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BeitragVerfasst: Freitag 15. März 2013, 07:32 
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Registriert: Sonntag 24. Februar 2013, 10:32
Beiträge: 170
Hallo , hatten letztens in kleiner Runde die diskusion wie es sich den verhalten würde wenn man mal wieder alleine im Wald gearbeitet hat und einen Tödlichen Unfall erleiden würde.

Kann die Lebensversicherung da die Zahlung verweigern eventuell wegen Fahrlässigkeit ??

Es handelt sich um rein Private Arbeiten sprich Brennholz gewinnung , somit keine Berufgenossenschaft die Ärger machen könnte .

Ist ein etwas ungewöhnliches Thema aber ich denke nicht weniger interressant .

mfg

Gerhard

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BeitragVerfasst: Freitag 15. März 2013, 07:49 
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Registriert: Sonntag 27. Januar 2013, 17:07
Beiträge: 1252
Wohnort: 15938 Zützen
Könnte gut möglich sein!
Als ich den Kettensägenschein gemacht habe, wurde mehr als einmal erwähnt: Niemals alleine im Wald Holz machen gehen!
Und da waren bestimmt nicht nur gewerbliche Teilnehmer.

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BeitragVerfasst: Freitag 15. März 2013, 07:59 
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Registriert: Freitag 23. November 2012, 13:27
Beiträge: 141
Wohnort: Lausitz
Hy, hab dir mal ne Pn geschickt, hoffe das kann dich etwas aufklären. :DH:

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BeitragVerfasst: Freitag 15. März 2013, 08:03 
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Registriert: Dienstag 23. November 2010, 13:54
Beiträge: 1517
Wohnort: 5,7 km vom Foren-Epizentrum entfernt
Hallo,
wenn das etwas zur Frage beiträgt, dann postet es doch bitte öffentlich (außer es sind vertrauliche Daten).
Es gibt sicherlich mehrere Leute hier (mich eingeschlossen) die an einer Antwort interessiert sind.

Gruß,
Jens

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Gruß,
Jens

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BeitragVerfasst: Freitag 15. März 2013, 08:51 
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Registriert: Dienstag 3. Juli 2012, 09:59
Beiträge: 6192
Wohnort: irgendwo
jupp, interessiert mich auch. Bin auch generell allein im Wald, Handy etc. immer am Mann und jeder weiss bescheid wo ich bin. Das bring im Fall des Falles zwar nichts, wäre aber schön zu wissen wenn die Familie doch abgesichert ist. Bin in meinem Privatwald, Führerschein vorhanden ...


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BeitragVerfasst: Freitag 15. März 2013, 08:52 
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Registriert: Mittwoch 14. September 2011, 09:13
Beiträge: 8151
Wohnort: Bonn
Bzgl. Fahlässigkeit muss man unterscheiden. Bei einfacher Fahrlässigkeit muss die Versicherung komplett zahlen. Bei grober Fahrlässigkeit sieht es anders aus:
Zitat:
Kürzung der Versicherungsleistung bei grober Fahrlässigkeit
Das Versicherungsvertragsgesetz sieht ab dem Jahr 2008 vor, dass ein grob fahrlässig verursachter Schaden - abhängig vom Verschuldensgrad - zumindest anteilig zu ersetzen ist. So heißt es im § 81 Abs. 2 VVG: "Führt der Versicherungsnehmer den Versicherungsfall grob fahrlässig herbei, ist der Versicherer berechtigt, seine Leistung in einem der Schwere des Verschuldens des Versicherungsnehmers entsprechenden Verhältnis zu kürzen." Danach besteht bei einem grob fahrlässigen Handeln eine Art anteiliger Versicherungsschutz.

Grob fahrlässig soll nach der Rechtsprechung sein, wenn in schwerwiegender Weise die erforderliche Sorgfalt nicht beachtet worden ist. Einige Beispiele aus der Rechtsprechung verdeutlichen, wie eng dieser Begriff ausgelegt werden kann, mit der Folge, dass der Versicherer nur anteilig oder ggf. überhaupt nichts zu zahlen braucht.

Was gilt nun bei älteren Versicherungspolicen, wenn zwischenzeitig das Versicherungsrecht für den Kunden verbessert wurde? Wenn an einer alten Gesetzeslage ausgerichtete Bestimmungen der Versicherung in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen dem neuen Recht widersprechen, sind diese grundsätzlich unwirksam.
Ob es sich beim alleine Arbeiten um eine grobe Fahrlässigkeit handelt, muss im einzelfall ein Richter entscheiden. Die UVV verbietet die Alleinarbeit (bei Arbeiten mit der MS und der Seilwinde und beim Klettern auf Bäume) und somit wird sich ein Gericht auch daran orientieren.

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BeitragVerfasst: Freitag 15. März 2013, 11:43 
Schau einfach in der Versicherungsunterlagen, ob du die Motorsägenarbeit ausdrücklich bei denen melden musst. Dann würde es so behandelt werden wie andere gefährliche Freizeitätigkeiten, wie z.B. Fallschirmspringen. Ansonsten die die Vorschriften der Berufsgenossenschaft ja nur für berufliche Tätigkeiten anwendbar.

Bei Lebensversicherungen wird das nicht so streng gehandhabt als bei der Unfallversicherung.

Zum Vergleich: Wer besoffen Auto fährt und dabei einen Unfall verursacht, wird von seiner Unfallversicherung wohl kaum etwas erhalten, während die Lebensversicherung meist dafür eintritt.


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BeitragVerfasst: Freitag 15. März 2013, 12:09 
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Registriert: Mittwoch 14. September 2011, 09:13
Beiträge: 8151
Wohnort: Bonn
Zitat:
Zum Vergleich: Wer besoffen Auto fährt und dabei einen Unfall verursacht, wird von seiner Unfallversicherung wohl kaum etwas erhalten, während die Lebensversicherung meist dafür eintritt.
Wenn man (oder eher die Hinterbliebenen) Pecht hat, zahlt in diesen Fall die Lebensversicherung nur die geleisteten Beiträge zurück und schüttet nicht die Versicherungssumme aus.

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