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 Betreff des Beitrags: Nachbarschaftshilfe - rechtliches
BeitragVerfasst: Montag 14. Mai 2007, 13:36 
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Registriert: Montag 14. Mai 2007, 13:22
Beiträge: 498
Wohnort: Sauerland
Hallo,

Ich habe da mal eine Frage zum rechtlichen Umfeld bei Nachbarschaftshilfe.

Situation:

mein Nachbar bitte mich, einige Fichten (bis max. BHD 25) in Hausnähe auf seinem Grundstück zu entfernen. Aufm Dorf hilft man sich halt gegenseitig. Nur was ist, wenn was passiert?
Erfahrungen habe ich im Brennholzbereich seit ca. 15 Jahren, je ca. 40RM, Motorsägenschein (aber nur der zweitägige) vorhanden, Ausrüstung (Schutzkleidung, Unimog mit Winde, etc. ) vorhanden. Und dass ich nicht einfach so drauf los schneiden kann, ist auch klar.
Wie ist das jetzt, wenn ein Baum auf dem Dach landet trotz anbinden, vorschriftsmäßigem Fällversuch, kein Alkohol oder Leichtsinn im Spiel?
Oder besser Finger weglassen und bösen Nachbarn riskieren?

Stephan


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BeitragVerfasst: Montag 14. Mai 2007, 14:12 
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Registriert: Freitag 15. September 2006, 14:51
Beiträge: 347
Wohnort: Gladbeck
Hallo,

also zur rechtlichen Situation kann Dir bestimmt der Gundo was sagen.
Du hast 15 Jahre lang Erfahrung, weisst wie Bäume fachgerecht gefällt werden, hinzu kommen zusätzliches Equipment zur Sicherheit wie Winde, Unimog und dann BHD maximal 25 cm (was meiner Meinung nach nicht sehr viel ist und bei Fichten nicht so einen großen Schaden anrichten kann/sollte) dann würde ich es machen. Versichere Dich bei Deinem Nachbarn, das wenn etwas schiefgeht er Dich nicht in die Pflicht nimmt (ich weiss mündliche Absprachen zählen nicht, aber ich würde es trotzdem machen)

Nur Du kannst die Situation, Deine Fähigkeiten und das Risiko am besten einschätzen. Aber Dein Nachbar muss sich auch einmal ausrechnen, was ein offizieller Auftrag kosten wird. Da haftet dann allerdings das Unternehmen mit einer Betriebshaftpflicht. :mrgreen:

Gruß
Micha

_________________
Wer Bäume pflanzt und weiß,dass er nie in ihrem Schatten sitzen wird hat angefangen, den Sinn des Lebens zu begreifen.


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BeitragVerfasst: Montag 14. Mai 2007, 14:13 
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Registriert: Dienstag 28. Februar 2006, 10:06
Beiträge: 1433
Wohnort: Hannover
Hallo,

in einem Schadenfall den Du bei deinem Nachbar verursachst, tritt in der Regel deine Privathaftpflichtversicherung ein.
Aber wie gesagt nur in der Regel.

Das bedeutet dass Du prüfen must, ob in Deiner Haftpflicht
Gefälligkeitsschäden mit abgesichert sind. Die meisten Versicherer machen das nicht.
Ich spreche aus eigener Erfahrung. Bei mir musste neulich ein Maschdrahtzaun dran glauben :mrgreen: :!:

Andernfalls müsstest Du eine separate Haftpflichtversicherung für Baumfällarbeiten abschließen und spätestens dann wird uninteressant. ;)

_________________
bis bald, Sven


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BeitragVerfasst: Montag 14. Mai 2007, 15:00 
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Registriert: Dienstag 27. Dezember 2005, 12:16
Beiträge: 131
Wohnort: Ruhrgebiet
hi ich kenne das nur von unserer Freiwilligen Feuerwehr, wenn die früher sowas gemacht haben, heute dürfen wir es leider nicht mehr, dann haben die den Eigentümer so einen Wischunterschreiben lassen, dass wir nicht haftbar zu machen sind und für Schäden an Personen und Sachgütern übernehmen wir nicht sondern der Auftraggeber bzw Eigentümer. Damit bist du halt ausm Schneider, du machst einen drei Zeiler fertig, den muss der Nachbar unterschreiben und fertig, vorher würde ich da nix tun.

Gruß Florian

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Erst wenn der letzte Auspuff kalt ist, der schönste Truck verboten, die erfahrensten Trucker bestraft sind, dann werdet Ihr erstaunt merken, daß Ihr Euren Mist nicht selber fahren könnt!


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BeitragVerfasst: Dienstag 15. Mai 2007, 18:04 
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Registriert: Sonntag 1. April 2007, 19:20
Beiträge: 2297
Wohnort: Wolfenbüttel
Hallo,
ich hatte das auch, leider ist der Baum zur falschen Seite gekippt und hat einen Edelstahlschornstein beim 3. Nachbarn erwischt....

Haftpflicht hat damals gesagt übernehmen wir nicht, da der Umgang mit der Motorsäge kein alltäglicher Umgang ist und eine Ausbildung etc vorraussetzt.... Ende des Liedes war, das ich den Vertreter so zur Sau gemacht hab wozu wir( meine Eltern und ich) soviel Geld an seine Sch**ß Versicherung zahlen, die dann nicht mal einen Schaden übernimmt.... Letztendlich ist ihm dann eingefallen, das, da ich noch nicht 18 war, wenn ich es nicht abgesprochen hätte(habe) das unter "jugendlicher Leichtsinn" fällt, und so doch übernommen wird....
Naja, aber dem Vertreter ist es nur eingefallen, da er sich so über mich geärgert hat.... Er wird immer noch Rot vor Wut wenn er meinen Namen hört...
Gruß
Henning

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NICHTS IST FÜR DIE EWIGKEIT, NICHTS BLEIBT WIE ES WAR.....


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BeitragVerfasst: Dienstag 15. Mai 2007, 18:32 
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Registriert: Freitag 9. März 2007, 16:59
Beiträge: 37438
hallo,
ich würde mich mal bei der versicherung erkundigen, hab bei meiner versicherung ne option, die beinhält umgang mit kettensägen usw. kost nur a kleines bissl mehr, nich wirklich heftig... deswegen einfach mal erkundigen, lieber ein paar euro dazu, und dann paar tausend im ernstfall nich bezahln...
mfg
thomas

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BeitragVerfasst: Dienstag 15. Mai 2007, 19:14 
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Registriert: Donnerstag 3. März 2005, 19:19
Beiträge: 2225
Wohnort: Sprockhövel
In den oben geschilderten Fall wird keine private Haftpflicht zahlen, da diese keine Arbeiten/Dienstleistungen, auch nicht als Nachbarschaftshilfe absichert. Sollte es eine Versicherung geben, welche das im normalen Haftpflichttarif übernimmt, sagt mir Bescheid.
Im Falle einer NAchbarschaftshilfe sollte mit dem Nachbarn geklärt werden, dass eine Haftung ausgeschlossen wird, u.U. schriftlich.

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Gruß
Jörn


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BeitragVerfasst: Dienstag 15. Mai 2007, 19:49 
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Beiträge: 6076
Wohnort: Passau / Im schönen Niederbayern...... BJ : 66
Hallo Experten

Was soll denn in so einen "Haftungsausschluß Schreiben " drinn stehen?
Hat so was einer schon ?
Wenn möglich, bitte hier einstellen oder per PN.
Säge auch mal ab und zu für nen Freund vom Freund.
Da wär so was nicht schlecht.

Hoffe, einer macht sich die Mühe und gibt sich nen Ruck


Gruß Elmar

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Am Morgen Aronal - aber am Abend - ELMEX


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BeitragVerfasst: Mittwoch 16. Mai 2007, 11:15 
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Registriert: Donnerstag 23. Februar 2006, 10:18
Beiträge: 942
Wohnort: Hamburg Baujahr '58
Eine schriftliche Vereinbarung über Haftungsausschluss oder ähnliches bringt nicht viel. Spätestens wenn der Baum nicht auf die Antenne, sondern auf den Kopf der Nachbarin fällt, dürfte eine Haftungsausschlussvereinbarung nicht mehr greifen.
Sinnvoll ist vielmehr eine Haftpflichtversicherung, die auch Nachbarschaftshilfe mit umfasst. Solche Versicherungen werden für Land- und Forstwirtschaftliche Kleinbetriebe angeboten, - die umfassen dann auch gleich die gesamte Familien- und Haus- und Hof-Haftpflicht.
In Norddeutschland bietet z.B. die Provinzial solche Versicherung an.
Wenn ich mich recht entsinne, entstehen Mehrkosten von deutlich weniger als 100,- € im Jahr (gegenüber der "normalen" Privathaftpflicht).
Da ist dann auch gleich der Betrieb von Baumaschinen und landwirtschaftlichen Geräten mitversichert.
Gundo


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BeitragVerfasst: Mittwoch 16. Mai 2007, 19:26 
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Registriert: Freitag 12. Januar 2007, 17:26
Beiträge: 6076
Wohnort: Passau / Im schönen Niederbayern...... BJ : 66
Hi Gundo

Danke für die genaue Antwort.

Aber bei ein paar "Nachbarsbäumen" wird sich das bei mir nicht Rechen.
Sag da lieber bei einigen "Problembäumen" ab. Sicher ist sicher.

Gruß und Danke

Elmex

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Gruß von:
Am Morgen Aronal - aber am Abend - ELMEX


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BeitragVerfasst: Mittwoch 16. Mai 2007, 21:04 
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Beiträge: 20976
Wohnort: Münchehagen, Niedersachsen . . . . . . Alter: 66
Es gibt Haftpflichtversicherungen die, wie bei uns, das betriebliche Risiko absichern. Ob es das aber als reine Privathaftpflicht gibt weiß ich.

Aber, bei uns haben wir je Schadenfall eine Selbstbeteiligung von 1000 Euro. D.h. man braucht Schäden bis zu der Höhe gar nicht melden. Muß man eh selbst zahlen.

Gruß
Rainer

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Teilnehmer MHG 2024


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BeitragVerfasst: Samstag 19. Mai 2007, 18:07 
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Registriert: Mittwoch 16. Mai 2007, 07:59
Beiträge: 16
hallo,

Es gibt zwei Möglichkeiten hier,entweder du setzt mit deinem nachbarn ein schreiben auf, in dem geschrieben steht,das wenn bei eventuellen schaden am hasu oder Grundstück ensteht der besitzer dich nicht haftbar macht,von euch beiden unterschrieben natürlich,und einem dritten zeugen der sein namen drunter pflastert,
ansonsten zu deiner versicherung und dich auf fremdschädigung versichern lassen,dein versicherung swird auf jeden fall steigen aber wenn dein baum den du zu fällen hast mal das macht was er nun überhaupt nicht machen soll,dann bist du bis auf 10.000 euro schaden abgesichert.
Frage nach bei jeder versicherung ist das anders geregelt!

Und was ganz wichtigfür dich ist,ist schau dir den baum ganz genau an,undwenn du ein ungutes gefühl bei der sache hast,lass die säge stehen!

es grüßt dich der HolzWurm :P


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BeitragVerfasst: Mittwoch 23. Mai 2007, 10:03 
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Beiträge: 81
Wohnort: 40764 Langenfeld
Sorry Leute,

aber wenn ihr genau so viel "Fachwissen" bei den Holzthemen an den Tag legt, brauche ich mich hier nicht mehr einzuloggen. Pure Zeitverschwendung. :mrgreen: :mrgreen: :mrgreen:

1. Die Privthaftpflicht deckt, wie der Name schon sagt, nur die gesetzliche Haftpflicht aus Schäden durch private Tätigkeiten. Darunter fallen keine Gefälligkeitsleistungen.

2. Das BGB und die ständige Rechtssprechung kennen teilw. keine Haftung bei Gefälligkeiten. Diese Fälle betreffen aber andere Umstände, als die des Fällen von Bäumen. Ich würde demnach sagen: Du haftest für Verschulden und Unterlassen.

3. Eine Haftunsgfreistellung, wie oben dargestellt, nützt dir nur etwas bez. der direkten Sachschäden deines Nachbarn; also in Bezug auf die abgerissene Dachrinne. Falls du einen Personenschaden anrichtest, dann können Regressansprüche seitens Arbeitgeber (Lohnfortzahlungsgesetz) und/oder Krankenversicherung (Sozialgesetzbuch) entstehen. Mit diesen hast du ja KEIN Haftungsausschluß vereinbart. Die verienbarung ist also gegenüber weiteren Dritten unwirksam.
Den Drittsachschaden (also der Zaun eines weiteren Nachbarn) kannst du nur umgehen, wenn du eine Haftungsübernahme deines Nachbarn bez. dieser Schäden verlangst.

Soviel zur Theorie.

Ich mache so etwas auch und ich habe noch nie eine 3-seitige vertragliche Vereinbarung mit den Baumbesitzern getroffen, weil man das "so nicht macht"......

Vereinbare mündlich, dass du nicht für Schäden haftest, weil du kein Geld nimmst und gut ist. Personen haben im Fällbereich nichts zu suchen. Dann gibt es auch kein Ärger mit eingeschlagenen Köpfen. Kollateralschäden (kaputte Wiese) gehen auch auf seine Kappe. Wenn du ein schlechtes Gefühl hast, die Bäume besch..... stehen, dann lasse es. Ich habe auch mal einen Thread in dieser Richtung aufgemacht. Der Baum steht dort heute noch, weil der Besitzer noch keinen doofen gefunden hat, der ihm umsonst den Baum fällt und danach noch die Gartenlaube bezahlt....

Gutes gelingen....

_________________
Viele Grüße aus dem Rheinland

Micha


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BeitragVerfasst: Mittwoch 23. Mai 2007, 10:48 
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Registriert: Donnerstag 23. Februar 2006, 10:18
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Wie schön, dass flybridge sich trotz akut drohender Zeitverschwendung doch noch dazu herabgelassen hat,
uns in leichtverständlicher Form sein gesammeltes Fachwissen darzulegen, und damit alle anderen endlich als Ignoranten zu entlarven:
"Haftungsausschluss mündlich vereinbaren :shock:, Personen haben im Fällbereich nichts zu suchen :!:".
Na denn Prost ! :klatsch:


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BeitragVerfasst: Mittwoch 23. Mai 2007, 11:54 
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Wohnort: Westpfalz
:mrgreen: :mrgreen: :mrgreen:


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BeitragVerfasst: Mittwoch 23. Mai 2007, 12:15 
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Registriert: Montag 7. August 2006, 21:39
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Wohnort: Horstmar/Münsterland
Es gibt da ein Sprichwort das heist

Bei Geld hört die Freundschaft auf.

Und das ist auch so. Nachher kann sich niemand mehr an irgendetwas erinnern. Solange wie alles gut geht sagt auch niemand etwas. Aber wehe ich gehe jemanden ans Geld. Schlecht für den der sich nicht abgesichert hat.

Gruß
Bernd


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BeitragVerfasst: Mittwoch 23. Mai 2007, 15:59 
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Wohnort: 40764 Langenfeld
Zitat:
Wie schön, dass flybridge sich trotz akut drohender Zeitverschwendung doch noch dazu herabgelassen hat,
uns in leichtverständlicher Form sein gesammeltes Fachwissen darzulegen, und damit alle anderen endlich als Ignoranten zu entlarven:
"Haftungsausschluss mündlich vereinbaren :shock:, Personen haben im Fällbereich nichts zu suchen :!:".
Na denn Prost ! :klatsch:
Vielen Dank für die nette Geste.

Jeder darf hier bei seinen Leisten bleiben. Den Leuten, die jeden Tag die Bäume aus dem Wald ziehen, gebe ich keine Tipps, wie sie ihre Arbeit zu machen haben. Aber es gibt Leute, die Bäume sägen können und zudem noch Spezialisten im deutschen Haftungs- und Sozialversicherungsrecht sind..... :mrgreen:

Ich darf das mal sportlich aufnehmen:

Wer zwischen den Zeilen liest, wird erkennen, dass ich nicht so naiv bin zu glauben, dass auf 'm Dorf zwei Nachbarn schriftliche Haftungsvereinbarungen schließen, bovor die Säge angesetzt wird. Und jetzt erzählt mir bitte nicht, dass das jemals irgendwer aus diesem Forum gemacht hat..... :roll:

Und regelt von mir aus, dass die Erde eine Scheibe ist. Spätestens dann, wenn sich jemand meldet, der bisher nicht auf dem Plan war, werdet ihr große Augen machen. Ich habe oben angesprochen und könnte die Liste beliebig erweitern.

Können wir uns auf folgendes einigen:

1. Das allgemeine Lebensrisiko lässt sich nicht vermeiden oder irgendwie absichern. (Wer ins Auto steigt, liest nicht vohrer das Strafgesetzbuch durch).

2. Das Fällen von Bäumen im Rahmen einer Gefälligkeitsleistung unter Nachbarn oder Freunden, sollte nur dann erfolgen, wenn wirklich kein Schaden abzusehen ist und der "beglückte" bei klarem Verstand dieses Risiko wie sein eigenes mitträgt.

Eine Garantie für Null Ärger ist einfach, gar nichts zu machen.

VG
Micha

_________________
Viele Grüße aus dem Rheinland

Micha


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BeitragVerfasst: Sonntag 27. Mai 2007, 09:40 
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Beiträge: 73
Wohnort: Düsseldorf / NRW
@flybridge / micha: Ich finde Deine Einstellung sehr gesund und sehe das ziemlich genauso.

In diesem Zusammenhhang mit Deinen Erläuterungen mal ne Frage: Bei einen meiner Gefälligkeitsaktionen haben wir ein größeres Grundstück von Bäumen geräumt. War alles schön übersichtlich und frei; keine der üblichen Probleme ("Gewächshaus im Fallbereich").
Die Bekannten kamen allerdings mit einem ganzen Trupp von Helfern an (Oma, Opa, größere Enkel und Freunde) so dass auf dem Grundstück ständig "gewusel" war. Positiv war, dass ich an diesem Tag kein kilo holz selbst geschleppt habe. Negativ war, dass immer Bewegung auf dem Grundstück war, bei den Fällungen selber nicht sehr angenehm.
Ich habe der Truppe vor Aktionsbeginn gesagt wo ich keinen sehen will (z.B. in Sägenreichweite). Weiterhin habe mir daher vor jedem Schnitt immer einen aus der Gruppe gepackt ihm gezeigt wo die "verbotene Zone" ist (2 facher Baumabstand) und Ihn dafür verantwortlich als "Aufpasser" dafür zu Sorgen dass keiner dort reinläuft.
Und was ist: nach dem umlegen einer großen Birke höre ich Applaus aus dem Wald (das Grundstück liegt direkt am Forst). Da hatte sich ein 14 jähriger hingeschlichen um "besser zu sehen". Den Aufpasser habe danach erstmal angefahren und mir die Antwort abgeholt ("war doch nicht in Fallrichtung) :evil:

Die Frage wie immer: was wäre wenn was passiert wäre.


Wenn ich so nachgrüble, mir wird eigentlich immer schlecht. Da gibt's sicher diverse andere Fälle/Situationen wo man schon mit dem halben bein im Knast gestanden ist. Im Zweifel hat immer der mit der Säge in der Hand die Verantwortung....


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BeitragVerfasst: Montag 4. Juni 2007, 20:19 
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Registriert: Freitag 24. November 2006, 20:02
Beiträge: 513
Wohnort: Hattingen, NRW
Jetzt melde ich mich auchmal: Letztes Jahr im Herbst war bei einem Nachbarn große Fällaktion. Es waren ca. 6 Sägenführer anwesend, außer mir alle ohne PSA( da wird man fast verspottet!) und dazu noch etliche Helfer! Sowas mache ich nicht nochmal mit! Der erste Baum wurde von einem Unwissenden gefällt, der hat einfach schräg reingesägt, war natürlich sch..... Dann hab ich die nächsten 10 Bäume gefällt, hat gut geklappt. Den letzten wollte dann der Nachbar "mit der größten Säge fällen". Resultat: Zwinger kaputt, Pavillion kaputt, Strommast umgekippt und 2 Leute fast erschlagen! Nie nochmal! 2 Helfer, 1 Sägenführer und gut. Die diskutieren heute noch, wer den Schaden bezahlt!


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