Zitat:
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Allerdings habe ich kurz mit meinem Paragraphenreiter gesprochen.
Jeder Privatmann darf mit seiner Säge auf seinem Grund machen was er will. Der Förster darf keinen ohne Schein in den Wald lassen. Und ja, wenn es nicht Teil der Ausbildung ist, kann man erst mit 18 den Säge Schein machen.
Also muß ich meine Meinung revidieren, selbst auf eigenem Grund würde ich fahrlässig handeln und es bleibt bei Meinung einem meiner Vorredner, ganz einfach, kein Schein, keine Säge.
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Aber das mit ohne kettenbremse.
Die Sägen sind nicht verboten, also darf man mit ihnen arbeiten, zuhause, eigenes Grundstück, im öffentlichen Wald nicht.
Soweit ich das weiß.
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Tja, du schreibst recht oft "so weit ich das weiss" oder andere Perwoll-Phrasen
Wenn du jemanden unterstützt, grob fahrlässig oder unsicher zu handeln, begibst du dich auf Glatteis und machst dich juristisch angreifbar, speziell wenn es für Dich von Nutzen ist.
So viel dazu, Leute im eigenen Wald ohne Kettenbremse arbeiten zu lassen, auch wenn es kein Staatswald ist.
Hier geht es aber um Versicherungsschutz - natürlich "darfst" du auf privatem Grund mit einer veralteten Maschine arbeiten, das machst du dann aber auf eigene Kappe. Die Krankenversicherung lässt dich zwar sinngemäß nicht verbluten, danach aber im wahrsten Sinne des Wortes verhungern, sie nennt sich ja nicht Renten- oder Berufsunfähigkeitsversicherung.
Sollte da eine Berufsunfähigkeit aus einem Unfall resultieren, bietet eine veraltete Maschine, so es entscheidend für den Unfall war, der Versicherung Angriffsfläche, die Ansprüche wegen grober Fahrlässigkeit in Frage zu stellen.
Tendentiell landet sowas dann vor Gericht, pauschal entschieden ist es nicht zwingend, Versicherungen klagen aber nicht, wenn das Prozessrisiko mit Anwalts- und Gutachterkosten sich nicht für sie lohnen würde
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Im Zweifel sitzt man also hinterher verstümmelt da, berufsunfähig, ohne Rente und mit Prozesskosten im Minus
Natürlich "darfst" du eine Oldtimersäge einsetzen - Knast steht da keiner drauf, spätestens wenn es aber reguläre Arbeit ist, wäre ich da aber vorsichtig.
Das andere Extrem ist ein Oldtimertreffen, wo man eine alte Säge an einen blanken Stamm ohne Gefahr eines Kickbacks ansätzt und wegen der Akustik für Zuschauer mal ein paar Cookies schneiden lässt.
Die klassischen Gefahren, wegen der Kettenbremsen eingeführt wurden, bestehen da nicht.
Sollte da eine Kette reißen und irgendwas passieren, würde die Kettenbremse auch nicht helfen - da würde es der Versicherung auch schwer fallen, das als grob fahrlässig darzustellen.
Ein vielschichtiges Thema.
Der Ausbilder in meinem Kettensägenschein hat es sehr schön formuliert - etwas frei aus dem Gedächtnis:
"Privat könnt Ihr alles mögliche machen, eine BG wird es nicht stören, passiert aber was, was als grobe Fahrlässigkeit befunden wird, hättet Ihr Euch viele Versicherungen sparen können, für die Ihr heute zahlt!"
Die größte Lücke für mich wird aber am wenigsten diskutiert - scheint unstrittig: Woher soll man wissen, dass ohne Motorsägenschein zu arbeiten, grob fahrlässig ist, wenn man im Schuppen von Opa eine Säge erbt
? Ohne den Schein kennt man ja schließlich viele Gefahren nicht und die Sägen werden im Baumarkt an jeden verkauft, wie auch ein Akkuschrauber...
Aber wie gesagt, der Punkt scheint ja am wenigsten strittig zu sein
Ab dem Schein kann man sich aber wegen fehlender Kettenbremse, ... eigentlich nicht mehr raus reden. Wenn dann was passiert, auch im privaten Garten, haben die bestehenden Versicherungen ein ungedecktes Tor per 11 Meter oder wie will man mit einer Säge ohne Kettenbremse glaubhaft machen, dass man bei regulärer Arbeit die UVV eingehalten hat, wenn man vorher dazu ausgebildet wurde, dass die Kettenbremse ein zentrales Element dabei ist
?
--> Grob fahrlässig - Gutachter und Prozesskosten drauf und Tschüss.