Alles rund um die Motorsäge: www.motorsaegen-portal.de

Motorsägen-Forum mit Kleinanzeigen & Forstwirtschafts-Forum
Aktuelle Zeit: Donnerstag 18. April 2024, 16:23

Alle Zeiten sind UTC+02:00




Ein neues Thema erstellen  Auf das Thema antworten  [ 9 Beiträge ] 
Autor Nachricht
 Betreff des Beitrags: selbstwerber im privatwald
BeitragVerfasst: Samstag 5. April 2008, 21:24 
Offline

Registriert: Dienstag 25. März 2008, 17:53
Beiträge: 2
hallo

da ich zu den leider etwas käfergeschädigten waldbesitzern gehöre, kann ich nicht mehr alles selber machen und es kommt öfters vor, das jemand bei mir privat sein brennholz macht. jetz würde mich interessieren, ob ich als privatperson auch verpflichtet bin mir einen ms-schein zeigen zu lassen oder die arbeiten zu überwachen. ich habe letztens mit einen forstwirtschaftsmeister gesprochen und der gab mir die empfehlung auf schutzausrüstung zu bestehen (eigentlich selbstverständlich) und mich blos nicht im wald blicken zu lassen wenn die arbeiten, da ein sachkundiger dritter dazu verpflichtet ist auf unzureichende sicherheitstechnik hinzuweisen. er meint auch, falls etwas passiert und ich habe den betreffenden ohne schutzausrüstung gesehen hönnte ich haftbar gemacht werden, da mir kein gericht glabt, daß ich laie bin.
ich muß aber auch sagen, daß ich bis jetzt mit den "brennholzmachern" die bei mir unterwgs sind nur gute erfahrungen gemacht habe, sie arbeiten sehr umsichtig und fahren nur auf den rückegassen. nur einmal hatte ich bis jetzt einen fall, wo jemand wohl eher mit einen kumpel ein ein besäufnis organisieren wollte und als ausrede für die ehefrau eine motorsäge mitnahm :?

grüse aus dem schon wieder etwas trokneren passau
max


Nach oben
   
 Betreff des Beitrags:
BeitragVerfasst: Samstag 5. April 2008, 22:24 
Offline
Benutzeravatar

Registriert: Donnerstag 23. Februar 2006, 10:18
Beiträge: 942
Wohnort: Hamburg Baujahr '58
Als Waldeigentümer und damit Versicherter der BG bist du dafür verantwortlich, dass bei Arbeiten in deinem Wald alle einschlägigen (UVV-)Vorschriften der BG eingehalten werden. Natürlich musst du nicht immer dabei sein, - es reicht, wenn du dich vorher von der Fachkunde der Sägenführer überzeugst. Wie du das machst, ist deine Sache.
Der Förster im Staatswald macht es sich einfach: er verlangt den Nachweis eines MS-Scheines (Anfängerkurs); obwohl er sich im Grunde genommen auch auf andere Weise von der Sachkunde der Brennholzmacher überzeugen könnte, das wäre für ihn aber zu aufwendig.
Du könntest also die Leute entweder vor Arbeiten in deinem Wald gründlich "examinieren", oder du verlangst einfach die Vorlage eines MS-Scheines. Letzeres dürfte wohl einfacher auch für dich sein, wenn es um mehrere verschiedene Leute geht.
Wenn jemand bei Holzarbeiten in deinem Wald einen Baum auf den Kopf eines Mitmenschen "legt", kommt übrigens deine forstwirtschaftliche Haftpflichtversicherung ins Spiel. Und die fragen natürlich auch, ob du dich von der Fachkunde der Baumfäller überzeugt hast...
Nur in einem einzigen Fall bist du für nichts verantwortlich: Wenn du einen Lohnunternehmer mit der Fällung beauftragst. Der ist selbst versichert (BG und Haftpflicht).
Gundo


Nach oben
   
 Betreff des Beitrags:
BeitragVerfasst: Samstag 5. April 2008, 23:56 
Offline
Benutzeravatar

Registriert: Freitag 20. Juli 2007, 11:52
Beiträge: 4045
hallo Waldmax,
lese bitte den Tread:Der Holzschein und seine Tücken,stammt aus dem Mitgliederheft der BG.

MfG
werni

_________________
:wink:
werni


Nach oben
   
 Betreff des Beitrags:
BeitragVerfasst: Sonntag 13. April 2008, 06:27 
Offline
Benutzeravatar

Registriert: Freitag 12. Januar 2007, 17:26
Beiträge: 6082
Wohnort: Passau / Im schönen Niederbayern...... BJ : 66
Der Waldbesitzer haftet nicht für Schäden, die Ihnen persönlich oder Dritten gegenüber aufgrund
Ihrer Tätigkeit im Wald entstehen oder durch Sie verursacht werden

Persönliche Schutzausrichtung tragen:
· Schnittschutzhose
· Schutzhelm mit Gehör- und Gesichtsschutz
· Sicherheitsschuhe/Stiefel mit Schnittschutz
· Schutzhandschuhe

Werkzeug und geeignete Betriebsstoffe benutzen:
· Motorsägen mit funktionssicheren sicherheitstechnischen Einrichtungen (Kettenbremse, Transportschutz,
rückschlagarme Motorsägenketten ),
· geprüfte Handwerkzeuge (Spalthammer, Aluminium-Keile, Fällheber )
· biologisch abbaubare Kettenschmierstoffe
· Sonderkraftstoffe

Sicherheitsgerecht und gesundheitsbewusst verhalten:
· Motorsägenarbeiten niemals alleine ausführen
· Nicht im Umlenkbereich der Schienenspitze sägen
· Kinder oder ältere / gebrechliche Personen nicht mit in die laufenden Holzerntearbeiten nehmen
· Fällarbeiten fachgerecht ausführen
· dafür sorgen, dass sich im Schwenkbereich der Motorsäge keine weitere Person aufhält
· dafür sorgen, dass sich im Gefahrenbereich (=doppelte Baumlänge ) keine Personen aufhalten
· keine Personen unter 18 Jahren mit dem Bedienen von Motorsägen beschäftigen
· Erste-Hilfe-Material vor Ort mitführen
· sich eine Information verschaffen, wie der Hiebort im Notfall gefunden werden kann
(Einsatzort und Arbeitszeitraum abstimmen)
· Hängengebliebene Bäume fachgerecht und unverzüglich zu Fall bringen




So könnte das Blatt ausschauen, das Du dann von den Selbstwerbern unterschreiben lässt.

Bin aber KEIN Jurist !!! Da kennen sich andere besser aus.

Machs halt wie wir. Ein paar Kumpels zusammentrommeln - dann 5 Mann hoch ab ins Holz. Da geht was weida :mrgreen:

Des schaut dann so aus

Bild

Bei uns gibts aber erst immer NACH !!! der Arbeit ne Halbe :!:
Und die Mädl's machen sich auch nicht schlecht beim Austragen :klatsch:


Bild

Oder gleich "Forumshilfe" beantragen :mrgreen: :mrgreen: :mrgreen:

Bild


Und wenn ich einen Kumpel nicht so zurückhelfen kann, dann bekommt er halt ne Erdschaufel voll :D

Gruß Elmar - auch aus Passau ;)

_________________
Gruß von:
Am Morgen Aronal - aber am Abend - ELMEX


Nach oben
   
 Betreff des Beitrags:
BeitragVerfasst: Mittwoch 16. April 2008, 20:07 
Offline
Benutzeravatar

Registriert: Samstag 5. Januar 2008, 00:02
Beiträge: 144
Wohnort: Dohm-Lammersdorf / Jahrgang 70
Ich würde mir auf alle fälle sowas Unterschreiben lassen z.B.
http://www.waldbauernverband.de/Selbstw ... Bayern.pdf
https://www.brandenburg.de/cms/media.ph ... _holzw.pdf
und noch viele mehr die besser auf deinen Wald Passen.
http://tinyurl.com/5m5zug
Denn nur Papier und keine Worte sind vor Berhörden usw standhaft.

_________________
Ne schüne Jrooß, Dieter

Sin dann es fodt.

McCormick D326,Güde 14t ZW Spalter
Husqvarna 242xp OleoMac 252F, Demnächst (echter Geländewagen)


Nach oben
   
 Betreff des Beitrags:
BeitragVerfasst: Mittwoch 16. April 2008, 21:20 
Offline
Administrator
Benutzeravatar

Registriert: Montag 20. März 2006, 23:02
Beiträge: 20980
Wohnort: Münchehagen, Niedersachsen . . . . . . Alter: 66
Ich hätte hier auch noch einen Vordruck:

http://me.abehost.de/selbstwerber.pdf

Gruß
Rainer

_________________
Arbeitssägen: müssen ja sein

Oldtimer: hab ich auch welche

MHG 2024

Teilnehmer MHG 2024


Nach oben
   
 Betreff des Beitrags:
BeitragVerfasst: Samstag 19. April 2008, 09:17 
Offline

Registriert: Sonntag 9. September 2007, 17:21
Beiträge: 377
Wohnort: OAL od WN
Wer schreibt bleibt!

Auch wenn das traurig ist, aber in Deutschland geht alles nur schriftlich, so dass das Hirn bei der Arbeit ausgeschaltet werden kann und nur die richtige Vorschrift gesucht werden muss

_________________
Gruß

Stefan

:solo: 606 auf einem Ehrenplatz, Solo 606 als Teilespender, Solo 638 als Teilespender
:dolmar: ES-160
:stihl: E 14; 026; 036; MS 361; MS 441; MS200T
:stihl: FS 350 & FS 310

für meine Bilder gilt das ©


Nach oben
   
 Betreff des Beitrags: Re: selbstwerber im privatwald
BeitragVerfasst: Freitag 21. August 2015, 13:14 
Offline
Benutzeravatar

Registriert: Mittwoch 18. Juli 2012, 14:14
Beiträge: 4673
Wohnort: KC / Oberfranken
Ich kram den Fred hier wiedermal aus.
Gibt es da schon was neues bezüglich Selbstwerber im Privatwald??

Sachlage wäre folgende: wir haben ca 15 km entfernt noch Stück Wald. Da ich aber nicht jedesmal lust und Zeit habe das Holz nach Hause zu fahren und aufarbeiten hätte ich jetzt jemanden der es möglicherweise ab Waldweg nimmt. Das ganze beläuft sich irgendwo auf 5 - 15 Rm Jahr, ich fälle und rücke es an den Weg, gebe bescheid wenn was zum abholen ist, er schneidet es auf Länge, lädt auf, fährt heim und beide freuen sich.

Soweit die Theorie.

Wie sieht es momentan in der Praxis aus? Werd auch mal bei der WBV noch nachfragen da mir die letztens was zugeschickt haben wegen Brennholzverkauf und Selbstwerber im Privatwald.

_________________
Gruß Chris
(Anonymer Holzmessie, aus ärztlicher Sicht unheilbar)
Mein Fuhrpark: Schnittschutzapp, Motorsägenapp :stihl: 170D :shock: und noch n paar weitere

http://forum.motorsaegen-portal.de/view ... =6&t=82077


Nach oben
   
 Betreff des Beitrags: Re: selbstwerber im privatwald
BeitragVerfasst: Samstag 29. August 2015, 12:45 
Offline
Benutzeravatar

Registriert: Freitag 18. Juni 2010, 19:26
Beiträge: 11240
Wohnort: Braunschweig
Lass dir beispielsweise sowas unterschreiben:
http://www.smul.sachsen.de/sbs/download ... erbung.pdf
Druck das 2 Blatt pro Seite aus, ergänze noch eine eigene Seite mit einer Salvatorischen Klausel, dann passt alles auf ein Blatt A4:
Sinngemäß: "Für das Privatholzen orientieren wir uns an dem Merkblatt für Selbstwerber von den Landesforsten, die wegen Privatwald nicht direkt zutreffenden Passagen sind sinngemäß zu übertragen. Der Herr XY bestätigt dies und den Besitz eines Motorsägenscheins mit seiner Unterschrift..."

Als Privatmann würde ich da nichts komplett selbst "dichten" sondern mich auf ein Formblatt wie in dem Link zurück ziehen und wenige, klare eigene Zeilen ergänzen, die auf gewisse Unterschiede zwischen Privatwald und Landesforst bewusst hinweisen.
Doppelt ausdrucken, ein mal wieder unterschrieben mit nehmen, beim Ausruck zusehen, dass dein Exemplar alles auf einem Blatt Papier hat und gut lesbar ist.

Stimmt aber schon... wenn gearbeitet wird, würde ich mich nicht blicken lassen... "auf die Helme"... , die so gerne nicht getragen werden, ... oder Oldtimersägen, die dann doch mal auftauchen, ...

Würdest du es wissen, es vielleicht sogar wegen des tollen Oldtimers fotografieren, müsstest du den Spielverderber machen.

_________________
MfG Eike
------------------------
Kleine (Sachs-) Dolmar-Sammlung:
CA 113/1,2&3 - CC 116AV - CC Super117AV - 100 - 101hobby - 103 - 105 - 108 - 110 - 112 - 112 Silverstar - 112black&white - 113H - 114 - 115 2x - 116si - 117 - 118 Super -119 -119 Silverstar - 120 - 120si - 122super - 122SL - 123 - 133 - 133super - 143 2x -144 - 152 - 153 2x - 166 2x- KMS 4
PS-222TH - PS-3410TH - PS-43 - PS-52 - PS-6100H - PS-630 - PS-7300 - PS-7900 - ES-2140
Trennjäger 309&343

339XP, 242XPG, KS43, E30 & MS200 (so viel zur Markenbrille ;))
Sachs Dolmar 112 Umbau auf Zündchip


Nach oben
   
Beiträge der letzten Zeit anzeigen:  Sortiere nach  
Ein neues Thema erstellen  Auf das Thema antworten  [ 9 Beiträge ] 

Alle Zeiten sind UTC+02:00


Wer ist online?

Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 12 Gäste


Du darfst keine neuen Themen in diesem Forum erstellen.
Du darfst keine Antworten zu Themen in diesem Forum erstellen.
Du darfst deine Beiträge in diesem Forum nicht ändern.
Du darfst deine Beiträge in diesem Forum nicht löschen.

Suche nach:
Gehe zu:  
Powered by phpBB® Forum Software © phpBB Limited
Deutsche Übersetzung durch phpBB.de