiene vom Privatwald versuchen, ob man für den Kurs akzeptiert wird.

Mal eine ganz andere Frage:
Warum wird diese Frage hier im Forum gestellt?
  • Besteht der Wunsch zu sägen seitens Leopold und die Eltern wälzen ihre Entscheidung auf den Versicherungsschutz ab, dass man drüber reden kann, so Versicherungsschutz besteht? ;)
  • Ist es Privatwald vom Nachbarn und der lässt nur Leute für Arbeiten zu, die sich selbst ausreichend versichert haben?
  • andere Gründe?

14jährige kommen klassisch nicht auf die Idee, nach Versicherungsschutz zu fragen ;)

Bei Privatwald aus der eigenen Familie würde ich das Vorgehen prüfen, mit 16 den Sägenschein zu machen. Erkennen die Ausbilder Person und Motivation an, um den Schein bereits mit 16 zu machen, ist das ein guter Beginn. Wenn es eigener Privatwald ist, kann man auch die BG selbst fragen, wie da die Sicht der Dinge ist.

Am Ende ist das ganze hier geschriebene die jeweilige Einschätzung Dritter - ohne Verbindlichkeit richtig zu sein. Nicht umsonst werden Versicherungsansprüche auch regelmäßig per Gutachterschlacht vor Gericht verhandelt. Oft hängt der Ausgang von versichert ja/nein an Details.

_________________
MfG Eike
------------------------
Kleine (Sachs-) Dolmar-Sammlung:
CA 113/1,2&3 - CC 116AV - CC Super117AV - 100 - 101hobby - 103 - 105 - 108 - 110 - 112 - 112 Silverstar - 112black&white - 113H - 114 - 115 2x - 116si - 117 - 118 Super -119 -119 Silverstar - 120 - 120si - 122super - 122SL - 123 - 133 - 133super - 143 2x -144 - 152 - 153 2x - 166 2x- KMS 4
PS-222TH - PS-3410TH - PS-43 - PS-52 - PS-6100H - PS-630 - PS-7300 - PS-7900 - ES-2140
Trennjäger 309&343

339XP, 242XPG, KS43, E30 & MS200 (so viel zur Markenbrille ;))
Sachs Dolmar 112 Umbau auf Zündchip


Nach oben
   
BeitragVerfasst: Donnerstag 13. August 2020, 13:19 
Offline
Benutzeravatar

Registriert: Mittwoch 14. September 2011, 09:13
Beiträge: 8202
Wohnort: Bonn
Zitat:
Vorsatz ist auch schon es besser zu wissen und doch zu machen, besonders wenn man's in öffentliche Foren schreibt :wink:
Es gibt kein Gesetz was die private Motorsägenarbeit unter 18 Jahren verbietet. Gegen was soll ich also mit Vorsatz verstoßen.
Vorsatz ist, wenn ich den Baum absichtlich auf ein Haus fälle und den Schaden beglichen haben will.

_________________
Bild


Nach oben
   
BeitragVerfasst: Donnerstag 13. August 2020, 14:07 
Offline
Benutzeravatar

Registriert: Montag 30. März 2015, 22:58
Beiträge: 318
Wohnort: 32469 Lahde
Da hast du recht, ein Gesetz dagegen gibt es nicht: ich spreche für den BG-abgedeckten oder gewerblichen Bereich. Und wenn ich da weiß was ich darf und was nicht und dann Sachen mache, die ich nicht darf überschreitet das für mein Verständnis die Grenze von grober Fahrlässigkeit zu Vorsatz.

Privat ist eine andere Sache, da kann jeder machen was er meint und ich drück allen die Daumen das nie im Leben was schiefgeht :DH:

_________________
Gruß, Sven

:stihl: 171 | 200T | 026 | 311 | 460 | 051 :Husky: 440e :makita: DUC254

Scheppach Compact 15 to | Lumag Rambo HC15 | Greifzug 800kg & 1600kg | ASB1 & SKT-A


Nach oben
   
BeitragVerfasst: Donnerstag 13. August 2020, 15:59 
Offline
Benutzeravatar

Registriert: Mittwoch 14. September 2011, 09:13
Beiträge: 8202
Wohnort: Bonn
Er möchte im privat im Privatwald sägen.

_________________
Bild


Nach oben
   
BeitragVerfasst: Donnerstag 13. August 2020, 16:24 
Offline

Registriert: Donnerstag 19. Dezember 2019, 17:51
Beiträge: 495
Hallo zusammen,

Mal so ganz am Rande erwähnt, ohne Perwoll und Co.

Habt ihr mal die anderen posts vom treadsteller gelesen?

Ein 14 jähriger der impulsschläuche wechselt, feststellt das vergasernadeln... Und eine stihl aus dem Dornröschenschlaf weckt.

???

Und, warum wird bei dem Thema Holz gleich die bg ins Spiel gebracht, wenn ich im Keller auf die laufende Kreissäge Falle und einen Arm verliere, dann ist es halt so, da fragt keiner ob ich Schreiner bin.
Aber im heiligen "eigenen" Wald, da ist das was völlig anderes.

Und ich lasse keine anderen ohne kettenbremse in meinem Wald arbeiten, ich lasse gar keinen in meinem Wald arbeiten.

_________________
Wenn ma langes Holz hann, hann ma ach korzes.


Nach oben
   
BeitragVerfasst: Donnerstag 13. August 2020, 19:00 
Offline

Registriert: Sonntag 22. September 2019, 18:17
Beiträge: 2302
Wohnort: Kreis Euskirchen
Die Antworten mit der BG kamen, weil der Junge nach Versicherungsschutz gefragt hat. Überlesen?
Er hat nicht gefragt, ob er sägen darf, sondern ob er schon den Schein machen kann und ob er sich versichern kann.
Das wurde glaube ich ausgiebig beantwortet.
Ich brachte dann noch die Probleme aufs Tapet, die seine Eltern ggf. haben können, wenn ihm was passiert mit der Säge.
Und darauf hin kamen dann Posts mit Strafbarkeit ja oder nein. Was dabei die olle Kettenbremse soll, weiß ich allerdings auch nicht.

_________________
:stihl: 201 BH, 241 C-M, 362 C-M, 441 C ohne M
:stihl: 026, im Wiederaufbau
:makita: UC 3001A, beim Schwiegerpaps in Nutzung


Nach oben
   
BeitragVerfasst: Freitag 14. August 2020, 10:15 
Zitat:
...
Hier geht es aber um Versicherungsschutz - natürlich "darfst" du auf privatem Grund mit einer veralteten Maschine arbeiten, das machst du dann aber auf eigene Kappe. Die Krankenversicherung lässt dich zwar sinngemäß nicht verbluten, danach aber im wahrsten Sinne des Wortes verhungern, sie nennt sich ja nicht Renten- oder Berufsunfähigkeitsversicherung.
Sollte da eine Berufsunfähigkeit aus einem Unfall resultieren, bietet eine veraltete Maschine, so es entscheidend für den Unfall war, der Versicherung Angriffsfläche, die Ansprüche wegen grober Fahrlässigkeit in Frage zu stellen.
Tendentiell landet sowas dann vor Gericht, pauschal entschieden ist es nicht zwingend, Versicherungen klagen aber nicht, wenn das Prozessrisiko mit Anwalts- und Gutachterkosten sich nicht für sie lohnen würde ;) ...
...
Der Ausbilder in meinem Kettensägenschein hat es sehr schön formuliert - etwas frei aus dem Gedächtnis:

"Privat könnt Ihr alles mögliche machen, eine BG wird es nicht stören, passiert aber was, was als grobe Fahrlässigkeit befunden wird, hättet Ihr Euch viele Versicherungen sparen können, für die Ihr heute zahlt!"
s.
Ich sehe das ähnlich wie Plinse. Also:
- grundsätzlich darf man im Privatwald sägen (nicht strafbar, kein Gesetzesverbot)
- Krankenversicherung wird Krankenbehandlung bezahlen (danach aber nichts mehr)
- Problem bleibt daher Renten-/Berufsunfähigkeit: wenn hier die Versicherung "grobe Fahrlässigkeit" für sich rekalmieren kann, muss sie nicht zahlen. Insofern dürfte die "grobe Fahrlässigkeit" (nicht nur die "normale Fahrlässigkeit") der Knackpunkt der Sache sein.

Was, wann als grobe Fahrlässigkeit anzusehen ist, wird im Rahmen einer "Gesamtschau des betreffenden Einzelfalls" ermittelt (wobei die für den Fall geltenden Regelwerke im weitesten Sinne mit herangezogen werden). Hier fließt alles ein, was für oder gegen einen sprechen kann. Also:
pro grobe Fahrlässigkeit etwa:
- noch jugendliches Alter (physisch und psychisch den Gefahren der Motorsäge noch nicht so gut gewachsen)
- Motorsäge generell ein sehr unfallträchtiges Gerät
- kein Motorsägenführerschein (wobei im Privatwald grundsätzlich kein muss, s.o.!)
- Gerätschaft entspricht ggf. nicht der anerkannten Regel der Technik (z.B. fehlende Kettenbremse, Oltimer-Sägen)
- auch wenn die Regeln im Privatwald (bei nicht gewerblicher Tätigkeit) grundsätzlich nicht anwendbar sind, könnten Versicherung, Anwälte bzw. letztlich der Richter versuchen, aus den BG/UVV-Regelungen auch etwas für den allgemein-gültigen Umgang mit Motorsägen im Privatwald abzuleiten ("wenn dies von der UVV so vorgegeben ist, macht das auch im Privatwald Sinn und sollte dort möglichst ähnlich beachtet werden")
-uvm

ggf. contra grobe Fahrlässigkeit:
- PSA vollständig + passgenau
- je älter das Kind, desto besser (verständiger, reifer, stärker... - also 16 besser als 10 Jahre - ( auch wenn Pubertiere diese Annahme nicht rechtfertigen)
- kleine (leistungsschwache) Motorsäge (Einsteigersäge, Eletkrosäge, ...nicht direkt eine MS 500i etc. pp)
- Begleitung und Anleitung sowie Sägetätigkeiten nur unter Aufsicht von bewanderten Personen durchgeführt (also: die selber den Schein haben, schon langjährig unfallfrei Brennholzmachen; genial wäre natürlich, wenn ein Fortwirt oder sogar Forstwirtschaftsmeister dabei wäre sonstige Fachleute ;-)
- Gerätschaften makellos (nur funktionierende Kettenbremsen!, keine Oldtimer, etc.)
- nur einfach(st)e Sägearbeiten (Gegenteil: Windbruchaufarbeitungen, Fällungen, Entastungen unter Spannung etc. pp)
- dokumentierte Einweisung und Anleitung vor Ausführung der Arbeiten (am besten unter Zeugen)
- uvm

Je vorsichtiger und umsichtiger man also vorgeht, desto eher könnte man einen Streit um die "grobe Fahrlässigkeit" gewinnen. Allerdings (auch wieder wie Plinse bereits schrieb): "Motorsäge in Kinderhand" bietet in jedem Fall eine Angriffsfläche für die Versicherung, so dass man sich auf deren Gegenwehr, wenn´s an´s bezahlen geht, einstellen muss. Hier sollte man daher vorbereitet sein. (vielleicht doch erstmal Handsäge, Holztragen, Sappie + Axt nehmen,...)

Meine Mädels (10 und 12 J.) durften bisher nicht ran (wollten auch nicht). Haben bisher nur das Sappie genutzt (...hatten damit bereits Spass genug).


Nach oben
   
BeitragVerfasst: Freitag 14. August 2020, 10:23 
Offline
Benutzeravatar

Registriert: Freitag 18. Juni 2010, 19:26
Beiträge: 11241
Wohnort: Braunschweig
Zitat:
...
Und, warum wird bei dem Thema Holz gleich die bg ins Spiel gebracht, wenn ich im Keller auf die laufende Kreissäge Falle und einen Arm verliere, dann ist es halt so, da fragt keiner ob ich Schreiner bin.
Aber im heiligen "eigenen" Wald, da ist das was völlig anderes.
...
Nu raff es doch endlich - er hat nach Versicherungsschutz gefragt.

Versicherungsschutz speziell für Langzeitfolgen kommt von der BG oder von Unfallversicherungen und die orientieren sich bei der Haftungsübernahme an grober Fahrlässigkeit und das orientiert sich am aktuellen Stand dessen, was die BGs als Regeln aufstellen.

Natürlich darfst du privat alles machen, was nicht kriminell ist - das heißt aber noch lange nicht, dass du dabei versichert bist und auch nicht, dass die Versicherungen, die du abgeschlossen hast, am Ende auch zahlen werden.

Die Krankenversicherung lässt dich wohl nicht verbluten aber dann war es das auch - vielleicht sollte man die Frage nach dem Versicherungsschutz vertiefen:

Krankenversicherung: Wahrscheinlich ja
Langzeitfolgen: Wahrscheinlich nein
Was davon hat er gemeint?

Einzelfallprüfungen offen - Versicherungen können auch Geld vor Gericht versuchen zurück zu fordern, wenn die Randbedingungen "grob fahrlässig" waren.

Und nur mal am Rande:
Zitat:
Ein 14 jähriger der impulsschläuche wechselt, feststellt das vergasernadeln... Und eine stihl aus dem Dornröschenschlaf weckt.

???
Geschickt zu sein und im Köpfchen recht helle heißt noch lange nicht, körperlich auch eine bockende Säge halten zu können.
Nimm mein Beispiel beim segeln:
Aus der Theorieprüfung zum BR-Schein war ich nach halber Zeit raus, wie mancher Erwachsene, als ich von der Eisdiele zurück kam, schwitzten 2 Erwachsene noch über den Navigationsaufgaben (einfachste Geometrie).
In der Praxis ein 7t Boot gegen Wind an den Steg ziehen haben die aus den Armen gekonnt, das Ruder halten bei Rückwärtsfahrt - kein Thema für die beiden - für mich damals mit 16 grenzwertig, die Kraft war einfach noch nicht da.

Mindestaltervorgaben beziehen sich in solchen Fällen oft auf geistige und physische Verfassung.
Eine Kettensäge braucht auch eine gewisse Physis und halt Risikobewusstsein - nur das eine oder nur das andere reicht halt nicht.

Wenn die Versicherung halt das Vorhandensein des einen oder anderen nach einem Unfall anzweifelt, stehen sie im Zweifel bei den Eltern (Erziehungsberechtigten) und "fragen", wie der Bengel eine Kettensäge in die Hand bekommen konnte. Im Zweifel sind dann nämlich die Eltern in der Haftung / Mitschuld, ...

Bei einer kleinen Fleischwunde, klassisch genäht, ohne Folgeschäden wird keiner Fragen stellen.
Bei einer schweren Amputation, Prothesenversorgung, lebenslanger Pflege & Co lohnt sich für die Versicherung eine kritische Prüfung und bei einem 14jährigen mit Kettensägenunfall möchte ich nicht in der Haut der Eltern stecken.
Entwicklungstechnisch stecken zwischen 14, 16 und 18jährigen oft noch Welten. Für die Prüfung in erster Instanz schickt die Versicherung noch nicht die guten Anwälte ;)

Nach einem Unfall "klug zu schnacken" ist nebenbei auch viel einfacher als vorweg. Allein das Vorhandensein des Unfalls ist ja quasi schon ein indirekter Beweis, dass die These eines Fehlers zutrifft und dann geht es nur noch um Fahrlässigkeit oder grobe Fahrlässigkeit.

Wenn die Situation normal nicht zu einem Unfall hätte führen dürfen, ist das plötzlich der Beweis, dass das geringe Alter ausschlaggebend war :schreck: - und nu?

_________________
MfG Eike
------------------------
Kleine (Sachs-) Dolmar-Sammlung:
CA 113/1,2&3 - CC 116AV - CC Super117AV - 100 - 101hobby - 103 - 105 - 108 - 110 - 112 - 112 Silverstar - 112black&white - 113H - 114 - 115 2x - 116si - 117 - 118 Super -119 -119 Silverstar - 120 - 120si - 122super - 122SL - 123 - 133 - 133super - 143 2x -144 - 152 - 153 2x - 166 2x- KMS 4
PS-222TH - PS-3410TH - PS-43 - PS-52 - PS-6100H - PS-630 - PS-7300 - PS-7900 - ES-2140
Trennjäger 309&343

339XP, 242XPG, KS43, E30 & MS200 (so viel zur Markenbrille ;))
Sachs Dolmar 112 Umbau auf Zündchip


Nach oben
   
BeitragVerfasst: Freitag 14. August 2020, 12:03 
Offline

Registriert: Donnerstag 19. Dezember 2019, 17:51
Beiträge: 495
Hallo Eike,

Ich habe es ja doch noch gerafft.

Ich hatte halt den Denkfehler privatgrundstück, da geh ich halt von meinem Besitz aus, der zu klein ist um Bg zu bezahlen.
Ich habe irgendwann mal eine Art bauherrenversicherung gemacht, die Leute mitversichert die ich aufs Grundstück einlade.
Ich gehe immer von mir selber aus, mit meinen Söhnen, was ich meinen Kindern zutrauen kann. Das ist was anderes weil ich die ja kenne. (obwohl, während der pupertät bezweifle ich das) und dann auch nur das Sägen unter Anleitung, zum Gefühl bekommen. dabei habe ich ganz außer Acht gelassen das ich Leopold ja überhaupt nicht einschätzen kann.
Das passiert mir auch bei Erwachsenen, das ich davon ausgehe das sie halbwegs wissen was sie tun. Passt auch nicht immer.
Ich habe jetzt auch erklärt bekommen, das Kinder erst ab 14 Jahren einen rasenmäher bedienen dürfen.
Mein Sohn mit 11 machte diese Saison den Anfang mit unserem akkumäher ums Haus, mit allem drum und dran.
Sprich Einweisung, wo die Finger wegbleiben, warum das Akku raus muss bevor eine Verstopfung beseitigt wird. Das absolute rückwärts geh verbot u. s. w.
Und genau von dieser Sorgfalt beim anlernen gehe ich aus.

Vom selbständigen holzmachen für den winterbrand bin ich da auch noch weit weit entfernt.

Da stimme ich zu und sage auch mit 16 Jahren mal in einer forstschule anfragen, mit der Begründung eigener Wald bewirtschaften zu wollen. Dann klärt sich das von selbst und Leo ist auf der sicheren Seite.


Nach oben
   
BeitragVerfasst: Samstag 15. August 2020, 10:59 
Offline
Benutzeravatar

Registriert: Freitag 18. Juni 2010, 19:26
Beiträge: 11241
Wohnort: Braunschweig
Zitat:
Zitat:
...
"Privat könnt Ihr alles mögliche machen, eine BG wird es nicht stören, passiert aber was, was als grobe Fahrlässigkeit befunden wird, hättet Ihr Euch viele Versicherungen sparen können, für die Ihr heute zahlt!"
s.
Ich sehe das ähnlich wie Plinse. Also:
- grundsätzlich darf man im Privatwald sägen (nicht strafbar, kein Gesetzesverbot)
- Krankenversicherung wird Krankenbehandlung bezahlen (danach aber nichts mehr)
- Problem bleibt daher Renten-/Berufsunfähigkeit: wenn hier die Versicherung "grobe Fahrlässigkeit" für sich rekalmieren kann, muss sie nicht zahlen. Insofern dürfte die "grobe Fahrlässigkeit" (nicht nur die "normale Fahrlässigkeit") der Knackpunkt der Sache sein.

Was, wann als grobe Fahrlässigkeit anzusehen ist, wird im Rahmen einer "Gesamtschau des betreffenden Einzelfalls" ermittelt (wobei die für den Fall geltenden Regelwerke im weitesten Sinne mit herangezogen werden). Hier fließt alles ein, was für oder gegen einen sprechen kann.
...
Moin,
dann pass aber auf mit deinem Verständnis von Privatgrundstück und deiner Form der Versicherung:
Zitat:
...
Ich hatte halt den Denkfehler privatgrundstück, da geh ich halt von meinem Besitz aus, der zu klein ist um Bg zu bezahlen.
Ich habe irgendwann mal eine Art bauherrenversicherung gemacht, die Leute mitversichert die ich aufs Grundstück einlade.
...
Gesamtschau-Perspektive im Fall eines Unfalls:

Pro grobe Fahrlässigkeit:
  • Du bist vom Fach, du hättest so ziemlich jede Tücke wie Mindestalter, aktuelle Sicherheitsvorkehrungen, spezifische Gefahren im Gelände, ... kennen müssen. Ein Unfall mit einer Oldtimersäge in realer Arbeitssituation durch KickBack oder ähnliches mit klarem Zusammenhang von Dir eigentlich bekannter Verfehlung zum Unfall sollte DIR im GaLa-Bereich besser nicht passieren.
    (Ein Unkundiger, der "vorsorgich" eine PSA aus dem Baumarkt geholt und die vom Opa geerbte Markensäge einfach verwendet hat ("Ist doch ne gute :stihl: , ach der Griff da oben hätte nicht fest montiert sondern eine Funktion haben müssen"), steht argumentativ da schon fast besser da, wenn was passiert ;-)
    Sowas verschiebt ggf. die Bewertung von Fahrlässigkeit zu grober Fahrlässigkeit.
Kontra grobe Fahrlässigkeit:
  • Du kannst deinen Junior ganz anders einweisen, viel besser einweisen als Otto Normal Büromensch, kannst ggf. auch besser begründen, warum du Ihn für die Arbeiten als geeignet gesehen hast. Das bedeutet dann im Falle des Falles aber auch, dass du diese Begründung dann bringen und gegen Rückfragen durchhalten musst.
    Am besten bestätigt dann dein Nachbar noch, dass er sich die Einweisung mit angehört hat, weil sie so gut war und er selbst noch was gelernt hat :klatsch:
  • Speziell wenn der Einsatz vom Junior mehr Ausbildung und Aufwand als Arbeitserleichterung für Dich bringt, hilft das auch der Argumentation, dass er gut beaufsichtigt war und nicht mal schnell Richtung Kinderarbeit geschoben wurde, weil der Vater gerade selbst den Rasen nicht mähen wollte ;)
Aber am Ende bist du dann vor Gericht wie auf hoher See in Gottes Hand und musst sehen, was da denn so befunden wird. Die Anwälte der Versicherung würden genau ins Gegenteil argumentieren - entsprechend Ihrer Aufgabe und Zielsetzung.

Ich habe mir von meinen Versicherungen die Bedingungen alle elektronisch geben lassen, um in den als Papier teils cm dicken Werken effizient suchen zu können. Wenn mich etwas zentral interessiert, dann lasse ich mir meine Deutung der Bedingungen per schriftlicher Anfrage schriftlich bestätigen und stellenweise ist das ziemlich ernüchternd, welche Ausflüchte die dann da eingebaut haben.

Das Vorgehen kann ich nur empfehlen.

Nicht falsch verstehen - den Junior gut eingewiesen mit dem Akkumäher was machen zu lassen, finde ich genau richtig. Zu meiner Zeit war es ein 220V Netz-Strommäher und Vattern hat mir intensiv erklärt, dass ich die Strippe nicht überfahren darf und dass der Stecker gezogen gehört, bevor am Mäher rum gefriemelt wird. Aus seiner fachlichen Schiene vorsorglich war, dass er noch einen FI im Gartenhaus installiert hat, da Fehlerstromschutz damals noch nicht Standard war. Es war reine Vorsicht seinerseits ohne Gedanken an Diskussionen mit Versicherungen, er hätte aber auch die Argumentation begründen können, dass er auch für den Fall vorgesorgt hatte, dass ich die Strippe vielleicht doch erwische. (Wenn es passiert wäre, wäre halt auch einfach nichts schlimmes passiert ;) ...)

Überschätze aber nicht den Spielraum Richtung BG-Abweichung, nur weil du eine Bauherrenversicherung abgeschlossen hast.

_________________
MfG Eike
------------------------
Kleine (Sachs-) Dolmar-Sammlung:
CA 113/1,2&3 - CC 116AV - CC Super117AV - 100 - 101hobby - 103 - 105 - 108 - 110 - 112 - 112 Silverstar - 112black&white - 113H - 114 - 115 2x - 116si - 117 - 118 Super -119 -119 Silverstar - 120 - 120si - 122super - 122SL - 123 - 133 - 133super - 143 2x -144 - 152 - 153 2x - 166 2x- KMS 4
PS-222TH - PS-3410TH - PS-43 - PS-52 - PS-6100H - PS-630 - PS-7300 - PS-7900 - ES-2140
Trennjäger 309&343

339XP, 242XPG, KS43, E30 & MS200 (so viel zur Markenbrille ;))
Sachs Dolmar 112 Umbau auf Zündchip


Nach oben
   
BeitragVerfasst: Samstag 15. August 2020, 14:06 
Offline

Registriert: Mittwoch 22. November 2017, 17:36
Beiträge: 2138
Wohnort: Landkreis Ludwigslust
Was haben Exoten wie Oldtimer mit diesem Thema zu tun?

Nirgends stand etwas davon das eine Säge ohne Kettenbremse genutzt werden soll...

_________________
:stihl: :stihl: :stihl: MS 170D, MS 290, MS 261, MS 462
Wippsägen noch von Opa :klatsch:
Eigenbau Holzspalter
Mts82 mit Frontlader und Thk 5.
Eigenbau Rückewagen mit Atlas Bauernlader.


Nach oben
   
BeitragVerfasst: Samstag 15. August 2020, 14:15 
Offline
Benutzeravatar

Registriert: Freitag 18. Juni 2010, 19:26
Beiträge: 11241
Wohnort: Braunschweig
"Gesamtschau des betreffenden Einzelfalls"

Die Beispiele sind halt vielschichtig und für die meisten im Forum sind solche Abweichungen vom Sollzustand realistischer verständlich als 2-4 Jahre zu jung zu sein...

_________________
MfG Eike
------------------------
Kleine (Sachs-) Dolmar-Sammlung:
CA 113/1,2&3 - CC 116AV - CC Super117AV - 100 - 101hobby - 103 - 105 - 108 - 110 - 112 - 112 Silverstar - 112black&white - 113H - 114 - 115 2x - 116si - 117 - 118 Super -119 -119 Silverstar - 120 - 120si - 122super - 122SL - 123 - 133 - 133super - 143 2x -144 - 152 - 153 2x - 166 2x- KMS 4
PS-222TH - PS-3410TH - PS-43 - PS-52 - PS-6100H - PS-630 - PS-7300 - PS-7900 - ES-2140
Trennjäger 309&343

339XP, 242XPG, KS43, E30 & MS200 (so viel zur Markenbrille ;))
Sachs Dolmar 112 Umbau auf Zündchip


Nach oben
   
BeitragVerfasst: Samstag 15. August 2020, 14:25 
Offline

Registriert: Donnerstag 19. Dezember 2019, 17:51
Beiträge: 495
Zitat:
Was haben Exoten wie Oldtimer mit diesem Thema zu tun?

Nirgends stand etwas davon das eine Säge ohne Kettenbremse genutzt werden soll...
Meine Schuld, ich habe das als Beispiel für "auf meinem Privaten Grundstück" erwähnt.

Hat nix mit Versicherung oder alter zu tun.

Leopold meldet sich gar nicht mehr, ich nehme an er ist am Holz machen. :stihl:

_________________
Wenn ma langes Holz hann, hann ma ach korzes.


Nach oben
   
Beiträge der letzten Zeit anzeigen:  Sortiere nach  
Ein neues Thema erstellen  Auf das Thema antworten  [ 58 Beiträge ]  Gehe zu Seite Vorherige 1 2 3 Nächste

Alle Zeiten sind UTC+02:00


Wer ist online?

Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 16 Gäste


Du darfst keine neuen Themen in diesem Forum erstellen.
Du darfst keine Antworten zu Themen in diesem Forum erstellen.
Du darfst deine Beiträge in diesem Forum nicht ändern.
Du darfst deine Beiträge in diesem Forum nicht löschen.

Suche nach:
Gehe zu:  
Powered by phpBB® Forum Software © phpBB Limited
Deutsche Übersetzung durch phpBB.de