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BeitragVerfasst: Sonntag 16. August 2020, 09:24 
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Wahrscheinlich...

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BeitragVerfasst: Montag 17. August 2020, 09:27 
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Beiträge: 8189
Wohnort: Bonn
@Utzerath: Privat Haftpflichversicherungen versichern auch grobe Fahrlässigkeit mit. Lediglich Vorsatz ist außen vor.
Was ist jetzt außer BG Schutz nicht abgedeckt?

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BeitragVerfasst: Montag 17. August 2020, 20:14 
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Registriert: Mittwoch 30. August 2017, 11:19
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Hallo,

in der Broschüre Waldarbeiten, hier ein Link:

https://publikationen.dguv.de/regelwerk ... ldarbeiten,

findet sich auf Seite 12 und folgende eine Ausführung zu dem Sachverhalt.

Dort liest man: .....Im Rahmen der Berufsausbildung.......ständige Aufsicht durch einen
Fachkundigen....

Somit schränkt sich nach meinem Verständnis der Kreis derer die ausgebildet werden
dürfen, auf Lehrlinge der grünen Berufe und auf deren Ausbilder (Meister, Techniker,
Dipl. Ing, jeweils mit Berufs- und Arbeitspädagogischer Zusatzqualifikation) ein.

Gruß


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BeitragVerfasst: Dienstag 18. August 2020, 22:28 
Zitat:
Im Privatwald brauche ich keinen Motosägenschein, mein 15 jähriger Sohn auch nicht. Wenn ich nicht mit Vorsatz handel zahlt meine Privathaftpflicht, wenn ich jemand anderem was kaputt mache. Das gleiche gilt für meinen Sohn - auch wenn er keine 18 ist. Verletzte ich, oder mein Sohn mich, zahlt die Behandlung die Krankenkasse. Ich kenne kein Gesetz, welches das Arbeiten unter 18 mit der Motorsäge verbietet.

BG ist wieder was anderes. Wer daüber abgesichert sein will, muss sich an die Regeln der BG halten.
Aus meiner Sicht ist Claws Einschätzung zunächst zuzustimmen. Also:
private Haftpflicht zahlt, wenn ich/mein Kind jemand anderem was kaputt mache (bei Haftpflicht ist/wird idR auch grobe Fahrlässigkeit mitversichert, insofern hätte man hier wirklich nur ein Problem, wenn Vorsatz vorliegt)
private Krankenversicherung zahlt Behandlung bei eigenen Verletzungen.

Allerdings gibt es auch Unfall-, Berufsunfähigkeits bzw. Invaliditätsrisiken. Diese Risiken werden ggf. über die private Unfallversicherung (Einmalbetrag oder - extra zu vereinbarende - Unfallrente; die gesetzliche Unfallversicherung zahlt nur bei beruflichen Unfällen), private Berufsunfähigkeitsversicherung, private Erwerbsunfähigkeitsversicherung abgedeckt - wenn man die denn abgeschlossen hat. Wenn also der Junior sich mit der Motorsäge verletzt und die Krankenbehandlung abgeschlossen ist, aber ein bleibender Schaden zurückbleibt (etwa Arm amputiert, etc.), dann könnte man dieses Risiko (den bleibenden Schaden und die damit einhergehende dauerhafte Beeinträchtigung) etwa über eine private Unfallversicherung, Berufsunfähigkeits bzw. Erwerbsunfähigkeitsversicherung abfedern.

Hat man zur Absicherung dieser bleibenden Schäden (die ggf. zu einer Berufsunfähigkeit führen) eine private Berufsunfähigkeitsversicherung abgeschlossen, wird meines Wissens regelmäßig grobe Fahrlässigkeit nicht mitversichert, so dass man hier ggf. das bereits beschriebene Problem bekommen kann, dass die Versicherung nicht zahlt, weil sie "Motorsäge in Kinderhand" etc. pp. generell als grob fahrlässig ansieht.

Nun zur privaten Unfallversicherung. Hier sind regelmäßig gewisse Extremsportarten/gefährliche Hobbys häufig nicht mit versichert (etwa Fliegerei, Motorrennen, etc.). Zu Motorsäge/Brennholzhobby habe ich allerdings bisher keinen solchen Ausschluss in Allgemeinen Versicherungsbedingungen gelesen - müsste man in seiner jeweiligen eigenen Police mal nachsehen. Auch wird bei der privaten Unfallversicherung wohl grobe Fahrlässigkeit (anders als bei der BU) mit versichert; Ausschluss nur bei Vorsatz. Es gibt aber auch hier Haken: So muss der Versicherungsnehmer im Rahmen seiner vorvertraglichen Anzeigepflicht alle gefahrerheblichen Umstände mitteilen - dies ist erforderlich, damit die Versicherung entscheiden kann, ob und ggf. wie (Risikozuschläge) sie den Betreffenden denn versichern will. Verschweigt man hier etwa Extremsportarten, gefährliche Hobbys, kann die Versicherung später unter Hinweis auf die Verletzung dieser Anzeigepflichten ihre Leistung verweigern. Außerdem treffen den Versicherungsnehmer auch während des Vertragsverhältnisses gewisse Obliegenheiten, bei deren grob fahrlässiger Verletzung die Versicherung berechtigt sein kann, ihre Leistung in einer der Schwere des Verschuldens entsprechenden Verhältnis zu kürzen. Mit anderen Worten: damit eine private Unfallversicherung was bringt, sollte die Versicherung über das Motorsägenhobby informiert sein.

Aus meiner Sicht ist es trotz der genannten Fisematenten als Erwachsener sinnvoll, neben Haftpflicht und Krankenversicherung , private BU und Unfallversicherung abschließen (insb. als Alleinverdiener). Bei Kindern, die noch nicht berufstätig sind (häufig keine BU versicherbar), sollte neben Haftpflicht und Krankenversicherung auch eine gute Unfallversicherung abgeschlossen werden... Wenn das Kind - unter aller Vorsicht + Anleitung - auch mit an die Motorsäge darf, sollte man die Unfallversicherung zumindest darüber informieren, um seiner Anzeigepflicht nachzukommen.

Inwieweit man den Nachwuchs an die Motorsäge lässt, muss jeder selbst entscheiden und die entsprechenden Risiken (1. Generelles Unfallrisiko; 2. Ggf. Probleme beim Versicherungsschutz) halt abwägen.


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BeitragVerfasst: Mittwoch 19. August 2020, 18:08 
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Registriert: Mittwoch 22. November 2017, 17:36
Beiträge: 2135
Wohnort: Landkreis Ludwigslust
Jup und nachdem du alle Versicherungen bezahlt hast stellst du fest das du den halben Monat nur dafür arbeiten gehst...

Deutsche Vollkasko Mentalität.

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BeitragVerfasst: Mittwoch 19. August 2020, 20:40 
;) stimmt.

wobei: wenn man bedenkt was man als Kind selbst so alles verbrochen hat, waren Haftpflicht, KV und Unfallvers. - jedenfalls bei mir und meinen Brüdern - eher kein Verlustgeschäft :pfeifen:


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BeitragVerfasst: Freitag 21. August 2020, 04:09 
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Zitat:
Ich mag mich irren, aber ist man mit privatem Wald ab einer bestimmten Größe nicht eh BG-Mitglied?
Ab 2000m² bist du dabei...
(Also lächerliche 0,2ha)

Nicht nur in Bayern.

Ich hab den Fehler gemacht 0,55 ha zu kaufen.
(Nein, ich liebe meinen Wald)

Und leider habe ich die BGUV auch schon für den
Schwiegervater gebraucht.

Gut wenn die Unfallversicherung da ist,
und die wird IMMER erst mal zahlen...

Wenn der TE sich nicht gleich beim ersten Baum sägt
wird es schwer für die Versicherung sich rauszureden.
Zitat:
Sachkundiger ist, wer aufgrund seiner fachlichen Ausbildung und Erfahrung ausreichende Kenntnisse auf dem Gebiet des Prüfgegenstands hat und mit den einschlägigen staatlichen Arbeitsschutzvorschriften, Unfallverhütungsvorschriften und allgemein anerkannten Regeln der Technik (z.B. Regeln, DIN-EN-Normen, DIN-Normen, ...07.04.2016
Mein Sohn ist jetzt 12,
ich dokumentiere bereits jetzt
(Fotos mit Datum vom Spaß haben, a paar Zeilen dazu geschrieben)
seine Ausbildung mit Motorgeräten und den Umgang mit Holz.
Dabei merkt er es gar nicht mal. 8-)
Wenn ich den mit 14-15 mit mir im Wald habe, mache ich mir
in KEINERLEI Hinsicht sorgen.

Wie immer,
der beste Unfall ist der der nicht passiert.


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BeitragVerfasst: Freitag 21. August 2020, 14:47 
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Hallo HoFall
Finde ich Klasse,das du als Fachkundige Person(gehe jetzt mal davon aus das du Forstwirtschaftsmeister bist)dein Kind bereit's so früh an die Säge heranführst.
Da er dann sicherlich bereit's mit 16 voll ausgebildet ist,kann er sicherlich die Lehrzeit zum Forstwirt um ein halbes Jahr verkürzen.
Find ich gut wenn man seine Kinder so unterstüzt :wink:
Gruß

_________________
Grüße :wink:


:Husky: 372 XP, 560 XPG, 346 XP(kaputt im Regal), 268 XPG
:solo: 2x 644, 656 SP, 656, 681, 680, 651, 647, 670, 640, 630, 415, 423, 154, 135, 126
:stihl: Zum glück keine :am Boden:


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BeitragVerfasst: Samstag 22. August 2020, 11:03 
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Und wenn wir schon Fach- und Sachkunde bunt durcheinanderwürfeln:

Ein Forstwirtschaftsmeister wäre aufgrund seiner Ausbildung geeignet, an der Säge auszubilden.
Ein Forstingenieur bräuchte dazu zumindest noch die Ausbildereignung zusätzlich.

Was wäre z. B. mit einem Landmaschinenmechaniker-Meister, der aufgrund seiner Ausbildung das Gerät bestens kennt, die Ausbildereignung aufgrund seines Meistertitels besitzt und dank langjähriger nachweislich eigenständiger Bewirtschaftung eines BG-pflichtgen Waldes unter regelmäßiger Teilnahme an BG-Lehrgängen (Holz unter Spannung, Windenarbeit und -Prüfung) auch die entsprechende Forstliche Fachkunde nachweisen kann?

Der nicht?

:KK:

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Gruß,
Christoph

:stihl: 020AV, 050 AV ... 076AV, MS 261 VW, MS 441 W, 064/66, MS 880
STIHL Akku-Kram, Alaskan Mill MkIII 36", Meine Bilder: http://forum.motorsaegen-portal.de/view ... =6&t=72686


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BeitragVerfasst: Samstag 22. August 2020, 18:13 
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Registriert: Dienstag 16. Juni 2020, 21:18
Beiträge: 62
Hallo

Der Land und Baumaschinen Mechaniker Meister hat zwar die Fachkunde,bräuchte aber zum Ausbilden die Meisterprüfung in Forstwirtschaft.
Wobei ihm dann die Deckungsgleichen Ausbildungsinhalte aus seinen ersten Meistertitel anerkannt werden.
´
Gruß

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BeitragVerfasst: Samstag 22. August 2020, 18:57 
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Hallo,

ich lese gerne Arzt-Romane, kann ich deshalb meinem Opa eine neue Herzklappe einsetzen hab hab dann
noch den vollen Versicherungsschutz?

Gruß


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BeitragVerfasst: Samstag 22. August 2020, 19:45 
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Beiträge: 6088
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@salomon:
:roll:

@Samuel:
- Er hat die Maschinenkunde (sicher besser als jeder FoWi)
- Er hat die Kenntnisse der Benutzung der Maschine
- Und er hat die pädagogischen Fähigkeiten, beides zu vermitteln.

Ich hab nicht gesagt, dass er einen Forstwirt ausbilden kann... fehlt ja z. B. auch noch die ganze Botanik...
Aber ich bin mir sicher, dass er in der Lage ist, die Kenntnisse und Fähigkeiten, die bei einem Motorsägenkurs Lerninhalt sind, zu vermitteln.

_________________
Gruß,
Christoph

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BeitragVerfasst: Montag 24. August 2020, 08:03 
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Zitat:
Hallo HoFall
Finde ich Klasse,das du als Fachkundige Person(gehe jetzt mal davon aus das du Forstwirtschaftsmeister bist)dein Kind bereit's so früh an die Säge heranführst....
Gruß
Mööp!
Der Dieter darf zwar ausbilden, aber nur "Kfzler".
Um es ins "Verzeichnis der verwandten Handwerke" zu schaffen und ein Zweirad oder sonstiges Gefährt zu werden, fehlen einer Motorsäge dafür strenggenommen ungefähr/mindestens zwei Räder. ;)

Die eigentliche Frage nach dem Versicherungsschutz kann wohl niemand zuverlässig positiv beantworten, aber ohne "videoüberwachten" Arbeitsplatz und einen fachlich hervorragenden Rechtsanwalt, möglichst Forstwirtschaftsmeister auf dem ersten Bildungsweg, sehe ich schwarz.

Auch wenn es nicht in den Versicherungsbedingungen steht, gehe ich davon aus, daß sich im Schadensfall ein Rechtsanwalt der Versicherung auf die gängige Praxis der SVLFG in Forstwirtschaft und GaLaBau berufen wird.
Das Ergebnis dürfte keine größere Überraschung werden:

Erst wird der Rechtsverdreher die geistige oder körperliche Eignung des zu jungen Unfallopfers anzweifeln und dann die Sachkunde des Erziehungberechtigten im Umgang mit der Motorsäge und dessen Ausbildereignung generell.
Dann wird mit Hilfe eines "Sachverständigen" der geschilderte Unfallhergang in Frage gestellt, der dem vorsitzenden Richter dann furchtbar ausführlich erklärt, wie sich der Unfall -seiner Meinung nach- zugetragen hat und warum er vermeidbar gewesen wäre.

Das Urteil in erster Instanz:
Leider verloren!

_________________
Gruß,
Christian
Work,don't play...


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BeitragVerfasst: Montag 24. August 2020, 11:58 
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Beiträge: 847
Hallo,

@hamsti, genauso sehe ich das auch!

Da bleibt auch nicht viel Spielraum um irgendwas anders auszulegen.

Gruß


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BeitragVerfasst: Montag 24. August 2020, 12:36 
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Zwei Räder?
Kein Problem...

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Gruß,
Christoph

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BeitragVerfasst: Montag 24. August 2020, 17:03 
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Beiträge: 11240
Wohnort: Braunschweig
Räder und V8, eindeutig ein Fahrzeug mit Kraft, also ein Kraftfahrzeug :klatsch: :groehl: :klatsch:

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MfG Eike
------------------------
Kleine (Sachs-) Dolmar-Sammlung:
CA 113/1,2&3 - CC 116AV - CC Super117AV - 100 - 101hobby - 103 - 105 - 108 - 110 - 112 - 112 Silverstar - 112black&white - 113H - 114 - 115 2x - 116si - 117 - 118 Super -119 -119 Silverstar - 120 - 120si - 122super - 122SL - 123 - 133 - 133super - 143 2x -144 - 152 - 153 2x - 166 2x- KMS 4
PS-222TH - PS-3410TH - PS-43 - PS-52 - PS-6100H - PS-630 - PS-7300 - PS-7900 - ES-2140
Trennjäger 309&343

339XP, 242XPG, KS43, E30 & MS200 (so viel zur Markenbrille ;))
Sachs Dolmar 112 Umbau auf Zündchip


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BeitragVerfasst: Mittwoch 2. September 2020, 06:30 
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BeitragVerfasst: Dienstag 3. November 2020, 16:42 
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Registriert: Samstag 9. November 2019, 21:36
Beiträge: 1291
Was meinst Du mit Arbeiten im Wald Versicherungsschutz usw ???

willst Du daheim bissl im Hausgarten rumschnäfeln ??

Oder willst Du im Stundenlohn beim Nacbarn große Tannen umlegen??

Habt ihr daheim Landwirtschaft im Voll- oder Nebenerwerb mit einem größeren oder kleineren Anteil Waldflächen ?

Das Erste geht sicher, da juckts niemand aber da haftet auch niemand.

das 2. geht mit Sicherheit nicht.

Um die Verwirrung noch etwas zu verschärfen:

Für das Dritte gibts in der Landwirtschaft den Begriff der/des mitarbeitenden Familienangehörigen. Da gibts unter diesem Namen für die Erwwerbslandwirtschaft viele Ausnahmen und Sondersituationen und Verbilligungen.
Früher gabs auch Vereinfachungen bei der Wehrpflicht für Landwirtssöhne damit die daheim als mithelfende Familienarbeitskraft nicht voll ausfallen

Da kenne ich mich aber auch nicht en Detail aus, wo es da überall Besonderheiten gibt

Wie das ist wenn Vater oder Opa Schlag oder Polder machen zum Brennholzeigenbedarf kann ich nicht sagen, aber da dort eigentlich immer Schein vorgeschrieben ist eher nicht.

_________________
[x] <= Hier Nagel einschlagen für neuen Monitor!

Dieser Beitrag kann Spuren von Ironie, Sarkasmus und Haselnüssen enthalten.
:pfeifen: ... :mrgreen: ... :groehl:


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