Zitat:
...Darum kann ich mir nicht vorstellen, dass ein Förster Motorsägenlehrgänge (Theorie & Praxis ) abhalten darf....
Dein Gefühl täuscht Dich nicht :D, zumindest nicht für NRW. Hier ein Auszug aus dem "Leitfaden Brennholzwerbung" vom 22.09.2006 (
http://www.forst.nrw.de/):
3. Qualifikation der Ausbilder/innen
- Der Lehrgangsleiter/die Lehrgangsleiterin muss Diplom-Forstingenieur/-in (FH/Uni) oder alternativ
staatlich geprüfte/-r Forstwirt/-in sein sowie eine mindestens 3 jährige, einschlägige
Berufserfahrung nachweisen. Der Nachweis der Ausbildereignungsprüfung ist zwingend.
- Die theoretische Unterweisung ist vom Lehrgangsleiter durchzuführen.
- Für die praktische Unterweisung müssen Forstwirte mit mindestens 3 jähriger, einschlägiger
Berufserfahrung eingesetzt werden.
Interessant die Aufteilung der Ausbilderqualifikation im theoretischen und praktischen Teil. In der Lehrgangspraxis werden zumindest in meinen "heimatlichen Forstämtern" oft Förster eingesetzt, die vor ihrem Studium mehrere Jahre als Forstwirte gearbeitet haben.