Zitat:
Erstmal sind die Lehrgänge, die du in Deutschland absolvierst, im Ausland das Papier nicht wert, auf denen sie bescheinigt sind.
Die Selbstwerberscheine bzw. Motorsägenführerscheine sind (wenn sie ordentlich durchgeführt werden) an die Anforderungen der Unfallkassen (Galabau bzw. Forstwirstschaft) angepasst.
Unsere Unfallkassen haben mit denen im Ausland aber nichts zu tun. Im Gegenteil, ich meine mich zu erinnern, daß bei uns gefordert wird, daß ein Stammwender gedrückt wird, in Skandinavien soll er gezogen werden (oder war es umgekehrt?). Also was bei uns richtig ist, kann im Ausland falsch sein.
Möglicherweise bestehen Abkommen oder eine Art "Übereinstimmungserklärung" zwischen den verschiedenen Ländern, ist in unserer Saarlorlux-Region sogar sehr gut möglich. D.h. ein Motorsägenführerschein wird im jeweils anderen Land auch anerkannt. Das wird dir aber im Zweifel nur der Förster bzw. die zuständige Unfallkasse des Landes erklären können.
Du bringst da was durcheinander . Die Motorsägenbescheinigung für Selbstwerber ( [Privatleute )haben nichts mit der Unfallkasse oder mit Gartenbau / Landwirtschaft BG zu tun.
Die Mototsögebescheinigung ist ein Nachweis das, eine Unterweisung in der UVV-Wald- tragen der Persönlichen Schutzausrüstung -der richtige Umgang mit der Motorsäge -Schneiden von liegenden Holz unter Spannung usw.
Es ist mir völlig klar ,das in der kurzen Zeit ( 16 Std. )NICHT DAS FACHWISSEN / UMGANG MIT DER MS / SCHNEIDTECHNICK / HAND HABUNG VON HAUUNGS WERGZEUG erlernt werden kann ,was ein Forstwirt in drei Jahren erlernt.
Noch eins ich habe in meiner Ausbildung zum Forstwirt / Meister ,gelernt das der Stammwender IMMER gezogen und NICHT gedrückt wird.