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BeitragVerfasst: Samstag 10. April 2021, 10:55 
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Zitat:

Und ein Garten ist eine gärtnerisch genutze Grundfläche.
Nein.
eine "gärtnerisch genutzte Grundfläche" ist eine wirtschaflich genutzte Fläche, z.B. eine Baumschule. Ein Hausgarten wird vielleicht gärtnerisch betreut, aber nicht "genutzt" im Sinne des Gesetzes.
Die EU-VogelschutzRL gilt also trotzdem.

Spannend ist die Ausgangsfrage aber trotzdem: Gilt ein nackter Stamm als Brutmöglichkeit i.S. de rEU-VogelschutzRL?
Da ja Höhlenbrüter drin sein könnten, vermutlich schon. Wie bereits von Anderen bemwerkt, würde ich mir das OK der Behörde einholen. Dann ist man auf der sicheren Seite.
Fällungen im Ortsbereich sind gerne von "interessierten Dritten" begleitet. Ich habe mal 2 Stunden Standzeit eines 25m-Kranes bezahlt, weil ein Anlieger zuerst das Ordnungsamt, dann die Zeitung und zuletzt die Polizei gerufen hat. DieErst- und Letztgennnte haben sofort nach Einsicht in die (natürlich vorliegenden) Genehmigungen ihr OK zur Weiterarbeit gegeben, der Anwohner verhinderte trotzdem mit der Presse eine Weiterarbeit, da ihm die grüne Lunge der Stadt am Herzen lag. Er mußte schließlich von der Polizei aus dem Arbeits- und Gefahrenbereich begleitet werden...

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BeitragVerfasst: Samstag 10. April 2021, 11:35 
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Zitat:
... Ich mache vorher sowieso am Stammfuß einen Probe-Stechschnitt zum testen auf Matsch. ...
Auf jeden Fall!

Dass die Stämme sonst ausschlagen würden, da kannst du Dir sicher sein, deshalb stehen die jetzt auch voll im Saft und werden oben raus suppen. Als ich mal eine Reihe Pappeln gefällt habe, dauerte es mehrere Jahre, bis die Stämme Ruhe gegeben haben, zwischenzeitlich wurden das ordentliche Büsche ;)
Zitat:
...
Fällungen im Ortsbereich sind gerne von "interessierten Dritten" begleitet. Ich habe mal 2 Stunden Standzeit eines 25m-Kranes bezahlt, weil ein Anlieger zuerst das Ordnungsamt, dann die Zeitung und zuletzt die Polizei gerufen hat. DieErst- und Letztgennnte haben sofort nach Einsicht in die (natürlich vorliegenden) Genehmigungen ihr OK zur Weiterarbeit gegeben, der Anwohner verhinderte trotzdem mit der Presse eine Weiterarbeit, da ihm die grüne Lunge der Stadt am Herzen lag. Er mußte schließlich von der Polizei aus dem Arbeits- und Gefahrenbereich begleitet werden...
Da hätte ich mir die Rechnung vom Karnunternehmen in "Wartezeit" und "Arbeitszeit" aufschlüsseln lassen. Ein von der Polizei aus dem Arbeitsbereich begleiteten kannst du dir auch bescheinigen lassen. Ist die Frage, ob der Streitwert lohnt und ob man ein Exzempel setzen will - oder ob eben dies einem den Aufwand nicht wert ist :roll:

Ich bin bezüglich "Umweltschützern" inzwischen recht vorgespannt. Selbst denke ich für meine Maßstäbe deutlich okölogischer als der Durchschnitt, andererseits messe ich dies an meinem Handeln und nicht an dem Dritter :roll:
... speziell wenn Ordnungsamt und Polizei die Baustelle freigeben, hat er mit der Presse nichts dort zu suchen, das ist dann Vorsatz gegen besseres Wissen :roll:

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MfG Eike
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BeitragVerfasst: Samstag 10. April 2021, 11:49 
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Zitat:
eine "gärtnerisch genutzte Grundfläche" ist eine wirtschaflich genutzte Fläche, z.B. eine Baumschule.
Nein, nicht nur. :kopfschuettel:


>>Die Definition des Begriffs „gärtnerisch genutzte Grundflächen“ wurde nun analog dem Pflanzenschutzrecht in das Bundesnaturschutzgesetz übernommen. Baumfällungen und Rodungen in Hausgärten sind damit das ganze Jahr über erlaubt.
Zu den gärtnerisch genutzten Grundflächen zählen somit Flächen des Erwerbsgartenbaues ebenso wie der Haus- und Kleingarten und andere Grünflächen, die durch eine gärtnerische Gestaltung, Herrichtung und Pflege geprägt sind. Dies ist zum Beispiel dann der Fall, wenn die Gestaltung der Fläche durch regelmäßiges und systematisches Eingreifen in die natürliche Vegetationsentwicklung entscheidend gekennzeichnet ist.<<

https://www.dega-gartenbau.de/Naturschu ... xODM5.html


Vgl.: „[…] fallen unter den Begriff der „gärtnerisch genutzten Grundflächen“ alle Flächen, die durch eine gärtnerische Gestaltung, Herrichtung und Pflege geprägt sind.
Hierzu gehören auch private Haus- und Kleingärten ohne erwerbswirtschaftliche Nutzung, unabhängig davon,
ob es sich um Zier- oder Nutzgärten oder um Kleingartenanlagen handelt, ebenso Parkanlagen, Rasensportanlagen und Friedhöfe.“
(Erlass vom 12.03.2010, Niedersächsisches Ministerium für Umwelt und Klimaschutz)

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Grüße, holgi :R:

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BeitragVerfasst: Samstag 10. April 2021, 11:59 
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Zitat:
... das ist dann Vorsatz gegen besseres Wissen :roll:
Das soll's tatsächlich geben... :mrgreen: ...und Lösungen dafür!


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BeitragVerfasst: Samstag 10. April 2021, 13:06 
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Also erst mal nen Tümpel ausheben ;) ...

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BeitragVerfasst: Samstag 10. April 2021, 17:31 
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bei Stämmen ohne Krone schneidest den Fallkerb bis zur Mitte, Herzstich um 1/3-1/2 der Bruchleiste in der Mitte nicht zu nutzen, dann von hinten Stich mit Halteband, 2 Keile rein und der liegt

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BeitragVerfasst: Montag 19. April 2021, 21:07 
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Hallo zusammen,
Hier mal ein kurzes Feedback, die Stämme liegen umme. Von Amts wegen hatte niemand Einwände. Laut Auskunft sind Fällungen auf gärtnerisch genutztem Privatgelände genehmigungsfrei, während der Brutzeit aber natürlich fragwürdig.
Wissentlich Vögel bei der Brut zu stören, ist aber auch auf Privatgelände verboten. Darüberhinaus war ich der erste, der eine Fällung von nackten Stämmen bei der netten Dame überhaupt jemals angefragt hat.
Mit anderen Worten, ich darf auch nackte Stämme nur dann fällen, wenn keiner drin wohnt. Was aber eigentlich auch sowieso klar ist.
Das Fällen war weitgehend problemlos, nicht ein fauler Stamm dabei! Bei einem der fünf Stämme bin ich mit der Winde schlecht drangekommen, den habe ich gekeilt, hätte nicht gedacht, wie beschissen das gehen kann. Trotz Fallkerb bis zur Mitte, bei ca. 90 cm Bdm war Kloppen angesagt. Gottseidank hatte ich eine paar Keile mehr am Start als sonst :pfeifen:
Danke für die vielen Tips, hat mir weitergeholfen!

Gruß Holger

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BeitragVerfasst: Montag 19. April 2021, 23:32 
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Wohnort: Wild South-West
Sag mal, Pappeln BHD 90 cm?
5 x 15m-Stämme?
Verkaufst du die oder hast du sie schon verkauft?
Wieviel gibt's dafür?

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BeitragVerfasst: Dienstag 20. April 2021, 08:40 
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Hier darfst du da drauf zahlen, bevor einer die mitnimmt. :ohman:

Gr Nederbelg

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BeitragVerfasst: Dienstag 20. April 2021, 09:47 
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Unsinn. Wenn die gesund und nicht wirklich unschnürig sind, gibt das gerne gekauftes Sargholz oder eben Obstkisten.
Man braucht halt ein ganzes Auto oder einen Ankäufer in erreichbarer Nähe.

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BeitragVerfasst: Dienstag 20. April 2021, 09:52 
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Beiträge: 479
Zitat:
Zitat:
eine "gärtnerisch genutzte Grundfläche" ist eine wirtschaflich genutzte Fläche, z.B. eine Baumschule.
Nein, nicht nur. :kopfschuettel:
Danke für die Info & die Richtigstellung.
Wird in meinem BL (nach meiner Erfahrung!) nicht so gehandhabt, jedenfalls nicht auf Gemeindebene.

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BeitragVerfasst: Dienstag 20. April 2021, 12:59 
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Hier bei uns gibt es leider nicht wirklich einen Markt für Pappelholz, hier wirst du auch keine Hackschnitzel los, weil kein Mensch so eine Heizung hat. Das ist mir schon bei früheren Fällaktionen nicht gelungen, das Holz zu vermarkten.
Bis jetzt habe ich alles als Brennholz an privat verhökert, mal besser, mal schlechter, einen Teil verheize ich selber. Aus den guten Stämmen habe ich auch schon jede Menge Bretter gemillt, als Verkleidungsbretter, gut hinterlüftet mit Holzschutz versehen, halten die auch ihre Zeit durch. Pappelholz ist allerdings durch die faserige Struktur im Mill sehr undankbar und anstrengend. Hätte ich vorher auch nicht gedacht.

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BeitragVerfasst: Dienstag 20. April 2021, 14:31 
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Beiträge: 796
Palettensäger nehmen die manchmal, Pappel spaltet sich nicht beim Nageln.

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So gehen sie hin, die schönen Jahre. Bis du dann liegst auf einer Bahre.
Und hinter dir da grinst der Tod, kaputt geackert, du Idiot!


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BeitragVerfasst: Dienstag 20. April 2021, 14:35 
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Beiträge: 1274
Wohnort: 41468 Neuss
Ob die potenziell faul sind? Kann man bei Pappeln oft unten am Fuß sehen, wenn die bodennah sichtbare runde Bohrlöcher von Würmern haben, dann ist Vorsicht angesagt.
Wir haben auch noch zwei fette Kandidaten am Wiesenrand stehen, BHD um die 140cm. Es waren mal etwa 10 Stück, die anderen sind im Laufe der Jahre alle umgefallen, zuletzt 2018 zwei Stück.
Bei denen lasse ich das mit dem selber fällen, da reicht unsere Ausrüstung wirklich nicht.

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Trecker: Iseki TH4335AL mit Tajfun EGV35


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BeitragVerfasst: Dienstag 20. April 2021, 16:54 
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Zitat:
Ob die potenziell faul sind?
Da sie liegen könnte, man ja direkt mal nachsehen :groehl:

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