Zitat:
Schwein gehabt. Darum will ich keine hohen Bäume in Reichweite vom Haus.
Die Haftung ist wirklich interessant. Ich hab mal gelesen, wenn der Besitzer des Baumes ordentlich danach schaut oder schauen lässt, ist er aus der Haftung raus.
Hier hat die Gemeinde einen Gutachter eingeschaltet, damit dürfte sie nicht mehr haften müssen.
Dann heißt es entweder, höhere Gewalt, oder der Gutachter hat Fehler gemacht, dann haftet er. Wird nur schwierig sein, ihm Fehler nachzuweisen.
Jedenfalls hat er wohl einen Auftraggeber verloren.
Naja...
ich kenne es auch so mit der höheren Gewalt und dass der Geschädigte selbst haftet, so es mehr als 8bft Wind gab, AUSSER der Geschädigte hat zuvor das Risiko angemeldet und den Baumeigentümer auf Nachlässigkeiten in seiner Verkehrssicherungspflicht hingewiesen.
Das dürfte bei echtem Schaden ein Gutachten vom Gutachten geben, wenn nicht viel passiert ist, wird man sich wohl eher so einigen (hoffe ich doch mal).
Natürlich hat der "Bedenkenträger" hier die einfache Position: "Sieht komisch aus, dürfe faul oder Pilz drin sein!" Das ist einfach aufgeschrieben, etwas angehübscht und "gemeldet".
Der Eigentümer hat eine "teure" aber eigentlich auch noch einfache Position, so er einen Gutachter in ausreichenden Abständen beauftragt und sich die Standfestigkeit bescheinigen lässt, kann er sich zumindest versichern.
Der Gutachter hat dann die Arschkarte. Lässt er alle Bäume fällen, wird er hinterher mit gesunden, aufgeschnittenen Bäumen konfrontiert - "Warum?". Fällt Ihm ein "standfester Baum" um, hat der "Bedenkenträger" es leicht, den ausschlaggebenden Gammel wirklich zu finden, war seine Meldung vorweg ausreichend unpräzise, hat er es vorweg ja doch gewusst
Zitat:
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Bei uns gab es vor einigen Jahren praktisch den identischen Fall: 250 jährige, gemeindeeigene Eiche fiel auf den Dachstuhl eines Hauses. War total hohl, aber vom Gutachter für o.k. gehalten worden, sieht man von aussen/unten ja nicht unbedingt. Mein Kenntnisstand ist, dass der Hausbesitzer auf seinem Schaden sitzengeblieben ist.
Wurde der Baum als unsicher gemeldet? Nachweislich und schriftlich?
Es ist tatsächlich ein spannendes Feld und ich würde im Zweifel IMMER mein Haus selbst versichern, für den Fall von "höherer Gewalt", andererseits kann eine "schriftliche Risikomeldung" auch nicht schaden, speziell wenn der Baum nicht im Sturm fällt, wo es eigentlich um Verkehrssicherungspflichten und deren Wirksamkeit geht. Bei einem großen Laubbaum kann man als "Bedenkenträger" eigentlich immer den verdacht auf Wurzelfäule und Zwiesel im Starkastbereich benennen, das sind pauschal die Stellen, wo die Bäume kaputt gehen und bei einem großen Laubbaum wird man auf die Vokabeln fast immer fündig. Mir ist auch lieber, dass nichts in der Nähe meines Hauses steht, was drauf fallen könnte.
Beim Kollegen meiner Frau haben wir gerade eine Birke gefällt, er hatte Pilzbefall gefunden. Privatleute können auch einen guten Riecher haben, da sich die Winde einsetzen ließ, haben wir den Baum selbst gefällt und im Stamm waren auch diese Übergänge von einwandfreiem Holz zu pilzig aber noch einigermaßen fest. Glücklicherweise haben die dort in der Baumschutzsatzung die Ausnahme, dass Birken entnommen werden dürfen...
Für mich wäre es ein Horror, einen rotten Baum neben der Hütte zu haben und mich dann noch mit einem Amt streiten zu dürfen, ob der denn nun rott, noch nicht rott genug oder was auch immer ist
Hier wäre echt mal interessant, wie das Haftungsrecht da ist, speziell wenn Bedenken angemeldet wurden und ein Schaden den Bedenken recht gibt.
Muss man es wirklich dulden und auch noch selbst dafür haften, wenn andere zocken, speziell wenn ein Schaden mit Ansage kommt?
Ist das rechtlich haltbar, dass man sich auf Gutachten beruft, gegen die Einschätzung von Betroffenen (so gesehen die Gutachten in einer Richtung als verbindlich wertet) aber andersrum der Gutachter nicht auf den Wahrheitsgehalt seiner Aussagen zitiert werden will?
Beim TÜV ist es in meinen Augen anders:
Der Fahrzeughalter ist für die Betriebssicherheit seines Fahrzeuges verantwortlich, muss sich um Wartung, ... kümmern, die Gesellschaft (wir) prüft alle 2 Jahre durch Beauftragte wie TÜV und Dekra, ob der Fahrzeughalter das denn auch in ausreichendem Maße tut. Ein Wagen besteht auch den TÜV, wenn die Bremsbeläge knapp vor der Verschleißgrenze sind, er ist technisch ok, auch wenn es unwahrscheinlich ist, dass die Beläge weitere 2 Jahre halten. Andererseits stellt der Fahrzeughalter sein Fahrzeug üblicherweise in Erwartung einer i.O. Prüfung vor und die TÜV-Prüfung erfüllt nicht den Anspruch, die regelmäßige Wartung zu ersetzen. Der Fahrzeughalter oder seine Werkstatt sollten den Wagen tunlichst immer noch besser kennen als der TÜV-Prüfer.
Hier beim Baum übernimmt aber der Gutachter die Aufgabe von Werkstatt und Eigentümer und stellt fest, ob der Baum sicher ist bzw. benennt die zu ergreifenden Maßnahmen. Das Ganze soll nur Verbindlichkeiten in eine Richtung haben?