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BeitragVerfasst: Dienstag 9. April 2013, 18:49 
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Registriert: Samstag 30. März 2013, 21:43
Beiträge: 17
Wohnort: Saarland
Wer kann mir Auskunft geben ,ob die Motorsägen Bescheinigung die ich in Deutschland erworben habe auch im Ausland wie Luxemburg / Frankreich und Belgin gültig ist.
Oder was für Anforderungen werden in den genannten Ländern für die Holzwerbung gefordert. :danke:


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BeitragVerfasst: Dienstag 9. April 2013, 19:19 
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Registriert: Samstag 7. November 2009, 14:23
Beiträge: 7741
Wohnort: Saarland
Hallo Landsmann :wink:

Wird wahrscheinlich schwierig zu beantworten sein, da es oft schon regional zu großen unterschieden führen kann.

Um was und wo geht es denn genau :?:
...bzw. was für ne Befähigung haste denn :?:

_________________
Gruß Chris

:stihl: MS200 (30) :Husky: 346XPG *ported* (38/45) :dolmar: PS7900H (50/60)


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BeitragVerfasst: Mittwoch 10. April 2013, 00:30 
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Registriert: Freitag 25. Juni 2010, 17:43
Beiträge: 1463
Wohnort: Ostsaarland
Erstmal sind die Lehrgänge, die du in Deutschland absolvierst, im Ausland das Papier nicht wert, auf denen sie bescheinigt sind.
Die Selbstwerberscheine bzw. Motorsägenführerscheine sind (wenn sie ordentlich durchgeführt werden) an die Anforderungen der Unfallkassen (Galabau bzw. Forstwirstschaft) angepasst.
Unsere Unfallkassen haben mit denen im Ausland aber nichts zu tun. Im Gegenteil, ich meine mich zu erinnern, daß bei uns gefordert wird, daß ein Stammwender gedrückt wird, in Skandinavien soll er gezogen werden (oder war es umgekehrt?). Also was bei uns richtig ist, kann im Ausland falsch sein.

Möglicherweise bestehen Abkommen oder eine Art "Übereinstimmungserklärung" zwischen den verschiedenen Ländern, ist in unserer Saarlorlux-Region sogar sehr gut möglich. D.h. ein Motorsägenführerschein wird im jeweils anderen Land auch anerkannt. Das wird dir aber im Zweifel nur der Förster bzw. die zuständige Unfallkasse des Landes erklären können.

_________________
:Husky: 455 Rancher

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BeitragVerfasst: Mittwoch 10. April 2013, 09:48 
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Registriert: Samstag 21. August 2010, 16:13
Beiträge: 6394
Wohnort: Süddeutschland
Doch die können schon anerkannt werden, bzw. ist es in vielen Ländern Deine eigene Sache.
Jedes Land hat seine eigenen Anforderungen, das bezieht sich unter anderem auch auf die Zeit, die der Motorsägenschein dauerte.
Am besten vorher nachfragen bei den dortigen Forstämtern.

_________________
Ein paar Bilder hier
http://forum.motorsaegen-portal.de/view ... =6&t=39560

Laß dir von keinem Fachmann imponieren, der dir erzählt: »Lieber Freund, das mache ich schon seit zwanzig Jahren so!« - Man kann eine Sache auch zwanzig Jahre lang falsch machen


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BeitragVerfasst: Donnerstag 11. April 2013, 19:32 
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Registriert: Samstag 30. März 2013, 21:43
Beiträge: 17
Wohnort: Saarland
Zitat:
Hallo Landsmann :wink:

Wird wahrscheinlich schwierig zu beantworten sein, da es oft schon regional zu großen unterschieden führen kann.

Um was und wo geht es denn genau :?:
...bzw. was für ne Befähigung haste denn :?:
Ich selbst halte MS-Lehrgänge an der Volkshochschule ,seit zirka 6 Jahren ab .
Nun haben mich Lehrgangsteilnehmer angesprochen ,ob die Bescheinigung auch in Luxemburg Gültigkeit hat. Ich muß dazu sagen das ich im Saarland lebe und es nur einen Katzensprung nach Luxemburg oder nach Frankreich ist.
Ich bin von Beruf Forstwirtschaftsmeister.


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BeitragVerfasst: Donnerstag 11. April 2013, 19:54 
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Registriert: Samstag 30. März 2013, 21:43
Beiträge: 17
Wohnort: Saarland
Zitat:
Erstmal sind die Lehrgänge, die du in Deutschland absolvierst, im Ausland das Papier nicht wert, auf denen sie bescheinigt sind.
Die Selbstwerberscheine bzw. Motorsägenführerscheine sind (wenn sie ordentlich durchgeführt werden) an die Anforderungen der Unfallkassen (Galabau bzw. Forstwirstschaft) angepasst.
Unsere Unfallkassen haben mit denen im Ausland aber nichts zu tun. Im Gegenteil, ich meine mich zu erinnern, daß bei uns gefordert wird, daß ein Stammwender gedrückt wird, in Skandinavien soll er gezogen werden (oder war es umgekehrt?). Also was bei uns richtig ist, kann im Ausland falsch sein.

Möglicherweise bestehen Abkommen oder eine Art "Übereinstimmungserklärung" zwischen den verschiedenen Ländern, ist in unserer Saarlorlux-Region sogar sehr gut möglich. D.h. ein Motorsägenführerschein wird im jeweils anderen Land auch anerkannt. Das wird dir aber im Zweifel nur der Förster bzw. die zuständige Unfallkasse des Landes erklären können.
Du bringst da was durcheinander . Die Motorsägenbescheinigung für Selbstwerber ( [Privatleute )haben nichts mit der Unfallkasse oder mit Gartenbau / Landwirtschaft BG zu tun.
Die Mototsögebescheinigung ist ein Nachweis das, eine Unterweisung in der UVV-Wald- tragen der Persönlichen Schutzausrüstung -der richtige Umgang mit der Motorsäge -Schneiden von liegenden Holz unter Spannung usw.
Es ist mir völlig klar ,das in der kurzen Zeit ( 16 Std. )NICHT DAS FACHWISSEN / UMGANG MIT DER MS / SCHNEIDTECHNICK / HAND HABUNG VON HAUUNGS WERGZEUG erlernt werden kann ,was ein Forstwirt in drei Jahren erlernt.
Noch eins ich habe in meiner Ausbildung zum Forstwirt / Meister ,gelernt das der Stammwender IMMER gezogen und NICHT gedrückt wird. :)


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BeitragVerfasst: Donnerstag 11. April 2013, 19:57 
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Registriert: Samstag 30. März 2013, 21:43
Beiträge: 17
Wohnort: Saarland
Zitat:
Zitat:
Hallo Landsmann :wink:

Wird wahrscheinlich schwierig zu beantworten sein, da es oft schon regional zu großen unterschieden führen kann.

Um was und wo geht es denn genau :?:
...bzw. was für ne Befähigung haste denn :?:
Ich selbst halte MS-Lehrgänge an der Volkshochschule ,seit zirka 6 Jahren ab .
Nun haben mich Lehrgangsteilnehmer angesprochen ,ob die Bescheinigung auch in Luxemburg Gültigkeit hat. Ich muß dazu sagen das ich im Saarland lebe und es nur einen Katzensprung nach Luxemburg oder nach Frankreich ist.
Ich bin von Beruf Forstwirtschaftsmeister.
Entschuldige bitte ich habe zu spät gelesen das du auch aus dem Saarland kommst. :danke:


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BeitragVerfasst: Donnerstag 11. April 2013, 20:00 
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Registriert: Samstag 30. März 2013, 21:43
Beiträge: 17
Wohnort: Saarland
Zitat:
Doch die können schon anerkannt werden, bzw. ist es in vielen Ländern Deine eigene Sache.
Jedes Land hat seine eigenen Anforderungen, das bezieht sich unter anderem auch auf die Zeit, die der Motorsägenschein dauerte.
Am besten vorher nachfragen bei den dortigen Forstämtern.
ich habe versucht im Internet eine Antwort zubekommen und Luxemburg / Frankreich eingegeben ,habe kein Antwort auf mein anliegen erhalten. :(


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BeitragVerfasst: Donnerstag 11. April 2013, 20:07 
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Beiträge: 7741
Wohnort: Saarland
Hallo Karl,

wie gesagt, denke das ist sehr schwierig, da wohl auch jedes "Bundesland" sein eigenes Süppchen kochen kann.

Glaube, dass gerade Frankreich mit seinen 27 Regionen, 101 Departements und knapp 37000 Gemeinden da schwierig ist.
Luxembourg dürfte da überschaubarer sein.

_________________
Gruß Chris

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BeitragVerfasst: Donnerstag 11. April 2013, 23:39 
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Beiträge: 1463
Wohnort: Ostsaarland
Zitat:
Zitat:
Erstmal sind die Lehrgänge, die du in Deutschland absolvierst, im Ausland das Papier nicht wert, auf denen sie bescheinigt sind.
Die Selbstwerberscheine bzw. Motorsägenführerscheine sind (wenn sie ordentlich durchgeführt werden) an die Anforderungen der Unfallkassen (Galabau bzw. Forstwirstschaft) angepasst.
Unsere Unfallkassen haben mit denen im Ausland aber nichts zu tun. Im Gegenteil, ich meine mich zu erinnern, daß bei uns gefordert wird, daß ein Stammwender gedrückt wird, in Skandinavien soll er gezogen werden (oder war es umgekehrt?). Also was bei uns richtig ist, kann im Ausland falsch sein.

Möglicherweise bestehen Abkommen oder eine Art "Übereinstimmungserklärung" zwischen den verschiedenen Ländern, ist in unserer Saarlorlux-Region sogar sehr gut möglich. D.h. ein Motorsägenführerschein wird im jeweils anderen Land auch anerkannt. Das wird dir aber im Zweifel nur der Förster bzw. die zuständige Unfallkasse des Landes erklären können.
Du bringst da was durcheinander . Die Motorsägenbescheinigung für Selbstwerber ( [Privatleute )haben nichts mit der Unfallkasse oder mit Gartenbau / Landwirtschaft BG zu tun.
Die Mototsögebescheinigung ist ein Nachweis das, eine Unterweisung in der UVV-Wald- tragen der Persönlichen Schutzausrüstung -der richtige Umgang mit der Motorsäge -Schneiden von liegenden Holz unter Spannung usw.
Und die UVV-Wald kommt woher? Die Unfallverhütungsvorschriften werden von der Berufsgenossenschaften verfaßt.
Und eine dreijährige Forstwirts-Ausbildung hat ja nur zum Teil was mit den UVV zu tun. Im Prinzip ist das, was an der Waldbauernschule zum Thema UVV gezeigt wird, genau das, was ein Forstwirt in seiner Ausbildung zum Thema UVV lernt. Natürlich nicht so ausführlich und auch beileibe nicht durch die Praxis so tief vermittelt.

Aber egal, komme vom Thema ab. Ruf doch einfach mal bei unserer BG in Saarbrücken oder sei ganz frech und ruf in Luxemburg im Touristinfo an.

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BeitragVerfasst: Freitag 12. April 2013, 06:51 
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Beiträge: 737
Wohnort: Saarland
Also meim Lehrgangsleiter (von der BG) hat gesagt das sie den selben Lehrgang auch in Lux durchführen. Was aber die Frage ja nicht unbedingt beantwortet. :pfeifen:

_________________
070,070AV,Contra,ContraAV,090AV,038M,064,056S,050,051Q,075,076Q,BLK57,BLK58,KS43,REB50
CX S,CX,CP,CL,CT,CF,CC S,CC
REX,REX Vorserie,60135S,3x60135,70,70Mark2,644VA


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BeitragVerfasst: Freitag 12. April 2013, 07:02 
Ich würde einfach ein in Frage kommendes Forstamt anrufen.
Die sind sogar auf Webseiten vertreten, nur mein Französisch ist 'tre schlecht'. :mrgreen:

Aber trotz aller Begeisterun Frankreich abzuholzen, wie ist das mit der Einfuhr von Waren (Holz)?
Also vielleicht mal den Zoll vorher anfragen.


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BeitragVerfasst: Freitag 12. April 2013, 07:14 
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Beiträge: 22098
Wohnort: An der Leine zwischen GÖ und H
Der Warenverkehr innerhalb der EU ist grundsätzlich frei.

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Grüße, holgi :R:

“Some people feel the rain. Others just get wet.” Bob Marley

:stihl: & :partner:


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BeitragVerfasst: Freitag 12. April 2013, 07:24 
Na denn mal los. Weg mit dem Wald, freie Sicht auf Paris. :mrgreen:
Wusste ich jetzt so nicht. :pfeifen:


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BeitragVerfasst: Freitag 12. April 2013, 10:49 
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Betula en France :mrgreen:

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BeitragVerfasst: Freitag 12. April 2013, 16:11 
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Beiträge: 17
Wohnort: Saarland
Zitat:
Zitat:
Zitat:
Erstmal sind die Lehrgänge, die du in Deutschland absolvierst, im Ausland das Papier nicht wert, auf denen sie bescheinigt sind.
Die Selbstwerberscheine bzw. Motorsägenführerscheine sind (wenn sie ordentlich durchgeführt werden) an die Anforderungen der Unfallkassen (Galabau bzw. Forstwirstschaft) angepasst.
Unsere Unfallkassen haben mit denen im Ausland aber nichts zu tun. Im Gegenteil, ich meine mich zu erinnern, daß bei uns gefordert wird, daß ein Stammwender gedrückt wird, in Skandinavien soll er gezogen werden (oder war es umgekehrt?). Also was bei uns richtig ist, kann im Ausland falsch sein.

Möglicherweise bestehen Abkommen oder eine Art "Übereinstimmungserklärung" zwischen den verschiedenen Ländern, ist in unserer Saarlorlux-Region sogar sehr gut möglich. D.h. ein Motorsägenführerschein wird im jeweils anderen Land auch anerkannt. Das wird dir aber im Zweifel nur der Förster bzw. die zuständige Unfallkasse des Landes erklären können.
Du bringst da was durcheinander . Die Motorsägenbescheinigung für Selbstwerber ( [Privatleute )haben nichts mit der Unfallkasse oder mit Gartenbau / Landwirtschaft BG zu tun.
Die Mototsögebescheinigung ist ein Nachweis das, eine Unterweisung in der UVV-Wald- tragen der Persönlichen Schutzausrüstung -der richtige Umgang mit der Motorsäge -Schneiden von liegenden Holz unter Spannung usw.
Und die UVV-Wald kommt woher? Die Unfallverhütungsvorschriften werden von der Berufsgenossenschaften verfaßt.
Und eine dreijährige Forstwirts-Ausbildung hat ja nur zum Teil was mit den UVV zu tun. Im Prinzip ist das, was an der Waldbauernschule zum Thema UVV gezeigt wird, genau das, was ein Forstwirt in seiner Ausbildung zum Thema UVV lernt. Natürlich nicht so ausführlich und auch beileibe nicht durch die Praxis so tief vermittelt.

Aber egal, komme vom Thema ab. Ruf doch einfach mal bei unserer BG in Saarbrücken oder sei ganz frech und ruf in Luxemburg im Touristinfo an.
Danke für deinen Tipp. Wenn ich was Erfahren habe ,werde ich es Berichten.


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