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BeitragVerfasst: Donnerstag 17. Februar 2022, 20:15 
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Wohnort: Laer
Hi,

da mein Schein nach GUV-I 8624 Teil 1 und 2 schon etwas her ist und Weiterbildung sowie Auffrischung nie schadet, versuche ich im Umkreis den passenden Kurs zu finden.
Dabei bin ich nun auf unterschiedliche Informationen gestoßen,due mich etwas verwirrt da stehen lassen.

Meine ersten Info besagten: GVU-I 8624 1+2 = DGVU 214-059 A+B

Zusätzlich habe ich noch gefunden:
DGVU 214-059 A = DGVU 214-059 A1+A2
KfW A = DGVU 214-059 A
KfW B = DGUV 214-059 B
GVU-I 8624 1 = DGVU 214-059 A1
GVU-I 8624 2 = DGVU 214-059 A2
GVU-I 8624 3 = DGVU 214-059 B

Welchem aktuellen Kurs entspricht denn nun mein Alter?
Was wäre entsprechend der für mich nächste Aufbaukurs?

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BeitragVerfasst: Samstag 19. Februar 2022, 03:17 
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Registriert: Sonntag 1. März 2020, 19:55
Beiträge: 86
Guten Morgen, bin noch wach wegen Sturm und Dachgeschosswohnung :roll:

Deine Info ist nicht ganz richtig.
Für den Motoristen gibt es aktuell nur noch 2 Module für Bodenarbeit, 2 Module in Hubsteiger und für SKT gibts noch mal extra was.
Modul A1+A2 gibts nicht....

Die BG (SVLFG) lässt nur noch Kurse nach DGVU 214-059 als offiziel zu.
Wenn da jetzt was mit KWF oder anderen Siegeln drauf steht, ist dieser nicht Offiziell anerkannt.

Modul A ist BHD bis 20cm und einfache Schnitttechniken im liegenden Holz und was man nicht machen sollte. 2 Tage
Modul B ist das ganze mit BHD über 20cm, weitere Schnitttechniken bei Spannung im Holz und zufallbringen mit der Winde. 3 Tage, Modul A wird benötigt. Wird von der BG (SVLFG) auch als AS-Baum I bezeichnet
Modul C ist Hubarbeitsbühne mit Ausastung und abseilen von Ästen. Modul A notwendig
Modul D ist Hubarbeitsbühne mit Ausastung, abseilen von Ästen, Abtragung und Fällung. Modul B Notwenig. Wird von der BG (SVLFG) dann als AS-Baum II bezeichnet.

Da die Gesetze überarbeitet wurden, kann man nicht genau sagen was die deine alten Kurse jetzt egnau sind.
Danke eher, das du Modul A nur hast bis jetzt, Modul B kann ich dir aber auch ans Herz legen. Da sägste 5x so viele Bäume um als in Modul A und die Ausbilder sind da auch genauer und erklären dir vieles mehrfach, bis du es auch beherscht.

Modul A war bei mir eher lasch vom Praxistag 7 Stunden war ich gefühlt 6,5 Stunden mit den anderen nur rum gestanden, da ich und andere auch den Umgang beherscht haben. Jeder hat nen Baum umgeschmissen, entastet und auf 4m gesägt.

Genaueres dazu findest du an dem verlinkten Gesetz:
https://publikationen.dguv.de/widgets/p ... ticle/1296

Um noch auf deine Frage einzugehen wo du so einen Kurs machen kannst. Entweder bei deinem Örtlichen Stihlhändler, die beiten sowas oft an (Da hab ich meinen gemacht), Private Leute wie Baumpfleger, die Samstags noch etwas Geld verdienen wollen oder eben bei deinem Forstamt (Da habe ich Modul B dann gemacht). Zu letzteren kann ich dir Bezüglich Erfahrung usw. empfehlen, die beiden Modul A und B an und kostet nicht die Welt, da es von der BG mit Finanziert wird.

Von extra Firmen, die sowas teilweise Deutschlandweit anbieten, würde ich nen Bogen machen. Gerade mal geschaut was die für nen Kurs wollen, das ist fast wucher.
Normal sollte Modul A um die 100-120€ kosten Modul B etwa 120-160€, bei mir wars jedenfalls so.

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Gruß / Regards
Stevy​​


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BeitragVerfasst: Sonntag 20. Februar 2022, 10:14 
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Registriert: Dienstag 14. März 2017, 09:49
Beiträge: 108
Wohnort: Laer
Danke für die Infos.

Bei mir in der Ecke bietet einer das Modul A in zwei Teilen an, Kosten weiss ich noch nicht.

Modul B ist mein aktuelles Vorhaben.
Da ich nur besagten Kurs nach GUV-I 8624 habe, erhoffte ich mir die Anrechenbarkeit als Modul A.

Werde mal das Forstamt anschreiben und dort nach Modul B fragen und ob mein aktueller Schein als Basis reicht. Sonst muss ich eben Modul A auch erst noch machen.

Habe teilweise für Modul A und beim As-Baum 1 etwas von arbeitsmedizinidcher Eignung gelesen. Wenn ich mich da als Privatperson anmelde, brauche ich das dann auch? Geht das beim Hausarzt?

Die Welt mit den ganzen Vorschriften wird doch immer komplexer.
Die Kurse halte ich für sinnvoll und sicher sind die lehrreich, aber die Hürden (und deren ständigen Änderungen) zur Teilnahme sind selbst schon fast ein Rechtskurs.

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BeitragVerfasst: Sonntag 20. Februar 2022, 11:49 
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Registriert: Dienstag 3. Januar 2017, 18:36
Beiträge: 1441
Eine Arbeitsmedizinische Untersuchung darf nur ein zugelassener Arzt machen. Eine Eignungsuntersuchung der normale Hausarzt.
Und jein als Privatperson muss diese Untersuchung nicht unbedingt gemacht werden, sollte der Ausbilungsbetieb diese aber einfordern bzw als Bedinung festsetzten,muss diese auch gemacht werden.

Ansonsten einfach bei dem Träger der Maßnahme/dem Betrieb nachfragen. Die sollten das mit am besten Beurteilen können.Sofern fähiges Personal vorhanden ist.


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BeitragVerfasst: Sonntag 20. Februar 2022, 11:57 
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Registriert: Sonntag 1. März 2020, 19:55
Beiträge: 86
Mahlzeit,
Dein Kurs kannst du nicht annrechen lassen, da dieser älter als 24 Monate ist und nicht den aktuellen DGUV 214-059 entspricht, sorry.

Am besten ist du machts den noch mal neu, Nach 5-6 Jahren sollte man die Kurse sowieso neu machen. Ist zwar noch nicht pflicht, wird aber aufgrund der immer häufigeren Unfälle die, die Bg bezahlen muss, dazu führen. Sagte jedenfalls der Theorie Mensch, der den Kurs beim Forstamt begleitet hat.

Bin auch so ein Sicherheitsfanatiker, wenns nach mir geht, müsste man bei dem Schein auch noch den Erstehilfe Schein vorzeigen.
Wenn ich manchmal sehe was da für Leute im Gemeindewald mit der Säge einfach drauf los arbeiten...

Zu deiner Frage noch, Nein so eine Medizinische Untersuchung wird für Modul A und B nicht benötigt, erst ab Modul C.
Die Privaten, wo ich auch schon angebote gesehen hab, wollen sich damit absicher, das wenn was passiert, die Person selbst schuld ist.

Ich würde das echt beim Forstamt machen, da ists günstig und die BG bezahlt da bereits ein Teil davon und musst dich nicht selbst um die Erstattung kümmern.

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Gruß / Regards
Stevy​​


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BeitragVerfasst: Sonntag 20. Februar 2022, 12:25 
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Beiträge: 1441
Naja vor 6? Wochen ist grade ne neue Vorschrift bei uns in den Betrieb geflattert, das ab Stichtag x jeder der einen Sägeschein hat, neu auf die Sägen eingewiesen werden muss. Da sich die Bestimmungen geändert haben. Kam von der SVFLG/BG.In der Theorie dürfte damit keiner! bei uns im Betrieb mehr fällen. Mal sehen wann die die Unterweisung machen..

Btw unser Betrieb schickt die Leute aufgrund eines schweren Unflalls mit Todesfolge ab letztem Jahr jährlich auf Weiterbildung, schlicht um das Wissen zu vertiefen bzw Neuerungen mitzubekommen.


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