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 Betreff des Beitrags: Fällung von unbekronten Stämmen
BeitragVerfasst: Donnerstag 8. April 2021, 18:45 
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Hallo Forum,
zu obigem Thema habe ich ein paar Fragen bzw. Unsicherheiten. Ich habe vor dem Stichtag 31.3. noch 5 Pappeln vor meinem Haus, die aus Gründen der Verkehrssicherheit weg müssen, per Klettertechnik komplett entastet. Es stehen also nur noch die Stämme, die ich so tief abgeklotzt habe, das ich die verbliebenen Stammlängen von ca. 15m +/- jetzt fallenlassen kann.

Frage 1, es gibt keine Baumsatzung, kann ich die nackten Stämme fällen, oder kann ich da trotzdem Ärger bekommen? Es sind keine Nistlöcher, Spechthöhlen, oder sonstige Brutversuche feststellbar.

Frage 2, bei der Gelegenheit ist mir aufgefallen, das ich noch nie nackte Stämme gefällt habe. Muß ich da aufgrund des fehlenden Kronengewichtes mit der Winde ran, oder kriege ich die mit Herzschnitt auch so umgekeilt? Es sind keine großartigen Hänger dabei.

Bin für jeden Tipp dankbar,

Gruß Holger

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BeitragVerfasst: Donnerstag 8. April 2021, 20:32 
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Frage 1: Wär jetzt ja wohl eh zu spät nachdem sie gekappt sind. Ohne Satzung Eigentümerentscheidung.
Frage 2: Ich bin faul, ich nehm wo's geht gern die Winde, dann kann man auch gleich rücken.
Wenn das Holz im Schnittbereich krank ist, zwingend.

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Albert Einstein: Ich bin nicht sicher, mit welchen Waffen der dritte Weltkrieg ausgetragen wird, aber im vierten Weltkrieg werden sie mit Stöcken und Steinen kämpfen.

Jede Menge :dolmar:


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BeitragVerfasst: Donnerstag 8. April 2021, 22:30 
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Was ist der 31.03. für nen Stichtag :KK:

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BeitragVerfasst: Freitag 9. April 2021, 00:19 
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Gar keiner, der 28.2. ist der Stichtag, ab da nichts mehr fällen.

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So gehen sie hin, die schönen Jahre. Bis du dann liegst auf einer Bahre.
Und hinter dir da grinst der Tod, kaputt geackert, du Idiot!


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BeitragVerfasst: Freitag 9. April 2021, 00:25 
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Daher fragte ich ja,
was es beim TE mit dem 31.03. auf sich hat...

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BeitragVerfasst: Freitag 9. April 2021, 06:13 
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Kleiner Fehler, meine natürlich den 28.2.

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BeitragVerfasst: Freitag 9. April 2021, 07:04 
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Zitat:
Ich habe vor dem Stichtag 31.3. noch 5 Pappeln vor meinem Haus, die aus Gründen der Verkehrssicherheit weg müssen, per Klettertechnik komplett entastet. Es stehen also nur noch die Stämme, die ich so tief abgeklotzt habe, das ich die verbliebenen Stammlängen von ca. 15m +/- jetzt fallenlassen kann.

Frage 1, es gibt keine Baumsatzung, kann ich die nackten Stämme fällen, oder kann ich da trotzdem Ärger bekommen? Es sind keine Nistlöcher, Spechthöhlen, oder sonstige Brutversuche feststellbar.
War die Verkehrssicherung vom Ordnungsamt angeordnet? Oder hat sich das der Nachbar ausgedacht, weil Ihn das Laub oder der Schatten nervte?
Die Bäume sind ja quasi schon tot. Für Baumschutz wäre es jetzt eh zu spät.
Bzgl. Naturschutz: Wenn Du auf Nummer Sicher gehen willst, lässt Du Dir das mit den Spechtlöchern, Nisthöhlen etc. von einer Sachkundigen Person bestätigen.

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Gruß,
Christoph

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BeitragVerfasst: Freitag 9. April 2021, 07:23 
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Die Verkehrssicherheit habe ich mir selbst ausgedacht, weil die 5 Pappeln vor meinem häuslichen Parkplatz stehen und schon 2 parkende Autos von Ästen massiv beschädigt worden sind. Im nächsten Sturm könnte auch mal ein vorbeifahrendes Auto, oder ein Radfahrer getroffen werden.
Die Bestätigung durch eine sachkundige Person ist schonmal eine gute Idee, das werde ich so machen.

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BeitragVerfasst: Freitag 9. April 2021, 09:28 
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Besteht denn nur mit den Stämmen noch ein Verkehrssicherheitsrisiko bis zum Herbst?
Die Windlast ist doch runter, die Frist ist abgelaufen, im Herbst brauchst du keine Fragen beantworten.

Auch für eine spätere Brennholznutzung wäre es gut, die Stämme nicht im vollen Saft zu fällen.

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MfG Eike
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BeitragVerfasst: Freitag 9. April 2021, 09:51 
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Eike,
Nach dem Winter und ohne Blätter ist da wohl nicht mehr viel Saft als üblich zur Fällzeit zu erwarten.
Wir könnten aber netterweise noch drauf hinweisen, dass Pappeln in der Größe fast immer gammelig sind.
Das fehlende Kronengewicht sollte man daher nicht unbedingt durch eine dünnere Bruchleiste oder exzessive Keilerei kompensieren wollen...Greifzug oder Winde!

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Gruß,
Christoph

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BeitragVerfasst: Freitag 9. April 2021, 10:11 
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Wenn die Pappeln nicht im Winter bereits abgestorben waren,
dann standen die bereits Ende Februar voll im Saft.
Es kann also sehr gut zu einem Ausschlagen der Bäume führen.

Eine zuverlässige Antwort kann dir eigentlich nur das zuständige Amt vor Ort geben.
Einfach mal anrufen und die Situation schildern.
Dabei explitlzit auf die Gründe der vorhergehenden Aktion hinweisen (viel Totholz)
und auch das es sich aktuell nur noch um nackte Stämme handelt.
Bei Bedarf nen Ortstermin absprechen,
das wirkt sehr oft wahre Wunder...

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BeitragVerfasst: Freitag 9. April 2021, 10:48 
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Ohne Baumschutzsatzung und/oder Nester kann und darf man in Gärten Bäume fällen, wann man will außer Sonn- und Feiertags.

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BeitragVerfasst: Freitag 9. April 2021, 10:58 
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Aber erst wieder ab 01.10.

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BeitragVerfasst: Freitag 9. April 2021, 11:02 
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Nein.

>>>§ 38, Abs 5, Satz 2 BNatschG
Es ist verboten, ...
... Bäume, die außerhalb des Waldes, von Kurzumtriebsplantagen oder gärtnerisch genutzten Grundflächen stehen, Hecken, lebende Zäune, Gebüsche und andere Gehölze in der Zeit vom 1. März bis zum 30. September abzuschneiden, auf den Stock zu setzen oder zu beseitigen;
<<<

Und ein Garten ist eine gärtnerisch genutze Grundfläche.

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BeitragVerfasst: Freitag 9. April 2021, 11:11 
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@Eike, da hast Du natürlich völlig recht, die Verkehrsgefährdung ist nicht mehr da. Ich möchte aber, wie Glorf angemerkt hat, ein Ausschlagen vermeiden. Ich vermute mal, das die Stämme sehr kräftig ausschlagen werden.
@ Christoph, alles klar, ich gehe wohl doch lieber mit einer Winde dran.

Danke schonmal für die vielen Hinweise!!

Gruß, Holger

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BeitragVerfasst: Freitag 9. April 2021, 11:16 
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Zitat:
.......
Und ein Garten ist eine gärtnerisch genutze Grundfläche.
Vorm Haus bedeutet nicht zwingend Garten ;)

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BeitragVerfasst: Freitag 9. April 2021, 11:44 
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Garten ist übertrieben. Wir liegen einzeln an einer Landesstraße zwischen 2 Ortschaften. Vor den Pappeln Parkplatz, dahinter eingezäunten Wiese. Kann man wohl so oder so deuten. Ich halte sicherheitshalber mal, wie empfohlen, Rücksprache mit der zuständigen Stelle.

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BeitragVerfasst: Freitag 9. April 2021, 15:17 
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Wenn nur noch die Stämme zu fällen sind mache ich den Fällkerb gerne groß und tief, ca. 1/2 Stammdurchmesser. Dann muss man nicht mehr viel Keilen.

Bei Pappeln, die gerne innen völlig weich sind, muss man sich da ggf. etwas vorsichtig rantasten. :pfeifen:

Mit Winde Winde ist immer besser.

Gruß
Eckat

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:stihl: MS 201 TC-M [H-W-K :mrgreen: ] (35) | MS 250 C (40) | MS 290 (40+ESG+EKH) | MS 462 C-M (50+45+40) | MS 880 (63+90) | MSE 200 C (40)
:dolmar: Sachs-Dolmar 105 (30+35) | 108 (in Arbeit)
KM 85 R mit Hochentaster und Verlängerung, HS 81 R, SH 86, Eigenbau-Mill für die 880
Oehler OL100 Spalter | Docma VF 80 Spillwinde
AS Baum1/SKT-A


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BeitragVerfasst: Freitag 9. April 2021, 19:39 
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Registriert: Donnerstag 7. Januar 2016, 17:09
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Wohnort: Helmstedt
Guter Tipp Eckat, klingt logisch. Ich mache vorher sowieso am Stammfuß einen Probe-Stechschnitt zum testen auf Matsch.

Gruß Holger

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BeitragVerfasst: Samstag 10. April 2021, 09:23 
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Wohnort: Gernlinden, die Perle in Oberbayern
Stämme alleine sind sehr schwer zu keilen, da du viel mehr Hub brauchst, bis der Schwerpunkt überschritten ist. Außerdem schwingt sich der Baum nicht auf, beim Keilen, was es auch leichter macht.
Vorher mal testen ob der Stamm faul ist und wenn nicht, dann einen Herzschnitt machen. Bruchleiste normal lassen und Keilen. Oder eben Greifzug/Winde.

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Gruß
Peter

Dolmar 500(38), 5105H(38), PS 7900(50)(2x), Solo 694 (60), Husqvarna 3120XP (90), Dolmar ES 2040 A(40), Efco 2600MT(30)
Sachs Dolmar 118, 123, 133, 143, 152, 153(2x), 166(4x), CA, CT, CC, CL, MC Culloch 15, 250, 300, 380, 740L, 795, 1-51, 1-72(2x), 1-86 gear drive, CP125(2x), SP125, SP125C, Pro Mac 6800, Stihl 041, 076AV, Solo Rex

Im Falle seines Falles erschlägt ein Baum dann alles!


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