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 Betreff des Beitrags: Absperren mit Schlider der Stvo ?
BeitragVerfasst: Freitag 15. Februar 2013, 17:52 
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Hallo habe heute gehört das angeblich wege und zufarten nicht gnügt mit rot weißen flatterband und warndreieck abzusperren also das das nicht genügt . Sondern das ein schild hermuss dass es sich um Baumfäll oder Holzpfällung handelt und das es kein selbst geschiebenes sonder ein offizielles sein muss ?

Stimmt das ?

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Gruß aus der Schönen Grafschaft Bentheim

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BeitragVerfasst: Freitag 15. Februar 2013, 17:54 
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... ums abzukürzen:

Ja, das stimmt!

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Gruß
...markusGu

ganz schön viel Meinung für so wenig Ahnung!
tut mit leid - ich kann einfach nicht immer das antworten, was Ihr hören wollt!
Mir sind heute schon wieder so viele Vollpfosten begegnet, dass es locker Brennholz für den ganzen Winter gibt!


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BeitragVerfasst: Freitag 15. Februar 2013, 18:31 
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Zitat:
....Sondern das ein schild hermuss dass es sich um Baumfäll oder Holzpfällung handelt und das es kein selbst geschiebenes sonder ein offizielles sein muss ?

Stimmt das ?
Schau mal in diesen Link. Hier sind alle offiziellen Verkehrszeichen nach der STVO aufgeführt.

http://de.wikipedia.org/wiki/Bildtafel_ ... eutschland

Ich finde da nichts mit Baumfällarbeiten.

Gruß
Rainer

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Arbeitssägen: müssen ja sein

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BeitragVerfasst: Freitag 15. Februar 2013, 18:44 
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Ich meite das erste schild uf dem Link mit zusatz Holzfällung oder Baumpfällung

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Gruß aus der Schönen Grafschaft Bentheim

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BeitragVerfasst: Freitag 15. Februar 2013, 19:05 
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Schaut in den Grube Katalog rein, da sind die Schilder drin

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und das übliche Fällwerkzeug


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BeitragVerfasst: Freitag 15. Februar 2013, 19:06 
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Vom KWF gibt´s ein schönes Dokument zum Thema Verkehrssicherung.

http://www.kwf-online.org/fileadmin/dok ... herung.pdf

Viele Grüße
023er

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BeitragVerfasst: Samstag 16. Februar 2013, 09:23 
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Zitat:
Hallo habe heute gehört das angeblich wege und zufarten nicht gnügt mit rot weißen flatterband und warndreieck abzusperren also das das nicht genügt . Sondern das ein schild hermuss dass es sich um Baumfäll oder Holzpfällung handelt und das es kein selbst geschiebenes sonder ein offizielles sein muss ?

Stimmt das ?
Ich glaube hier kann ein bischen von dem in Deutschland so oft vermissten "Augenmaß" nicht schaden.. :)

So pauschal lässt sich Deine Frage glaube ich gar nicht beantworten, es kommt wohl auf die Art des Weges, seine Einsehbarkeit, privat/öffentlich usw. an . Im Zweifelsfalls wohl lieber ein Schild zu viel als zu wenig.. denn wenn was passiert kommt u.U. ein windiger Rechtsverdreher und macht Dir einen Strick draus.. :roll:

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BeitragVerfasst: Samstag 16. Februar 2013, 10:36 
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Ja solche anlichen Silder wie bei Grube naja dan lass mit von denen mahl nen katalog zukommen Giebt es sonst noch welche die solche schilder vertreiben ?

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BeitragVerfasst: Samstag 16. Februar 2013, 11:32 
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Hallo,

ich arbeite in einem Gemeinde-Bauhof, wir kaufen Schilder bei http://www.bremicker-vt.de/. Bis jetzt hat mit der Firma alles immer gut geklappt.

Gruß Christian

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Sägen? Werden immer mehr, meistens Dolmar.


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BeitragVerfasst: Samstag 16. Februar 2013, 15:08 
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Vielleicht lässt sich ja so manches Schild beim Bauhof/Straßenmeisterei auch mal für's Wochenende ausleihen? Wenn man da nett fragt für einen Beitrag in die Kaffeekasse?! Ansonsten können die Dinger ja echt ziemlich ins Geld gehen, und wenn man sie sowieso nur selten braucht wäre das vielleicht eine günstigere Alternative?

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BeitragVerfasst: Samstag 16. Februar 2013, 23:02 
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Moment, bitte,

bevor hier jemand etwas falsch versteht:

Verkehrsschilder nach der StVO darf man sich nicht mal eben kaufen oder leihen und damit öffentliche Straßen und Wege sperren. Auch nicht vorübergehend oder weil man es für nötig hält oder weil es besonders eilig ist. Auch nicht mit einer Baustellenampel oder mit Leuten, die streng gucken und versuchen, mit einem Fähnchen den Verkehr zu regeln. Wenn so etwas notwendig ist, muss man einen Antrag bei der zuständigen Straßenverkehrsbehörde (normalerweise Landkreis/kreisfreie Stadt) stellen. Die macht dann einen (regelmäßig kostenpflichtigen) Verwaltungsakt mit Beschilderungsplan, und dann darf man für die festgelegte Zeit genau diese Schilder/Ampeln an den festgelegten Standorten aufstellen.

Wenn jemand sein Privatgelände beschildern möchte, darf er das selbstverständlich auch ohne behördliche Erlaubnis.

:)

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In jedem Baum steckt ein Kunstwerk - man muss es nur finden!


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BeitragVerfasst: Samstag 16. Februar 2013, 23:05 
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Zitat:
Ja solche anlichen Silder wie bei Grube naja dan lass mit von denen mahl nen katalog zukommen Giebt es sonst noch welche die solche schilder vertreiben ?
Ich war ja nie gut im Deutschunterricht, aber bitte bitte, gib dir etwas Mühe.

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BeitragVerfasst: Samstag 16. Februar 2013, 23:52 
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Zitat:
Zitat:
Ja solche anlichen Silder wie bei Grube naja dan lass mit von denen mahl nen katalog zukommen Giebt es sonst noch welche die solche schilder vertreiben ?
Ich war ja nie gut im Deutschunterricht, aber bitte bitte, gib dir etwas Mühe.
:super: :danke:

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Beste Grüße Lars :wink:

... uuund :!: ... der Gedanke zählt ;) ...

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BeitragVerfasst: Sonntag 17. Februar 2013, 08:49 
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Ja ich weis das ich ne rechtschreib schwäche hab .

Ne absperren würde ich auch nur unbefestigte wald und wiesen wege .

sonst würde ich sie nur zur warnung am wegesrand stellen

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BeitragVerfasst: Sonntag 17. Februar 2013, 10:22 
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Hallo,
Feld- und Waldwege darf man auch wenn sie öffentlich sind, ohne Genehmigung für Baumfällarbeiten gesperrt werden.

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BeitragVerfasst: Sonntag 17. Februar 2013, 11:11 
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Moin,

das stimmt nur dann teilweise, wenn es sich um Privatwege handelt, die nicht gewidmet sind. Hier bestimmt allein der Eigentümer, ob der Weg (zeitweilig) gesperrt werden darf. Sperrt ein Holzfäller eigenmächtig, verstößt er gegen § 858 BGB. Allerdings kann im Auftrag zur Fällung die konkludente Einwilligung des Eigentümers liegen, zur notwendigen Absicherung die Wege (zeitweilig) zu sperren; im Zweifelsfall sollte man nachfragen.

Die Aussage ist falsch, wenn der Weg gewidmet ist. Handelt es sich um einen Waldweg, den die Widmung (z.B. als überörtlichen Verbindungsweg oder als Teil eines Radwegenetzes) für die Allgemeinheit zur Nutzung freigibt, ist ein Verwaltungsakt der Straßenverkehrsbehörde erforderlich. Handelt es sich dagegen um einen Weg, dessen Widmung auf land- und forstwirtschaftlichen Verkehr beschränkt ist, dann ist die Behörde zuständig, die gewidmet hat. Das kann die Gemeinde sein, aber auch z.B. ein Realverband (Feldmarksinteressentenschaft o.ä.).

Grüße,

Eichsi :)

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BeitragVerfasst: Sonntag 17. Februar 2013, 11:18 
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Zitat:
dann ist die Behörde zuständig, die gewidmet hat. Das kann die Gemeinde sein, aber auch z.B. ein Realverband (Feldmarksinteressentenschaft o.ä.).
Letzteres oder auch die Forstgenossenschaft sind doch keine Behörden, oder?

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Grüße, holgi :R:

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BeitragVerfasst: Sonntag 17. Februar 2013, 11:41 
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Doch, holgi, wenn sie als Körperschaft des Öffentlichen Rechts organisiert ist, z.B. nach dem Niedersächsischen Realverbandsgesetz (gibbet auch in den anderen Flächenländern) oder nach dem Gesetz über Wasser- und Bodenverbände. In Nds. wurden die meisten Forstgenossenschaften Anfang der 70-er Jahre in Körperschaften des ÖR "zwangsumgewandelt".

Die Forstgenossenschaft, in der ich Mitglied bin, ist so eine Körperschaft des ÖR und hat damit im Prinzip denselben Status wie eine Gemeinde, kann also Satzungen zur Regelung ihrer eigenen Angelegenheiten und Verwaltungsakte erlassen, die ggf. von der Stadt Duderstadt zu vollstrecken sind.

Grüße,

Eichsi :)

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BeitragVerfasst: Sonntag 17. Februar 2013, 12:08 
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Aha!

Hier ist das nicht so, das ist nur so'n "loser Haufen", vermute ich ;)

Aber ich frag mal nach.

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BeitragVerfasst: Mittwoch 20. Februar 2013, 12:38 
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Beiträge: 649
Moin,

hier mal noch einen Anbieter für Schilder, Sprühfarbe und all das Zeug.

Finde den nicht schlecht, hab ich auf der Forst-Live in Offenburg kennengelernt, wenn einer von euch da mal hinkommt kann er auch mit Messerabatt kaufen.

http://epages2.euro-web.net/epages/6002 ... ID=1185457

Gruß Wonne


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