Da bist Du wohl ziemlich falsch informiert:
schau mal unter:
www.forst.nrw.de
22.11.2006
Freizeitbrennholzselbstwerbung im Landesbetrieb Wald und Holz NRW
Aufgrund zunehmenden Interesses an der Werbung von Brennholz hat sich der Landesbetrieb Wald und Holz NRW dazu entschlossen von Freizeitbrennholzselbstwerbern die Teilnahme an einem Motorsägenlehrgang zu fordern. Die Teilnahme wird grundsätzlich bei Brennholzselbstwerbung im Staatswald sowie bei der Vermittlung von Freizeitbrennholzselbstwerbern in den Privat- und Kommunalwald gefordert.
Da die so genannten Freizeitbrennholzselbstwerber einer sehr gefährlichen Arbeit nachgehen, aber weder der Unfallversicherungspflicht, noch dem Arbeitsschutzgesetz unterliegen, hat man sich im Landesbetrieb Wald und Holz NRW dazu entschlossen mit dem "Leitfaden zur Freizeitselbstwerbung von Brennholz im Staatswald des Landes Nordrhein-Westfalen" einen innerbetrieblichen Mindeststandard für die Gestaltung der Motorsägenlehrgänge zu definieren. Der Mindeststandard soll helfen die auf den Forstämtern sowie auch von Externen angebotenen Lehrgänge transparenter zu machen, über mögliche Gefahrenquellen zu informieren sowie Unfälle zu vermeiden.
Auf die Teilnahme an einem Motorsägenlehrgang kann im Einzelfall unter den folgenden Voraussetzungen verzichtet werden:
Bei
- Teilnehmern welche einen bisherigen Motorsägenlehrgang besucht haben, soweit der Lehrgang den Mindestanforderungen des Leitfadens genügt,
- mehrjährig in den Forstbetriebsbezirken tätigen, bekannten und bewährten Freizeitbrennholzselbstwerbern,
- Freizeitbrennholzselbstwerbern welche eine vergleichbare Qualifikation im Rahmen Ihrer beruflichen Ausbildung nachweisen können.
Die Teilnahme an einem Motorsägenlehrgang oder eine vergleichbare Qualifikation ist durch den Freizeitbrennholzselbstwerber nachzuweisen.
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Die entsprechenden Verfügungen kannst Du dort runterladen.
Bei uns kommt ohne Schein keiner mehr in der Wald (zum Brennholz werben)
Was anderes ist es natürlich im Privatwald. Nicht alle Genossenschaften fordern der Schein, wird aber kommen. Ich schätze die BG wirds fordern.
Wenn der o. g. Lehrgangsveranstalter FWM war, dann glaube ich nicht, dass er ein Gauner ist.
Bei uns gibt es auch Private veranstalter. Wenn der FWM nach BG Richtlinien lehrt ist das bei uns kein Problem.
Gruß
Thomas