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 Betreff des Beitrags: MS Unterweisung Feuerwehr
BeitragVerfasst: Sonntag 28. Januar 2007, 21:16 
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Registriert: Freitag 19. Januar 2007, 19:46
Beiträge: 458
Wohnort: Weitersburg
Hallo,
hab mal eine Frage bezüglich MS Ausbildung bei Freiwilligen Feuerwehren.

Es gibt bei uns einige Leute die haben beim Grundlehrgang eine Unterweisung an der MS mitgemacht. 99,9999999% der Leute haben seit dem nie mehr mit einer MS gearbeitet. Aber diese dürften im Einsatz sägen. Jetzt hab ich einen AS Baum 1 Kurs belegt und arbeite regelmäßig mit der MS. Zwar nicht beruflich aber halt regelmäßig (im Forstbetrieb meines Kumpels. Arbeiten vom Fällen, Brennholz, Poldern, Seilwindenarbeiten, Sturmholz etc). Bin zudem noch Elektrotechnikmeister mit Ausbildereignung. Feuerwehrtechnisch hab ich den Gruppenführer. Darf ich mit diesem Sachkundenachweis, Ausbildereignung und Gruppenführer innerhalb des Löschzuges (nicht als Kreisausbilder etc.) MS Unterweisungen durchführen?

Gruß Martin


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 Betreff des Beitrags:
BeitragVerfasst: Sonntag 28. Januar 2007, 21:57 
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Moderator
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Registriert: Dienstag 11. Oktober 2005, 12:38
Beiträge: 14088
Wohnort: Dinslaken/ Rechter Niederrhein
Hallo!

Die Ausbildung kannst du sicher machen, die Frage solltest du aber der Unfallkasse eurer Gemeinde stellen.
Erkennt die die Qualifikation nämlich nicht an, sieht es im Falle eines Unfalles sehr schlecht für deinen Feuerwehrkameraden bzw. euren Wehrleiter aus.
Deswegen unbedingt mit der Unfallkasse abklären!

Gruß von den Blauen Engeln...... :mrgreen:

Manuel

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Dolmar7900/RS/6400/4600SH/350/KMS4/166/144/120Super/C/CA113blau/CA113BUND/110+112B&W/100s/CB35/CB50/CC109+116/ CF/CK/CPVorserie/CP/CT/CX107/CX111/CXsuperG112/D/DD/DE/D50/D65/D65-2/DB35-3/DB50/DZ28/UZ28/EB35/ES152A/PD/Makita DCS9010+230T
450e-series
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Akco D.60/G/EB.60/2
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BeitragVerfasst: Montag 29. Januar 2007, 11:21 
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Beiträge: 88
Wohnort: NRW / Bergisches Rheinland / Baujahr 1971
hi,
wir hatten gestern das gleiche thema bei unserer FFW Übung.
bei uns dürfen 3 mann im jahr zur ms-ausbildung.
wir wollten erstmalig einen kurs komplett für die ffw stellen weil die anforderungen bei der ffw anders sind wie bei privat.
(brauch ich dir ja nicht zu sagen)
problem kostet 2000 euronen und die möchte die gemeinde nicht zahlen weil...........(kenst du sicher auch oder ?????)
mein vorschlag war einen kurs bzw. eintag in den forst mit profis
(davon haben wir 3-4 mann) und juckuhuh
ABER nur als "unterweisung an der motorsäge" falls was passiert muß da natürlich noch getrickst werden... und es wird keine ausbildungsnachweis ausgegeben. da der normale übungsdienst versichert ist ist es egal was du ausbildest... solande es eine unterweisung ist.
bei erste hilfe/sofortmaßnahmen läuft das genauso ......
wie gesagt nicht das ich falsch verstanden werde diese übung ersetzt nicht den MS-KURS sondern gilt lediglich zur auffrischung !!!!!
der kurs läuft natürlich weiter....
bei uns wird aber über wehrführung bzw kreisausbilder die option geprüft und ich hoffe das wir so gerade neue kollegn da helfen können.

übrings dieser kurs ist in nrw NICHT PFLICHT für feuewehren !!!!!!!
mit dem TM1 hast du eine ausbildung ja genossen (ach ja ??)
bis helle
chris
PS von unsere gemeinde aus ist das ein zückerchen was man uns anbietet.

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BeitragVerfasst: Montag 29. Januar 2007, 12:20 
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Beiträge: 12003
Wohnort: Nordschweden
erklär doch mal genauer was du mit Unterweisung meinst?

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VEC Zuendungen, AIP Kolben, Meteor Kolben + Zylinder und viele Ersatzteile rund ums schrauben ;)


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BeitragVerfasst: Montag 29. Januar 2007, 14:50 
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Beiträge: 88
Wohnort: NRW / Bergisches Rheinland / Baujahr 1971
hi, zenoah

ich vermittel einen lernihalt ohne eine prüfung abzunehmen.
siehe erstehilfe fast jeder hauptamtliche feuerwehrmann ist rettungssanni oder assi aber nicht jeder hat einen ausbilderschein und kann eine prüfung abnehmen.
das heißt bei einer übung oder schulung nimmt man sich einen von den kandidaten und der unterweist die kollegen den lerninhalt.
wie gesagt das gilt nur der auffrischung ersetz keinen kurs.
als feuerwehrmann wird in der grundausbildung dir die motorsäge erklärt wenn du einen guten ausbilder hast nimmt der sich vielleicht die zeit und geht mit dir für eine halbe stunde in den walt das war es dann aber auch.
wenn du pech hast hast du dann die motorsäge vielleicht alle jubeljahre in der hand.
ich habe viele neue kollegen die haben so eine säge im fahrzeug gesehen und noch nie in der hand gehabt für sowas muß man sich halt stark machen und die kollegen heranführen.
leider muß man sich die lippen in fransen reden und ohne ende diskutiern bis man alle soweit überzeugt hat denn nicht jeder hat lust auf neues
hat ja immer noch gut gegangen !!!!!!

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BeitragVerfasst: Dienstag 30. Januar 2007, 19:14 
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Beiträge: 432
Hallo VOGGI,

bei uns läuft das so, dass jeder in der Wehr im Laufe des Jahres eine Übung oder Unterweisung abhält.
Damit gibt es keine Probleme im Rahmen der normalen Übungen!
Nur Sachen wie Sägeschein, Herz-Lunge-Wiederbelebung, Bootsschein müssen von extra davon ausgebildeten und bescheinigten Leuten gehalten werden.
Wie gesagt, diese HLW- Ausbildung, hab ich vielleicht schon 20 mal gemacht und kenne Sie fast auswendig. Aber einen Kurs darf ich nicht abhalten!

Gruß Arno


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BeitragVerfasst: Mittwoch 31. Januar 2007, 07:28 
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Registriert: Montag 13. März 2006, 08:18
Beiträge: 3272
Wohnort: Bayern / Starnberger See
richtig unterweisung ist kein lehrgang

bei unserer wehr dürfen nur die "waldarbeiter", also leute mit langjähriger erfahrung und vor allem mit ständiger handhabe an die :stihl: ran !

vielleicht bekommen wir dieses jahr sogar noch so einen holzstamm verbiegungs automat ;) der druck und zug auf stämme ausübt welche in eine maschine eingespannt werden (angeblich kann der auch den berüchtigeten mikado effekt nachmachen -> also bis zu 5 baumstämme aufeinmal )

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!!!! © -> copyright auf meine bilder !!!!


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BeitragVerfasst: Mittwoch 31. Januar 2007, 08:59 
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Beiträge: 88
Wohnort: NRW / Bergisches Rheinland / Baujahr 1971
Zitat:
Hallo VOGGI,

bei uns läuft das so, dass jeder in der Wehr im Laufe des Jahres eine Übung oder Unterweisung abhält.
Damit gibt es keine Probleme im Rahmen der normalen Übungen!
Nur Sachen wie Sägeschein, Herz-Lunge-Wiederbelebung, Bootsschein müssen von extra davon ausgebildeten und bescheinigten Leuten gehalten werden.
Wie gesagt, diese HLW- Ausbildung, hab ich vielleicht schon 20 mal gemacht und kenne Sie fast auswendig. Aber einen Kurs darf ich nicht abhalten!

Gruß Arno
es wird ja KEIN KURS mit bescheinigung abgehalten sondern eine unterweisung von einem Profi.
im rahmen einer übung.
beim thema brennen und löschen nimmst du ja auch keinen chemiker !!!
nochmal eine unterweisung ersetzt NICHT einen KURS.
mir ist es doch lieber das die kollegen gezielt 2mal im jahr eine HLW oder eine Unterweisung bekommen im rahmen einer Übung als wenn sie im einsatz gehen und manschetten haben eine säge aus dem fahrzeug zu nehmen oder ein verletzten zu betreuen.
wir haben ca. 20 mann mit rettungs helfer /san/assis ausbildung davon kann jeder eine unterweisung abhalten wenn wir jedes mal warten würden bis ein kurs von der gemeinde genehmigt wird hätten wir in den nächsten jahren ein problem.......
so ist jeder der 165 mann fit und kann mindestens 2 mal im jahr eine hlw üben !!!
chris

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BeitragVerfasst: Freitag 2. Februar 2007, 22:07 
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Registriert: Mittwoch 5. April 2006, 21:51
Beiträge: 432
Hallo VOGGI,

selbstverständlich ist es sinnvoll, dass erfahrene Feuerwehrleute den Nachwuchs unterweisen.
Nur bei manchen Themen würde ich die Finger weglassen.
Du wirst mir sicherlich zustimmen, dass eine Feuerwehr anders bewertet wird wie ein Kegelverein.
Wenn einer der von Dir "Unterwiesenen" einem Verletzten bei einer HLW die Rippen in die Lunge drückt, und wenn Du eine Ahnung von dem Thema hast, wirst Du mir zustimmen, dass dies sehr leicht passieren kann, dann wird irgend wann mal ein Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft anstehen.
Dann sagt der Unterwiesene, das hab ich vom VOGGI gelernt.
Da ich aus beruflichen Gründen manchmal bei Ermittlungen der Staatsanwaltschaft dabei bin, wünsche ich Dir so was nicht.
Aber jeder so wie er will!

Gruß Arno


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BeitragVerfasst: Samstag 3. Februar 2007, 18:44 
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Registriert: Freitag 1. Dezember 2006, 08:49
Beiträge: 88
Wohnort: NRW / Bergisches Rheinland / Baujahr 1971
@hubbel bzw arno
die kollegen unterweisen keine laien sondern jeder in der ffw ja seinen eh- kurs oder mindestens san 1,2 oder 3 (rettungshelfer).
es gilt lediglich im Thema zu bleiben.
mit der rechtslage gebe ich dir recht da kann man viele Foren und lange abende mit verbringen.
allein das thema NOTFALLKOPETENZ !!!!
ich finde das gehört hier nicht in diese Forum
laß uns einfach die motorsäge starten und den tag vorbeilaufen lassen !!

cu next 4-flash-over
Chris

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BeitragVerfasst: Samstag 3. Februar 2007, 18:56 
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Hallo VOGGI,

alles Gute und vor allem keine Einsätze, wie diese die wir diskutiert haben.

Das Beste für eine Feuerwehr ist kein Einsatz, weil dann niemand zu Schaden gekommen ist!

Gruß Arno


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BeitragVerfasst: Freitag 9. Februar 2007, 16:59 
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Wohnort: Langelsheim / Harz
Hi,

um mal wieder zur Frage zurück zu kommen:

Unterweisen kannst Du alles was Du willst, kannst auch CPR unterweisen, aber halt nicht ausbilden. Ist halt eine Definitionssache.
Unterweisen: Zeigen des richtigen Verhaltens, Bedienen etc.
Ausbilden: Erlernen des richtigen Verhaltens, Bedienen etc.

bei den einen soll man hinterher nur wissen wies geht, können soll man erst nach einer Ausbildung. Bester vergleich der mir einfällt ist der Führerschein. Wenn Du nur die Theorie hast, kannst noch lange nicht fahren


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BeitragVerfasst: Montag 12. Februar 2007, 12:25 
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Beiträge: 488
Wohnort: Münsterland
Hallo menni01 (Martin),

klär das unbedingt mit der Unfallkasse ab und lass es dir Schriftlich geben, rein aus Versicherungstechnischen Gründen.
Frag auch nach welche Vorraussetzung die Unfallkasse vorschreibt um Auszubilden zu können. Eventuell erkennen sie deine Eignung als Kreisausbilder an.

Ich weis nicht wie die anderen Bundesländer das regeln.
In NRW ist Gruppenführer Vorraussetzung als Ausbilder.
Einwöchigen Lehrgang am IDF, Institut der Feuerwehr NRW, Methodik Didaktik( Erwachsenenlehre) und einen Fachlehrgang in dem Bereich was man ausbilden möchte.

Die Fachliche Eignung habe ich durch einen Technische Hilfe Wald Lehrgang bekommen.
Der eigendliche Punkt das es durch die Unfallkasse anerkannt wurde ist, das ich als Hilfsausbilder seit Jahren in dem TH Wald Lehrgang mitgewirkt habe.
Auch Private Bescheinigungen (Deula usw.) waren hier für ausschlaggebend.

_________________
Gruß

Roland

MS 170
MS 192
MS 250
MS 271
MS 361
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